Das Gesundheitswesen der Bundes Republik Deutschland steckt in einem Dilemma. Auf der
einen Seite richtet dieser finanzstarke, mitteleuropäische Industriestaat die medizinische
Entwicklung und Nutzung von immer moderneren Technologien ein und erschafft somit
immer mehr Möglichkeiten in der Behandlungskompetenz von Krankheiten. Auf der
anderen Seite stehen den neu entwickelten Technologien weiter wachsende Ausgaben im
Gesundheitswesen gegenüber die zu einer unausweichlichen Kostenexplosion führen. Die
Gründe hierfür sind hinlänglich bekannt.
Die Mehrzahl der kostenintensiven Behandlungsverfahren gehen auf das Konto der
sogenannten „Zivilisationskrankheiten“, allen voran die Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Bereichs, des Stoffwechsels, der bösartigen Tumore und des Rückens. In der jüngsten Zeit
verzeichnen die Krankenkassen dazu verstärkt eine Zunahme an seelischen Erkrankungen.
All diese Krankheiten besitzen ein gemeinsames Merkmal.
Sie sind zum weitaus größten Teil lebensstilabhängig und damit grundsätzlich in ihrer
Entstehungsbedingung beeinflussbar. Ist „das Kind in den Brunnen gefallen“, sprich der
Herzinfarkt erlitten, die Diabeteserkrankung eingetreten oder der Bandscheibenvorfall
entstanden, dann wird eine Behandlung äußerst kostenintensiv, zu Lasten der
Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Die Folge dessen ist unausweichlich die
Beitragserhöhung der zu leistenden Abtretungen an die GKV. Das Dilemma der
Gesundheitspolitik ist aus den täglichen Nachrichten von Presse, Funk und Fernsehen
hinlänglich bekannt. Letztendlich spürt der Steuerzahler die unausweichlichen Folgen. Was
kann also getan werden um dieser Entwicklung entgegen zu wirken? Wenn die oben
genannten Erkrankungen „lebensstilabhängig“ sind, dann müssten sie grundsätzlich auch
vermeidbar sein. Eine entsprechende Vorbeugung soll hier dazu führen das die
Beitragszahler grundlegend auf ihren Lebensstil achten und ihn im Sinne ihrer eigenen
Gesundheit zu ändern bereit sind. Dieser Präventionsgedanke nimmt die gesetzlichen
Krankenkassen in die Pflicht. Der §20 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) schildert
klar terminiert in wieweit die Krankenkassen ihrer Präventionspflicht nachzukommen
haben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Stellungnahme zur aktuellen Gesundheitsproblematik der BRD.
- 2. Interpretation des § 20 SGB V
- 3. Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen...
- 4. Tarife und Kriterien zur Präventionsvergütung nach §20 SGB V
- 5. Das Bonus Punkte System………….
- 6. Die Bewertung nach Notwendigkeit sowie ökonomischen und gesundheitlichen Nutzen. .......
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Rolle der gesetzlichen Krankenkassen bei der Steuerung des Gesundheitsverhaltens mittels Sport. Sie beleuchtet die aktuelle Gesundheitsproblematik in Deutschland, die Bedeutung von Prävention und die rechtlichen Rahmenbedingungen im § 20 des SGB V.
- Gesundheitsproblematik in Deutschland und die Rolle von „Zivilisationskrankheiten“
- Präventionsverpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 SGB V
- Kriterien und Tarife zur Präventionsvergütung nach § 20 SGB V
- Das Bonus-Punkte-System als Präventionsinstrument
- Ökonomischer und gesundheitlicher Nutzen von Präventionsmaßnahmen
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Stellungnahme zur aktuellen Gesundheitsproblematik der BRD: Dieses Kapitel analysiert die Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems, die durch den Anstieg von chronischen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Krebs und Rückenproblemen geprägt sind. Die steigenden Behandlungskosten werden als Folge des Lebensstils der Bevölkerung und die Notwendigkeit von Prävention hervorgehoben.
- Kapitel 2: Interpretation des § 20 SGB V: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen der Präventionsverpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen im § 20 des fünften Sozialgesetzbuches. Die Bedeutung der Primärprävention, die Zielsetzung der Vermeidung von selbstschädigendem Verhalten und die Kriterien für die Förderung von Präventionsmaßnahmen durch die Krankenkassen werden hier beleuchtet.
- Kapitel 3: Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen: In diesem Kapitel werden die verschiedenen Arten von gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, etc.) vorgestellt und ihre Rolle im deutschen Gesundheitssystem erläutert.
- Kapitel 4: Tarife und Kriterien zur Präventionsvergütung nach §20 SGB V: Dieses Kapitel beschreibt die finanziellen Rahmenbedingungen der Präventionsförderung durch die Krankenkassen. Die Bedeutung von Leitfäden für die Abstimmung von Maßnahmen zwischen Krankenkassen und Gesundheitseinrichtungen und die Kriterien für die Förderung von Präventionsmaßnahmen werden hier genauer betrachtet.
- Kapitel 5: Das Bonus Punkte System: Dieses Kapitel analysiert das Bonus-Punkte-System als Instrument der Krankenkassen zur Förderung von gesundheitsförderndem Verhalten.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Themen Gesundheitswesen, Prävention, gesetzliche Krankenversicherung, § 20 SGB V, Präventionsvergütung, Bonus-Punkte-System, Lebensstil, Zivilisationskrankheiten, ökonomischer Nutzen, gesundheitlicher Nutzen.
- Arbeit zitieren
- Hagen-Ludwig Link (Autor:in), 2008, Wie und mit welchem Erfolg steuern Krankenkassen das Gesundheitsverhalten mittels Sport? , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151317