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Die Haftung für die Gewerbesteuer nach der Abgabenordnung

Titel: Die Haftung für die Gewerbesteuer nach der Abgabenordnung

Masterarbeit , 2019 , 75 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Stefan Lehmann (Autor:in)

Jura - Steuerrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Das Abstract beschreibt eine Masterarbeit zur Haftung für die Gewerbesteuer. Es wird untersucht, wie Gemeinden nach der Abgabenordnung die Gewerbesteuer gegenüber Dritten als Haftungsschuld festsetzen können, wenn diese nicht gezahlt wird. Wenn die Gewerbesteuer der Einzelgewerbetreibenden, Personen- und Kapitalgesellschaften nicht gezahlt wird, kommt es zu Defiziten in den gemeindlichen Haushalten. Dies hat in der heutigen Zeit, da Investitionen in die Zukunft geplant werden, besondere Auswirkungen, denen mithilfe der gesetzlichen Möglichkeiten abgeholfen werden soll. Wie eingangs zitiert, ist das Steuerrecht kompliziert. Die Haftung für die Gewerbesteuer ist ein Nischenthema, welches die Literatur nur beiläufig behandelt. Im Rahmen dieser Masterthese soll daher untersucht werden, wie es den Gemeinden möglich ist, nach der Abgabenordnung die Gewerbesteuer gegenüber Dritten als Haftungsschuld festzusetzen. Die Untersuchung erfolgt anhand von Gerichtsurteilen, Kommentaren und Handbüchern. Um das Thema abzurunden, werden geeignete Aufsätze in diese Untersuchung mit einfließen.

Im zweiten Kapitel wird die Entstehung der Gewerbesteuer, einschließlich Steuergegenstand, Steuerschuldner und Steuergläubiger, sowie die Haftung über verschiedene Gesellschaftsformen hinaus erläutert. Das dritte Kapitel analysiert die Regelungen der Abgabenordnung zur Inanspruchnahme Dritter. Kapitel vier bietet eine Übersicht über Rechtsbehelfe gegen Steuer- und Haftungsbescheide. Das fünfte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen. Der Schwerpunkt liegt auf den zahlreichen Haftungsgrundlagen und deren Entwicklung, insbesondere im Kontext der Gewerbesteuer-Richtlinien 2009. Die Untersuchung ist interdisziplinär angelegt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

1.1 Die Gewerbesteuer als gemeindliche Einnahmequelle

1.2 Vergleich von Steuerschätzung und Forderungsausfall

1.3 Forschungsfrage und Untersuchungsgang

2. Die Gewerbesteuer

2.1 Steuergegenstand und Steuerschuldner

2.1.1 Die Personengesellschaft

2.1.2 Die Kapitalgesellschaft

2.2 Steuergläubiger

2.3 Zweigeteilter Verwaltungsweg

2.3.1 Verfahren des Gewerbesteuermessbescheids

2.3.2 Verfahren des Gewerbesteuerbescheids

2.4 Bekanntgabe gegenüber dem Steuerpflichtigen

2.5 Problemfelder der Bekanntgabe

2.5.1 Insolvenz

2.5.2 Gesellschaft in Liquidation

2.5.3 Gelöschte Gesellschaften

2.6 Fälligkeit

2.7 Zwischenfazit

3. Die Haftung für Steuerschulden

3.1 Der Haftungsbescheid nach § 191 AO

3.1.1 Verfahrensablauf: Ermittlungsmöglichkeiten, Zuständigkeit und Anhörung

3.1.2 Akzessorietät der Haftung

3.1.3 Subsidiarität der Haftung

3.1.4 Bestimmtheit, Form und Inhalt

3.1.4.1 Entschließungsermessen

3.1.4.2 Auswahlermessen

3.1.5 Verjährungsfristen

3.1.5.1 Festsetzungsverjährung

3.1.5.2 Zahlungsverjährung

3.1.5.3 Verfahrensablauf

3.1.6 Insolvenz

3.2 Originäre Haftungstatbestände nach der AO

3.2.1 Haftung der Vertreter

3.2.1.1 Allgemein

3.2.1.2 Maßgeblicher Personenkreis

3.2.1.3 Pflichtverletzung

3.2.1.4 Eingetretener Haftungsschaden

3.2.1.5 Ursächlichkeit der Pflichtverletzung

3.2.1.6 Verschulden

3.2.1.7 Haftungsumfang

3.2.1.8 Verjährung

3.2.1.9 Haftungsinanspruchnahme

3.2.2 Haftung des Steuerhinterziehers

3.2.2.1 Haftungsschuldner

3.2.2.2 Haftungstatbestand

3.2.2.3 Haftungsumfang

3.2.2.4 Verjährung

3.2.2.5 Haftungsinanspruchnahme

3.2.3 Haftung bei der Organschaft

3.2.3.1 Begriff der Organschaft

3.2.3.2 Haftungsschuldner

3.2.3.3 Umfang

3.2.3.4 Verjährung

3.2.3.5 Haftungsinanspruchnahme

3.2.4 Haftung des Eigentümers von Gegenständen

3.2.4.1 Allgemein

3.2.4.2 Unternehmen

3.2.4.3 Gegenstand

3.2.4.4 Haftungskreis

3.2.4.5 Umfang der Haftung

3.2.4.6 Verjährung

3.2.4.7 Geltendmachung mit Haftungsbescheid

3.2.5 Haftung des Betriebsübernehmers

3.2.5.1 Allgemein

3.2.5.2 Voraussetzungen

3.2.5.3 Umfang

3.2.5.4 Verjährung

3.2.5.5 Haftungsinanspruchnahme

3.2.6 Zwischenfazit

3.3 Zivilrechtliche Haftungsnormen i. V. m. § 191 AO

3.3.1 § 25 HGB

3.3.1.1 Allgemein

3.3.1.2 Haftungsvoraussetzungen

3.3.1.3 Haftungsumfang

3.3.1.4 Haftungsausschluss und Alternative

3.3.1.5 Ausschlussfrist und Verjährung

3.3.2 Haftung der Gesellschafter der Personengesellschaft

3.3.2.1 Haftung der Gesellschafter der OHG

3.3.2.2 Haftung der Gesellschafter der KG

3.3.2.3 Haftung der Gesellschafter der GbR

3.3.2.4 Verjährung für die Haftung nach Zivilrecht

4. Rechtsbehelfsmöglichkeiten

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Verfahren zur Haftungsinanspruchnahme von Dritten für Gewerbesteuerschulden basierend auf der Abgabenordnung (AO) und ergänzenden zivilrechtlichen Normen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Gemeinden bei Zahlungsausfällen von Gewerbetreibenden rechtssicher vorgehen können, um Steuerausfälle zu minimieren.

  • Grundlagen des Gewerbesteuerverfahrens und der steuerlichen Pflichten.
  • Anforderungen an den Haftungsbescheid gemäß §§ 191 ff. AO.
  • Spezifische Haftungstatbestände für Vertreter, Steuerhinterzieher, bei Organschaft und Betriebsübernahmen.
  • Einordnung zivilrechtlicher Haftungsnormen (HGB/BGB) in das steuerliche Haftungsrecht.
  • Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Gewerbesteuer- und Haftungsbescheide.

Auszug aus dem Buch

3.1.4 Bestimmtheit, Form und Inhalt

Als Verwaltungsakt muss der Haftungsbescheid nach § 122 AO schriftlich bekannt gegeben werden und nach § 119 Abs. 1 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Hinreichend bestimmt ist der Haftungsbescheid, wenn der Haftungsschuldner erkennen kann, warum und in welcher Höhe er für die Gewerbesteuer in die Haftung genommen wird. Neben den genannten Angaben gewinnt der Betroffene weitere Informationen aus der Begründung im Bescheid, § 121 Abs. 1 AO. Ist der Bescheid nicht hinreichend bestimmt, so ist er formell rechtswidrig. Soweit der Haftungsschuldner gegen den Bescheid keinen Widerspruch einlegt, wird auch der rechtswidrige Bescheid bestandskräftig, denn rechtswidrig ist nicht nichtig (§ 125 AO). Auch muss aus dem Bescheid hervorgehen, für welche Steuer und für welche Beträge, getrennt nach Jahren, gehaftet wird.

Wie auch bei der Anhörung, ermöglicht § 126 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO die Nachholung der Begründung bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Die Möglichkeit der nachträglichen Begründung dient vorrangig der „Verfahrensökonomie“. Durch den schnellen Erlass des Haftungsbescheides, insbesondere ohne Begründung, kann hier einer Verjährung vorgegriffen werden und der Bescheid auch noch knapp vor Ablauf der Verjährung ergehen. Die Begründung wird dann, soweit der Bescheid angefochten wird, im Widerspruchs- oder Klageverfahren nachgeholt.

Dieses Verwaltungshandeln wird durchaus kritisch betrachtet. Insbesondere hat es zur Folge, dass die Verfahrensvorschriften vernachlässigt werden, da die Heilung, wenn erforderlich, noch erfolgen kann, und vor allem der im Grundgesetz festgelegte Grundsatz der „Rechtsstaatlichkeit“ mithin verloren geht. Hier steht jedoch die Vermeidung des Steuerausfalls im Vordergrund. Daher kann von der Anhörung abgesehen werden, da dem Haftungsschuldner sämtliche Rechtsmittel zur Verfügung stehen und er von seinem Anhörungsrecht Gebrauch machen kann. Damit wird der Rechtsstaatlichkeit aus Sicht der Gemeinde genüge getan.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Diese Einleitung skizziert die Bedeutung der Gewerbesteuer als Einnahmequelle und begründet die Relevanz der Forschungsfrage im Kontext drohender Forderungsausfälle.

2. Die Gewerbesteuer: Das zweite Kapitel erläutert die Grundlagen der Gewerbesteuer, den zweigeteilten Verwaltungsweg sowie die spezifischen Probleme bei der Bekanntgabe von Bescheiden, etwa in Insolvenzfällen.

3. Die Haftung für Steuerschulden: Dieses umfangreiche Hauptkapitel analysiert detailliert die gesetzlichen Haftungstatbestände nach der Abgabenordnung und die ergänzenden zivilrechtlichen Normen für verschiedene Schuldnergruppen.

4. Rechtsbehelfsmöglichkeiten: Das Kapitel bietet einen kurzen Überblick über die rechtlichen Korrekturmöglichkeiten gegen Steuer- und Haftungsbescheide im Verwaltungsrechtsweg.

5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und unterstreicht die Komplexität des Haftungsrechts für Gemeinden, während es gleichzeitig die Notwendigkeit konsequenten Handelns betont.

Schlüsselwörter

Gewerbesteuer, Haftungsbescheid, Abgabenordnung, Steuerschuld, Haftungsschuldner, Insolvenzverfahren, Steuerhinterziehung, Organschaft, Betriebsübernehmer, Gesamtschuldner, Festsetzungsverjährung, Zahlungsverjährung, Rechtsbehelf, Verwaltungsakt, Ermessensentscheidung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Masterthesis behandelt die Haftungsmöglichkeiten von Gemeinden zur Sicherung gewerbesteuerlicher Einnahmen, wenn die Steuerschuld beim primären Steuerschuldner nicht beigetrieben werden kann.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Entstehung der Gewerbesteuerforderung, die Anforderungen an das Verwaltungsverfahren, die Haftung gemäß Abgabenordnung sowie der Einbezug zivilrechtlicher Haftungsnormen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Die Arbeit verfolgt das Ziel zu klären, wie Gemeinden ihre Interessen durch Inanspruchnahme Dritter als Haftungsschuldner bei der Gewerbesteuer wirksam durchsetzen können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Untersuchung basiert auf der systematischen Auswertung von einschlägigen Gerichtsurteilen, Fachkommentaren und Handbüchern zur steuerlichen und zivilrechtlichen Haftung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Haftungstatbeständen nach der Abgabenordnung, wie der Haftung von Vertretern, Steuerhinterziehern, bei der Organschaft sowie der Haftung von Eigentümern und Betriebsübernehmern.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Haftungsbescheid, Steuerausfall, Gesamtschuldnerschaft, Ermessensausübung der Behörde und Verjährungsfristen charakterisieren.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Entschließungs- und Auswahlermessen bei der Haftung so wichtig?

Diese Unterscheidung ist für die Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides entscheidend: Die Behörde muss erst begründen, "ob" sie überhaupt jemanden in Haftung nimmt (Entschließungsermessen) und "wen" sie auswählt, falls mehrere Personen haften (Auswahlermessen).

Welche Rolle spielt die Zwangsvollstreckung beim Steuerschuldner für das Haftungsverfahren?

Aufgrund des Grundsatzes der Subsidiarität ist die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners in der Regel nur zulässig, sofern eine Zwangsvollstreckung gegen den Steuerschuldner zuvor erfolglos war oder diese aussichtslos erscheint.

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Details

Titel
Die Haftung für die Gewerbesteuer nach der Abgabenordnung
Hochschule
Hamburger Fern-Hochschule
Note
1,3
Autor
Stefan Lehmann (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
75
Katalognummer
V1505187
ISBN (PDF)
9783389072721
ISBN (Buch)
9783389072738
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewerbesteuer Haftung Gesellschaftsrecht Steuerschulden Steuerhinterziehung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Stefan Lehmann (Autor:in), 2019, Die Haftung für die Gewerbesteuer nach der Abgabenordnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1505187
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  75  Seiten
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