Gegenstand dieser Untersuchung ist die Fragestellung, ob und warum es die Selbstanzeige nach § 371 AO bedarf. Für die Untersuchung wird der mit § 371 AO verfolgte Zweck und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dargelegt. Auch erfolgt eine Abgrenzung zu § 153 AO sowie eine Untersuchung der Konkurrenz zur Strafaufhebung nach § 24 StGB und ein Vergleich zum Geständnis im Strafverfahren. Das Fazit bilden eine kritische Zusammenfassung sowie die Beantwortung der Forschungsfrage.
„Kavaliersstrafrecht“ oder „Die Selbstanzeige muss bleiben“ titeln die Süddeutsche Zeitung und die Frankfurter Allgemeine Zeitung 2013 und greifen mit diesen Kommentaren die politische Diskussion um die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO auf. Insbesondere die medienwirksamen und prominenten Fälle von Alice Schwarzer und Ulrich Hoeneß stellen das Rechtsinstitut der Selbstanzeige in den Jahren 2013 bis 2015 in das öffentliche und politische Interesse. In diesem Zusammenhang wurden viele polarisierende Aussagen getätigt, weshalb im Folgenden eine rechtswissenschaftliche Betrachtung des Rechtsinstitutes der strafbefreienden Selbstanzeige erfolgen soll. Gegenstand dieser Untersuchung ist die Fragestellung, ob und warum es diese Norm bedarf. Beschränkt wird diese Untersuchung dabei auf den Anwendungsbereich der unter § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO subsumierten Steuerarten und somit insbesondere auf die Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbe-, und Erbschaftssteuer und somit nicht auf Verbrauchssteuern und Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gegenstand der Vorschrift
3 Zweck der Vorschrift
3.1 Fiskalpolitischer Zweck
3.2 Kriminalpolitische Zielsetzung
3.3 Zielsetzung nach BGH und Begründung des Bundestages
4 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
5 Normenkonkurrenzen
5.1 Abgrenzung zu § 153 AO
5.2 Abgrenzung zu § 24 StGB
6 Der Unterschied zum Geständnis
7 Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Notwendigkeit und Rechtfertigung des Rechtsinstituts der Selbstanzeige nach § 371 AO im deutschen Steuerstrafrecht. Ziel ist es, die fiskalischen, kriminalpolitischen und verfassungsrechtlichen Hintergründe zu beleuchten, die Norm gegen verwandte Konzepte sowie konkurrierende Strafaufhebungsgründe abzugrenzen und deren Rolle im heutigen Steuersystem kritisch zu bewerten.
- Anwendungsbereich und Tatbestandsvoraussetzungen der Selbstanzeige
- Fiskalische und kriminalpolitische Zielsetzungen des Gesetzgebers
- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung unter Berücksichtigung der Selbstbelastungsfreiheit
- Abgrenzung zu Berichtigungspflichten nach § 153 AO und Rücktrittsmöglichkeiten gemäß § 24 StGB
- Verhältnis zum Geständnis im Strafverfahren
Auszug aus dem Buch
3.2 Kriminalpolitische Zielsetzung
Aus kriminalpolitischer Sicht verfolgt die Selbstanzeige den allgemeinen Rechtsgedanke der „Wiedergutmachung statt Strafe“. Denn Strafe bedarf es dort nicht mehr, wo begangenes Unrecht infolge anschließender Wiedergutmachung präventiv nicht mehr strafwürdig erscheint. Neben diesem Aspekt hat der Gesetzgeber aber auch das geringe Entdeckungsrisiko und „die Hilflosigkeit der Steuerbehörden“ gegenüber den Tätern berücksichtigt.
Im Rahmen der politischen Debatte um die Selbstanzeige fordert die Fraktion DIE LINKE die Abschaffung der Selbstanzeige sowie stärkere Ermittlungsmaßnahmen und Kontrollmaterial. Auch höhere Strafen sollen zu einer Steigerung der Angst vor Entdeckung der Steuerhinterzieher führen. Die Fraktion verfolgt somit trotz der schwierigen Ermittlungsarbeiten eine andere kriminalpolitische Strategie. Auch hier verteidigt der damalige Finanzminister die Selbstanzeige, indem dieser auf die Bedeutung der Mitwirkung der Steuerpflichtigen zur Steuerfestsetzung verweist, ohne die eine rechtskräftige Steuerfestsetzung nur schwer zu erzielen ist. Eben diese Mitwirkungspflicht würde durch das Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 AO aufgeweicht werden und somit eine rechtssichere Steuerfestsetzung erschweren.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die politische und mediale Kontroverse um die Selbstanzeige ein und definiert den zeitlichen sowie sachlichen Untersuchungsschwerpunkt der Arbeit.
2 Gegenstand der Vorschrift: Dieses Kapitel erläutert die dogmatische Einordnung der Selbstanzeige als persönlichen Strafaufhebungsgrund im materiellen Steuerstrafrecht.
3 Zweck der Vorschrift: Es werden die fiskalpolitischen und kriminalpolitischen Beweggründe analysiert sowie die Ansichten des BGH und des Gesetzgebers gegenübergestellt.
4 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung: Dieser Abschnitt befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und der zentralen Rolle der Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare).
5 Normenkonkurrenzen: Hier erfolgt eine detaillierte Abgrenzung zu anderen Berichtigungs- oder Rücktrittsnormen, insbesondere zu § 153 AO und § 24 StGB.
6 Der Unterschied zum Geständnis: Das Kapitel differenziert zwischen der strafbefreienden Selbstanzeige und dem strafmildernden Effekt eines Geständnisses im Strafprozess.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und verdeutlicht, dass die Selbstanzeige weiterhin ein berechtigtes und notwendiges Instrument im Steuerrechtsgefüge bleibt.
Schlüsselwörter
Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, § 371 AO, Steuerstrafrecht, Straffreiheit, Fiskalpolitik, Kriminalpolitik, Verfassungsrecht, Selbstbelastungsfreiheit, Berichtigungspflicht, § 153 AO, Rücktritt vom Versuch, § 24 StGB, Geständnis, Steuerfestsetzung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und politischen Bedeutung des Rechtsinstituts der Selbstanzeige nach § 371 AO und untersucht, warum diese Norm trotz öffentlicher Kritik fester Bestandteil des deutschen Steuerstrafrechts ist.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?
Zentrale Themen sind die Zwecke der Selbstanzeige, ihre verfassungsrechtliche Legitimation, die Abgrenzung zu ähnlichen Normen wie § 153 AO und die Unterscheidung zwischen Straffreiheit und Strafmilderung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die rechtswissenschaftliche Betrachtung der Selbstanzeige, um zu klären, ob das Rechtsinstitut für eine gerechte Steuerfestsetzung und zur Erschließung verheimlichter Steuerquellen weiterhin erforderlich ist.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin oder der Autor?
Die Arbeit basiert auf einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung unter Auswertung von Literatur, Gesetzestexten, Rechtsprechung des BGH und des BVerfG sowie parlamentarischen Protokollen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Zwecke (fiskalisch/kriminalpolitisch), die verfassungsrechtliche Rechtfertigung sowie die Abgrenzung zu konkurrierenden Bestimmungen wie § 153 AO und § 24 StGB.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Besonders prägend sind die Begriffe Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Selbstbelastungsfreiheit, Fiskalpolitik und das Spannungsfeld zwischen Straffreiheit und Steuergerechtigkeit.
Wie unterscheidet sich die Selbstanzeige von einem Geständnis?
Die Selbstanzeige wirkt als persönlicher Strafaufhebungsgrund, während ein Geständnis im Strafverfahren lediglich als strafminderndes Nachtatverhalten bei der Strafzumessung Berücksichtigung findet.
Welchen Einfluss hat der Grundsatz der Meistbegünstigung auf die Konkurrenz zu § 24 StGB?
Der Grundsatz der Meistbegünstigung erlaubt es dem Steuerpflichtigen, bei einem Versuch der Steuerhinterziehung zwischen der Selbstanzeige nach § 371 AO und dem Rücktritt nach § 24 StGB zu wählen, sofern beide Voraussetzungen erfüllt sind.
Warum wird die Selbstanzeige im Zusammenhang mit der Selbstbelastungsfreiheit thematisiert?
Da Steuerpflichtige in einem Dauerschuldverhältnis zum Staat stehen, würde ein Ausschluss der Selbstanzeige diese zwingen, sich bei einer Berichtigungspflicht selbst zu belasten, was den verfassungsrechtlichen Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare“ berühren könnte.
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Arbeit?
Der BGH bestätigt die fiskalischen Ziele der Norm, betont jedoch die abnehmende Bedeutung der kriminalpolitischen Aspekte angesichts verbesserter Ermittlungsmethoden und internationaler Datenaustauschabkommen.
- Arbeit zitieren
- Leonard Becker (Autor:in), 2024, Die Selbstanzeige nach § 371 AO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1510146