Ziele von Sozialpolitik in der DDR


Hausarbeit, 2009

29 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Theorien von Wohlfahrtsstaatlichkeit
2.1 Definition und Abgrenzung
2.2 Entstehungskräfte und Entwicklungsdeterminanten
2.3 Wirkungen und Probleme
2.4 Funktionen und Ziele

3. Kernelemente der Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik
3.1 Recht auf Arbeit
3.2 Sozialversicherung
3.3 soziale Sicherung im Reproduktionsbereich
3.3.1 Subventionierung des Grundbedarfs
3.3.2 Familien- und Frauenförderung
3.3.3 Wohnungspolitik
3.4 betriebliche Sozialpolitik
3.5 Zusatzversorgungssysteme

4. Zielsetzungen von Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik
4.1 soziale Sicherheit durch Gewährung einer Grundversorgung
4.2 einheitliche Absicherung gegen zentrale Lebensrisiken
4.3 Reproduktion bzw. die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
4.4 Gleichbehandlung und Chancengleichheit
4.5 Wohnungsfürsorge
4.6 Arbeitsplatzgarantie, ökonomische Funktion und betriebliche Sozialpolitik
4.7 Legitimierung und Stabilisierung des Systems, Klassenkampffunktion

5. Vergleich und Bewertung

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Unrechtsstaat, Diktatur, Repressionssystem - wird über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) in unserer heutigen Zeit berichtet, sind Bezeichnungen wie diese die Regel, kennzeichnen sie doch im Wesentlichen die Unterschiede im politischen Sys­tem zum freiheitlich-demokratischen „Westen“. Gleichzeitig werden sozialpolitische In­novationen z. B. auf dem Gebiet der Familien- oder Gesundheitspolitik präsentiert, die für Bürger aus der ehemaligen DDR wie eine Renaissance der damaligen gesetzlichen Regelungen wirken mögen, in der Öffentlichkeit jedoch sind Hinweise darauf anschei­nend politisch nicht gewollt und unkorrekt. Dabei sind sich der Sozialstaat der BRD und derjenige der DDR vielleicht gar nicht mehr so unähnlich wie viele meinen, gibt es doch möglicherweise zahlreichere Überschneidungen hinsichtlich der Zielvorgaben als an­zunehmen sei. Dieser Frage sollen die hier vorliegenden Ausführungen nachgehen. Inwieweit decken sich Aufgaben und Ziele der Sozialpolitik in der DDR mit denen in unserem heutigen westlichen Verständnis von Wohlfahrtsstaatlichkeit.

Zur Umsetzung ist zunächst eine Einordnung der Problematik in den Bereich der Theo­rien von Wohlfahrtsstaaten notwendig, ehe es die Funktionen von Sozialpolitik in mo­dernen mitteleuropäischen Publikationen seit Mitte der 90er Jahre herauszuarbeiten gilt. Bevor dann die Aufgaben des Sozialstaats in der DDR vorgestellt werden, ist es zuvor erforderlich, die Wesensmerkmale des sozialen Sicherungssystems der ehema­ligen Deutschen Demokratischen Republik einführend darzulegen, ohne dabei aber den spezifischen historischen Verlauf genauer zu betrachten. Hier soll auf die bewährte Fünfteilung nach Manfred G. Schmidt zurückgegriffen werden. Bei den Zielen hat der Autor zahlreiche Veröffentlichungen genutzt, um sieben zentrale Aufgaben herauszu­arbeiten, die bisher mehr oder weniger ausführlich behandelt wurden. Anschließend versucht der Verfasser, einen Vergleich mit den zuvor erläuterten heutigen Auffassun­gen vorzunehmen und das Ergebnis zu bewerten.

Abschließend noch einige grundsätzliche Hinweise: Obwohl der Autor aus den Neuen Bundesländern stammt, hat er mit Geburtsjahr 1983 die DDR nicht mehr wissentlich als Staat wahrgenommen und ist somit in seiner Beurteilung nicht in besonderem Ma­ße sozialistisch vorgeprägt. Über das politische System, die Repressionen gegenüber Andersdenkenden - u. a. in Bezug auf die Kirchen - sowie die fehlende Freiheit und Demokratie ist der Verfasser jedoch sehr gut informiert, so dass einer Verklärung der Vergangenheit vorgebeugt sein sollte. Jedoch muss es nach fast 20 Jahren deutscher Einheit mittlerweile möglich sein, auch Erfolge von sozialistischer Sozialpolitik benen­nen zu dürfen, ohne das Unrecht der Vergangenheit damit zu beschönigen.

2. Theorien von Wohlfahrtsstaatlichkeit

Der Begriff Theorie wird in den verschiedenen Wissenschaften durchaus uneindeutig definiert und verwendet. An dieser Stelle soll darunter ein System logisch widerspruchs­freier und empirisch gehaltvoller Aussagen verstanden werden, welches Axiome ent­hält, aus denen man weitere Zusammenhänge ableiten kann. Die nachfolgenden Aus­führungen sollen das Wesen einer Theorie auf das Gebiet des Wohlfahrtsstaats an­wenden und dabei der Frage nachgehen, was ein Konzept von Sozialstaatlichkeit er­klären kann und muss sowie wie die hier verfolgte Fragestellung zu verorten ist.

2.1 Definition und Abgrenzung

Lampert/Althammer[1] führen zwei zentrale Bereiche auf, in denen die Wissenschaft von Sozialpolitik aktiv wird: Zum einen die Frage nach den Entstehungsbedingungen staat­licher Sozialpolitik und zum anderen die Suche nach einer Theorie der Entwicklungs­bedingungen, d. h. denjenigen Triebkräften, welche die Geschichte von Wohlfahrts­staatlichkeit im Wesentlichen bestimmt haben und somit die Ausprägungsunterschiede, welche heute weltweit zu konstatieren sind, erklärbar machen. Zudem stellen die Auto­ren deutlich heraus, dass Sozialpolitik ein separates wissenschaftliches Gebiet dar­stellt, das nicht einfach der Ökonomie, der Soziologie oder der Politikwissenschaft zu­zuordnen ist, sondern eigene Schwerpunkte verfolgt. Zahlreiche Theorien von Wohl­fahrtsstaatlichkeit beschäftigen sich ferner mit der Frage der Wirkungen von Sozialpoli­tik, so dass dieser Bereich nachfolgend auch näher betrachtet werden sollen. Ebenso einzubeziehen in eine Betrachtung des Theoriestands ist nach Ansicht des Verfassers der eng mit den Effekten und der Entwicklung verknüpfte Aspekt der Problemerklärung: Hier beschreiben Autoren die Defizite des Sozialstaats und versuchen diese zu expli­zieren. Abschließend müssen in Hinblick auf das Thema der gesamten Betrachtung auch die Ziele und Funktionen von Sozialpolitik berücksichtigt werden. Zur Darstellung des Untersuchungsgegenstands Wohlfahrtsstaat und zur Generierung von Ursache- Wirkungs-Zusammenhängen muss eine Analyse der Zwecke, welche ein Staat auf die­sem Gebiet verfolgt, unweigerlich Teil einer Theorie sein und soll daher hier ausführlich betrachtet werden. Zusammenfassend lassen sich als Elemente einer Wohlfahrts­staatstheorie Axiome zu folgenden Themen festhalten:

- Entstehungskräfte und Entwicklungsdeterminanten,
- Wirkungen,
- Probleme,
- Funktionen und Ziele.

2.2 Entstehungskräfte und Entwicklungsdeterminanten

Geht es darum, die Entstehung und Entwicklung von Sozialpolitik zu begründen, so er­gibt sich ein diffuses und vielschichtiges Spektrum, was an dieser Stelle nur einführend umrissen werden kann. So geben Schmidt/Ostheim[2] einen ausführlichen Überblick über den Stand der Forschung: Insgesamt werden die sechs bedeutendsten Theorie­schulen identifiziert, welche jeweils eine ganz besondere Sicht auf den Sozialstaat ha­ben. So geht die Theorie der sozioökonomischen Determination v. a. davon aus, dass staatliches Handeln zuvörderst durch strukturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen erfolgt, während der Machtressourcenansatz verstärkt auf das Kraft­verhältnis und die Machtverteilung zwischen sozialen Klassen und Interessenverbän­den fokussiert. Im Gegensatz dazu führt die Parteiendifferenzlehre sozialpolitische Un­terschiede auf die parteipolitische Zusammensetzung von Regierung bzw. Opposition zurück und die politisch-institutionelle Betrachtungsweise sieht in den vorhandenen Gegenspielern, den Verbänden und der Art der politischen Entscheidungsprozesse die zentralen Variablen. Abschließend zu nennen sind die Internationale Hypothese, wel­che den Einfluss von inter- oder transnationalen Konstellationen wie der Europäisie- rung und Globalisierung betont sowie die Politik-Erblastthese, die aktuelle Entwicklun­gen stets auf in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen zurückführt.

2.3 Wirkungen und Probleme

Mit der Frage nach Zielen eng verknüpft ist der Bereich der Wirkungen und Probleme. Wie Schmidt[3] darlegt, ist auch dieser Bereich von gewisser Pluralität geprägt, denn es lassen sich verschiedene Sichtweisen feststellen: So werfen Kritiker dem Wohlfahrts­staat Anpassungsträgheit und Dämpfung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Dyna­mik vor, während Fürsprecher die Absicherung individueller Wohlfahrt, Aktivierung zur Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten, geförderte Sozialintegration sowie politi­sche Stabilisierung hervorheben. Gleichzeitig haben Autoren begonnen, die Krise der Sozialpolitik zu analysieren: Hier sind besonders die Beiträge von Alber[4], welcher der Frage von Versorgungsklassen infolge wohlfahrtsstaatlicher Politik nachgegangen ist, sowie Habermas[5], der die Unterwerfung unter ökonomische Interessen und eine Ten­denz zur Verrechtlichung und Bürokratisierung als Ursache für die Erschöpfung der ar­beitsgesellschaftlichen Utopien heranführt, und Luhmann[6], der die Ursache im Wesent­lichen in der Selbstüberforderung des politischen Systems sieht, hervorzuheben.

2.4 Funktionen und Ziele

Als zentrales Element für die hier vorgelegte Analyse gelten die Funktionen und Ziele von Sozialpolitik. Bevor eine Anwendung auf den Gegenstand der DDR jedoch möglich ist, müssen diese vorher als Bestandteil einer Theorie des Wohlfahrtsstaats dargelegt und strukturiert werden. Als Leitfrage für dieses Kapitel gilt daher, welche Aufgaben und Funktionen der Sozialstaat in unserem westlichen Verständnis übernimmt. Daher sollen auch die frühen Beiträge zur Funktion von Sozialpolitik wie z. B. von Heimann[7] oder Lenhardt/Offe[8] an dieser Stelle nicht berücksichtigt werden, sondern ausschließ­lich auf einige Quellen ab Mitte der 90er Jahre zurückgegriffen werden.

Frevel/Dietz[9] betonen, dass staatliche Sozialpolitik nie ohne bestimmten Zweck, ein­fach aus Barmherzigkeit und Nächstenliebe oder aufgrund herangetragener Forderun­gen stattgefunden hat, sondern immer einen Zusatznutzen erforderte, welcher sich ent­weder in der Abwehr systemgefährdender Effekte oder in der Förderung systemerhal­tender Effekte auswirken könne. Dabei messe sich der Gewinn wohlfahrtsstaatlicher Maßnahmen stets in der Summe ihrer Wirkungen. Diese wurden durch Kaufmann[10] idealtypisch gegliedert in:

- ökonomische Wirkung, d. h. die Förderung der Produktivität,
- politische Wirkung, d. h. die Stabilisierung und Befriedung,
- kulturelle Wirkung, d. h. die Schaffung eines gesellschaftlichen Leitbilds,
- soziale Wirkung, d. h. die Produktion individueller Wohlfahrt.

Diese Einteilung kritisieren aber Frevel/Dietz[11] als zu funktional und zu wenig trenn­scharf, da nicht ersichtlich sei, wer welchen Nutzen von Sozialpolitik habe. Daher re­gen beide Autoren eine Differenzierung nach kollektivem und individuellem Nutzen an, um gleichzeitig auch Überlagerungen verschiedener Zielrichtungen darstellen zu kön­nen. Zudem betonen sie berechtigterweise, dass der Fokus stärker darauf liegen müs­se, was eine sozialpolitische Maßnahme erzielen solle, statt jeweils den Ergebnisnut­zen zu betrachten. In ihrer Darstellung weisen sie jeweils einer der vier Wirkabsichten Kaufmanns auf der Kollektivebene eine andere Funktion auf der Individualebene zu und leiten aus dieser Beziehung die Zielvorgaben Sozialverträglichkeit, Konsumteilha­be, Sicherung der erwerbsmäßigen Subsistenz, Produktivitätssteigerung, Gerechtig­keitsempfinden, Akzeptanz staatlicher Interventionen, Wirtschaftsordnungs-, Herr- schafts-, und Sozialordnungslegitimierung, Stabilisierung staatsentlastender privater Lebensformen und Sozialwirtschaft sowie Pazifizierung ab.

Bäcker et al.[12] betonen die Funktion der Absicherung der kapitalistischen Wirtschafts­ordnung, da deren Stabilität, Entwicklungsdynamik und politische Akzeptanz durch So­zialpolitik geschaffen und garantiert werde. Zudem differenzieren sie die Zielvorgaben nach Politikfeldern, bleiben jedoch in ihrer Darstellung hinter der Komplexität der o. g. Systematik weit zurück. Drei zentrale Aufgabenfelder stehen im Zentrum:

1) Ausgleich von sozialen Risiken und Problemen im Produktionsprozess,
2) Lockerung der strengen Verbindung zwischen Arbeitsmarktbeteiligung und Einkommenserzielung zur Gewährleistung von Einkommenssicherheit,
3) Sicherstellung ausreichender, bedarfsbezogener Versorgung in jenen Berei­chen, welche der Markt nicht oder nicht in der gesellschaftlich erwünschten Art und Weise bedient.

Abschließend sei auf die Beschreibung von Badelt/Österle[13] hingewiesen, welche in ih­rer Deskription sozialstaatlicher Aufgaben bei den gesellschaftlichen Leitbildern anset­zen und aus diesen die Ziele von Sozialpolitik herleiten: So führen die Autoren die Prin­zipien Gerechtigkeit (Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit), Wohlstandsmaxi­mierung, individuelle Freiheit, Sicherheit und sozialer Friede auf. Diese bilden den Rahmen für folgende Zielvorgaben:

- Verhinderung bzw. Reduktion von absoluter Benachteiligung:
a. Sicherung Mindeststandard,
b. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben,
- Verhinderung bzw. Reduktion relativer Benachteiligung:
a. Schaffung vertikaler Gerechtigkeit (Ausgleich zwischen ärmeren und reicheren Personen)
b. Schaffung horizontaler Gerechtigkeit (Ausgleich in Bezug auf Ge­schlecht, Alter, Herkunft, Gesundheit etc.)
- soziale Integration,
- Effizienz.

Die in diesem Kapitel vorgestellten Ziele von wohlfahrtsstaatlicher Politik sollen im wei­teren Verlauf mit den Grundsätzen in der DDR verglichen werden, um mögliche Unter­schiede, aber auch Gemeinsamkeiten zu erkennen. Dazu ist zunächst in die Kernele­mente der Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik einzuführen, ehe anschließend deren Zielvorgaben herauszuarbeiten sind.

3. Kernelemente der Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik

Dieses Kapitel soll - durch die Vermittlung eines Grundkonstrukts - dabei helfen, die Ausführungen zu den Zielen besser einordnen zu können. Dabei orientiert sich der Verfasser am Konzept von Schmidt[14], der fünf Schwerpunkte herausgearbeitet hat, welche nachfolgend erläutert werden sollen. Dazu zählen das Recht auf Arbeit, die So­zialversicherung, der breit ausgebaute Bereich der sozialen Sicherung im Reprodukti­onsbereich, die betriebliche Sozialpolitik und die Zusatzversorgungssysteme.

3.1 Recht auf Arbeit

Das „Prunkstück der Sozialpolitik“[15] war das im Gesetz der Arbeit vom 01.05.1950 erstmals postulierte Recht auf Arbeit, das in der Ansicht Ritters bis heute das von der Bevölkerung am positivsten beurteilte Wesensmerkmal wohlfahrtsstaatlicher Maßnah­men in der DDR darstellt. Der Anspruch wurde für den allergrößten Teil der erwerbsfä­higen Bevölkerung eingelöst durch eine Garantie eines Arbeitsplatzes und eines Ar­beitseinkommens, das von Mindestlohnvorschriften geschützt wurde,[16] sowie durch die Ausgestaltung von Erwerbsverhältnissen in arbeitnehmerfreundlicher Art und Weise.[17] Die Arbeitsplatzgarantie wurde umgesetzt durch einen strengen Kündigungsschutz und die Oberhoheit der Politik über die Wirtschaft, erleichternd hinzu kamen eine - infolge niedriger Produktivität - hohe Arbeitskräftenachfrage und ein - bedingt durch massen­hafte Abwanderung in die BRD - niedriges Arbeitskräfteangebot.[18] Im Ergebnis stan­den Beschäftigungsquoten, die wesentlich über dem Niveau westeuropäischer Staaten lagen und die eine Differenzierung unter den Geschlechtern kaum erkennen ließ, auch wenn Frauen das Angebot der Teilzeitarbeit verstärkt in Anspruch nahmen.[19] Des Wei­teren wurde im Laufe der Jahre die Arbeitslosenversicherung obsolet, was deren Ab­schaffung im Jahre 1978 letztendlich zur Folge hatte.[20] Auch wenn das DDR-Regime mit dem Recht auf Arbeit der im Sozialismus hohen Funktion von Erwerbstätigkeit als wichtigster Lebens- und Entwicklungsbereich für den Menschen gerecht wurde,[21] bleibt ein fader Beigeschmack: So ist nicht zu verkennen, dass die Akzentuierung im Laufe der Jahre verstärkt in Richtung einer repressiven Pflicht zur Arbeit ging, Arbeiter über­wiegend vormundschaftlich behandelt und ihrer Mitbestimmung beraubt wurden und die Wirtschaft unter den Kosten und Produktionsdefiziten zu leiden hatte.[22]

[...]


[1] Vgl. 2007, S. 153 ff.

[2] Vgl. 2007, S. 21 ff.

[3] Vgl. 2007, S. 410 ff.

[4] Vgl. 1984, S. 225 ff.

[5] Vgl. 1985, S. 141 ff.

[6] Vgl. 1981.

[7] Vgl. 1980 (1929).

[8] Vgl. 1977.

[9] Vgl. 2004, S. 66 f.

[10] Vgl. 1997, S. 34 ff.

[11] Vgl. 2004, S. 68 ff.

[12] Vgl. 2008, S. 47 ff.

[13] Vgl. 1998, S. 18 ff.

[14] Vgl. 2004, S. 31 ff; 2005, S. 127 f.; Schmidt/Ostheim, 2007, S. 174 ff.

[15] Vgl. Ritter, 2005, S. 17.

[16] Vgl. Schmidt, 2004, S. 32.

[17] Vgl. Tietze, 1989, S. 110 ff.

[18] Vgl. Schmidt, 2004, S. 33; Schmidt, 2005, S. 127; Schmidt/Ostheim, 2007, S. 175.

[19] Vgl. Tietze, 1989, S. 112; Sachse, 2001, S. 164.

[20] Vgl. Ritter, 2005, S. 17.

[21] Vgl. Sachse, 2001, S. 166 ff.

[22] Vgl. Schmidt, 2004, S. 34; Ritter, 2005, S. 17.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Ziele von Sozialpolitik in der DDR
Hochschule
Universität Bremen
Autor
Jahr
2009
Seiten
29
Katalognummer
V150677
ISBN (eBook)
9783640621248
ISBN (Buch)
9783640621842
Dateigröße
602 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
DDR Ziele Sozialpolitik Vergleich
Arbeit zitieren
Dipl. Sozpäd./Sozarb. (FH) Rene Böhme (Autor:in), 2009, Ziele von Sozialpolitik in der DDR, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150677

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