Die aktuelle Bildungsbeteiligungssituation und der Schulerfolg von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem


Diplomarbeit, 2010

95 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Zur Methodologie dieser Arbeit

2. Zum Verstandnis des zentralen Begriffs dieser Arbeit: ,Migrationshintergrund’
2.1 Definitorische Abgrenzung
2.2 Einteilung nach dem Migrationsstatus
2.3 Problematik des Begriffes
2.4 Fazit

3. Zur sozialen Benachteiligung
3.1 Migrationshintergrund als Stigma
3.1.1 Wenn Stigmatisierte und ,Normale’ in Interaktion treten
3.1.2 Funktionen von und Umgang mit Stigmatisierung
3.1.3 Fazit
3.2 Institutionelle Diskriminierung
3.3 Perfekte Deutschkenntnisse
3.4 Die Okologie der menschlichen Entwicklung nach Bronfenbrenner
3.4.1 Einfluss der Umweltsysteme auf den Schulerfolg
3.4.2 Das Mikrosystem Schule
3.5 Fazit

Exkurs: Die Geschichte der ,Gastarbeiter’ - Zuwanderung nach Deutschland gestern und heute

4. Zur Be(nach)teiligung im Bildungssystem
4.1 Terminus Bildungsbeteiligung
4.2 Termini Schulerfolg und Schulversagen
4.3 aktuelle Datenlage
4.4 Der Relative-Risiko-Index als Instrument fur die Bestimmung der Bildungsbeteiligung
4.4.1 Der RRI als Instrument
4.4.2 Analyse des RRI
4.4.3 Bedeutung des RRI
4.4.3.1 Grunde fur die hohe Forderschulquote Sachsen-Anhalts und MaBnahmen fur eine positive Entwicklung
4.4.3.2 Grunde fur die erhebliche Uberreprasentation von Schulern mit Migrationshintergrund an Forderschulen und MaBnahmen fur eine positive Entwicklung
4.4.4 Fazit

5. Schnittstellen im Bildungsweg - schulische Selektion an den Bildungsubergangen
5.1 Schulische Selektion beim Schuleintritt
5.2 Schulische Selektion beim Ubergang in die Sekundarschule
5.3 Schulische Selektion durch Uberweisung an die Forderschule
5.4 Fazit

6. Praventions- und InterventionsmaBnahmen - Folgerung fur Bildung und Bildungspolitik
6.1 Einfluss der PISA-Studien
6.2 Forderungen der GEW
6.3 Nationaler Integrationsplan
6.4 Der ,Index fur Inklusion’
6.5 Fazit

7. Resumee

Literaturverzeichnis

Abbildungen:

Abbildung 1: Migrationshintergrund der Bevolkerung

Abbildung 2: Das Mehrebenenmodell nach Bronfenbrenner

Abbildung 3: Bevolkerung mit Migrationshintergrund

Abbildung 4: Alterstruktur der Bevolkerung mit und ohne Migrationshintergrund

Abbildung 5: Regionale Verteilung der auslandischen Bevolkerung in Deutschland 2007

Abbildung 6: Struktur des offentlichen Gesamthaushalts 2005

Abbildung 7: 18- bis unter 25- Jahrige ohne Schulabschluss

Abbildung 8: Von Jugendlichen aus Migrantenfamilien und von Jugendlichen aus

deutschen Familien in der Sekundarstufe erworbene Bildungsabschlusse

Abbildung 9: Forderschulquote in exemplarisch ausgewahlten Bundeslandern

Abbildung 10: Entwicklung des Anteils deutscher und auslandischer Schuler

Abbildung 11: Entwicklung der absoluten Schulerzahlen von Schulern mit Migrationshintergrund an Forderschulen in Sachsen-Anhalt und das relative Risiko, eine solche Schule zu besuchen

Abbildung 12: Gegenuberstellung des Relativen Risikos fur Kinder mit Migrationshintergrund, eine Sonderschule zu besuchen

Abbildung 13: Besuch von vorschulischen Betreuungseinrichtungen

Abbildung 14: Entwicklung der Bildungsbeteiligungsquote an Hauptschulen 66 Tabellen:

Tabelle 1: Berechnung des RRI am Beispiel des Reprasentationsverhaltnisses auslandischer zu deutschen Schulern im Schuljahr 2005/06 in Sachsen-Anhalt

Tabelle 2: Relativer-Risiko-Index nach Schulformen und Bundeslandern im Schuljahr 2003/04

Tabelle 3: Integrationsquote der Bundeslander

Tabelle 4: Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts in Sachsen-Anhalt

Verzeichnis der Abkürzungen

Bundeslander:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Andere:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung.

Obwohl der Anteil der auslandischen Schulerinnen und Schuler[1] an der Gesamtschulerschaft nur etwa 10 Prozent bemisst, variiert ihr Anteil in den jeweiligen Bundeslandern erheblich. Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008 weisen ein differentes Bild aus: Wahrend die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen eine bemessen an der Gesamtbevolkerung hohe Auslanderquote (ca. 14%) verzeichnen, wird diese Quote in den ostdeutschen Landern lediglich auf kleiner als drei Prozent beziffert (Statistisches Bundesamt 2008). Unterschiede gibt es ebenfalls innerhalb der einzelnen Flachenlander, vor allem im Vergleich landlicher Regionen mit urbanen Raumen sowie innerhalb groBer Stadte bezuglich der jeweiligen Stadtwohngebiete. Zudem variiert die Auslanderquote an den jeweiligen Schularten. Beispielsweise belauft sich der Auslanderanteil an den Hauptschulen des Bundeslandes Baden-Wurttemberg im Schuljahr 2007/08 auf knapp 25%, an Gymnasien auf lediglich 4,4%. An Forderschulen mit Forderschwerpunkt Lernen sind es gar 38% (vgl. ebd.)! Dieses unruhmliche Beispiel verdeutlicht die Brisanz der Thematik. Es zeigt exemplarisch, dass auslandische Schuler an Hauptschulen und an Schulen fur Lernbehinderte erheblich uberreprasentiert sind.

Ausgehend von der Frage, inwiefern Schuler und Schulerinnen mit Migrationshintergrund im Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland beteiligt bzw. benachteiligt werden, soll in der Arbeit der Zusammenhang zum Schulerfolg und der Bildungsbeteiligung ebendieser Schuler betrachtet werden. Zu untersuchen ist, ob das weit verbreitete Vorurteil, ,Kinder mit Migrationshintergrund seien schlecht in der Schule’, statistisch belegt werden kann oder zu widerlegen ist.

Zuvor wird nach obiger Vorstellung der Problematik im dritten Kapitel zur Verstandigung uber den Betrachtungsrahmen eine Bestimmung des relevanten Begriffs ,Migrationshintergrund’ vorgenommen. Seine Komplexitat soll auf die fur die Arbeit wesentlichen Aspekte hin gepruft und reduziert werden, so dass der weitere Gebrauch des Terminus moglichst einheitlich erfolgen kann und keine Definitionslucken ausweist. Hierzu soll eine definitorische Abgrenzung und ein Versuch der Kategorisierung erfolgen.

Als Grundlage fur die folgenden Uberlegungen dient ein Exkurs, der die Historie von Migrationsbewegungen nach Deutschland vorstellt. Er untersucht die Epochen seit der Grundung des deutschen Kaiserreichs bis zur rezenten Gegenwart. Der Exkurs soll Ursachen und Zusammenhange aufspuren, warum es immer wieder zu Immigration kam, wie diese initiiert wurde und inwiefern Diskriminierungen - fruher wie heute - nachzuweisen sind.

Das vierte Kapitel betrachtet soziale Be(nach)teiligung aus unterschiedlichen Perspektiven. Unter Nutzung verschiedener Theorien soll gezeigt werden, dass sich dem Thema auf verschiedene Art und Weise genahert werden kann. Individuums- zentrierte Ansatze stehen parallel neben systemisch-institutionellen und finden gegenwartig in Theorie und Praxis nicht nur Vertreter, sondern auch Anwendung.

Im funften Kapitel soll nach Klarung der Begriffe ,Bildungsbeteiligung’ und ,Schulerfolg’ anhand aktueller statistischer Daten ausgewertet werden, inwiefern eine Bildungsbenachteiligung nachgewiesen werden kann. Der Relative-Risiko- Index nach Kornmann fungiert als zentrales Instrument, um das Reprasentationsverhaltnis der Schuler mit Migrationshintergrund wiederzuspiegeln und so deren Bildungsbeteiligungssituation zu bewerten. In dieser Hinsicht wird der Forderschule fur Lernbehinderte besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dies wird differenziert auf Bundes- wie auch exemplarisch auf Landesebene erfolgen. AnschlieBend werden Schnittstellen im Bildungsweg auf diskriminierende Elemente hin untersucht. Schulische Selektionsmechanismen beim Schuleintritt und beim Ubergang auf weiterfuhrende Schulen sollen beleuchtet werden.

Das siebte Kapitel zeigt schlieBlich auf, welche Ansatze Politik und Gesellschaft gegen Diskriminierung im Bildungssystem und fur Integration von Migranten verfolgt. Diese unterliegen dem Einfluss vielfaltiger Konzepte, Interessengruppen, Studien oder Veroffentlichungen. Einige davon, deren Einfluss allgemein als erheblich und forderlich angesehen werden kann, werden angerissen.

In dieser Arbeit soil nicht grundlegend davon ausgegangen werden, dass auslandische Mitmenschen im deutschen Bildungssystem per se benachteiligt oder gar ausgeschlossen wurden. Vielmehr soll aufgezeigt werden, in welchen Bildungsbereichen und -orten eine potentielle Gefahrdung durch Benachteiligung besteht. Beispiele gelungener Integration existieren. Wunschenswert fur jeden einzelnen Betroffenen sowie fur die Gesellschaft ist, dass es nicht nur bei wenigen oder vereinzelten Beispielen bliebe.

Im Uberblick uber die Kapitel wird bereits deutlich, was eine Schwierigkeit dieser Arbeit ausmacht: der Fokus kann sehr weit gespannt we]rden: Geschichte, Recht, Ethik, Padagogik, Soziologie, Politik, Demographie - diese und eine Reihe weiterer Wissenschaften befassen sich mit der Thematik. Die Folge dieser breiten Betrachtung ist im Grunde eine unendliche VergroBerung der Komplexitat. Diese Arbeit kann als AnstoB verstanden werden, sich diesem Kontext immer wieder und mehrperspektivisch zu nahern, um den gesellschaftlichen Prozess zu reflektieren und in die offentliche Debatte einzubringen.

2. Zur Methodologie dieser Arbeit.

,Die aktuelle Bildungsbeteiligungssituation und der Schulerfolg von Schulerinnen und Schulern mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem’ ist Thema der vorliegenden Arbeit. Um jene Bildungsbeteiligung der Schuler mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem darzustellen, ist es moglich, sich verschiedener Herangehensweisen zu bedienen. Fur diese Arbeit wurde das Auswerten statistischer Daten favorisiert. Da solche bereits in gutem Umfang vorliegen und offentlich zuganglich sind, ist es nicht notwendig, eine Datenerhebung und -erfassung durchzufuhren, sondern lediglich eine Darstellung, Analyse und Interpretation ebensolcher in Bezug zur obigen Fragestellung.

Die dominante Methode dieser Arbeit wird also die Sekundaranalyse von demographisch-statistischem Material sein. Dies hat den Vorteil, dass wie genannt zum einen keine aufwandigen Erhebungen durchgefuhrt werden mussen, zum anderen dadurch ein Vergleich von Daten verschiedener Zeitraume moglich ist, um Aussagen zum sozialen Wandel (bspw. Trendanalysen) vornehmen zu konnen. Zugleich muss darauf hingewiesen werden, dass durch die genannte Methode der statistischen Auswertung die Hypothesenprufung von der Qualitat des vorgefundenen Materials (also der Qualitat der Primaranalyse, v.a. der Methode und der ubereinstimmenden Definitionen relevanter Termini) abhangt. Dieses Material ist ein Abbild sozialer Wirklichkeit; auszuschlieBen sind demnach objektive Ergebnisse. Es werden gesellschaftsbezogene Aussagen zur Bedeutung dieses Datenmaterials getroffen, die im Effekt intersubjektiv uberprufbar sein sollen: „Soziale Wirklichkeiten [...] verweisen nicht auf eine naturhaft-objektive, sondern auf eine gesellschaftlich intersubjektive Welt, die symbolisch vermittelt und kommunikativ bedingt ist und von den Handelnden unter kognitiven, expressiven und normativen Gesichtspunkten aktiv hergestellt wird. Ihr Realitatsgehalt ist dementsprechend nicht subjektunabhangig [...]“ (Bonb 1982, zitiert in: Lamnek 2005, S.548), denn neben der Interpretation von Quellen ist schon die Auswahl derselbigen sehr subjektiv und von der eigenen Fragestellung sowie von der eigenen Ideologie abhangig. Unter der Annahme, dass die Wahrheit vom Blickwinkel abhinge und dass sich mit (natur-) wissenschaftlichen Methoden alle sinnvollen Fragen beantworten lieBen, soll dieser Arbeit eine wissenschaftlich-realistische Position zugrunde liegen.

3. Zum Verstandnis des zentralen Begriffs dieser Arbeit: , Migrationshintergrund ’.

Anliegen dieses Kapitels ist es, einleitend die Komplexitat des zentralen Begriffs des Themas ,Migrationshintergrund’, darzustellen und einen Uberblick uber dessen Gebrauch im Rahmen dieser Arbeit zu geben.

Wenn die Bildungsbeteiligung und der Schulerfolg von Kindern bzw. Schulerinnen und Schulern mit Migrationshintergrund betrachtet werden soll, muss zunachst geklart werden, wie sich die Gruppe dieser Schulerinnen und Schuler mit Migrationshintergrund in Deutschland zusammensetzt.

Die Beschrankung auf ,auslandische Kinder’, also Kinder nicht-deutscher Staatsburgerschaft oder einfacher gesagt - Kinder ohne deutschen Pass, wie sie bis weit in die 1990er Jahre hinein ublich war (vgl. Golz 1996), ist aus heutiger Perspektive weder fachwissenschaftlich sinnvoll noch zeitgemaB oder politisch korrekt: Die Kinder der Gastarbeiter der 1960er und 70er Jahre haben sich in zweiter oder dritter Generation in Deutschland und der deutschen Kultur ,eingelebt’. Aussiedler mit deutscher Staatsburgerschaft aber haufig geringen deutschen Sprach- und Kulturkenntnissen sind nach 1989 zahlreich remigriert und seit dem 01.01.2000 erhalten in Deutschland von auslandischen Eltern Geborene unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsburgerschaft.

Die Einflusse anderer (nichtdeutscher) Kulturen auf die individuellen Lebensbedingungen von Kindern sind somit nicht mehr vorrangig an der Nationalitat festzumachen. Da eine fruher oder spater stattgefundene Zuwanderung nach Deutschland als charakteristisches Merkmal fur Menschen, deren Leben durch eine weitere Kultur beeinflusst ist, angenommen werden kann, ist inzwischen der Terminus „Personen mit Migrationshintergrund“ (vgl. Statistisches Bundesamt 2006) ublich.

Der Gebrauch und das Verstandnis ebendieses Terminus in der offentlich-politischen sowie in fachwissenschaftlicher Diskussion ist jedoch uneinheitlich (vgl. Diefenbach 2008, 19). Oft sind nur die ,Auslanderkinder’ von Zuwanderern, Asylsuchenden und Fluchtlingen damit gemeint (vgl. Seitz 2006, S.14), andere Autoren bezeichnen auch die Nachkommen der sogenannten Gastarbeiter als Migrantenkinder (vgl. Keck et al. 2004, S.309).

Da zur statistischen Beschreibung, beispielsweise der Bildungsbeteiligung oder der Schulleistungen (bspw. PISA), die Gruppe von Personen, die durch Zuwanderung beeinflusst wurde oder wird, eingegrenzt sein muss, ist eine genaue Bestimmung und Abgrenzung der jeweiligen Gruppen voneinander notwendig. In den vielfaltigen Quellen, die zum Thema Daten liefern, werden zum Teil erheblich voneinander abweichende Termini benutzt. Zumeist werden Aussagen mittels querschnittlicher Daten gemacht, in denen einzig das Staatsangehorigkeitskriterium berucksichtigt ist. Die folgenden Teilkapitel sollen den Terminus ,Migrationshintergrund’ fur diese Arbeit definieren.

3.1 Definitorische Abgrenzung.

Die amtliche deutsche Statistik befindet sich erst seit 2005 „auf dem Weg zu einer definitorischen Abgrenzung“ (vgl. Statistisches Bundesamt 2006, S.39). Zur statistischen Auswertung von Bevolkerungsdaten werden seitdem als „Menschen mit Migrationshintergrund [...] alle seit 1949 Zugewanderten und ihre Nachkommen“, also alle „[...] Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Auslander und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Auslander in Deutschland geborenem Elternteil“ (ebd., S.6) erfasst. Die daraus resultierende Heterogenitat der Gruppe zeigt Abbildung 1, ohne den Versuch, die Herkunftsnationen zu benennen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Migrationshintergrund der Bevolkerung.

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2008

Die Anzahl der Schulerinnen und Schuler mit Migrationshintergrund muss folglich die Zahl der auslandischen Schuler weit ubersteigen. Entsprechend obiger Definition lebten 2005 in Deutschland etwa acht Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund und sieben Millionen Auslander mit Migrationshintergrund. Ihr Anteil an der Gesamtbevolkerung von ca. 19% (linkes Diagram in Abbildung 1) zeigt, dass es sich bei Kindern dieser Bevolkerungsgruppe zunehmend um eine padagogisch wie schulpolitisch relevante Gruppe handelt (vgl. Statistisches Bundesamt 2008, S.76). Da die amtliche Statistik zumeist nur in deutsche und auslandische Schuler unterscheidet, besteht oft nicht oder nur unzureichend die Moglichkeit, Migranten, die die deutsche Staatsangehorigkeit haben oder Migranten ohne deutsche Staatsangehorigkeit, die ihre gesamte Bildungslaufbahn im deutschen

Bildungssystem absolviert haben und gar hier geboren und sozialisiert wurden, zu identifizieren. Trotzdem sei es „korrekt zu sagen, dass die amtlichen Bildungsstatistiken die groBtmogliche Annahrung an eine Vollerhebung der deutschen und auslandischen Schuler an Schulen des deutschen Bildungssystems darstellen“ (Diefenbach 2008, S.23). Die erhobenen Daten der amtlichen Statistiken sind fur deskriptive Zwecke gut geeignet, konnen aber die komplexe Situation von Personen mit Migrationshintergrund nicht widerspiegeln, da sie keine Informationen uber dafur notwendige Parameter, wie bspw. den familiaren Hintergrund, bereithalten (vgl. ebd.).

3.2 Einteilung nach dem Migrationsstatus.

Wie obige Ausfuhrungen zeigen, sind die „Schuler und Schulerinnen mit Migrationshintergrund“ eine sehr heterogene Gruppe, deren individuelle Erfahrungen und Sozialisationsbedingungen kaum vergleichbar sind.

Ihnen gemeinsam ist eine Migration (lat. Wanderung), die mit einem „permanenten oder temporaren Wohnsitzwechsel aus einer administrativen Einheit an einen anderen, oft weit entfernten Wohnort“ (Szonyi 2006, S.106), zumeist uber Staatsgrenzen hinweg, in diesem Falle einer Zuwanderung aus dem Ausland nach Deutschland, verbunden ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Wanderungen im Zusammenhang mit einem Wandel des soziokulturellen Umfeldes stehen (vgl. Diefenbach 2008, S.20), so dass diese Kinder multikulturell aufwachsen.

Inwiefern dies auf alle Schuler mit Migrationshintergrund zutreffend ist, entscheidet die Frage nach dem Zeitpunkt der Einwanderung der Familie, der die Bedeutung der neuen Sprache und der fremden Kultur beeinflusst. Diefenbach erortert die Verwendung der Begriffe ,Migrantenkinder 1. und 2. Ordnung’, fur Kinder, die selbst nach Deutschland immigrierten (1. Ordnung) und Kinder von auslandischen Eltern, die in Deutschland geboren wurden (2. Ordnung). Da diese Einteilung jedoch unzureichend sei und es „keineswegs triviale“ Definitionslucken gebe, sei eine differenziertere Einteilung notwendig (vgl. Diefenbach 2008, S.21).

In den Publikationen des Statistischen Bundesamtes wird zudem eine weitere Unterscheidung vorgenommen, die in dieser Arbeit weiter verfolgt werden soll, allerdings wird diese ausschlieBlich fur statistische Zwecke gefuhrt. Bei den Personen mit Migrationshintergrund wird zwischen Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinne (Zugewanderte und in Deutschland geborene Auslander/-innen) unterschieden und jenen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinne (hier sei der Migrationsstatus nicht durchgehend bestimmbar, da bei bestimmten Deutschen der Migrationshintergrund nur aus Eigenschaften der Eltern erkennbar ist). Diese Unterscheidung sei erforderlich, „da nur fur die Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinne fur jedes Berichtsjahr Daten vorliegen werden, wahrend bei der anderen Personengruppe ein Nachweis nur im Vierjahresrhythmus moglich ist“ (Statistisches Jahrbuch 2008, S.63).

Fur die vorliegende Arbeit sollen folgende Gruppen unterschieden werden (nach Schops 2009, verandert):

Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinne:

a) Personen mit eigenen Migrationserfahrungen.

Hierzu gehoren Personen nichtdeutscher Staatsburgerschaft, die im Ausland geboren und selbst nach Deutschland immigriert sind (Auslander der ersten Generation, bspw. Gastarbeiter) sowie zugewanderte Deutsche, also Kinder zuruckkehrender Aussiedler (z. B. Russlanddeutsche). Wahrend die auslandischen Personen schon in den 60er Jahren statistisch erfasst wurden, war bisher die Berucksichtigung von Spataussiedlern aufgrund ihrer deutschen Staatburgerschaft nicht moglich (vgl. Seitz 2006, S.13).

b) Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren sind.

Die Gruppe umfasst in Deutschland geborene Kinder immigrierter Elternpaare, die in der Regel eine deutsche Staatsburgerschaft haben (also Kinder von Eingeburgerten oder Spataussiedlern und Kinder, die bei der Geburt die deutsche Staatsburgerschaft ius soli erhalten haben) oder Auslander der zweiten und dritten Generation, also Kinder auslandischer Eltern, die vor dem 01.01.2000 in Deutschland geboren sind (vgl. Statistisches Bundesamt 2006, S.76). Gewohnlich werden sie als ,zweite Generation’ bezeichnet, obgleich dieser Terminus nicht immer eindeutig und daher diskutabel sei (vgl. Diefenbach 2008, 21; Auernheimer 1995, S.23). Personen dieser Kategorie haben selbst keine Migrationserfahrungen gemacht.

Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinne:

c) Personen mit einem im Ausland geborenen Elternteil.

Bei Migrantenkindern der ,zweiten Generation’ ist weiterhin zu unterscheiden, ob nur ein Elternteil oder beide Eltern im Ausland geboren sind. Diese getrennte Betrachtung wird in Studien wie beispielsweise PISA vorgenommen und zeigt teilweise deutliche Unterschiede in der Schulsituation auf. Die Kinder, die aus einer binationalen Familie mit nur einem Elternteil auslandischer Herkunft stammen, werden auch als „Kinder mit einseitigem Migrationshintergrund“ oder „Kinder aus Mischehen“ bezeichnet. In Deutschland seien ca. 17% der Ehen binational (Diefenbach 2008, S.21).

d) Personen der dritten Generation.

Personen der sogenannten ,dritten Generation’ sind Personen, deren Migrationsbezug bei den GroBeltern oder UrgroBeltern liegt, so dass nur noch von geringen Einflussen auf ihr Leben auszugehen ist (vgl. Reich 2005, S.126). Bei dieser Gruppe kann von einem Migrationshintergrund im weiteren Sinne (vgl. Statistisches Jahrbuch 2008) ausgegangen werden, deshalb hat sie kaum Relevanz fur die anstehenden Betrachtungen.

e) Irregulare Migranten.

Als irregulare Migranten werden Personen bezeichnet, die gesetzeswidrig in ein fremdes Land einreisen oder sich dort unerlaubt aufhalten. Statistisch genaue Zahlen liegen fur diese Gruppe der Migranten nicht vor, doch gibt es Schatzungen international Organisationen (UNO), die von einer Anzahl von 600.000 bis zu einer Million Menschen ausgehen, die sich in Deutschland illegal aufhalten. Jedoch entsteht diese Illegalitat nicht nur durch unerlaubte Zuwanderung von Personen ohne oder mit gefalschten Identitatsdokumenten, also beispielsweise durch Menschenschmuggel, sondern auch durch Einreisende mit Touristenvisum, die jedoch nach dessen Ablauf nicht wieder ausreisen. Die kulturelle oder ethnische Zusammensetzung betreffend, ist von einer ebenso heterogen zusammengesetzten Gruppe auszugehen, wie bei den zuvor beschriebenen. Aussagen zum Migrationsstatus konnen nur bedingt getroffen werden (vgl. Baringhorst 2006). Inwiefern diese Gruppe fur die vorliegende Arbeit relevant ist, kann aufgrund der Datenlage nicht weiter verfolgt werden und hatte spekulativen Charakter, sodass sie hier nur der Vollstandigkeit halber genannt sei.

Aufgrund der beschriebenen Problematik bei der Datenerfassung, weisen die Erhebungen der Kultusministerkonferenz (KMK)[2] und die amtliche Schulstatistik der Bundeslander nur auslandische Schuler (➔ a) aus (vgl. Statistisches Jahrbuch 2008).

Ihr Anteil liegt bei knapp 10% an den allgemeinbildenden Schulen. Die PISA- Ergebnisse belegen aber, dass ca. 20% der jungen Schulerschaft einen Migrationshintergrund aufweisen (PISA-Konsortium Deutschland 2006). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat ca. jede vierte Familie mit minderjahrigen Kindern einen Migrationhintergrund. Im Jahr 2005 wuchsen von den vier Millionen Kindern dieser Familien 1,5 Millionen mit einseitigem Migrationshintergrund auf (vgl. Statistisches Jahrbuch 2006, S. 76).

Ist im Folgenden die Rede von Schulern mit Migrationshintergrund in Abgrenzung zu deutschen Schulern, so ist darunter nicht deutsch im Sinne der Staatsangehorigkeit oder der kulturellen Zugehorigkeit, sondern das Fehlen eines Migrationshintergrundes zu verstehen.

3.3 Problematik des Begriffes.

In der fachwissenschaftlichen Debatte wird im Zuge der Diskussion der Situation von Kindern mit Migrationshintergrund auch die Begriffsverwendung immer wieder problematisiert. Durch Weiterentwicklung der Gesellschaft konnen Begriffe ihre Gultigkeit verandern oder gar verlieren, Bezeichnungen mit negativen Konnotationen besetzt sein.

So bemangeln Diehm/Radtke, dass die (lange verwendete und fruher zutreffende) Bezeichnung ,Auslander’ (im Sinne aller zuvor kategorisierter Gruppen) ausgrenzend und fur Menschen, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben und hier ,heimisch’ geworden sind, nicht zutreffend sei (vgl. 1999, S. 8). Diefenbach kritisiert den Generationenbegriff und bezeichnet Kinder, die selbst zugewandert sind (➔ a) als Migrantenkinder, Kinder der zweiten Generation (➔ b) als Kinder mit Migrationshintergrund und andere (^ d) als Kinder aus Migrantenfamilien (vgl. 2008, S. 21). Terminologische Schwierigkeiten sieht auch Auernheimer. Er favorisiert in seinem Kapitel ,Uber korrekte Sprache’ die Bezeichnung ,Immigrantenkinder’, auch sei in Anlehnung an Mecheril/Theo (1994) „die Zugehorigkeit der Burger anderer Herkunft mit sprachlichen Neuschopfungen wie ,Neu-Deutsche’ oder ,Andere Deutsche’ [...] im offentlichen Bewusstsein zu verankern“ (Auernheimer 2003, S. 21f, Hervorhebung im Original).

Powell/Wagner nutzen die Bezeichnung ,Jugendliche nichtdeutscher Herkunft’ (2002).

Folgend werden die Bezeichnungen Kinder „mit Migrationshintergrund“ oder auch „Migrantenkinder“ fur Kinder aus reinen Zuwandererfamilien, also mit Migrationshintergrund im engeren Sinne verwandt. Sie sind Migranten der ,ersten Generation’ und haben eigene Migrationserfahrungen (➔ a) gemacht, d.h. sie selbst sind allein oder mit ihrer Familie nach Deutschland eingewandert. Zur zweiten Migrantengeneration zahlen Kinder und Jugendliche, die im Einwanderungsland geboren sind (➔ b).

Da die Datenlage der Statistischen Jahrbucher, auf die sich die Berechnungen im Kapitel 5.4 stutzen, sich weitgehend auf die Kategorien a und b beschrankt, konnen bspw. Kinder aus Mischehen (ein deutsches, ein auslandisches Elternteil, ➔ c) nicht weiter in Betracht gezogen werden, auch wenn sie, die Bildungsbeteiligung und den Schulerfolg betreffend, eine relevante Gruppe darstellt und auch renommierte, offentlichkeitswirksame Studien (PISA) ebendiese Gruppe gesondert analysieren. Wie bereits erwahnt, fallen auch Kinder mit ,Migrationshintergrund im weiteren Sinne’ aus dem Raster der Datenerhebung und werden hier nicht weiter beleuchtet. In Ermangelung der Datenlagen muss demnach haufig auf die Kategorie ,auslandisch’ zuruckgegriffen werden, da alle Zugewanderten, die aus unterschiedlichsten Grunden die deutsche Staatsburgerschaft innehaben, in den entsprechenden Statistiken ,unsichtbar’ werden.

3.4 Fazit.

Im diesem Kapitel wurde gezeigt, dass bei der Gruppe ,Kinder mit Migrationshintergrund’ nicht von gleichen oder nur annahernd ahnlichen Lebenssituationen ausgegangen werden kann. Beide Begriffe vereinen im gangigen Verstandnis so unterschiedliche Personengruppen, dass eine nahere Analyse der Bildungssituation und der Einflusse sprachlicher Sozialisationsbedingungen einer differenzierteren Abgrenzung bedarf.

Exkurs: Die Geschichte der ,Gastarbeiter’ - Zuwanderung nach Deutschland gestern und heute.

Die Geschichte Deutschlands ist seit Jahrzehnten von Wanderungsbewegungen gepragt. Deutsche gingen als Zwangs-, Wohlstands-, Heirats- oder auch Kulturwanderer, vor allem aber als Arbeitswandererins[3] Ausland, ebenso wie Auslander nach Deutschland kamen. Staatliche Migrationssteuerung und -verwaltung hat neben soziookonomischen Grunden im gesamten europaischen Raum erheblichen Einfluss auf Migrationsformen und -prozesse. Wahrend die Emigrationsstromungen in dieser Arbeit weitgehend unbeachtet bleiben sollen, liegt das Hauptaugenmerk auf Immigrationsprozessen. Es soll gezeigt werden, wo hierfur die historischen Wurzeln zu suchen sind und welche Bedeutung diese in der Gegenwart innehaben.

Von der deutschen Reichsgrundung bis zur Besatzungszeit.

Schon zu Zeiten des deutschen Kaiserreichs, ab 1871, wuchs der Bedarf an Arbeitskraften in Deutschland immens. Der Ubergang von einem vorwiegend agrarisch gepragten Land zu einem modernen Industrieland brachte in seinen Phasen, vor allem der Hochindustrialisierung, sich verandernde okonomische und soziale Strukturen mit sich. Die expandierende Industrie, besonders die Schwerindustrie aber auch der Bergbau, benotigte bedeutend mehr Arbeitskrafte als durch Binnenwanderung und naturlichem Bevolkerungszuwachs geboten war. Daraus ergab sich ein Mangel an Arbeitskraften und in dessen Folge Verschiebungen auf dem Arbeitsmarkt, was zugleich Abwanderung aus der Landwirtschaft und Zuwanderung in die Industrie bedeutete und damit zu fortschreitender Entwicklung der groBen stadtisch-industriellen Ballungsraume fuhrte. Der relativ hohe Urbanisierungsgrad Deutschlands ermoglichte wiederum das industrielle Wachstum durch gestiegene Nachfrage, zum Beispiel nach Wohnraum oder Konsumgutern. In den angrenzenden Gebieten und Regionen, die eine geringere Wirtschaftsleistung aufwiesen, kam es nun zu Wanderungserscheinungen nach Deutschland, in der Hoffnung, in der florierenden deutschen Wirtschaft eine Arbeitsstelle zu bekommen. Die Konzerne beschaftigten schon in den ersten Jahren des neuen (zwanzigsten) Jahrhunderts geschatzte 1,2 Millionen ,auslandische Wanderarbeiter’, vor allem polnische. In den Folgejahren, die durch den ersten Weltkrieg und seine Auswirkungen gepragt waren, wurden mehr und mehr auslandische Zwangsarbeiter[4] beschaftigt, nicht mehr nur von Konzemen, sondern nun auch von Behorden (OLTMER 2003, S.19).

Selbst in den wirtschaftlich schwierigen Jahren des ersten Weltkrieges konnte der Bedarf an Arbeitskraften, vor allem der Bereiche Bergbau und Rustungsindustrie, nicht gedeckt werden. Bei Kriegsende waren es bereits 2,5 Millionen auslandische Arbeitskrafte, knapp ein siebtel aller Erwerbstatigen. Sie setzten sich groBtenteils aus Menschen des sogenannten ,feindlichen Auslands’ zusammen, viele von ihnen Kriegsgefangene (ebd. 19).

Aus Angst vor ,Polonisierung’[5] war die Politik zu Ende des Kaiserreichs, wie auch wahrend der Weimarer Republik eine anti-polnische - trotz der enormen Anzahl (auch freiwillig rekrutierter) polnischer Arbeitskrafte. Sie verstand die Zuwanderung solcher als Gefahr fur die innere und auBere Sicherheit, fur die deutsche Wirtschaft und den heimischen Arbeitsmarkt sowie fur die Gesellschaft und Kultur Deutschlands. So galt fur die ,auslandpolnischen’ Arbeitswanderer Ruckkehrzwang, sie arbeiteten temporar und saisonal vor allem in der Landwirtschaft. Trotz dessen wuchs die Bedeutung der Auslanderbeschaftigung fur die Arbeitsmarktpolitik, sodass diese arbeitsmarktorientiert handelte und Instrumente zur Verwaltung des Arbeitsmarktes - Arbeitsmarktbeobachtung, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung - schuf (vgl. ESCH 2003). Diese sollten den Arbeitsmarkt koordinieren, auf ,Inlandervorrang’ und ,Blutreinheit des deutschen Volkes’ achten, um einer ,Uberfremdung‘ durch Auslanderbeschaftigung entgegnen zu konnen (OLTMER 2003, S.20).

Massenzwangswanderungen im zweiten Weltkrieg setzten vorerst den Hohepunkt der Migrationsbewegungen in der deutschen Geschichte (vgl. BADE 2003). Die Bedeutung der (Zwangs-) Arbeiter fur die Kriegswirtschaft stieg immens: 1944 waren es acht Millionen auslandische Arbeitskrafte, darunter zwei Millionen Kriegsgefangene. Sie waren zumeist in der landwirtschaftlichen und industriellen Produktion beschaftigt, nur selten in wichtigen Positionen oder in der Verwaltung.

Wie einleitend erwahnt, sollen Emigrationsstromungen weitgehend unbeachtet bleiben. Der Vollstandigkeit halber sei erwahnt, dass durch uberseeische Auswanderung, Deportation, Vertreibung und Umsiedlung (v.a. durch ,Repatriierung’’[6] von elf Millionen ,Displaced Persons’’[7], die teilweise unter Zwang, in ihre Herkunftslander zuruckgebracht wurden) Diskontinuitaten in der positiven Wanderungsbilanz erscheinen.

Immigration im geteilten Deutschland.

In der sowjetischen Besatzungszone wurden unter der Aufsicht der Alliierten zwei Millionen Vertriebene und ,Umsiedler’ (aus Polen, Ungarn, Tschechien) vorrangig in agrarisch gepragten Regionen untergebracht. Der anziehenden Wirtschaft geschuldet, setzte ab den 50er Jahren auch eine Remigration in die weitgehend zerstorten urbanen Ballungsraume und GroBstadte ein (vgl. BAUERKAMPER 2003).

Immigration nach dem Mauerbau war von Anwerbung auslandischer Arbeitskrafte gekennzeichnet. Ausschlaggebend hierfur war vornehmlich die Abwanderung vieler DDR- Burger in die Bundesrepublik (von 1949 - 1961 offiziell ca. 2,7 Millionen Menschen). Bis 1989 immigrierten eine halbe Million Menschen aus verbundeten Staaten (Vietnam, Polen, Mosambik, UdSSR, Ungarn, Kuba, Jugoslawien, u.a.) in die DDR. Sie waren hauptsachlich im Schichtdienst und in der Produktion tatig. Die auslandischen Arbeitskrafte kamen als einzelne Arbeitswanderer, wobei in den zwischenstaatlichen Vereinbarungen vor allem von jungen, ledigen Arbeitskraften die Rede war. Nach Vertragsende hatten sie in ihre Heimat zuruckzukehren, wessen nur in Ausnahmefallen, etwa durch Heirat oder Schwangerschaft, entgegnet werden konnte. Die Moglichkeit der Familienzuwanderung gab es nicht. Die Auslanderverordnung und das Auslandergesetz vom 28. Juni 1979 regelten Fragen des Aufenthaltes und des Rechtsstatus der auslandischen Bevolkerung wahrend ihres Aufenthaltes in der DDR (OLTMER 2003). „Insgesamt gab es in der DDR dem ,auslandischen Werktatigen’ gegenuber zwar administrativ geleitete, autoritare Betreuung, aber weniger soziale Integration und mehr staatlich verordnete soziale Segregation. Sie wurden vielfach in separaten Gemeinschaftsunterkunften einquartiert und damit auch sozial auf Distanz gehalten. Nahere Kontakte waren genehmigungs- und berichtspflichtig“ (BADE/OLTMER 2004, S.94).

Wie oben benannt, profitierte die Wanderungsbilanz der Bundesrepublik erheblich durch den Zuzug ostdeutscher Burger. Doch durch die florierende Wirtschaft war es notwendig, bereits in den 50er und 60er Jahren gezielt Arbeiterkrafte aus dem Mittelmeerraum (Italien, Spanien, Griechenland, Turkei, Marokko, Tunesien, Jugoslawien) anzuwerben, um die Bedurfnisse des Arbeitsmarktes zu decken. So wurden ganz bewusst Menschen aus bildungsfernem Milieu angeworben, explizit fur schwere korperliche Arbeit. Da ihr Aufenthalt nur vorubergehend sein sollte, bezeichnete man sie als ,Gastarbeiter’. Sie sollten in ihr Heimatland zuruckkehren und schlieBlich durch neue Arbeiter ersetzt werden.

Allerdings funktionierte dieses Rotationsprinzip nicht wie erhofft: die Aufenthalte der Immigranten verlangerten sich und Familienangehorige zogen nach. (vgl. SCHONWALDER 2003). Der Auslanderanteil stieg auf 4,9% im Jahr 1970. Im Zuge der wirtschaftlichen Rezession erlieB die Bundesregierung 1973 ein Anwerbestopp, wonach Familiennachzug die einzige legale Form der Immigration darstellte. Auf politischer Ebene wurden die ersten Integrationskonzepte diskutiert.

Immigration im wiedervereinigten Deutschland.

Mit der Wiedervereinigung setzten neue Wanderungsmoglichkeiten ein. Einerseits gab es nun vermehrte Binnenwanderungen, insbesondere Wanderungserscheinungen von Ost nach West, die unter anderem durch den Wegbruch der ostdeutschen Industrielandschaft 1990 einsetzte. Andererseits kam es dazu, dass auch die neuen Bundeslander als Teil der Bundesrepublik Deutschland Migranten aus anderen Nationen (Fluchtlinge, Aussiedler etc.) aufnahmen, wenngleich deren Anzahl marginal ist (➔ Abbildung 5). Dem damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schauble, CDU, gelang es nach vielen Jahren der parlamentarischen Diskussion, einen Entwurf zum ,neuen Auslandergesetz’ einzubringen, das am 1. Januar 1991 in Kraft trat. In ihm wurden Punkte, wie die Aufenthaltsverfestigung und Familiennachzug oder Rechtsanspruche der ,Zweiten Generation’ formuliert. Daneben erleichterte es Einburgerungen von hier aufgewachsenen Jugendlichen und von bereits lange hier lebenden Zuwanderern. (OLTMER 2003). Migranten, die dem Auslanderrecht unterliegen, wurden (werden) in vielen Bundeslandern Rechte, so auch das Recht auf Bildung, verwehrt, bzw. eingeschrankt. Das neue Auslandergesetz war ein groBer Schritt zur Integration auslandischer Burger. Es regelt ihren Rechtsstatus und sichert ihren Aufenthalt auf Dauer. Das gesicherte Aufenthaltsrecht fordert die Bildungsbeteiligung der Migrantenkinder insofern sie nun der allgemeinen Schulpflicht unterliegen.[8]

Nach dem Fall der Mauer und der damit verbundenen Offnung zu den Ostblockstaaten stieg die Anzahl von zuziehenden Aussiedlern, vorwiegend aus ehemals sowjetischen Gebieten, sprunghaft. Weiterhin stagnierte die Zahl der Fluchtlinge und Asylsuchenden aus Asien, Afrika, und Jugoslawien (seit dem Burgerkrieg 1991), jedoch auf hohem Niveau.

Das am 01.01.2000 in Kraft getretene reformierte Staatsangehorigkeitsrecht erganzte das Prinzip der Vererbung der Staatsangehorigkeit ,ius sanguinis’ um das Territorialprinzip des Erwerbs der Staatsangehorigkeit durch Geburt im Land ,ius soli’. So erhalten seit dem Jahr 2000 in Deutschland geborene Kinder auslandischer Eltern die deutsche Staatsburgerschaft. Im selben Jahr stieg die Zahl der Einburgerungen um ein drittel auf 180.000 (BADE/OLTMER 2004).

Der Anwerbestopp wurde im Rahmen der CeBIT[9] -Initiative des Bundeskanzlers Gerhard Schroder (SPD) teilweise aufgehoben. Es folgte die Einberufung der Unabhangigen Kommission ,Zuwanderung’ durch den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), die 2001 ihre Empfehlungen fur eine zukunftige Zuwanderungs- und Integrationspolitik vorlegte und das im Jahr 2005 in Kraft tretende ,Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von UnionsbUrgern und Auslandern’ (Zuwanderungsgesetz) maBgeblich beeinflusste. Erstes Produkt war die so genannte ,Green Card’, ein Programm zur Sofortdeckung des IT-Fachkraftebedarfs. Die Kommission forderte einen grundlegenden Wandel in der Migrations- und Integrationspolitik: Eine gesteuerte Zuwanderung sei aus wirtschaftlichen und demographischen Grunden notwendig (OLTMER 2003). Anfang 2007 beschloss das Bundeskabinett die Reform des Zuwanderungsgesetzes mit dem unter anderem aufenthalts- und asylrechtliche Richtlinien der Europaischen Union in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Zu welchen Zeitpunkt das reformierte Gesetz in Kraft treten wird, bleibt abzuwarten. Wahrenddessen gibt es wegweisende politische Entwicklungen: Seit Januar 2009 besteht die Moglichkeit, Fachkrafte aller akademischen Berufe, vor allem der MINT- Fachrichtungen’[10], im Ausland anzuwerben, solange die Beschaftigung zu branchenublichen Gehaltern und im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhaltnisses erfolgt.

Zusammenfassung.

Wie in den vorigen Abschnitten dargestellt, ist Deutschland seit mindestens 140 Jahren von Immigrationsbewegungen gekennzeichnet. Inwiefern Diskriminierung der Immigranten in dieser Zeit eine Rolle spielte, bzw. politisch diskutiert wurde, konnte am Beispiel der ,auslandspolnischen’ Wanderarbeiter angedeutet werden und ist uns aus der deutschen Geschichte, insbesondere des Nationalsozialismus, weitreichend bekannt. Diskriminierung und Rassismus sind und waren aber auch in der Gegenwart und der Geschichte anderer Staaten oder Nationen prasent (vgl. GEISS 1993).

Diskriminierung auslandischer Mitburger ist folglich kein neues Phanomen jungster und ausschlieBlich deutscher Vergangenheit (vgl. GEISS 1993, TERKESSIDIS 2004). Benachteiligungen, bspw. in Form von ,Inlandervorrang’ auf dem Arbeitsmarkt, sind Bestandteil der Historie. Diskriminierung von Personen mit Migrationshintergrund in Form von Benachteiligung im Schulsystem kann aufgrund mangelnder Daten nur wenige Jahrzehnte zuruck verfolgt werden, denn erst ab der zweiten Halfte der 70er Jahre wurde begonnen, Daten dessen bezuglich zu sammeln. Betrachtet man seitdem die Gruppe der Schuler mit Migrationshintergrund, so ist eine „betrachtliche Besserung ihrer Bildungserfolge uber die Jahrzehnte erreicht worden“ (GOGOLIN 2003). Im Schuljahr 1977/78 (damalige BRD) besuchten nur drei von vier schulpflichtigen auslandischen Kindern bzw. Jugendlichen eine allgemeinbildende Schule und nur etwa jeder zweite Schulpflichtige besuchte eine berufsbildende Schule. Nur ein Drittel der schulpflichtigen Auslander erreichte einen deutschen Schulabschluss; nur ein Sechstel der auslandischen Jugendlichen kam in den Genuss einer Berufsausbildung (GOGOLIN 2003). Kapitel 5.4 dieser Arbeit befasst sich damit, inwiefern eine Besserung (Anderung) der Bildungserfolge von Migrantenkindern anhand aktueller Daten nachgewiesen werden kann.

„Deutschland ermoglicht und gestaltet Zuwanderung. Dieses im Aufenthaltsgesetz ausdrucklich formulierte Ziel bedeutet, dass der langjahrige Streit, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist oder nicht, aus Sicht des Gesetzgebers beendet ist. Deutschland ist ein Einwanderungsland“ (SACHVERSTANDIGENRAT FUR ZUWANDERUNG UND INTEGRATION 2004). Seit Beginn des deutschen Kaiserreichs gab es Migrationsbewegungen nach Deutschland. Immigranten trugen dem Wachstum und der Stabilisierung der deutschen Bevolkerung und der deutschen Wirtschaft bei, deren Zweck (aus staatlicher, nicht- individueller Perspektive) ganz ungeachtet der Staatsform und der Epoche in der Regel ein utilitaristischer war: Immigranten sollten den Arbeitskraftemangel ausgleichen. Auch die aktuellen Ziele der Unabhangigen Kommission ,Zuwanderung’ lassen sich im Sinne einer gesteuerten Zuwanderung auf ebendiesen Punkt bringen: Ausfullen spezifischer Lucken auf dem Arbeitsmarkt.

Konstatiert werden muss, dass Deutschland seit langem Auslander gezielt anwirbt. Dies zog haufig Probleme mit sich, da weder Staat noch Gesellschaft Muster bereithielten, die zur Integration der Migranten beitrugen. So kam es zu Effekten der Diskriminierung auf verschiedenen Ebenen (individuell-personliche bis hin zu struktureller Ebene), die sich nicht selten nur in Benachteiligung, sondern auch in Formen der Gewalt auBerten. Dieser Widerspruch - dem Anwerben von Auslandern und anschlieBende Diskriminierung - ist bis heute nicht uberwunden.

4. Zur sozialen Benachteiligung.

,Soziale Benachteiligung’ lasst sich nicht eindeutig bestimmen oder eingrenzen, sie kann jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven ergrundet werden. Daruber soll dieses Kapitel einen Einblick geben. Wenngleich sich die ausgewahlten Perspektiven auf jeweils verschiedene Art und Weise dem Phanomen nahern, haben sie einen gemeinsamen Nenner: soziale Benachteiligung ist fur den oder die Betroffenen ein Problem. Dieses ist alltagsbedeutsam und bestimmt in vielerlei Hinsicht das Leben in der Gesellschaft und kann als eingeschrankte Teilhabe an okonomischen, kulturellen, kommunalen, assoziativen oder sportlichen Aktivitaten in Erscheinung treten. In der Folge fuhrt Benachteiligung haufig zu sozialer Ausgrenzung. Dass es soziale Benachteiligung schon immer gab und dass sie auch kunftig nicht zu beseitigen sein wird, ist anzunehmen, egal wie sich eine Gesellschaft organisiert.

4.1 Migrationshintergrund als Stigma.

Das Brandmarken eines Verbrechers im Mittelalter, oder einer aus sonstigen Grunden fur unrein erklarten Person, hinterlieB ein unausloschliches korperliches Merkmal, das Stigma (griech.: Stich). Es wurde damit fur jeden ersichtlich, dass es sich bei dieser Person um einen Verbrecher oder Verrater, in jedem Fall aber um eine Person handelte, die gemieden werden sollte (Goffman 2002, S. 9).

Goffman fuhrte den Begriff 1963 mit seinem Werk „Stigma. Notes on the Management of Spoiled Identity“ (erste deutsche Auflage 1967) in die soziologische Diskussion. Er beschreibt ,Stigma’ als Merkmal einer Person, die „zutiefst diskreditierend“ (ebd., S.11) sei. Jedoch musse nicht jede Person durch ebensolches Merkmal diskreditierbar sein. In Anlehnung an Goffman schlagt Hohmeier (1975) vor, ,Stigma’ nicht fur das Merkmal selbst, sondern fur dessen negative Zuschreibung zu nutzen. Wenn man also heute von ,Stigma’ spricht, wird eine Eigenschaft oder ein Merkmal einer Person nicht nur als normabweichend verstanden, sondern wird zudem auch negativ bewertet. Jenes Stigma tritt fur den sogenannten ,Normalen’ (also derjenige, der von ebendieser Normerwartung nicht abweicht), der mit dem ,Normabweichenden’ in Beziehung tritt, in den Vordergrund und ubertragt sich auf die gesamte Person, uberblendet dabei weitere Merkmale und wird zum alles beherrschenden und ubertonenden Merkmal (Hohmeier 1975). Kein anderes Merkmal bestimmt die gesellschaftliche Position oder die Beziehung zu anderen Personen in diesem MaBe.

Goffman unterscheidet drei Typen des Stigma: als erstes die „Abscheulichkeit des Korpers“ (physische Deformation), als zweites „individuelle Charakterfehler“ (bspw. Sucht, Homosexualitat) und als drittes „phylogenetische Merkmale“ (Zugehorigkeit zu einer Rasse, Nation oder Religion) (Goffman 2002, S. 12). Finzen (2001) wahlt eine andere, modernere Unterteilung, die ebenfalls drei Typen definiert, aber nicht deckungsgleich ist mit der GoFFMAN’schen: das ,angeborene Stigma’, das ,Stigma der Minderheitenzugehorigkeit’ und das ,Stigma durch Krankheit’ Beim angeborenen Stigma (bspw. Formen der Korperbehinderung, Geistige Behinderung, Blindheit, Taubheit, etc.) erlernen die Betroffenen den Umgang mit Reaktionen ihrer Umwelt bereits im fruhen Kindesalter. Haufig bleiben sie ihr ganzes Leben lang stigmatisiert. Personen, die aufgrund ihrer Minderheitenzugehorigkeit stigmatisiert sind bzw. werden, haben bessere Moglichkeiten zur Stigma-Bewaltigung, da sie gesund sind und in einem sozialen Umfeld leben, das gleichfalls von Stigmatisierung’[11] betroffen ist. Besonders schwierig hingegen sei die Bewaltigung eines Stigmas, dem man erst im Lauf des Lebens ausgesetzt ist, wie etwa in der Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung. Allen drei Typen gemein ist, dass die Stigmatisierung auslosenden Merkmale sichtbar oder unsichtbar sein konnen. „Die Visibilitat erleichtert das Stigmatisieren“ (Cloerkes 2001). Die Stigmatisierung wird, je ausgepragter die Vorurteile in der Gesellschaft sind, zusatzlich neben dem normabweichenden Merkmal zur zweiten Belastung fur den Betroffenen.

4.1.1 Wenn Stigmatisierte und ,Normale’ in Interaktion treten.

Es gibt stigmatisierende Merkmale, die, wie oben beschrieben, durch ihre Visibilitat fur jeden direkt offensichtlich sind, beispielsweise die schwarze Hautfarbe einer Person als Zeichen der Zugehorigkeit zu einer bestimmten Ethnie (nach Goffman: Stigma des Typus ,Zugehorigkeit zu einer Rasse, Nation oder Religion’; nach FINZEN (2001): Typus ‚angeborenes Stigma’ und ‚Stigma der Minderheitenzugehörigkeit’).

[...]


[1] An dieser Stelle sei zwischen freiwilliger Wanderung und Zwangsmigration zu unterschieden.

[2] Zu Aussagen uber die rassenideologische Bedeutung in Nazideutschland soll in dieser Arbeit Abstand genommen werden, was ausdrucklich als Verurteilung nationalsozialistischer Praktiken verstanden werden soll.

[3] Die Starkung der preuBisch-polnischen Minderheit durch Einwanderer sollte verhindert werden, um einer Wiederaufrichtung eines selbststandigen polnischen Staates, was als groBe Gefahr betrachtet wurde, zu entgegnen (vgl. OLTMER 2003).

[4] Der Begriff konzentriert sich auf die Umsiedlung der vertriebenen Polen.

[5] Zivilpersonen, die sich auf Grund des Krieges auBerhalb ihres Staatsterrains befanden.

[6] Anders sieht es bei Kindern aus, die einen ungesicherten Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsgestattung, Asyl, Duldung) besitzen. Sie konnen von rechtlichen Einschrankungen betroffen sein, die ihnen Bildungschancen verwehren.

[7] Messe fur Informations- und Kommunikationstechnik (IT).

[8] Akronym von: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik .Stigmatisierung ist das Verhalten auf Grund eines zueigen gemachten Stigmas“ (Cloerkes 2000).

[9] Messe für Informations- und Kommunikationstechnik (IT).

[10] Akronym von: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik

[11] „Stigmatisierung ist das Verhalten auf Grund eines zueigen gemachten Stigmas“ (CLOERKES 2000).

Ende der Leseprobe aus 95 Seiten

Details

Titel
Die aktuelle Bildungsbeteiligungssituation und der Schulerfolg von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Rehabilitationspädagogik)
Note
1,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
95
Katalognummer
V150838
ISBN (eBook)
9783640626496
ISBN (Buch)
9783640627066
Dateigröße
1696 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Benachteiligung im Schulsystem, RRI, Migranten, Förderschule, Sonderschule für Lernbehinderte, Ausländer, Deutschland, Sachsen-Anhalt, Institutionelle Diskriminierung, Bildungsbeteiligung, Migrationshintergrund, Überrepräsentation, PISA, Nationaler Integrationsplan, Inklusion
Arbeit zitieren
Vincent Große (Autor:in), 2010, Die aktuelle Bildungsbeteiligungssituation und der Schulerfolg von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/150838

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