Ein demokratischer Staat in dem nicht das Volk herrscht? Das könnten wir uns allenfalls als ein Paradoxon vorstellen oder vielleicht noch an eine tyrannische Staatselite denken, die sich unter dem Deckmantel der Demokratie an die Macht geputscht hat. Wie immer wir auch versucht sein werden, diesen Widerspruch einer nichtdemokratischen Demokratie zu lösen, eines scheint dabei für uns prinzipielle Gültigkeit zu besitzen: in einer echten Demokratie herrscht einzig und allein das Volk.
"Weit gefehlt!", könnte uns Peter Graf Kielmannsegg an dieser Stelle bereits entgegenhalten; "Unter den Staaten der Welt gibt es keinen, in dem das Volk im blanken Sinne des Wortes als Souverän herrscht - und es hat auch keinen gegeben in den bald zweihundert Jahren seit der Proklamation der Volkssouveränität durch die Französische Revolution" (Kielmannsegg, 1977: 9).
Aber wer dann, möchten wir fragen? Wer "herrscht" in unseren Demokratien? Wo und wie ist die Souveränität in (westlichen) Demokratien verankert?
Wir wollen uns im Folgenden dem "Letztentscheidungsrecht", der Souveränität, anhand von drei Realmodellen annähern: der Volkssouveränität mit ihrem exemplarischen Realmodell der Schweiz, der Parlamentssouveränität mit ihrem Realmodell "Großbritannien" und der VerfassungssouverÄnitÄt mit ihrem Realmodell der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Demokratie, Freiheit und Recht im politischen Entscheidungssystem.
Inhaltsverzeichnis
I. „SOUVERÄNITÄT“ IN „DEMOKRATIEN“ – EINE EINLEITENDE BEGRIFFSBESTIMMUNG
II. DREI EXEMPLARISCHE REALMODELLE
1. DIE VOLKSSOUVERÄNITÄT AM REALMODELL DER SCHWEIZ
2. DIE PARLAMENTSSOUVERÄNITÄT AM REALMODELL GROßBRITANNIENS
3. DIE VERFASSUNGSSOUVERÄNITÄT AM REALMODELL DER BUNDESREPUBLIK
III. ZUSAMMENFASSUNG / ERGEBNISSICHERUNG DES VERGLEICHS
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Konzept der nationalen Souveränität in westlichen Demokratien durch einen vergleichenden Blick auf drei verschiedene Realmodelle. Ziel ist es, die Auswirkungen der Konzepte Volkssouveränität, Parlamentssouveränität und Verfassungssouveränität auf die politische Entscheidungsfindung, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sowie deren jeweilige Anpassungsfähigkeit an supranationale Strukturen kritisch zu hinterfragen.
- Analyse der Volkssouveränität am Beispiel des schweizerischen Systems.
- Untersuchung der Parlamentssouveränität im politischen System Großbritanniens.
- Betrachtung der Verfassungssouveränität unter besonderer Berücksichtigung der Bundesrepublik Deutschland.
- Vergleich der Modelle hinsichtlich Inklusionsgrad, Kontrolle und Machtbalance.
- Diskussion über die Auswirkungen der Souveränitätskonzepte auf die Integration in supranationale Zusammenschlüsse wie die EU.
Auszug aus dem Buch
Die Volkssouveränität am Realmodell der Schweiz
Das Konzept der Volkssouveränität lehnt sich stark an den Gedanken der Vertragstheorie an. Dass heißt, die Souveränität erwächst aus vor-staatlichen (also nicht institutionalisierten und nicht-verfassungsgebundenen) Rechten des Einzelnen und basiert auf der Idee, dass „der Staat nichts anderes ist als der freiwillige Zusammenschluß der Bürger zu ihrem gemeinsamen Nutzen“ (Abromeit: 51). Die Volksherrschaft darf jedoch nicht so verstanden werden, dass jede politische Entscheidung vom Souverän – also dem Volk – selbst getroffen werden muss. Vielmehr wird die Volkssouveränität in Formen von direkter Beteiligung verwirklicht.
So entspricht auch das schweizerische Regierungssystem nach Thomas FLEINER nicht einer „reinen Volksherrschaft“, denn „das Volk regiert nicht“: es ist jedoch „oberste Instanz“. „An der eigentlichen Regierung sind alle Organe beteiligt: das Volk, das Parlament, der Bundesrat und das Bundesgericht“ (Fleiner: 117). „Volkssouveränität“ wird in der Schweiz somit nicht als die Ausübung einer permanenten Herrschaftsgewalt durch das Volk verstanden, sondern, wie ABROMEIT festhält, insbesondere als permanente Veto-Möglichkeit seiner interessierten und/oder betroffenen Teile (Abromeit: 54). Es ist die Option, dass die Mehrheit des Volkes ihren Willen durchzusetzen vermag, wann immer sie dies zu tun wünscht.
Zusammenfassung der Kapitel
I. „SOUVERÄNITÄT“ IN „DEMOKRATIEN“ – EINE EINLEITENDE BEGRIFFSBESTIMMUNG: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Souveränität als letztgültige Staatsgewalt und führt in die zentralen Konzepte nach Heidrun Abromeit ein. Es legt den Grundstein für den späteren Vergleich der drei Realmodelle.
II. DREI EXEMPLARISCHE REALMODELLE: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Volkssouveränität in der Schweiz, die Parlamentssouveränität in Großbritannien und die Verfassungssouveränität in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei werden Besonderheiten, Institutionen und die jeweilige Machtverteilung in den drei Systemen gegenübergestellt.
III. ZUSAMMENFASSUNG / ERGEBNISSICHERUNG DES VERGLEICHS: Das letzte Kapitel fasst die Ergebnisse des Vergleichs zusammen und bewertet die Modelle hinsichtlich ihrer Effizienz, Rechtssicherheit und Anpassungsfähigkeit an die europäische Integration. Es schließt mit einer Reflexion über das Spannungsverhältnis zwischen nationalen Souveränitätskonzepten und supranationalen Anforderungen.
Schlüsselwörter
Souveränität, Volkssouveränität, Parlamentssouveränität, Verfassungssouveränität, Demokratie, Letztentscheidungsrecht, Schweiz, Großbritannien, Bundesrepublik Deutschland, Rechtsstaat, Partizipation, Verfassungsgerichtsbarkeit, Integration, politische Entscheidungssysteme, Gewaltenteilung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit vergleicht drei unterschiedliche Modelle nationaler Souveränität in westlichen Demokratien und untersucht deren Auswirkungen auf das politische Handeln und die Legitimation staatlicher Macht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind das Letztentscheidungsrecht, die Ausgestaltung politischer Entscheidungssysteme, das Ausmaß an Kontrolle und Machtbalance sowie die Frage der Rechtssicherheit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, durch einen Vergleich von Volkssouveränität, Parlamentssouveränität und Verfassungssouveränität ein tieferes Verständnis für Demokratie, Freiheit und Recht in politischen Systemen zu entwickeln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine vergleichende Analyse politischer Realmodelle, basierend auf dem theoretischen Rahmen von Heidrun Abromeit.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die spezifischen Ausprägungen der Souveränität in der Schweiz, in Großbritannien und in der Bundesrepublik Deutschland anhand ihrer politischen Institutionen und der historischen Entwicklung erläutert.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Souveränität, Letztentscheidungsrecht, Inklusionsgrad, direkte Demokratie und der Einfluss von Verfassungsgerichten.
Warum wird die Schweiz als "Verbändestaat" bezeichnet?
Weil das Referendum als direktdemokratisches Instrument Verbänden und Interessengruppen ein hohes Maß an politischem Einfluss ermöglicht, um ihre Ziele im Alltagsgeschäft zu verankern.
Wie wirkt sich die Verfassungssouveränität auf die deutsche Politik aus?
Sie führt nach Ansicht des Autors zu einer "Justizialisierung der Politik", bei der das Bundesverfassungsgericht eine zentrale Rolle bei der Auslegung von Normen einnimmt, was den politischen Entscheidungswillen beeinflussen kann.
- Arbeit zitieren
- Timo Nitz (Autor:in), 2010, Typen nationaler Souveränität in westlichen Demokratien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151304