Rechtsvergleichung und Kulturvergleichung
Die Arbeit setzt sich neben der Entstehung von Recht und Kultur vorrangig mit den reziproken Einflüssen auseinander. Dabei werden möglichst alle kulturellen und natürlichen Einflüsse auf das Recht untersucht. (Sprache, Zeitverständnis, Geologie, Religion etc.) Darüber hinaus werden die einzelne Rechtskreise näher betrachtet. Im dritten Teil der Arbeit wird auf Rechtsvergleichung in der deutschen Legislative und Judikative abgestellt. Der Autor hat sich ferner darum bemüht Theorienlehre zur praktischen Anwendung von Rechtsvergleichung zusammenzutragen. Für diese Arbeit wurde umfangreich Literatur aus unterschiedlichsten Wissenschaftsdisziplinen (Soziologie, Philosophie, Ethnologe, Rechtswissenschaft etc.) verarbeitet und im Literaturverzeichnis aufgelistet, so dass diese Arbeit auch zur Quellensuche dienen kann.
Inhaltsverzeichnis
I) Einleitung
II) Entstehung von Kultur und Recht
1) Entstehung der Kultur
a) Theorie des Überschusses
b) Theorie der Sesshaftigkeit
c) Vereinigung beider Theorien
2) Entstehung des Rechts
III) Die Reziprozität von Recht, Kultur
1) Recht als homogenes System
2) Rechtskultur
3) Kultur im Recht
a) Kultur im Grundgesetz und in Landesverfassungen
b) Kultur in Verfassungen anderer Staaten
c) Regress des Kulturbegriffs in der Verfassung
4) Zwischenfazit
IV) Methodik der Rechtsvergleichung
1) Die Rechtskreislehre
2) Der Funktionalismus
a) Funktionalismus der causa finalis
b) Funktionelle Adaption
c) Klassischer Funktionalismus
d) Funktioneller Instrumentalismus
3) Funktionalität und Ordnung als methodologischer Singular?
4) Zwischenfazit
V) Herausforderungen der Rechtsvergleichung
a) Sprache
b) Religion
c) Zeit
d) Geographie
e) Die intersystemare Vergleichung
i Der chinesische Rechtsraum
ii Der japanische Rechtsraum
iii Der indische Rechtsraum
iv Der islamische Rechtsraum
2) Zwischenfazit
VI) Rechtsvergleichung in der Judikative und Legislative
1) Rechtsvergleichung in der deutschen Judikative allgemein
a) Rechtsvergleichung in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts
b) Auswertung
2) Rechtsvergleichung in der Legislative
3) Zwischenfazit
VII) Abschließende Bemerkung
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die tiefgreifende Wechselwirkung zwischen Recht und Kultur zu untersuchen und aufzuzeigen, warum die Rechtsvergleichung nicht losgelöst von kulturellen Einflüssen betrachtet werden kann. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit den Bedingungen für eine gelungene Rechtsvergleichung, die die kulturellen Eigenheiten der jeweiligen Rechtsordnungen respektiert und dennoch praktikable Resultate erzielt.
- Historische Entstehung von Kultur und Recht
- Wechselseitige Abhängigkeit (Reziprozität) von Recht und Kultur
- Methodologische Ansätze der Rechtsvergleichung (Funktionalismus, Rechtskreislehre)
- Herausforderungen durch Sprache, Religion, Zeit und Geographie
- Anwendung der Rechtsvergleichung in Judikative und Legislative
Auszug aus dem Buch
I) Einleitung
Der Titel dieser Arbeit, „Rechtsvergleichung und Kulturvergleichung“, mag zunächst vermitteln, dass es hierbei um die Betrachtung zweier verschiedener, voneinander losgelösten Problemkreise geht. Dem ist nicht so. Recht, das seinen wohl bedeutendsten Ursprung in der Kultur findet und in permanenter Wechselwirkung zu dieser steht, ist trotz seiner vermeintlich homogenen Erscheinung doch immer ein Teil dieser Kultur. Als solcher steht die Rechtswissenschaft neben diversen „Brüdern“ und „Schwestern“, wie der Religion, Kunst und Wissenschaft, die einander nicht eben unbeeinflusst lassen.
Zu den Kräften der Mannigfaltigkeit tritt weiterhin noch die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Kulturteile. Stellt man sich in unserem Rechtsraum auf Grund neuster neurologischer Forschungsergebnisse die Frage nach der tatsächlichen Willensfreiheit des menschlichen Handelns, ist beispielsweise in arabischen Ländern das Recht tief verbunden mit dem Islam. Hier zeigen sich die Herausforderungen der Rechts- wie auch der Kulturvergleichung, im Hinblick auf die höchst unterschiedlichen Entwicklungen und Einflüsse. Doch muss man gar nicht erst solche Extreme bemühen. Die Differenzen können schon im Vergleich zu den benachbarten oder kulturell eng verwandten Staaten enorm groß sein, was einer heterogenen Entwicklung der Rechtsordnungen aber nicht entgegensteht - wodurch Rechtsvergleichung und Kulturvergleichung gemeinsam notwendig werden, um festzustellen, woher sie kommen, wohin sie gehen, um bestimmte Entwicklungen zu vermeiden oder zu fördern.
Recht und Kultur, jedes für sich genommen Gegenstand umfassender Wissenschaften, können aber einander nicht einfach beigeordnet werden. Es stellt sich viel mehr die Frage, was die Bedingungen für eine gelungene Vergleichung sind, worauf Rücksicht genommen werden muss, um ein leistungsfähiges und praktikables Resultat zu erzielen, ohne Recht oder Kultur zu verletzen. Ein Überblick über die Entwicklung und die Handhabung dessen, u. a. in Theorie und Rechtssprechungspraxis, soll Gegenstand dieser Arbeit sein.
Zusammenfassung der Kapitel
I) Einleitung: Diese Einleitung verdeutlicht die untrennbare Verbindung zwischen Recht und Kultur und stellt die Forschungsfrage nach den notwendigen Bedingungen für eine methodisch fundierte Rechtsvergleichung.
II) Entstehung von Kultur und Recht: Dieses Kapitel untersucht die historischen Ursprünge von Recht und Kultur anhand der Theorie des Überschusses und der Sesshaftigkeit sowie deren gemeinsames Entstehen unter ähnlichen gesellschaftlichen Bedingungen.
III) Die Reziprozität von Recht, Kultur: Hier wird die wechselseitige Beeinflussung von Recht und Kultur analysiert, wobei das Recht als Teil der Kultur und nicht als rein homogenes, isoliertes System betrachtet wird.
IV) Methodik der Rechtsvergleichung: Das Kapitel diskutiert bestehende methodische Ansätze wie die Rechtskreislehre und verschiedene Spielarten des Funktionalismus und hinterfragt, inwiefern diese für eine ganzheitliche Rechtsvergleichung ausreichen.
V) Herausforderungen der Rechtsvergleichung: Dieses Kapitel beleuchtet Hindernisse wie Sprache, Religion, Zeit, Geographie und die Besonderheiten intersystemarer Vergleiche (z. B. China, Japan, Indien, islamischer Rechtsraum).
VI) Rechtsvergleichung in der Judikative und Legislative: Hier wird der Einsatz der Rechtsvergleichung in der deutschen Rechtsprechung (insb. BVerfG und BGH) und durch den Gesetzgeber kritisch analysiert und gegenübergestellt.
VII) Abschließende Bemerkung: Das Fazit fasst zusammen, dass Rechtsvergleichung eine verbesserte Methodenlehre benötigt, um als "Katharsis des Rechtsverständnisses" zu dienen und Recht sowie Juristen besser in ihre kulturelle Umwelt einzubetten.
Schlüsselwörter
Rechtsvergleichung, Kulturvergleichung, Rechtsanthropologie, Funktionalismus, Rechtskreislehre, Rechtskultur, Intersystemare Vergleichung, Rechtssysteme, Gesetzgebung, Judikative, Kulturwissenschaft, Rechtsgeschichte, Normen, Rechtsordnung, Interdisziplinarität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die tief verwurzelte Verbindung zwischen Recht und Kultur und argumentiert, dass eine isolierte Betrachtung der Rechtsvergleichung nicht ausreicht, um moderne Rechtsordnungen zu verstehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die historische Entstehung von Recht und Kultur, die methodischen Ansätze der Rechtsvergleichung sowie die Herausforderungen, die durch religiöse, sprachliche und geographische Faktoren entstehen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, worauf bei einer Vergleichung Rücksicht genommen werden muss, um praktikable Ergebnisse zu erzielen, ohne den kulturellen Kontext von Recht zu verletzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt einen rechtsphilosophischen und anthropologischen Ansatz, um die methodologische Unzulänglichkeit bisheriger Vergleichungslehren aufzuzeigen und Ansätze für eine umfassendere Methodenlehre zu skizzieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung von Kultur und Recht, kritisiert den Funktionalismus sowie die Rechtskreislehre und beleuchtet die Praxis der Rechtsvergleichung in deutschen Gerichten und durch den Gesetzgeber.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Rechtsvergleichung, Kulturvergleichung, Rechtskultur, Funktionalismus und Intersystemare Vergleichung.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in diesem Kontext?
Der Autor kritisiert, dass der Rückgriff auf ausländisches Recht durch deutsche Gerichte oft unklar bleibt und teilweise eher als dekoratives Zitat denn als tiefergehende Vergleichung genutzt wird.
Welchen Stellenwert nimmt die "interkulturelle" Dimension beim Rechtsvergleich ein?
Sie nimmt einen sehr hohen Stellenwert ein, da der Autor warnt, dass eine Missachtung kultureller Feinheiten nicht nur wissenschaftlich ungenau ist, sondern auch nationale Gefühle verletzen kann.
- Arbeit zitieren
- Stephan Mörs (Autor:in), 2010, Rechtsvergleichung und Kulturvergleichung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151490