Im Rahmen dieser Arbeit soll insbes. auf die Schutzfähigkeit für durch KI erzeugten Output eingegangen werden. Im Folgenden wird zunächst untersucht, inwieweit ein Schutz unter dem aktuellen deutschen schöpferzentrierten Urheberrecht denkbar ist. Der Großteil des Urheberrechts ist zunächst anhand analoger Technologien entwickelt worden. Dessen Anpassungsbedarf an den technischen Fortschritt und zunehmenden Einfluss des Internets wurde bereits erkannt, sodass in den vergangenen Jahren Anpassungen es Immaterialgüterrechts vorgenommen wurden. Es wird daher darauf eingegangen, wie rechtlich und sachadäquat mit KI-Erzeugnissen umgegangen werden sollte und ob ein Schutz de lege ferenda angebracht wäre.
Ende 2018 wurde das Portrait „Edmond de Belamy“ für 432.500 $ versteigert. Zunächst erscheint ein solcher Versteigerungswert für ein Gemälde nicht außergewöhnlich. Besonders ist allerdings, dass es sich um ein Kunstwerk handelt, das von einer künstlichen Intelligenz (KI) erstellt wurde. Unterschrieben wurde es mit „min G max D Ex[log(D(x))]+Ez[log(1-D(G(z)))]“, dem Algorithmus der das Werk erzeugt hat. Bereits 2016 wurde im Rahmen eines Projektes der TU Delft das Kunstwerk „The next Rembrandt“ erstellt. Ziel war es, ein Bild zu produzieren, welches den Gemälden des echten Künstlers Rembrandt täuschend ähnlich ist. Hinsichtlich Ästhetik und Qualität unterscheidet es sich nur geringfügig von den Gemälden des echten Rembrandts.
Festzustellen ist, dass KI-Arbeiten im Bereich kreativer Gestaltungen sich in ihrer Qualität immer mehr dem Schaffen von Menschen annähern. Eine Studie zeigte auf, dass KI-Gestaltungen z.T. sogar als besser bewertet wurden als von menschlichen Künstlern geschaffene Werke.
Die durch den Fortschritt der Technik zunehmende Autonomie von KI-Systemen lässt die Möglichkeit des kreativen und produktiven Tätigwerdens ohne oder mit nur geringem menschlichem Einfluss zu. Dadurch verschwimmt die Grenze zwischen natürlicher und künstlicher Intelligenz immer mehr. KI-Technologien erfassen zunehmend mehr Bereiche unseres Lebens, sodass auch ihr Schutz und Regelungen zum Umgang mit ihnen immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Dass KI in der Lage sind Arbeiten zu erstellen, die ebenso kreativ und originell wirken wie menschliche Schöpfungen, wirft die Frage nach deren urheberrechtlichen Schutz auf.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Definition KI
C. Schutz des KI-Systems
D. Schutz des KI-Outputs de lege lata
I. Schutz durch das deutsche Urheberrecht
1. Allgemeine Schutzvoraussetzungen
2. Schutz als Werk iSv §2 II UrhG
a) Werkzeug
b) Autonom handelnde KI
c) Grenze
d) Zurechnung der Urheberschaft
aa) KI
bb) Entwickler
cc) Nutzer
e) Praktische Probleme
3. Zwischenergebnis
II. Unionsrechtlicher Rahmen
III. British Copyright Law
IV. US Copyright Law
V. Zwischenergebnis
VI. Schutz durch verwandte Leistungsschutzrechte
1. Allgemeiner Zweck
2. Licht- und Laufbilder
3. Datenbankherstellerrecht
a) Schutzumfang & -zweck
b) Trennbarkeit
c) Zurechnungsproblem
4. Zwischenergebnis
VII. Zusammenfassung Schutz de lege lata
E. Schutz des KI-Outputs de lege ferenda
I. Schutzbedürfnis
1. Interessenlage
2. Schutzzweck
3. Schöpferprinzip
II. Anpassung des geltenden Rechts
1. Erweiterung des Werkbegriffs
2. KI als Urheber
3. Reform des geltenden Urheberrechts
III. Regelungsmöglichkeiten
1. Vorbild: britische Lösung
2. Amerikanischer Ansatz
3. Neues Regelungssystem
a) Systematische Einordnung
b) Materielle Schutzvoraussetzungen
aa) KI-Autonomie
bb) Kreativer Mindeststandard – erhebliche Investition
c) Zuweisung der Schutzrechtsposition
aa) „e-Person“
bb) KI-Entwickler
cc) KI-Nutzer
dd) KI-Investor
ee) Gemeinschaftliches Schutzrecht
ff) Zwischenergebnis
gg) Alternative: Nutzerrecht
d) Schutzdauer
e) Praktische Probleme
IV. Gemeinfreiheit
F. Endergebnis
I. Zusammenfassung
1. Schutz de lege lata
2. Schutz de lege ferenda
II. Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht, inwieweit durch Künstliche Intelligenz generierte Ergebnisse unter das geltende deutsche Urheberrecht fallen oder ob ein Bedarf für eine Anpassung bzw. Neuschaffung von Schutzrechten (de lege ferenda) besteht. Dabei steht die Frage im Vordergrund, wie der kreative Schöpfungsprozess im Lichte autonomer technologischer Systeme rechtlich einzuordnen ist.
- Analyse der Schutzfähigkeit von KI-Systemen und deren Outputs unter dem geltenden Urheberrecht.
- Vergleich der Rechtslage im deutschen Urheberrecht mit internationalen Ansätzen (britisches und US-amerikanisches Recht).
- Untersuchung von Leistungsschutzrechten als alternative Schutzmöglichkeit.
- Diskussion von Regelungsmodellen zur Zuweisung von Schutzrechten bei KI-generierten Inhalten.
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Ende 2018 wurde das Portrait „Edmond de Belamy“ für 432.500 $ versteigert. Zunächst erscheint ein solcher Versteigerungswert für ein Gemälde nicht außergewöhnlich. Besonders ist allerdings, dass es sich um ein Kunstwerk handelt, das von einer künstlichen Intelligenz (KI) erstellt wurde. Unterschrieben wurde es mit „min G max D Ex[log(D(x))]+Ez[log(1-D(G(z)))]“, dem Algorithmus der das Werk erzeugt hat.
Bereits 2016 wurde im Rahmen eines Projektes der TU Delft das Kunstwerk „The next Rembrandt“ erstellt. Ziel war es, ein Bild zu produzieren, welches den Gemälden des echten Künstlers Rembrandt täuschend ähnlich ist. Nach Aufarbeitung der Rembrandt-Gemälde durch Experten und Einfügen dieser Daten in sog. neuronale Netze wurde das Bild letztendlich mithilfe eines 3D-Druckers angefertigt. Hinsichtlich Ästhetik und Qualität unterscheidet es sich nur geringfügig von den Gemälden des echten Rembrandts.
Festzustellen ist, dass KI-Arbeiten im Bereich kreativer Gestaltung sich in ihrer Qualität immer mehr dem Schaffen von Menschen annähern. Eine Studie zeigte auf, dass KI-Gestaltungen z.T. sogar als besser bewertet wurden als von menschlichen Künstlern geschaffene Werke.
Die durch den Fortschritt der Technik zunehmende Autonomie von KI-Systemen lässt die Möglichkeit kreativen und produktiven Tätigwerdens ohne oder mit geringem menschlichem Einfluss zu. Dadurch verschwimmt die Grenze zwischen natürlicher und künstlicher Intelligenz immer mehr. KI-Technologien erfassen zunehmend mehr Bereiche unseres Lebens, sodass auch ihr Schutz und Regelungen zum Umgang mit ihnen immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet anhand prominenter Beispiele wie „Edmond de Belamy“ die zunehmende Autonomie von KI-Systemen im kreativen Bereich und wirft die Frage nach deren urheberrechtlicher Relevanz auf.
B. Definition KI: Dieses Kapitel definiert den Begriff der künstlichen Intelligenz als selbstlernende Systeme, die Aufgaben ausführen, deren Lösung menschliche Intelligenz erfordern würde, und grenzt diese von herkömmlichen Computerprogrammen ab.
C. Schutz des KI-Systems: Hier wird untersucht, ob KIs selbst oder deren Programmiercodes urheberrechtlich schutzfähig sind, wobei der Fokus auf dem Schutz der konkreten Ausgestaltung liegt.
D. Schutz des KI-Outputs de lege lata: Dieser Teil analysiert die geltende Rechtslage hinsichtlich der Schutzfähigkeit von KI-generierten Ergebnissen, insbesondere unter dem Kriterium der persönlich geistigen Schöpfung des deutschen Urheberrechts.
E. Schutz des KI-Outputs de lege ferenda: Dieses Kapitel prüft den Bedarf und mögliche Regelungsmöglichkeiten für einen zukünftigen Schutz von KI-generierten Inhalten, etwa durch neue Schutzrechte oder Nutzungsrechte.
F. Endergebnis: Das Fazit stellt fest, dass autonome KI-Outputs derzeit nicht vom deutschen Urheberrecht erfasst werden und eine grundlegende Reform zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowie ohne weitere empirische Untersuchungen nicht zweckmäßig erscheint.
Schlüsselwörter
Künstliche Intelligenz, KI, Urheberrecht, Schöpfungsprinzip, persönlich geistige Schöpfung, autonome Systeme, Leistungsschutzrechte, Datenbankherstellerrecht, Schutz de lege lata, Schutz de lege ferenda, Innovationsanreize, Immaterialgüterrecht, Rechtsunsicherheit, Kreativität, Nutzerschutz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit thematisiert die urheberrechtliche Einordnung von Inhalten, die durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden, und prüft, ob hierfür ein Schutzbedarf besteht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Schutzfähigkeit von KI-Systemen, der Status von KI-generiertem Output nach geltendem Recht sowie theoretische Reformansätze zur Einführung neuer Schutzrechte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Forschungsfrage, ob autonome KI-Leistungen sinnvoll in das deutsche Urheberrecht integrierbar sind oder ob die Gemeinfreiheit der Ergebnisse aufgrund ökonomischer Abwägungen vorzuziehen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der bestehenden urheberrechtlichen Strukturen, ergänzt durch einen internationalen Rechtsvergleich sowie eine ökonomische Betrachtung der Anreizstrukturen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Schutzes unter aktuell geltendem deutschen Recht, die Analyse internationaler Vorbilder und die detaillierte Diskussion von Regelungsvorschlägen für die Zukunft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Künstliche Intelligenz, Urheberrecht, persönlich geistige Schöpfung, Schutz de lege lata, Schutz de lege ferenda und Innovationsförderung.
Wie bewertet die Autorin die Zurechnung von Rechten an eine KI-Maschine?
Die Autorin lehnt die Anerkennung einer KI als Rechts- oder „e-Person“ ab, da sie keine echte Willensbildung besitzt und eine Zuweisung von Rechten an Maschinen die praktischen Probleme einer Urheberrechtsverletzung nicht lösen würde.
Warum wird das „Rembrandt“-Beispiel herangezogen?
Das Beispiel dient der Veranschaulichung, dass KI-generierte Werke eine Qualität erreichen können, die menschlichen Schöpfungen kaum nachsteht, was den bestehenden „humanzentrischen“ Ansatz des Urheberrechts herausfordert.
- Quote paper
- Helena Broj (Author), 2021, Urheber‐ und/oder Leistungsschutzrechte für durch Künstliche Intelligenz (KI) erzeugten Output?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1519376