Leseprobe
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Theorien von Wohlfahrtsstaatlichkeit
2.1 Definition und Abgrenzung
2.2 Entstehungskräfte und Entwicklungsdeterminanten
2.3 Wirkungen und Probleme
2.4 Funktionen und Ziele
3. Kernelemente der Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik
3.1 Recht auf Arbeit
3.2 Sozialversicherung
3.3 soziale Sicherung im Reproduktionsbereich
3.3.1 Subventionierung des Grundbedarfs
3.3.2 Familien- und Frauenförderung
3.3.3 Wohnungspolitik
3.4 betriebliche Sozialpolitik
3.5 Zusatzversorgungssysteme
4. Zielsetzungen von Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik
4.1 soziale Sicherheit durch Gewährung einer Grundversorgung
4.2 einheitliche Absicherung gegen zentrale Lebensrisiken
4.3 Reproduktion bzw. die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
4.4 Gleichbehandlung und Chancengleichheit
4.5 Wohnungsfürsorge
4.6 Arbeitsplatzgarantie, ökonomische Funktion und betriebliche Sozialpolitik
4.7 Legitimierung und Stabilisierung des Systems, Klassenkampffunktion
5. Vergleich und Bewertung
6. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Unrechtsstaat, Diktatur, Repressionssystem - wird über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) in unserer heutigen Zeit berichtet, sind Bezeichnungen wie diese die Regel, kennzeichnen sie doch im Wesentlichen die Unterschiede im politischen System zum freiheitlich-demokratischen „Westen“. Gleichzeitig werden sozialpolitische Innovationen z. B. auf dem Gebiet der Familien- oder Gesundheitspolitik präsentiert, die für Bürger aus der ehemaligen DDR wie eine Renaissance der damaligen gesetzlichen Regelungen wirken mögen, in der Öffentlichkeit jedoch sind Hinweise darauf anscheinend politisch nicht gewollt und unkorrekt. Dabei sind sich der Sozialstaat der BRD und derjenige der DDR vielleicht gar nicht mehr so unähnlich wie viele meinen, gibt es doch möglicherweise zahlreichere Überschneidungen hinsichtlich der Zielvorgaben als anzunehmen sei. Dieser Frage sollen die hier vorliegenden Ausführungen nachgehen. Inwieweit decken sich Aufgaben und Ziele der Sozialpolitik in der DDR mit denen in unserem heutigen westlichen Verständnis von Wohlfahrtsstaatlichkeit.
Zur Umsetzung ist zunächst eine Einordnung der Problematik in den Bereich der Theorien von Wohlfahrtsstaaten notwendig, ehe es die Funktionen von Sozialpolitik in modernen mitteleuropäischen Publikationen seit Mitte der 90er Jahre herauszuarbeiten gilt. Bevor dann die Aufgaben des Sozialstaats in der DDR vorgestellt werden, ist es zuvor erforderlich, die Wesensmerkmale des sozialen Sicherungssystems der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einführend darzulegen, ohne dabei aber den spezifischen historischen Verlauf genauer zu betrachten. Hier soll auf die bewährte Fünfteilung nach Manfred G. Schmidt zurückgegriffen werden. Bei den Zielen hat der Autor zahlreiche Veröffentlichungen genutzt, um sieben zentrale Aufgaben herauszuarbeiten, die bisher mehr oder weniger ausführlich behandelt wurden. Anschließend versucht der Verfasser, einen Vergleich mit den zuvor erläuterten heutigen Auffassungen vorzunehmen und das Ergebnis zu bewerten.
Abschließend noch einige grundsätzliche Hinweise: Obwohl der Autor aus den Neuen Bundesländern stammt, hat er mit Geburtsjahr 1983 die DDR nicht mehr wissentlich als Staat wahrgenommen und ist somit in seiner Beurteilung nicht in besonderem Maße sozialistisch vorgeprägt. Über das politische System, die Repressionen gegenüber Andersdenkenden - u. a. in Bezug auf die Kirchen - sowie die fehlende Freiheit und Demokratie ist der Verfasser jedoch sehr gut informiert, so dass einer Verklärung der Vergangenheit vorgebeugt sein sollte. Jedoch muss es nach fast 20 Jahren deutscher Einheit mittlerweile möglich sein, auch Erfolge von sozialistischer Sozialpolitik benennen zu dürfen, ohne das Unrecht der Vergangenheit damit zu beschönigen.
2. Theorien von Wohlfahrtsstaatlichkeit
Der Begriff Theorie wird in den verschiedenen Wissenschaften durchaus uneindeutig definiert und verwendet. An dieser Stelle soll darunter ein System logisch widerspruchsfreier und empirisch gehaltvoller Aussagen verstanden werden, welches Axiome enthält, aus denen man weitere Zusammenhänge ableiten kann. Die nachfolgenden Ausführungen sollen das Wesen einer Theorie auf das Gebiet des Wohlfahrtsstaats anwenden und dabei der Frage nachgehen, was ein Konzept von Sozialstaatlichkeit erklären kann und muss sowie wie die hier verfolgte Fragestellung zu verorten ist.
2.1 Definition und Abgrenzung
Lampert/Althammer[1] führen zwei zentrale Bereiche auf, in denen die Wissenschaft von Sozialpolitik aktiv wird: Zum einen die Frage nach den Entstehungsbedingungen staatlicher Sozialpolitik und zum anderen die Suche nach einer Theorie der Entwicklungsbedingungen, d. h. denjenigen Triebkräften, welche die Geschichte von Wohlfahrtsstaatlichkeit im Wesentlichen bestimmt haben und somit die Ausprägungsunterschiede, welche heute weltweit zu konstatieren sind, erklärbar machen. Zudem stellen die Autoren deutlich heraus, dass Sozialpolitik ein separates wissenschaftliches Gebiet darstellt, das nicht einfach der Ökonomie, der Soziologie oder der Politikwissenschaft zuzuordnen ist, sondern eigene Schwerpunkte verfolgt. Zahlreiche Theorien von Wohlfahrtsstaatlichkeit beschäftigen sich ferner mit der Frage der Wirkungen von Sozialpolitik, so dass dieser Bereich nachfolgend auch näher betrachtet werden sollen. Ebenso einzubeziehen in eine Betrachtung des Theoriestands ist nach Ansicht des Verfassers der eng mit den Effekten und der Entwicklung verknüpfte Aspekt der Problemerklärung: Hier beschreiben Autoren die Defizite des Sozialstaats und versuchen diese zu explizieren. Abschließend müssen in Hinblick auf das Thema der gesamten Betrachtung auch die Ziele und Funktionen von Sozialpolitik berücksichtigt werden. Zur Darstellung des Untersuchungsgegenstands Wohlfahrtsstaat und zur Generierung von Ursache- Wirkungs-Zusammenhängen muss eine Analyse der Zwecke, welche ein Staat auf diesem Gebiet verfolgt, unweigerlich Teil einer Theorie sein und soll daher hier ausführlich betrachtet werden. Zusammenfassend lassen sich als Elemente einer Wohlfahrtsstaatstheorie Axiome zu folgenden Themen festhalten:
- Entstehungskräfte und Entwicklungsdeterminanten,
- Wirkungen,
- Probleme,
- Funktionen und Ziele.
2.2 Entstehungskräfte und Entwicklungsdeterminanten
Geht es darum, die Entstehung und Entwicklung von Sozialpolitik zu begründen, so ergibt sich ein diffuses und vielschichtiges Spektrum, was an dieser Stelle nur einführend umrissen werden kann. So geben Schmidt/Ostheim[2] einen ausführlichen Überblick über den Stand der Forschung: Insgesamt werden die sechs bedeutendsten Theorieschulen identifiziert, welche jeweils eine ganz besondere Sicht auf den Sozialstaat haben. So geht die Theorie der sozioökonomischen Determination v. a. davon aus, dass staatliches Handeln zuvörderst durch strukturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen erfolgt, während der Machtressourcenansatz verstärkt auf das Kraftverhältnis und die Machtverteilung zwischen sozialen Klassen und Interessenverbänden fokussiert. Im Gegensatz dazu führt die Parteiendifferenzlehre sozialpolitische Unterschiede auf die parteipolitische Zusammensetzung von Regierung bzw. Opposition zurück und die politisch-institutionelle Betrachtungsweise sieht in den vorhandenen Gegenspielern, den Verbänden und der Art der politischen Entscheidungsprozesse die zentralen Variablen. Abschließend zu nennen sind die Internationale Hypothese, welche den Einfluss von inter- oder transnationalen Konstellationen wie der Europäisie- rung und Globalisierung betont sowie die Politik-Erblastthese, die aktuelle Entwicklungen stets auf in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen zurückführt.
2.3 Wirkungen und Probleme
Mit der Frage nach Zielen eng verknüpft ist der Bereich der Wirkungen und Probleme. Wie Schmidt[3] darlegt, ist auch dieser Bereich von gewisser Pluralität geprägt, denn es lassen sich verschiedene Sichtweisen feststellen: So werfen Kritiker dem Wohlfahrtsstaat Anpassungsträgheit und Dämpfung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Dynamik vor, während Fürsprecher die Absicherung individueller Wohlfahrt, Aktivierung zur Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten, geförderte Sozialintegration sowie politische Stabilisierung hervorheben. Gleichzeitig haben Autoren begonnen, die Krise der Sozialpolitik zu analysieren: Hier sind besonders die Beiträge von Alber[4], welcher der Frage von Versorgungsklassen infolge wohlfahrtsstaatlicher Politik nachgegangen ist, sowie Habermas[5], der die Unterwerfung unter ökonomische Interessen und eine Tendenz zur Verrechtlichung und Bürokratisierung als Ursache für die Erschöpfung der arbeitsgesellschaftlichen Utopien heranführt, und Luhmann[6], der die Ursache im Wesentlichen in der Selbstüberforderung des politischen Systems sieht, hervorzuheben.
2.4 Funktionen und Ziele
Als zentrales Element für die hier vorgelegte Analyse gelten die Funktionen und Ziele von Sozialpolitik. Bevor eine Anwendung auf den Gegenstand der DDR jedoch möglich ist, müssen diese vorher als Bestandteil einer Theorie des Wohlfahrtsstaats dargelegt und strukturiert werden. Als Leitfrage für dieses Kapitel gilt daher, welche Aufgaben und Funktionen der Sozialstaat in unserem westlichen Verständnis übernimmt. Daher sollen auch die frühen Beiträge zur Funktion von Sozialpolitik wie z. B. von Heimann[7] oder Lenhardt/Offe[8] an dieser Stelle nicht berücksichtigt werden, sondern ausschließlich auf einige Quellen ab Mitte der 90er Jahre zurückgegriffen werden.
Frevel/Dietz[9] betonen, dass staatliche Sozialpolitik nie ohne bestimmten Zweck, einfach aus Barmherzigkeit und Nächstenliebe oder aufgrund herangetragener Forderungen stattgefunden hat, sondern immer einen Zusatznutzen erforderte, welcher sich entweder in der Abwehr systemgefährdender Effekte oder in der Förderung systemerhaltender Effekte auswirken könne. Dabei messe sich der Gewinn wohlfahrtsstaatlicher Maßnahmen stets in der Summe ihrer Wirkungen. Diese wurden durch Kaufmann[10] idealtypisch gegliedert in:
- ökonomische Wirkung, d. h. die Förderung der Produktivität,
- politische Wirkung, d. h. die Stabilisierung und Befriedung,
- kulturelle Wirkung, d. h. die Schaffung eines gesellschaftlichen Leitbilds,
- soziale Wirkung, d. h. die Produktion individueller Wohlfahrt.
Diese Einteilung kritisieren aber Frevel/Dietz[11] als zu funktional und zu wenig trennscharf, da nicht ersichtlich sei, wer welchen Nutzen von Sozialpolitik habe. Daher regen beide Autoren eine Differenzierung nach kollektivem und individuellem Nutzen an, um gleichzeitig auch Überlagerungen verschiedener Zielrichtungen darstellen zu können. Zudem betonen sie berechtigterweise, dass der Fokus stärker darauf liegen müsse, was eine sozialpolitische Maßnahme erzielen solle, statt jeweils den Ergebnisnutzen zu betrachten. In ihrer Darstellung weisen sie jeweils einer der vier Wirkabsichten Kaufmanns auf der Kollektivebene eine andere Funktion auf der Individualebene zu und leiten aus dieser Beziehung die Zielvorgaben Sozialverträglichkeit, Konsumteilhabe, Sicherung der erwerbsmäßigen Subsistenz, Produktivitätssteigerung, Gerechtigkeitsempfinden, Akzeptanz staatlicher Interventionen, Wirtschaftsordnungs-, Herr- schafts-, und Sozialordnungslegitimierung, Stabilisierung staatsentlastender privater Lebensformen und Sozialwirtschaft sowie Pazifizierung ab.
Bäcker et al.[12] betonen die Funktion der Absicherung der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, da deren Stabilität, Entwicklungsdynamik und politische Akzeptanz durch Sozialpolitik geschaffen und garantiert werde. Zudem differenzieren sie die Zielvorgaben nach Politikfeldern, bleiben jedoch in ihrer Darstellung hinter der Komplexität der o. g. Systematik weit zurück. Drei zentrale Aufgabenfelder stehen im Zentrum:
1) Ausgleich von sozialen Risiken und Problemen im Produktionsprozess,
2) Lockerung der strengen Verbindung zwischen Arbeitsmarktbeteiligung und Einkommenserzielung zur Gewährleistung von Einkommenssicherheit,
3) Sicherstellung ausreichender, bedarfsbezogener Versorgung in jenen Bereichen, welche der Markt nicht oder nicht in der gesellschaftlich erwünschten Art und Weise bedient.
Abschließend sei auf die Beschreibung von Badelt/Österle[13] hingewiesen, welche in ihrer Deskription sozialstaatlicher Aufgaben bei den gesellschaftlichen Leitbildern ansetzen und aus diesen die Ziele von Sozialpolitik herleiten: So führen die Autoren die Prinzipien Gerechtigkeit (Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit), Wohlstandsmaximierung, individuelle Freiheit, Sicherheit und sozialer Friede auf. Diese bilden den Rahmen für folgende Zielvorgaben:
- Verhinderung bzw. Reduktion von absoluter Benachteiligung:
a. Sicherung Mindeststandard,
b. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben,
- Verhinderung bzw. Reduktion relativer Benachteiligung:
a. Schaffung vertikaler Gerechtigkeit (Ausgleich zwischen ärmeren und reicheren Personen)
b. Schaffung horizontaler Gerechtigkeit (Ausgleich in Bezug auf Geschlecht, Alter, Herkunft, Gesundheit etc.)
- soziale Integration,
- Effizienz.
Die in diesem Kapitel vorgestellten Ziele von wohlfahrtsstaatlicher Politik sollen im weiteren Verlauf mit den Grundsätzen in der DDR verglichen werden, um mögliche Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten zu erkennen. Dazu ist zunächst in die Kernelemente der Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik einzuführen, ehe anschließend deren Zielvorgaben herauszuarbeiten sind.
3. Kernelemente der Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik
Dieses Kapitel soll - durch die Vermittlung eines Grundkonstrukts - dabei helfen, die Ausführungen zu den Zielen besser einordnen zu können. Dabei orientiert sich der Verfasser am Konzept von Schmidt[14], der fünf Schwerpunkte herausgearbeitet hat, welche nachfolgend erläutert werden sollen. Dazu zählen das Recht auf Arbeit, die Sozialversicherung, der breit ausgebaute Bereich der sozialen Sicherung im Reproduktionsbereich, die betriebliche Sozialpolitik und die Zusatzversorgungssysteme.
3.1 Recht auf Arbeit
Das „Prunkstück der Sozialpolitik“[15] war das im Gesetz der Arbeit vom 01.05.1950 erstmals postulierte Recht auf Arbeit, das in der Ansicht Ritters bis heute das von der Bevölkerung am positivsten beurteilte Wesensmerkmal wohlfahrtsstaatlicher Maßnahmen in der DDR darstellt. Der Anspruch wurde für den allergrößten Teil der erwerbsfähigen Bevölkerung eingelöst durch eine Garantie eines Arbeitsplatzes und eines Arbeitseinkommens, das von Mindestlohnvorschriften geschützt wurde,[16] sowie durch die Ausgestaltung von Erwerbsverhältnissen in arbeitnehmerfreundlicher Art und Weise.[17] Die Arbeitsplatzgarantie wurde umgesetzt durch einen strengen Kündigungsschutz und die Oberhoheit der Politik über die Wirtschaft, erleichternd hinzu kamen eine - infolge niedriger Produktivität - hohe Arbeitskräftenachfrage und ein - bedingt durch massenhafte Abwanderung in die BRD - niedriges Arbeitskräfteangebot.[18] Im Ergebnis standen Beschäftigungsquoten, die wesentlich über dem Niveau westeuropäischer Staaten lagen und die eine Differenzierung unter den Geschlechtern kaum erkennen ließ, auch wenn Frauen das Angebot der Teilzeitarbeit verstärkt in Anspruch nahmen.[19] Des Weiteren wurde im Laufe der Jahre die Arbeitslosenversicherung obsolet, was deren Abschaffung im Jahre 1978 letztendlich zur Folge hatte.[20] Auch wenn das DDR-Regime mit dem Recht auf Arbeit der im Sozialismus hohen Funktion von Erwerbstätigkeit als wichtigster Lebens- und Entwicklungsbereich für den Menschen gerecht wurde,[21] bleibt ein fader Beigeschmack: So ist nicht zu verkennen, dass die Akzentuierung im Laufe der Jahre verstärkt in Richtung einer repressiven Pflicht zur Arbeit ging, Arbeiter überwiegend vormundschaftlich behandelt und ihrer Mitbestimmung beraubt wurden und die Wirtschaft unter den Kosten und Produktionsdefiziten zu leiden hatte.[22]
[...]
[1] Vgl. 2007, S. 153 ff.
[2] Vgl. 2007, S. 21 ff.
[3] Vgl. 2007, S. 410 ff.
[4] Vgl. 1984, S. 225 ff.
[5] Vgl. 1985, S. 141 ff.
[6] Vgl. 1981.
[7] Vgl. 1980 (1929).
[8] Vgl. 1977.
[9] Vgl. 2004, S. 66 f.
[10] Vgl. 1997, S. 34 ff.
[11] Vgl. 2004, S. 68 ff.
[12] Vgl. 2008, S. 47 ff.
[13] Vgl. 1998, S. 18 ff.
[14] Vgl. 2004, S. 31 ff; 2005, S. 127 f.; Schmidt/Ostheim, 2007, S. 174 ff.
[15] Vgl. Ritter, 2005, S. 17.
[16] Vgl. Schmidt, 2004, S. 32.
[17] Vgl. Tietze, 1989, S. 110 ff.
[18] Vgl. Schmidt, 2004, S. 33; Schmidt, 2005, S. 127; Schmidt/Ostheim, 2007, S. 175.
[19] Vgl. Tietze, 1989, S. 112; Sachse, 2001, S. 164.
[20] Vgl. Ritter, 2005, S. 17.
[21] Vgl. Sachse, 2001, S. 166 ff.
[22] Vgl. Schmidt, 2004, S. 34; Ritter, 2005, S. 17.