Handel und Wirtschaft im alten Griechenland


Hausarbeit (Hauptseminar), 1995

20 Seiten, Note: eins


Leseprobe


Inhalt

1. Vorwort

2. Forschungsstand

3. Der Handel in der griechischen Staatsutopie

4. Handel in der griechischen Antike der klassischen Zeit
4. 1 Der Händler
4. 2 Gesellschaftliche Sichtweise des Handels
4. 3 Die Einstellung des Staates zu Handel und Händlern

5. Handelspolitik des antiken Griechenlands
5. 1 Zur Handelspolitik allgemein
5. 2 Handelspolitik im Dienste der Versorgung
5. 3 Handelspolitik im Dienste fiskalischer Interessen des Staates
5. 3. 1 Die ökonomische Tyrannis
5. 4 Zollpolitik der griechischen Polis
5. 5 Staatliche Handelspolitik

6. Importpolitik der griechischen Polis am Beispiel des Getreidehandels
6. 1 Allgemeine Darstellung
6. 2 Getreideimport - Einfuhrhöhe und Versorgungseffiziens
6. 3 Getreideimport - Regelung des Versorgungsmechanismus durch den Staat
6. 4 Die staatliche Lenkung des Getreidehandels in Athen

7. Schlußbemerkung

8. Literaturanhang

1. Vorwort

Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit dem Thema "Handel und Wirtschaft im antiken Griechenland der klassischen Epoche". Ziel dieser Arbeit ist eine Darstellung der Handelsstruktur des antiken Griechenland zu geben und der Frage nachzugehen, inwieweit der Staat regulierend in das wirtschaftliche System eingriff. Die Arbeit ist in zwei Abschnitte untergliedert. Der erste Abschnitt befaßt sich mit Handel in allgemeiner Form, dem Handelssystem des antiken Griechenlands ( soweit man von System sprechen kann ), differenzierten Formen des Einzelhandels, sowie dem Import - und Exportgeschäft. Der zweite Abschnitt der Arbeit beschäftigt sich mit der staatlichen Regulation des Handels im antiken Griechenland. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Getreideimport , einem elementaren griechischen Grundnahrungsmittel der klassischen Epoche, das u. a. für den Athener Staat von immenser Bedeutung für die Grundnahrungsversorgung war. Anhand dieses Beispiels sollen exemplarisch die staatlichen Steuerungsmechanismen im Handelsgeschäft dargestellt werden.

Die Ausführungen zur Handelspolitik beziehen sich im wesentlichen auf die Stadt Athen, was darin begründet liegt, daß auf Grund der Bedeutung Athens in der klassischen Epoche der griechischen Antike die Quellenlage eingehend erforscht ist, was eine fundierte Beurteilung ermöglicht. Auf die Problematik der Einordnung und Bewertung der Quellenlage soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden, da die den Rahmen der Arbeit überschreiten würde. Diese Problematik wird im Zusammenhang mit der behandelten Thematik der einschlägigen Literatur ( Hasebroek, Andreades, Hopper ) erörtert.

2. Forschungsstand

Die derzeitige Forschungslage läßt sich im wesentlichen in zwei Richtungen differenzieren. Der "moderne" Ansatz tendiert dahin, modernistische Wirtschaftsansätze auf die antike Wirtschaft zu projizieren, und dieser eine modernistische Wirtschaftshaltung zuzuschreiben. Der Ansatz sieht in der wirtschaftlichen Erscheinung des antiken Griechenlands ein Spiegelbild[1] der modernen Wirtschaft. Dies gilt insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung des vierten und fünften vorchristlichen Jahrhunderts, in die, von diesem Ansatz ausgehend, eine Volkswirtschaft bei dominierender Stellung der Industrie interpretiert wurde. Der zweite Ansatz steht dem ersteren konträr gegenüber, er postuliert eine Primitivität der antiken Wirtschaft, die über den Status einer geschlossenen Hauswirtschaft[2] im wesentlichen nicht hinauswuchs. Diese beiden Theorien existierten bis in die vierziger Jahre gleichberechtigt nebeneinander, dann begann die modernistische Theorie ihren Status durch wissenschaftliche Analyse zu verlieren, so daß in neuerer Zeit die Theorie der "wirtschaftlichen Primitivität" der antiken Welt sich durchsetzte.

3. Der Handel in der griechischen Staatsutopie

Die geographischen Verhältnisse sind ein Grund dafür, daß der Idealstaat der Antike ein Agrikulturstaat war, in dem Handel und Gewerbe eine nur untergeordnete Rolle einnahmen, indem das Vollbürgertum als Träger von Handel und Gewerbe nicht ( nur in existentiellen Ausnahmen, siehe Kapitel 3 ) in Erscheinung trat. Für die griechische Gesellschaft waren Handel und Gewerbe Mittel zur Existenzsicherung im elementaren Sinne. Daß geläufigste Beispiel ist der athenische Getreideimport zur Sicherung der Getreidespenden an die arme und notleidende Bevölkerung Athens. Der Idealvollbürger sollte von allem Gewinnstreben losgelöst sein, und von vornherein vom fiskalischen Handelsgeschäft abgehalten werden. Dies sollte durch ein sogenanntes "Landwirtsrentnertum" geschehen, losgelöst von allen fiskalischen Elementen eines Handelswesens. Die Trennung zwischen "Rentnertum" und "Banausentum" gelangte im platonischen "zweitbesten Staate" zur Durchführung, und zwar in der Form, daß die gewerbetreibende Bevölkerungsschicht einschließlich Sklaven und Metoiken aus dem eigentlichen Staatenverband ausgeschlossen wurde, ebenso die städtisch - gewerbliche Schicht. Nur die bäuerliche Existenz darf mit den Bürgern unmittelbar zusammenleben, da die bürgerliche Schicht ihrer zur Nahrungsversorgung bedarf. Um Warenumsatz zu erreichen, werden sog. " Fremdmärkte " errichtet, wobei der Konsum begrenzt wird, jeder Bürger nur den tatsächlich benötigten Bedarf erwerben soll. Die eingesetzte Geldwährung dient dabei nur dem Tausch, sie besitzt keine wirkliche Bedeutung und ist außerhalb dieser Fremdmärkte wertlos. Diese Utopie gilt für den Vollbürger, während der "banausische" Bürger sich weitgehend selbst überlassen bleibt. Dieser Utopiegedanke besteht lediglich in der Beschaffung der notwendigen Güter, die die rentenabhängigen Vollbürger benötigen. Diese Handelspolitik steht auch außenpolitisch im Zeichen der Nahrungsversorgung, nach der aristotelischen Forderung, "nur für sich selbst soll der Staat Handel treiben, nicht für die Interessen anderer" und "sich nicht zu einem Markte für alle Völker nur um des Gewinnes willen hergeben"[3]. So existieren weder Einfuhr - , noch Ausfuhrzölle, Kauf - und Verkaufssteuern, sowie Metoikenabgaben. Nur zur Versorgung des Lebensnotwendigen tritt der aristotelische Idealstaat mit seinem Umfeld in Kontakt: "Die Nähe des Meeres ist in Wahrheit eine salzige und bittere Nachbarschaft, indem sie die Stadt durch Vermittlung der Kapelie mit Emporie und Chrematismos erfüllt"[4].

Nach Aristoteles liegt die Idealstadt zwei Meilen von der Küste entfernt ( aus logistischen und wehrtechnische Gründen ). Sie schafft ihre Nahrung soweit möglich, aus dem eigenen Land herbei, um wirtschaftlich möglichst autark zu bleiben. Die Einfuhr aller entbehrlichen Artikel wird verboten, gleiches gilt für die Ausfuhr lebensnotwendiger Güter. Ausfuhr und Einfuhr von Kriegsgerät ist hingegen erlaubt.[5] Nur die Staatskasse ist im Besitz einer auch außerhalb der Polis geltenden Währung, da der Staat ihrer der Kriegführung und dem Verkehr mit fremden Städten bedarf.

4. Der Handel in der griechischen Antike der klassischen Zeit

4.1 Der Händler

Der griechische Sprachgebrauch unterscheidet in einer Epoche der berufsteiligen Wirtschaft drei Arten von Mittlern zwischen Produktion und Konsumption: Den Kapelos, Naukleros und Emporos. Zu diesen drei grundlegenden Händlertypen werden noch zwei Untergruppen, der Wiederverkaufskapelos und der Metaboleus hinzugerechnet.

Der Kapelos ist der Händler, der seinen Wohnsitz zur Ausübung seine Händlertätigkeit nicht verläßt, in modernem Terminus als "Lokalhändler" bezeichnet, der seine Waren auf dem heimischen Konsummarkt feil bietet. Stammt die angebotene Ware direkt vom Produzenten, so ist der Händler "Kapelos" in engstem Sinne, bezieht der Händler seine Waren über einen Zwischenhändler, so bezeichnet man ihn als "Wiederverkaufskapelos". Der Produzent wird in diesem Terminologiezusammenhang als "Selbstverkäufer" bezeichnet und dem Kapelos gegenübergestellt. Nach Plato[6], der eine Arbeitsteilung in der Wirtschaftsorganisation vertritt, erweist der Kapelos dem Produzenten durch die gesamte Abnahme seines Produktes einen Dienst, weil er ihm den Zeitverlust eines Stückverkaufes abnimmt. Als einen Kleinhändler oder Krämer kann man ihn in elementarer Form aber nicht bezeichnen, dafür steht der Begriff "Detailhändler", im griechischen "Metaboleus", der seine Waren "becherweise" verkauft[7]. Diese Tatsachen schließt den Verkauf von kleinen oder Kleinstartikel seitens der Kapelos nicht aus, auch ihre Handelstätigkeit war zum Teil sehr beschränkt. Die Begriffsdefinition ist nicht starr eingegrenzt, der eigentliche Zweck dieser Differenzierung ist der zwischen Lokal - und Fernhändler[8]. Daß der Kapelos auch als Großhändler fungieren konnte, ergibt sich aus seiner Wiederverkaufstätigkeit.

Gegenüber dem am Ort gebundenen Kapelos unterscheidet der Grieche den "Naukleros" und den "Emporos". Beide handelten im interlokalen und internationalen Verkehr zur See. Der größte Teil des interlokalen Verkehrs der Griechen fand auf dem Seeweg statt, nur ein geringer Teil wurde auf dem Landweg abgewickelt. Als Naukleros bezeichnet man den Händlerstand, der zugleich Schiffseigner ist und auf dem Schiff seine Händlertätigkeit ausübt, der "Emporos" ( ursprünglich der "einfache Passagier" ) ist der Händler zur See, der kein eigenes Transportmedium "Schiff" besitzt. In gleicher Sprachbedeutung für "Emporos" setzt der Grieche den Begriff "Epibates", was ursprünglich gleichfalls "bloßer Passagier" bedeutete. Der schiffslose Emporos bediente sich des Naukleos zur Ausübung seiner Händlertätigkeit, diese Tätigkeit der auf fremden Schiffen fahrenden Händler wird als "Phortegie" bezeichnet. Für den griechischen Handel charakteristischer ist der Händler ohne eigenes Transportmedium. Naukleos und Emporos sind wie der Kapelos keine Produzenten, sie nehmen eine Position zwischen dem Produzenten und dem Konsumenten ein, mit dem Unterschied zum Kapelos, daß Naukleos und Emporos Waren zwischen verschiedenen Orten ( interlokal ) vermitteln. Naukleos und Emporos sind ebenso, wie der Kapelos keine Grossisten, auch wenn sie an Wiederverkäufer ihre Waren veräußern, was durch das Wesen des Fernhandels bedingt ist, das zum Engroshandel neigt. Daß alle Händlertypen versuchen, ihre Waren in möglichst großem Stil an den Konsumenten zu veräußern, ist ökonomisch leicht einsehbar, zudem die griechischen Polis im Vergleich z. B. zur mittelalterlichen Stadt keine protektionistischen Maßnahmen wie Schutzzölle kannten, welchen dem von auswärts kommendem Händler eine Mengeneinfuhrbeschränkung oder eine allgemeine Beschränkung für den Detailhandel auferlegte. Oft fand der Verkauf der Waren direkt vom Schiff aus statt. Die Gelegenheit zum Verkauf ergab sich dabei meist spontan im Verlauf einer Fahrt, da es noch kein Nachrichtensystem zur Übermittlung von Handelsinformationen gab. Die Handelstätigkeit kam dabei oft kaum über den Status des Hausierhandels hinaus. Oft waren die Kaufleute gezwungen, wenn sie ihren gesamten Warebestand absetzen konnten, ihr Schiff vor Ort erneut zu beladen, ohne Rücksicht auf die Warenart, da eine Lehrfahrt zu großen finanziellen Verlust bedeutet hätte. Im Winter, wenn auf Grund klimatischer Verhältnisse die Schiffahrt ruhte, betätigten sich der Naukleos und der Emporos als Kleinhändler, mit extern importierten Waren. Daß es einen Händlertypus gab, der den Fernhandel als Hauptberuf betrieb, ist in keiner Weise zu bezweifeln. Wie für den lokalen Handel, so steht auch für den interlokalen Handel ein die Güterverteilung berufsmäßig ausübender Handelsstand fest. In den behandelten Händlertypen tritt ein entwickelter Stand von Händlern entgegen, der gleichzeitig Träger von lokalem, interlokalem, gewerblichem und Lebensmittelhandel ist. Gerade der Getreidehandel, eine immens wichtige Handelsware für die antiken Stadtstaaten, lag in der Hand dieses Berufsstandes.

4. 2 Gesellschaftliche Akzeptanz des Handels

Das Kapitel befaßt sich mit der Fragestellung, welches Ansehen der Händler der antiken griechischen Epoche in der Gesellschaft besaß. Handel und Gewerbe ruhten in der griechischen Welt weitestgehend auf einzelnen, in den Städten und Staaten ansässigen, politisch degradierten, nichtbürgerlichen Fremdbevölkerern, den Metoiken, die sich in erster Linie auf dem Handelssektor ausbreiteten. An dieser Stelle tritt der Konflikt mit der Behauptung einer ausgedehnten händlerischen und gewerblichen Tätigkeit des griechischen Vollbürgertums, und einem darauf basierendem Aktivhandel auf. Eine starke Überfremdung im Gegensatz zum einem handel - und gewerbetreibendem Bürgertum ? Zwei scheinbar unüberwindliche Gegensätze, besonders unter der Perspektive der strengen Exklusivität des griechischen Vollbürgertums und des griechischen Staates gegenüber Fremden im allgemeinen. Im Zusammenhang mit dieser Fragestellung ist ein Faktum besonders auffällig: Der Metoike ist zwar in seiner rechtlichen und politischen Stellung im griechischen Staat gegenüber dem Vollbürger stark eingeschränkt, besaß z. B. keine zivil - und strafrechtlichen Rechte. In seiner Handelstätigkeit ist der Metoike hingegen nie beschränkt worden. Diese Tatsache basiert auf der Perspektive, daß der Staat für die von den Metoiken abgerichteten Abgaben uneingeschränkte Handelstätigkeit gewährte. Der Fremde kann, ebenso wie der griechische Vollbürger seine Detailwaren absetzten, ein Handelsprotektorat bestand zumindest in Athen nicht.[9]

Der Staat bedarf der Metoiken wegen der Gewerbevielfalt und des Seedarlehensgeschäfts[10]. So versucht zumindest der Athener Staat, den handel - und gewerbetreibenden Fremden an sich zu binden. Schon Solon verfolgte eine Fremdenpolitik mit dem Ziel handwerklicher und gewerblicher Diversifizierung und schenkte Fremden unter der Bedingung das Bürgerrecht, daß sie sich in Athen unter Betreibung eines Handels oder Handwerks niederlassen. Einen Hinweis auf derartige Praktiken gibt die Schrift "Über die Staatseinkünfte" von Xeonophon aus dem 4. Jahrhundert, insbesondere die ersten beiden Kapitel, in denen Xenophon zwei wichtige Reformvorschläge bezüglich der Stellung und den Handelspraktiken der Metoiken vorschlägt: Xenophon fordert eine gehobene Stellung der Metoiken mit dem Ziel einer Vermehrung und eine Steigerung des athenischen überseeischen Handelsverkehrs. Xenophon fordert zu Punkt Eins, daß den Metoiken größerer Ehre sowie Kriegsdiensterleichterung zuteil wird, und daß ihnen das Recht zur Erlangen von Grundbesitz zugebilligt wird. Die gehobene Stellung der Metoiken soll Anreiz für Fremde bieten, sich in Athen als Beisassen niederzulassen. Auch der zweite Punkt der xenophonischen Forderungen zielt auf diese Maßnahme ab. Als Endziel wird konstatiert: Je mehr Menschen sich niederlassen und ankommen, um so mehr würde im- und exportiert, eingekauft und verkauft, und infolgedessen der Staat Miete, Steuern und Zölle einnehmen. Besonders der fiskalische Aspekt wird in den xenophonischen Äußerungen deutlich herausgestellt. Eine Gefährdung der einheimischen Wirtschaft durch ausländischen Konkurrenzhandel wird dabei nicht in Erwägung gezogen und taucht mit keinem Wort bei Xenophon auf.

Athenische Fremdenpolitik ist in allen klassischen Epochen dadurch bestimmt, Fremde, Händler und Gewerbetreibenden anzuziehen. Das man des Fremden bedarf, gibt zu erkennen, daß die athenische Staatswirtschaft nicht in der Lage war, alle Gewerbezweige durch einheimische Vollbürger ausreichend auszufüllen. Die Bedeutung der Metoiken für die athenische Staatswirtschaft ist ebenso im Heranziehen von Sklaven und Metoiken im Staatsbau zu erkennen, wo die Menge der Vollbürger nicht ausreichte, die benötigte Zahl von Arbeitern zu stellen. Die Metoikie ist allen im Handel involvierten Städten Griechenlands gemeinsam, man hat Metoiken in händlerischer Tätigkeit in siebzig griechischen Städten nachweisen können, sie war also ein nicht spezifisches Merkmal Athens. Die Metoikie ist vom Wesen der Polis unzertrennlich[11], sie bedarf der Metoiken um der Gewebe und des Handels wegen[12].

Welche Stellung nahm der griechische Vollbürger im Rahmen des lokalen und interlokalen Handels im antiken Griechenland ein ?. Ansatzweise ist diese Fragestellung schon zum Ausdruck gekommen, wenn davon gesprochen wurde, daß nicht genügend Vollbürger zu Bauvorhaben zu rekrutieren waren, was auf ein niederes Ansehen solcher Art von Tätigkeit hinweist. Wo der Bürger ( gemeint ist, wenn im folgenden von Bürger gesprochen wird, der griechische Vollbürger ) den Träger eines berufsmäßigen Handels dastellt, da tut er dies als proletarische Existenz. Der anthenische Vollbürger ließ sich zu dieser Tätigkeit nur aus widrigen Umständen oder finanzieller Not herab.

Eine Handelstätigkeit des griechischen Vollbürgers war keine gesellschaftlich geachtete und akzeptierte Einkommensquelle. Ein Vollbürgertum als Träger von Handel und Industrie hat es in nennenswertem Maße in den griechischen Polis folglich nicht gegeben. Der Vollbürger der griechischen Polis kann nicht als Vertreter "der Arbeit" angesehen werden, er war im wesentlichen händlerisch unproduktiv. An dieser Stelle steht die Einkommensproblematik und die Alterssicherung zur Disposition, die bei den Vollbürgern, bedingt durch Grundbesitz, durch eine Grundrente gesichert wurde. Diese Art der Alterssicherung blieb das Monopol des Vollbürgers, im Gegensatz zu Nichtvollbürger, der von allem Grundbesitz ausgeschlossen blieb. Dadurch ist auch die mangelnde Existenz gewerbepolitischen Interesses in der Antike zu erklären. Die soziale Struktur des antiken Griechenlands verhinderte ein Entstehen von Zünften wie sie aus der mittelalterlichen Zeit bekannt sind. Der athenische "Bürger" konnte nicht mit einem Nichtvollbürger zusammen einem Verband angehören, der, wie eine Zunft, politische Rechte in Anspruch nahm. Der "homo oeconomicus" ist außerhalb des Vollbürgertums isoliert und politisch degradiert.

Politik und Handel standen im engen Zusammenhang insofern, als das erstarkte Bürgertum eine politische Gleichstellung mit der Adelsschicht forderte, was gleichbedeutend mit einer Erweiterung ihres politischen Einflußbereiches war. Das Aufblühen von Handel und Industrie wird als demokratisierender Faktor im Sinne eines Aufstiegs eines handel - und gewerbetreibenden Bürgertums gegenüber dem Adel gesehen, der sich in Athen als Eintritt des zweiten und dritten Standes in die politische Gleichberechtigung des Adels vollzog.

4. 3 Die Einstellung des Staates zu Handwerk und Händlern

In der klassischen Zeit änderte sich das Handelsgebaren des Staates im Hinblick auf das Zollwesen und das Steuer- und Gebührensystem. Die ungünstige Handelsbilanz zeigte immer deutlicher die Notwendigkeit einer Protektion der heimische Wirtschaft ausländischen Produkten, sowie eine Politik der Einkommensvermehrung zu betreiben, um die für eine Polis lebensnotwendigen Grundnahrungsmittel, insbesondere Getreide, zu importieren. Dementsprechend war die athenische Handelspolitik der klassischen Zeit fixiert, die Staatseinkünfte durch Besteuerung von Im - und Exportgütern zu vermehren. Man schuf gesetzliche Erleichterung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten und eine Verbesserung der juristischen Lage athenischer Händler im Ausland. Die Gesetze dienten der vereinfachten Abwicklung von Handelsdifferenzen zwischen ausländischen Händlern, Vollbürgern und Metoiken. Bei Handelsstreitigkeiten mit ausländischen Bürgern wurde ein beschleunigtes Verfahren angewandt, man wollte nicht durch eine Verfahrensverzögerung einen potentiellen Handelslieferanten verlieren. Auch für Handels - und allgemeine Streitigkeiten wurde dieses beschleunigte Verfahren angewandt.

Auch wenn der athenische Bürger nicht aktiv am Handelsgeschehen teilnahm, so förderte er als Kapitalanleger den Handelsverkehr und dessen Entwicklung. Das Verleihen von Darlehen war keine so sichere Kapitalanlage wie der Besitz von Grund und Boden, brachte aber durch hohe Rückzahlungszinsen eine hohen Ertrag ( derartige Anlagen wurden als "ousiá aphanés" bezeichnet ). Der Vorteil lag darin, daß dieses Vermögen nicht der Besteuerung zugrunde lag, wie es das sichtbar vorhandene Vermögen ( ousiá phanerá ) tat. Das Interesse des Staates lag in einer Förderung solcher händlerischer Aktivitäten, da im wesentlichen der athenische Getreidehandel davon profitierte. Die Darlehensverleiher konnten auf den Schutz des athenische Staates rechnen, insbesondere wenn diese an betrügerische Geschäftsleute gerieten. Auch zu diesem Zweck wurden oben genannte Gesetze erlassen.

Die Gesetzgebung bezüglich der Metoiken kannte zwei Varianten. Entweder beschloß man separierte Metoikengesetze und setzte ein eigenes Richtergremium für die Metoiken ein, oder man gewährte ihnen von vorneherein gewisse Staats - und Handelsrechte, die während der Zeit ihres Aufenthaltes in der Stadt gesichert waren. Die erste Methode fand ihre Anwendung im allgemeinen bei Metoiken, die seßhafter waren als die nur vorübergehend anwesenden "xenoi", bei denen häufiger das zweite Modell zur Anwendung kam. Es gab jedoch auch Verbindungen zwischen beiden Rechtssystemen, eine Mischform zwischen beiden Gesetzvarianten.

5. Handelspolitik des antiken Griechenlands

5. 1 Zur Handelspolitik allgemein

Bei den folgenden Ausführungen ist zu beachten, daß Griechenland zur Zeit der klassischen Epoche in Stadtstaaten gegliedert war, so daß man nicht verallgemeinernd vom Handelsgebahren Athens auf die übrigen Polis schließen darf, sondern daß sich Gemeinsamkeiten finden lassen, sich aber ebenso lokal differenzierte Formen von Handelspolitik ausgebildet haben. Dies ist einer Vielzahl von Einflüssen zuzuschreiben (geographischen, wirtschaftlichen lokal unterschiedlichen Voraussetzungen). Dies muß bei den folgenden Ausführungen beachtet werden, ebenso, daß sich der Bezugszeitraum der behandelten Thematik auf die klassische Epoche konzentriert, daß in der archaischen und der hellinistischen Zeit die Handelspolitik der antiken griechischen Stadtstaaten eine modifiziertere Form annahmen.

5. 2 Handelspolitik im Dienste der Versorgung

5. 2. 1 Der griechische Staat und der Autarkiegedanke

Der griechisch Staat steht seinem Umfeld äußerst reserviert gegenüber, politische Autonomie und wirtschaftliche Autarkie glaubt die griechische Polis durch Isolation nach außen zu erreichen (der Getreidehandel war eine Außnahme). Der Autarkiegedanke wurden maßgeblich durch philosophischen Ansätze Platons und Aristoteles gestützt. Dessen Merkmal ist wesentlicher Ausdruck eines ausgeprägten Individualismus bis in die Anfänge der alexandrinischen Zeit, bedingt auch durch die Bildung von Stadtstaaten. Ein hohes Maß an Mißtrauen gegenüber Fremden prägt das Bild der griechischen Poliswelt. Der Grieche der klassischen Epoche betrachtet den Kampf zwischen den Staaten als eine Normalität, und keineswegs als Novum. Erst im 4. Jahrhundert kommt dem griechischen Wort "eirene" die Bedeutung "Friedensschluß" zu, bis dahin, aber auch noch später sprachgeschichtlich indentisch mit "Vertragszustand". Hasebroek spricht von "fundamentaler Bedeutung" bei der Beurteilung der griechischen Wirtschaft, daß ein Solidaritätsprinzip oder ein Solidaritätsgedanke völlig gefehlt hat, und das dadurch bedingt ein Isolationsgedanke wirtschaftlicher Art im Gesamtleben der Nationen stets präsent geblieben ist.

5. 2. 2 Handel und Außenpolitik

Eine Handelspolitik der griechischen Polis nach heutigem Verständnis und mit den von Hasebroek formulierten Zielen[13] des volkswirtschaftlichen Charakters und der Exportpolitik setzt mit der Verknüpfung von Handels - und Produktionsinteressen als staatliche Interessen eine Entfaltung von interlokalem Handel seitens des Staates voraus. Der Staat muß dabei als wirtschaftlich homogene Einheit auftreten, nicht die wirtschaftliche Tätigkeit eines Einzelhändlers darf Objekt sein, sondern der Staat selber muß als Objekt des wirtschaftlichen Prozeßes stehen.

Dieser Gedanke ist gerade in der griechischen Polis nicht existent. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Als erster Grund steht die Differenzierung zwischen Vollbürgertum und Nichtvollbürgertum, sowie den Metoiken als rechtloser Bevölkerungsgruppe. Der griechische Vollbürger darf nicht als Träger des Handels und der Industrie angesehen werden ( siehe Kapitel 4 ), was im wesentlichen in ideologischen Ursachen begründet liegt. Der mit allen staatlichen Rechten ausgestattete Vollbürger verdiente seinen Lebensunterhalt durch das Rentnertum. Träger des Handwerks waren die Nichtvollbürger, Träger des Handels und der Industrie die Metoiken. Diese tiefgreifende Diskrepanz widerspricht dem Homogenitätsgedanken der staatlichen Handelspolitik. Hierzu sei angemerkt, daß das Metoikentum in Athen nur als Fremdbevölkerung angesehen war, also nicht einmal durch die im Staat anseßige Bevölkerung getragen wurde. Dieser wichtige Faktor der Homogenitätstheorie führt mit den politischen Verhältnissen dazu, daß staatliche Handelsinteressen nur auftreten bei mangelnder Grundnahrungsmittelversorgung ( siehe Kapitel 5. 2. 2). Betrachtet man die Bevölkerungschichtung der an Handel und Wirtschaft beteiligten Personen und vergegenwärtigt sich deren politischen Status, so erkennt man, daß diese Bevölkerungsschicht politisch keine wesentliche Entscheidungsgewalt hatte, demzufolge wurde ihren Interessen in Bezug auf den Handel wenig Beachtung geschenkt. "Aber wie im innerpolitischen Leben der Polis alle gewerbepolitischen Interessen der Vollbürgerschaft fehlten, [ ... ], so auch in der Außenpolitik. Nirgends ist die Politik einer antiken Stadt durch Produzenteninteressen beherrscht. Handwerker und Unternehmer haben in der antiken Polis überhaupt keine maßgebende Macht"[14]. Dem griechischen Handel fehlt die nationale Verkettung. Handel und Handwerk treibt in der griechischen Polis eine überwiegend fremde ( Metoiken ), politisch degradierte, außerhalb des Staates stehende, meist proletarische Masse.

Ein weiterer Gedanke dieser Problematik aufgreift ist der des Protektionismus. Der ganzen vorhellenistischen Antike ist ein fundamentales Mittel des Handelsprotektionismuses, der Schutzzoll, fremd. Dies ist ein weiteres Zeichen dafür, daß der griechische Staat der klassischen Epoche nicht an einer aktiven Handelspolitik teilgenommen hat. Dem griechische Staat der vorhellenistischen Zeit ist ausschließlich das Mittel der Finanzzölle bekannt, dieses wurde allerdings nur zur Mehrung des Staatseigentums, nicht aber zu handelsprotektionistischen Maßnahmen verwandt. Die protektionistische Komponente tritt erst ab der hellenistischen Zeit stärker in den Vordergrund. Ebenso ist keine Maßnahme des griechischen Staates zu erkennen, Bedürfnisse von dem Staat angehörenden Händlern außerhalb der Polis im Ausland zu vertreten. Der griechischen Welt sind Verbände wie die mittelalterliche Hanse oder die Gilden fremd, griechische Vereinigungen von Kaufleuten haben lediglich religiösen Charakter. So fehlt der Polis die Grundlage für jeglichen "lokalwirtschaftliche Egoismus"[15], den man z. B. in der Stadt des Mittelalters findet, und der den Gedanken trägt, Handel und Industrie gegenüber der fremden Konkurrenz zu schützen, zu verteidigen und Expansionsmöglichkeiten zu schaffen. Zwei Faktoren sind primär für das Handelsgebaren der vorhellenistischen Polis ausschlaggebend:

1. ) Ausbeutung des Handels zu fiskalischen Zwecken.
2. ) Nutzung des Handels für die elementare Ernährungsproblematik einer Polis.

Bindungen zu ausländischen Staaten wurden nur zu Versorgungszwecken mit den wichtigsten Grundnahrungsmitteln geknüpft, der Handel der klassischen Zeit ist allein nicht in der Lage, Versorgungslücken ( Getreide ) zu schließen. Daß keine staatliche Handelspolitik getrieben wird, bedingt eine Sphäre des "Zufalls und des Unberechenbaren"[16]. Die Polis versuchte dieser Entwicklung durch Abschlüsse von "Einfuhrverträgen" Herr zu werden. Diese Einfuhrverträge haben für die antike Polis in mehrfacher Hinsicht Vorteile. Sie bewirken die Zustimmung des fremden Staates, den notwendigen Artikel aus seinem Territorium zu exportieren, und die sie schaffen einen vereinfachten Transportablauf ( weniger Zölle, schnellerer Transport, bevorzugte Landeerlaubnis ). Ergebnis ist eine größere Handelsproduktivität und eine effizientere Bedarfsdeckung der Versorgungslücken

5. 3 Handelspolitik im Dienste fiskalischer Interessen

5. 3. 1 Die ökonomische Tyrannis

Das Verhalten des vorhellenistischen Staates wird in erster Linie geprägt von der Sorge um existentielle Produkte der Versorgung und des Schiffbaus (insbesondere Athen war davon als Seemacht entscheidend betroffen). Neben einer Handelspolitik im Sinne der Nahrungsmittelversorgung steht eine rein fiskalische Handelspolitik. Es wurde versucht, Handel, soweit dieser sich innerhalb des Staatsterritoriums abspielte oder dies tangierte, zu einer staatlichen Bereicherung zu machen, was oftmals zu einem rücksichtslosen Eingriff der griechischen Polis in das Handelswesen führte. Die Polis war dabei ausschließlich auf ihren Vorteil bedacht: "Der Staat kennt keine andere Rücksicht dem Handel gegenüber als die auf seine Ernährung und die Staatskasse. Die Rücksicht auf eine nationale Produktion und einen nationalen Händlerstand ist ihm unbekannt"[17]. Diese Eingriffe sind ein Grund dafür, daß der Handel auf einer Ebene stagnierte, begründet auf der Unsicherheit, Unberechenbarkeit und Rechtlosigkeit für die die griechische Polis mit ihrer "Handelspolitik" einstand. Als Beispiel sei hier eine Stelle der Pseudo - aristotelische Ökonomie II angeführt: In Selymbria bestimmt der Staat die radikale Erhöhung aller Preise für Oel, Wein und Getreide um 50%, um diese 50% an die Staatskasse abzuführen.[18] Der Staat stand nicht hinter dem Handelsstand seiner eigenen "Nation", er handelte wirtschaftlich aus Eigennutz. Für diese Art der Handelspolitik hat J. Burckhardt den Terminus "ökonomische Tyrannis" geprägt. Der Grund dieser rigorosen Eingriffe ist einfach zu erläutern. Die griechische Polis betrieb keine aktive Handelspolitik im Sinne einer Handelsförderung oder eines Handelsprotektionismuses. Deshalb waren keine Rücklagen, kein finanzielles Budget vorhanden. Bei einem Versagen oder bei Mangel mußte staatliche Politik die finanziellen Löcher decken. Durch die Unkonstanz der staatlichen Wirtschaftspolitik führte dies zu Engpässen, der Staat mußte sich nach sicheren Geldquellen orientieren. Die Beispielsammlung der Ps. - Aristotelischen Oekonomik zeigt, welche Mittel der Staat benutzte, um finanziellen Gewinn zu "erwirtschaften": Grundbesitz, Sklaven, Kaperrechte, Waisenvermögen, Schuldforderungen, Goldschmuck, Oelvorräte, Edelmetalle und Geld. Es entstand ein Kampf zwischen Staatsbütgertum und Staat, der ein Bürgertum schaffte, daß nicht auf Besitzvermehrung, sondern ausschließlich auf Besitzerhaltung bedacht war, und deshalb versuchte, Steuern und Abgaben zu umgehen, wo es ihm möglich war.

5. 4 Monopole der griechischen Polis

Das zweite Buch der Ps. - Aristotelischen Oekonomik ist gespickt mit einer Sammlung außerordentlicher Finanzoperationen. Im Rahmen dieser Arbeit sollen den Monopolen ein besonderes Augenmerk zugewendet werden, einer staatspolitischen Maßnahme des Handelsprotektionismuses, die schon in vorhellenistischer Zeit rege Anwendung fand. Aristoteles spricht vom Gebrauch der Monopole im allgemeinen: "Wenn die Staaten Geldmangel haben, so verschaffen sich auch manche dadurch eine Einnahmequelle, daß sie den Verkauf der Waren zum Monopol machen"[19]. Diese Monopole wurden im wesentlichen nur vorübergehend und nur als Verkaufsmonopole angewandt, Produktionsmonopole oder "ständige Monopole" nicht bekannt[20].

Ein häufig angewandtes Monopol war das des staatlichen Verkaufsmonopols. So kauft Selymbria über den jährlichen Eigenbedarf hinaus Getreide zu einem gesetzlich normierten Preis von privaten Händlern, und verkaufte bei einer Preissteigerung des Getreides zu einem höheren Verkaufspreis an ausländische Händler. Ein solch wucherhafter Ankauf, bei dem der Staat durch seine Gesetzgebung die Gelegenheit billigen Ankaufs und teuren Verkaufs schaffte , wurde von Pythokles den Athenern vorgeschlagen[21]. Der Gewinn muß dabei so groß gewesen sein, daß der Staat sowohl den Sold des Heeres, als auch den Preis des kreditierten Getreides bezahlen konnte. Der vorhellenistische Staat "inszenierte"[22] eigene Handelsunternehmungen, diese Handelsunternehmungen entbehrten allerdings jeder Kontinuität und sind im heutigen Sinne als Gelegenheitsspekulation zu bezeichnen, zu denen der Staat in höchster Not im Falle eines drohenden staatlichen Bankrotts griff.

Von Bankmonopolen gibt es für das vierte Jahrhundert zwei bekannte Beispiele, das Bankmonopol von Byzanz und das von Olbia. "Die Byzantiner verpachten das Umwechseln der Münzen einer Bank. Keiner durfte einem anderen Geld wechseln oder sich wechseln lassen. Andernfalls fand Konfiskation statt"[23]. Das Monopol erstreckte sich auf das bloße Geldwechselgeschäft. Der Sinn bestand darin, daß der Staat das bis dahin freie Geldwechselgewerbe zum Monopol machte und dieses Monopol privat verpachtete. Das Wechselmonopol erhielt für den Staat dadurch eine erhöhte Bedeutung, daß er unter Umständen gesetzlich bestimmte, daß jeglicher Kauf - und Verkaufsverkehr auf seinem Territorium ausschließlich in einheimischen Münzen zu erfolgen hat. Für den vorhellenistischen Staat bedeutete die exklusive Geltung einer Währung, die Währung künstlich über dem eigentlichen nominellen Metallwert zu halten. Als Beispiel eines handelspolitischen Vorteils dieser Art ist auch Athen heranzuziehen ( siehe Aristophanes, Frösche v. 720 ff. ), das durch schlecht geprägte Münzen oder wertmindernden Metallanteil aus dem Geldwechselgeschäft Gewinn zu ziehen versuchte. Bei Oktroyierungen eines Münzsystems durch einen herrschenden Staat war dies als handelspolitische Maxime aufzufassen, nach dem Grundsatz: "Ein einheitliches Hoheitsgebiet sollte auch ein einheitliches Münzsystem beherbergen".

[...]


[1] Hasebroek, J.: Staat und Handel im Antike Griechenland. S. VII.

[2] ebenda.

[3] Aristo. Pol. 1327 a.

[4] Aristo. Pol. 847 b.

[5] Aristo. Pol. 847, b, c.

[6] Plato, Staat 371 c, d.

[7] Hasebroek, J.: Staat und Handel der alten Griechen. S. 2.

[8] edenda.

[9] Hasebroek, J.: Staat und Handel der alten Griechen. S. 23.

[10] Ps. - Xen. Staat d. Ath. I, 12.

[11] Hasebroek, J.: Staat und Handel im alten Griechenland. S. 27.

[12] Ps. Xen., Staat d. Ath. I, 12.

[13] Hasebroek, J.: Staat und Handel im alten Griechenland, S. 104.

[14] Hasebroek, J.: Staat und Handel im alten Griechenland. S. 105. Siehe auch Max Weber: Wirtschaft und

Gesellschaft. S. 586, 589. Vergleiche mit Sieveking, Handels - und Wirtschaftsgeschichte ( Handw. d.

Kaufmanns [ 1925 ] ), Sonderdr. S. 3.

[15] Hasebroek, J.: Staat und Handel im alten Griechenland. S. 107.

[16] Hasebroek, J.: Staat und Handel im alten Griechenland. S. 134.

[17] Hasebroek, J.: Staat und Handel im alten Griechenland. S. 164.

[18] Ps. - Arist. Oekon. II, 7.

[19] Ps. - Arist. Pol. 1259 a, 20.

[20] Glotz, Gustave: Ancient Greece at Work. S. 300.

[21] Ps. - Arist. Oec. II, 36.

[22] Hasebroek, J.: Staat und Handel in alten Griechenland. S. 169.

[23] Ps. - Arist. Oec. II, 3.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Handel und Wirtschaft im alten Griechenland
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Hauptseminar antike Geschichte
Note
eins
Autor
Jahr
1995
Seiten
20
Katalognummer
V15119
ISBN (eBook)
9783638203340
ISBN (Buch)
9783638777711
Dateigröße
566 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand.
Schlagworte
Handel, Wirtschaft, Griechenland, Hauptseminar, Geschichte
Arbeit zitieren
Kristian Seewald (Autor:in), 1995, Handel und Wirtschaft im alten Griechenland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15119

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Handel und Wirtschaft im alten Griechenland



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden