Barrierefreies Internet

Umsetzung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung in sozialen Einrichtungen (Fallbeispiel Herzogsägmühle)


Diplomarbeit, 2006

171 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

D A N K S A G U N G

A B KüR Z U N G S V E R Z E I C H N I S

A B B I L D U N G S V E R Z E I C H N I S

T A B E L L E N V E R Z E I C H N I S

MANAGEMENT SUMMARY

1 EINLEITUNG
1.1 Ziele und Zweck der Arbeit
1.2 Das Diakoniedorf Herzogsägmühle
1.3 Definitionen
1.3.1 Behinderung
1.3.2 Gleichstellung
1.3.3 Benachteiligung
1.3.4 Barrierefreiheit
1.3.5 Zielvereinbarungen
1.3.6 Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
1.3.7 World Wide Web Consortium
1.3.8 Web Accessibility Initiative
1.3.9 Web Content Accessibility Guidelines
1.3.10 Inhalt und Layout von HTML-Dokumenten
1.3.11 Unterschied zwischen Website und Webseite
1.3.12 Content-Management-System

TEIL A: GRUNDLAGEN EINES BARRIEREFREIEN INTERNETS (MARLIES POBLOTH-KRAUS)

2 ANFORDERUNGEN VERSCHIEDENER ZIELGRUPPEN AN BARRIEREFREIHEIT
2.1 Allgemeine Anforderungen
2.1.1 Usability
2.1.2 Accessibility
2.1.3 Barrierefreiheit
2.1.4 Universal Design
2.2 Anforderungen an die Zielgruppe der Behinderten
2.2.1 Anteil der Behinderten an der Gesamtbevölkerung
2.2.2 Nutzung des Internets
2.2.3 Blinde
2.2.4 Sehbehinderte
2.2.5 Hörgeschädigte und Gehörlose
2.2.6 Körperbehinderte
2.2.7 Lernbehinderte
2.2.8 Geistigbehinderte
2.3 Anforderungen für die Gruppe der sonstig Benachteiligten
2.3.1 Senioren
2.3.2 Ausländer und Migranten
2.3.3 Anwender mobiler Endgeräte
2.4 Einführung von Personas

3 ENTWICKLUNG UND AKTUELLE SITUATION DER BARRIEREFREIHEIT
3.1 USA
3.1.1 Americans with Disabilities Act (ADA)
3.1.2 Rehabilitation Act - Section 508
3.1.3 Web Accessibility Initiative (WAI)
3.1.4 Computerindustrie
3.1.4.1 IBM
3.1.4.2 Microsoft
3.2 Europa
3.2.1 Deutschland
3.2.1.1 Behindertenverbände
3.2.1.2 Barrierefreie Projekte
3.2.1.2.1 Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik
3.2.1.2.2 barrierefrei kommunizieren!
3.2.2 Österreich
3.2.3 Schweiz

4 LÄNDERÜBERGREIFENDE EMPFEHLUNGEN UND BUNDESDEUTSCHE GESETZE
4.1 Länderübergreifende Empfehlungen des World Wide Web Consortiums..
4.1.1 Web Content Accessibility Guidelines 1.0
4.1.2 Web Content Accessibility Guidelines 2.0
4.1.2.1 Gestaltungsprinzip der Wahrnehmbarkeit
4.1.2.2 Gestaltungsprinzip der Bedienbarkeit
4.1.2.3 Gestaltungsprinzip der Verständlichkeit
4.1.2.4 Robustheit der Technik
4.1.3 Authoring Tool Accessibility Guidelines 1.0
4.1.4 User Agent Accessibility Guidelines 1.0
4.1.5 XML Accessibility Guidelines 1.0
4.2 Rechtliche Bestimmungen in Deutschland
4.2.1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
4.2.2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
4.2.3 Behindertengleichstellungsgesetz
4.2.4 Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
4.2.5 Landesgleichstellungsgesetze

5 STAND DER UMSETZUNG DER BITV IN DEUTSCHLAND
5.1 Bundesbehörden
5.2 Landesbehörden
5.3 Hochschulen
5.4 Privatwirtschaft und soziale Einrichtungen

6 KOSTEN UND NUTZEN EINER BARRIEREFREIEN WEBSITE
6.1 Kosten
6.1.1 Rüstkosten
6.1.2 Produktionskosten
6.1.3 Migrationskosten
6.2 Nutzen
6.2.1 Ausdehnung der Reichweite
6.2.2 Optimierung für Suchmaschinen
6.2.3 Umsatzsteigerung
6.2.4 Wettbewerbsvorteile
6.2.5 Erschließung neuer Märkte
6.2.6 Geringeres Transfervolumen
6.2.7 Kostengünstiger Relaunch
6.3 Fazit

TEIL B: GESTALTUNG UND EINFÜHRUNG EINES BARRIEREFREIEN INTERNETS IN HERZOGSÄGMÜHLE (MICHAEL KRAUS)

7 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN EIN BARRIEREFREIES INTERNET
7.1 Warum überhaupt ein barrierefreies Internet?
7.2 Kurzfassung - die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit
7.3 Vorüberlegungen bei der Planung eines barrierefreien Webauftritts
7.4 Leitfaden zur Umsetzung der BITV-Bestimmungen
7.4.1 Die BITV-Verordnung im Detail
7.4.2 Abschnitt 1: Alternativen
7.4.3 Abschnitt 2: Farben
7.4.4 Abschnitt 3: Sauberer Code
7.4.5 Abschnitt 4: Sprachliche Besonderheiten
7.4.6 Abschnitt 5: Tabellen
7.4.7 Abschnitt 6: Fallback-Lösungen
7.4.8 Abschnitt 7: Dynamik
7.4.9 Abschnitt 8: Zugänglichkeit
7.4.10 Abschnitt 9: Unabhängigkeit
7.4.11 Abschnitt 10: Kompatibilität mit assistiven Technologien
7.4.12 Abschnitt 11: Standards
7.4.13 Abschnitt 12: Orientierung
7.4.14 Abschnitt 13: Gebrauchstauglichkeit
7.4.15 Abschnitt 14: Verständnis

8 TEST AUF BARRIEREFREIHEIT
8.1 Accessibility Prüftools
8.1.1 Bobby
8.1.2 WAVE
8.1.3 A-Prompt
8.1.4 W3C-Validator für (X)HTML
8.1.5 W3C-Validator für CSS
8.2 Nutzertests
8.3 Der BITV-Kurztest
8.4 Der BIENE-Award

9 BARRIEREFREIES INTERNET AM HERZOGSÄGMÜHLER FALLBEISPIEL „RITA“
9.1 Projektumfeld
9.1.1 Das Europa-Projektbüro Herzogsägmühle
9.1.2 Fach- und Ausbildungsbetrieb Telezentrum Herzogsägmühle
9.2 Ausgangssituation
9.3 Projektinitialisierung
9.3.1 Projektantrag
9.3.2 Anforderungsanalyse
9.4 Systemauswahl eines Content-Management-Systems
9.4.1 Vorteile eines Content-Management-Systems
9.4.2 Auswahlkriterien und Marktübersicht für ein CMS
9.4.3 Kurzbeschreibung von Typo3
9.5 Projektdefinition und Projektplanung
9.5.1 Gesamtprojektplan
9.5.2 Projektorganisation
9.5.3 Kick-Off-Meeting
9.6 Projektdurchführung
9.7 Projektkontrolle
9.7.1 Formalziele
9.7.2 Sachziele
9.8 Projektabschluss
9.8.1 Abnahme der Projektergebnisse und Systemübergabe
9.8.2 Projektabschlussbericht und Auflösung des Projektes
9.9 Aktionstag Barrierefreies Internet

10 AUSBLICK
10.1 Barrierearmut statt Barrierefreiheit?
10.2 Relaunch des Webauftritts von Herzogsägmühle insgesamt
10.3 Ausbau des Dienstleistungsangebots des EU-Projektbüros

L I T E R A T U R V E R Z E I C H N I S

I N T E R N E T Q U E L L E N

G L O S S A R

Erläuterung zur Gruppenarbeit

Die Autoren erhielten vom Prüfungsausschuss der FOM Essen und von ihrem Erstbetreuer der Diplomarbeit, Herrn Prof. Dr. Hans J. Regier, die Erlaubnis, diese Diplomarbeit in Form einer Gruppenarbeit verfassen zu dürfen.

Wird eine Diplomarbeit in Gruppenarbeit verfasst, ist sicherzustellen, dass die bearbeiteten Teile jeweils konkret einem Verfasser zugeordnet werden können.

Frau Marlies Pobloth-Kraus hat den

Teil A

„Grundlagen eines barrierefreien Internets“ verfasst. Dieser Teil umfasst folgende Kapitel:

Kapitel 2: Anforderungen verschiedener Zielgruppen an Barrierefreiheit.

Kapitel 3: Entwicklung und aktuelle Situation der Barrierefreiheit.

Kapitel 4: Länderübergreifende Empfehlungen und bundesdeutsche Gesetze. Kapitel 5: Stand der Umsetzung der BITV in Deutschland.

Kapitel 6: Kosten und Nutzen einer barrierefreien Website.

Herr Michael Kraus hat den

Teil B

„Gestaltung und Einführung eines barrierefreien Internets in Herzogsägmühle“ verfasst.

Dieser Teil umfasst folgende Kapitel:

Kapitel 7: Technische Anforderungen an ein barrierefreies Internet. Kapitel 8: Test auf Barrierefreiheit.

Kapitel 9: Barrierefreies Internet am Herzogsägmühler Fallbeispiel „RITA“. Kapitel 10: Ausblick.

Das Management Summary, die Einleitung im ersten Kapitel, sämtliche Verzeichnisse und das Glossar wurden von den Autoren in gemeinsamer Arbeit erstellt.

DANKSAGUNG

Die vorliegende Diplomarbeit bildet den Abschluss unserer Ausbildung im Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der FOM München.

Die Idee zu dieser Arbeit entwickelte sich durch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Europa-Projektbüro Herzogsägmühle, das sich seit mehr als einem Jahr mit der Neugestaltung von barrierefreien Websites beschäftigt. Dem Projektbüro-Leiter, Herrn M.A. Klaus Barthel, und dem Leiter des Projektes dieser Diplomarbeit, Herrn Ingo Massel, danken wir für die inhaltlichen Anregungen, weiterführenden Ideen und motivierenden Gespräche zur Thematik der Barrierefreiheit.

Auch ohne die enge inhaltliche Zusammenarbeit und begleitende Unterstützung der Projektmitarbeiter wäre diese Arbeit nicht möglich gewesen.

Die Autoren möchten sich an dieser Stelle recht herzlich bei dem sie betreuenden Hochschullehrer, Herrn Prof. Dr. Hans J. Regier, für die praktischen Ratschläge während der Bearbeitung des Themas bedanken.

Ein besonderer Dank gebührt unseren beiden Lektoren, Frau Andrea Raithel und Herrn Lutz Weichhold. Insbesondere Herrn Weichhold danken wir für seine Formulierungsvorschläge und seine Geduld.

Die Autorin bedankt sich bei der Geschäftsführung und insbesondere bei Frau Antje Treffan-Jahn und bei Herrn Wilhelm Hauth von der Freimanner Werkstatt gGmbH für die Unterstützung und das Verständnis während des gesamten Studiums.

Der Autor bedankt sich bei den Kollegen des Telezentrums Herzogsägmühle und insbesondere beim Leiter des Telezentrums, Herrn Andreas Kurz, für die Unterstützung und das Verständnis während des gesamten Studiums.

Abschließend danken wir unseren Eltern und Geschwistern für die Unterstützung während unseres gesamten Studiums.

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Luftbild von Herzogsägmühle

Abbildung 2: Behinderungsarten von schwerbehinderten Menschen in Deutschland,

Abbildung 3: Internetkenntnisse nach Behinderungsart

Abbildung 4: Behindertenspezifische Barrieren

Abbildung 5: Technische Hilfen beim Zugang in das Internet

Abbildung 6: Internetzugang mit Screenreader und Braillezeile

Abbildung 7: Gebärdensprache im Internet

Abbildung 8: Internetzugang mit der IntegraMouse

Abbildung 9: Internetzugang mit der Fußschreibtastatur

Abbildung 10: Orte der Internetnutzung

Abbildung 11: Persona Blinder

Abbildung 12: Persona Rollstuhlfahrer

Abbildung 13: Persona Seniorin

Abbildung 14: Persona Ausländer

Abbildung 15: Persona Gehörloser

Abbildung 16: Persona Lernbehinderte

Abbildung 17: Die WCAG 1.0 Konformitätslogos

Abbildung 18: Umsatzsteigerung durch barrierefreies Internet

Abbildung 19: Die W3C HTML- und CSS-Validator-Logos

Abbildung 20: Lesereihenfolge einer linearisierten Layout-Tabelle

Abbildung 21: Ausschnitt der Testergebnisse von Bobby für das Projekt „RITA“

Abbildung 22: Analyse von WAVE für das Projekt „RITA“

Abbildung 23: Analyse von „http://barrierefrei.allgaeuserver.de“ durch den deutschsprachigen W3C-Validator

Abbildung 24: Analyse von „http://barrierefrei.allgaeuserver.de“ durch den CSS-Validator des W3C

Abbildung 25: Schema des Webpublishing mit einem CMS

Abbildung 26: Vergleichstest der CMS Drupal, Mambo, OpenCMS und Typo3

Abbildung 27: Der Prozess der Inhaltsgenerierung bei Typo3

Abbildung 28: Projektorganisation des Projektes „RITA“

Abbildung 29: Vergrößerung der Startseite von „www.equali.de“ auf 200 Prozent

Abbildung 30: Kontrolle des Projektfortschritts über Mozilla Thunderbird

Abbildung 31: Typo3-Backend der Startseite von „www.equali.de“

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Teilbereiche der Web Usability

Tabelle 2: Empfehlungen der WAI für barrierefreie Informationstechnik

Tabelle 3: Einteilung der Checkpunkte der WCAG 1.0 nach Prioritäten

Tabelle 4: Die 14 Richtlinien der WCAG 1.0 im Überblick

Tabelle 5: Anforderungen und Bedingungen der BITV

Tabelle 6: Übersicht zu den Landesgleichstellungsgesetzen

Tabelle 7: Anforderung 1 und Bedingung 1.1 der BITV

Tabelle 8: Bedingung 1.2 der BITV

Tabelle 9: Bedingungen 1.5 und 9.1 der BITV

Tabelle 10: Bedingungen 1.3 und 1.4 der BITV

Tabelle 11: Anforderung 2 und Bedingung 2.1 der BITV

Tabelle 12: Bedingungen 2.2 und 2.3 der BITV

Tabelle 13: Anforderung 3 und Bedingung 3.1 der BITV

Tabelle 14: Bedingung 3.2 der BITV

Tabelle 15: Bedingung 3.3 der BITV

Tabelle 16: Bedingung 3.4 der BITV

Tabelle 17: Bedingungen 3.5 und 13.8 der BITV

Tabelle 18: Bedingung 3.6 der BITV

Tabelle 19: Bedingung 3.7 der BITV

Tabelle 20: Anforderung 4 und Bedingung 4.1 der BITV

Tabelle 21: Bedingung 4.2 der BITV

Tabelle 22: Anforderung 5 und Bedingungen 5.1, 5.2, 5.5 und 5.6 der BITV

Tabelle 23: Bedingungen 5.3 und 10.3 der BITV

Tabelle 24: Bedingung 5.4 der BITV

Tabelle 25: Anforderung 6 der BITV

Tabelle 26: Bedingung 6.1 der BITV

Tabelle 27: Bedingungen 6.2 und 6.5 der BITV

Tabelle 28: Bedingung 6.3 der BITV

Tabelle 29: Bedingungen 6.4 und 9.3 der BITV

Tabelle 30: Anforderung 7 der BITV

Tabelle 31: Bedingungen 7.1 und 7.2 der BITV

Tabelle 32: Bedingung 7.3 der BITV

Tabelle 33: Bedingung 7.4 der BITV

Tabelle 34: Bedingung 7.5 der BITV

Tabelle 35: Anforderung 8 und Bedingung 8.1 der BITV

Tabelle 36: Anforderung 9 der BITV

Tabelle 37: Bedingung 9.4 der BITV

Tabelle 38: Bedingung 9.5 der BITV

Tabelle 39: Empfehlung für die Verwendung von Accesskeys

Tabelle 40: Anforderung 10 der BITV

Tabelle 41: Bedingung 10.1 der BITV

Tabelle 42: Bedingungen 10.2 und 12.4 der BITV

Tabelle 43: Bedingung 10.4 der BITV

Tabelle 44: Bedingung 10.5 der BITV

Tabelle 45: Anforderung 11 der BITV

Tabelle 46: Bedingungen 11.1 und 11.2 der BITV

Tabelle 47: Bedingung 11.3 der BITV

Tabelle 48: Anforderung 12 der BITV

Tabelle 49: Bedingungen 12.1 und 12.2 der BITV

Tabelle 50: Bedingungen 12.3 und 13.6 der BITV

Tabelle 51: Anforderung 13 und Bedingung 13.1 der BITV

Tabelle 52: Bedingungen 13.2 und 13.9 der BITV

Tabelle 53: Bedingungen 13.3, 13.4 und 13.5 der BITV

Tabelle 54: Bedingung 13.7 der BITV

Tabelle 55: Anforderung 14 und Bedingung 14.1 der BITV

Tabelle 56: Bedingungen 14.2 und 14.3 der BITV

Tabelle 57: Kriterien des Auswahlprozesses für ein geeignetes CMS

Management Summary

Kein Geschäftsmann würde vor seine Firma ein Schild hängen: „Zutritt nur für Menschen mit grün karierten Hosen“. Im Internet jedoch werden leider viele Menschen von allerlei Angeboten ausgeschlossen.

Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung hat nämlich entweder keinen oder nur sehr erschwerten Zugriff auf Online-Angebote, da entweder technische Barrieren (beispielsweise kein Zugang für mobile Endgeräte) oder menschliche Einschränkungen, wie Blindheit, Sehbehinderung, körperliche und/oder geistige Behinderung den Zugang zu den Informationen im World Wide Web verhindern. Der jüngste vorliegende Mikrozensus aus dem Jahr 2003 weist in der Bundesrepublik Deutschland 8,4 Millionen amtlich anerkannte behinderte Menschen aus, darunter 6,7 Millionen Schwerbehinderte. Gerade diese Personen haben oft aufgrund ihres eingeschränkten sozialen Umfelds ein starkes Interesse, Angebote im Web umfassend zu nutzen.

Hinter der Realisierung von Barrierefreiheit im Internet steckt der Grundgedanke des Universal Design, also das Produkt „Internet“ so zu entwickeln, dass es von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann. Barrierefreiheit bedeutet dabei die Symbiose der technischen Zugänglichkeit (Accessibility) mit der Benutzerfreundlichkeit (Usability).

Der Begriff der Barrierefreiheit ist im § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen, auch Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) genannt, verankert. Dort heißt es u. a., dass neben Bauanlagen, Verkehrsmitteln und technischen Gebrauchsgegenständen auch Systeme der Informationsverarbeitung dann barrierefrei sind, wenn sie für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Doch nicht nur behinderte Menschen, sondern auch Senioren, Ausländer, Benutzer von mobilen Endgeräten, ja im Prinzip ein Jeder profitiert von der Zugänglichkeit im Internet.

Die o. a. Zielgruppen stoßen jedoch auf unterschiedliche Barrieren. Blinde benötigen zusätzliche Textinformationen für Bilder und Animationen, Sehbehinderte vor allem einen ausreichenden Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe und die Mög- lichkeit, Schriften zu vergrößern. Gehörlose profitieren von Informationen in Gebärden- sprache und Körperbehinderte von einer Bedienung des Internetangebots ohne Maus. Eine klar strukturierte Webseite in einfacher Sprache ist ein Gewinn für Lernbehinderte, geistig Behinderte und Ausländer. Von schlüssiger und logischer Navigation profitieren letztendlich alle Benutzer.

All diese wünschenswerten Anforderungen an eine Website sind in die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV, in 66 Bedingungen, die zu 14 Anforde- rungsgruppen zusammengefasst sind, eingeflossen. Die bundesdeutsche BITV, die im August 2002 erlassen wurde, orientiert sich dabei an den internationalen Empfehlun- gen des World Wide Web Consortiums (W3C), das Standards für das Internet ent- wickelt. Die BITV ist eine Verordnung, welche die Gesetzesvorschriften des BGG um- setzt. Verbindlichen Charakter hat diese Verordnung für alle Bundesbehörden, hier endete die Umsetzungsfrist am 31.12.2005. Landesbehörden im Bundesland Bayern werden voraussichtlich noch im Jahr 2006 zu einer Umsetzung verpflichtet, während für Kommunen wohl lediglich eine Empfehlung herausgegeben wird. Für die Privatwirt- schaft, soziale Einrichtungen und Privatpersonen stellt die BITV keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Empfehlung dar.

Eine Kosten-/Nutzen-Analyse von barrierefreiem Webdesign ergibt, dass nur marginal mehr Kosten für die Erstellung barrierefreier Webseiten anfallen als für die Erstellung gängiger Seiten. Lediglich die Kosten für das Beschaffen des nötigen Know-hows sind bei Barrierefreiheit höher. Der Nutzen von barrierefreien Seiten ist jedoch ungleich höher anzusetzen. Neben der Optimierung für Suchmaschinen, einem geringeren Transfervolumen und einem kostengünstigeren zukünftigen Relaunch zählen vor allem die mögliche Erschließung neuer Kunden und Märkte.

Entscheidet man sich für eine barrierefreie Umsetzung eines Webangebotes, sind die 66 Bedingungen der BITV zu berücksichtigen. Da diese Bedingungen teilweise sehr kryptisch formuliert sind, ist für Entscheider von Projekten, Projektleiter und Webdesigner ein Leitfaden unerlässlich, in dem man Schritt für Schritt die Bedingungen abarbeitet. Neben der Standardliteratur des Experten Hellbusch gibt es lediglich noch das E-Government-Handbuch des Bundes sowie die „BITV für Alle“; die beiden letztgenannten PDF-Dokumente sind im Internet kostenlos erhältlich.

Die Anforderungen und Bedingungen der BITV werden in dieser Diplomarbeit in An- lehnung an diese Werke ausführlich und verständlich erläutert. Um die Bedingungen zu erfüllen, müssen grundlegende Dinge des Webdesigns beachtet werden. Laut Aussage eines Experten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit werden bereits über 50 Prozent der Bedingungen alleine dadurch erfüllt, dass man eine strikte Trennung des Inhalts vom Layout einer Seite durchführt. Die Inhaltserstellung und -strukturierung wird mittels (X)HTML realisiert, das Layout der Seiten durch Cascading Stylesheets (CSS).

Die Anforderungen umzusetzen ist eine Sache, ob die Umsetzung gelungen ist, eine andere. Prüftools, die meisten davon kostenlos im Internet verfügbar, helfen bei der Überprüfung, ob eine Seite den Anforderungen der BITV entspricht. Die bekanntesten Tools dürften dabei die Validatoren des W3C für korrektes (X)HTML und für korrektes CSS sein. Allerdings kann Barrierefreiheit nie durch Prüfwerkzeuge alleine getestet werden. Stets ist der Blick von Menschen, am besten der von Barrieren besonders be- troffenen Menschen, erforderlich.

Bei der Projektdurchführung des Relaunch von „www.equali.de“ orientierte man sich an anerkannten Kriterien des Projektmanagements, um die Risiken hinsichtlich Qualität, Finanzierung und Zeitrahmen zu minimieren. Der interessanteste Aspekt neben der eigentlichen Projektdurchführung war sicherlich die Systemauswahl eines Content- Management-Systems. Hier fiel die Wahl nach Überprüfung mehrerer Auswahlkriterien auf das Open Source-System Typo3, das bereits vorgefertigte Module für Barrierefrei- heit mitbringt. Das Projekt konnte aufgrund einer guten Planung im Vorfeld und einer permanenten Projektkontrolle bereits zwei Wochen vor dem festgesetzten Endtermin abgeschlossen werden.

Barrierefreiheit im Internet ist ein permanenter Prozess, der ständig in Gang gehalten werden muss, da sich neben den vielfältigen menschlichen Einschränkungen auch ständig neue technische Barrieren durch den Technologiewandel ergeben. Herzog- sägmühle wird diesen Prozess weitergehen und noch im Jahr 2006 sein gesamtes Webangebot mit über 1.000 Webseiten auf barrierefreie Seiten umstellen. Doch damit nicht genug. Im Rahmen eines Aktionstags „Barrierefreies Internet“ wurden Projekt- leiter und Webdesigner aus Behörden, Einrichtungen und Firmen sowie interessierte Privatpersonen aus dem südbayerischen Raum zu Vorträgen und Workshops eingela- den. Demnächst wird das Dienstleistungsangebot des EU-Projektbüros Herzogsäg- mühle um Beratung und Unterstützung bei der Realisierung von barrierefreien Internetauftritten erweitert, um den Prozess der Barrierefreiheit weiterzuführen.

1 Einleitung

Die Erfindung von Massenmedien ist stets mit einer fortschreitenden Entwicklung der Gesellschaft verbunden. Die Erfindung des Buchdrucks ermöglichte breiten Schichten den Zugang zu mehr Wissen, die Telefonie überwand räumliche Distanzen und Radio sowie Fernsehen schufen gänzlich neue mediale Erlebniswelten.1

Das Internet schließlich hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Menschen weltweit nutzen dieses Medium. Sie verlagern Alltagsbeschäftigungen an den Computer, indem sie mit Freunden und Geschäftspartnern kommunizieren, Informationen über Reisen und Veranstaltungen suchen, Gebrauchsartikel kaufen und bei Behörden Baugenehmigungen oder einen Wohnungswechsel beantragen.2

Ein deutliches Mehr an Informationsangebot und auch Komfort für die Bevölkerung also. Doch wie ist es um jenen Teil der Bevölkerung bestellt, der aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung keinen oder nur sehr erschwerten Zugriff auf Online-Angebote hat? Dürfen diese Menschen nicht teilhaben an dieser gesellschaftlichen Entwicklung?

Vor allem, da mit dem Internet zum ersten Mal in der Geschichte ein Medium zur Ver- fügung steht, das eine Unabhängigkeit der Informationen von Ein- und Ausgabemedien ermöglicht.

In diesem Sinne soll die Diplomarbeit einen Beitrag dazu leisten, dass nicht durch Gedankenlosigkeit, Fehlinformationen oder Fixierung auf bestimmte Medien ohne Not Barrieren geschaffen werden.

1.1 Ziele und Zweck der Arbeit

Untersuchungsgegenstand dieser Diplomarbeit ist die Barrierefreiheit im Internet. Der Fokus liegt dabei zum einen auf den betroffenen Zielgruppen und dem momentanen Stand der Umsetzung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit ist es, einem interessierten Per- sonenkreis einen Leitfaden zur Erstellung barrierefreier Webauftritte anzubieten sowie die vorhandenen, meist kostenlosen Prüftools auf Barrierefreiheit vorzustellen.

Um dem Leser den Einstieg in die Thematik zu erleichtern, werden im ersten Kapitel die relevanten Begriffe dieser Arbeit definiert und kurz erklärt.

Was sind die Grundlagen für ein barrierefreies Internet und welche Zielgruppen profitieren aus welchen Gründen von barrierefreien Internetinhalten? Mit dieser Fragestellung setzt sich das zweite Kapitel auseinander.

Das dritte Kapitel zeigt die Entwicklung der Barrierefreiheit beginnend in den Vereinigten Staaten von Amerika auf und gibt einen Überblick der aktuellen Situation in Deutschland und den angrenzenden Nachbarstaaten Österreich und Schweiz.

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) war und ist in Deutschland die Triebfeder für das Vorantreiben der Barrierefreiheit. Kapitel vier behandelt sowohl dieses wichtige Instrumentarium im Kontext mit weiteren Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland als auch länderübergreifende Empfehlungen des World Wide Web Consortiums.

Wie ist der momentane Stand der Umsetzung der BITV für Bund, Länder und Gemein- den, aber auch für die Privatwirtschaft und soziale Einrichtungen? Kapitel fünf zeigt den Stand der Umsetzung auf und beleuchtet die Schwierigkeiten dieses Unter- fangens.

Dass Barrierefreiheit im Internet ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zur Kon- kurrenz ist, setzt sich als anerkannte Meinung immer mehr durch. Doch wie steht es um die Kosten für die Entwicklung einer barrierefreien Präsenz im Internet und welche weitere Nutzenfaktoren kann man sonst noch erwarten? Diesen Fragen geht Kapitel sechs nach.

Welche Anforderungen und Bedingungen stellt die BITV? Wie können diese Anforde- rungen in einem Webprojekt konkret umgesetzt und getestet werden? Der eigens ent- wickelte Leitfaden in Kapitel sieben fasst den aktuellen Stand der Diskussion zusam- men.

Mit welchen Prüf- und Testwerkzeugen können Internetseiten auf Barrierefreiheit hin untersucht werden? Kapitel acht stellt die wichtigsten Prüftools vor und erklärt deren Funktionsweise und die Interpretation der Ergebnisse.

Herzogsägmühle1 will noch im Jahr 2006 seinen kompletten Internetauftritt barrierefrei gestalten. Als Pilotprojekt zum Sammeln wichtiger Erfahrungen diente die Neugestal- tung der Internetpräsenz des Europa-Projektbüros in Herzogsägmühle, erreichbar unter der Internetadresse „www.equali.de“. Dieses im Kapitel neun beschriebene Pro- jekt zeigt, wie wichtig ein gutes Projektmanagement für die Umsetzung von Barriere- freiheit im Internet ist.

Der Startschuss für den barrierefreien Relaunch von „www.herzogsaegmuehle.de“ wurde am 6. Juli 2006 im Rahmen des Aktionstages „Barrierefreies Internet“ abgege- ben. Ein kurzer Rückblick auf diesen Aktionstag und auf neu zu entwickelnde Dienst- leistungen des Europa-Projektbüros Herzogsägmühle schließt diese Diplomarbeit ab.

1.2 Das Diakoniedorf Herzogsägmühle

Herzogsägmühle ist ein Dorf in Oberbayern, das zwischen dem Hohenpeißenberg und der Stadt Schongau liegt. Im Jahr 1894 wurde eine Arbeiteransiedlung für heimat- und wohnungslose Männer gegründet. Heute hat Herzogsägmühle ca. 900 Einwohner, die von einer annähernd gleich großen Anzahl von Betreuern, Erziehern und Ausbildern in ihrem Berufs- und Privatleben unterstützt werden. Träger von Herzogsägmühle ist der Verein „Innere Mission München - Diakonie in München und Oberbayern e.V.“, der zur Evangelischen Kirche Deutschlands gehört. Die Mehrzahl der Einwohner von Herzog- sägmühle sind so genannte „hilfeberechtigte Personen“, die durch eine Krankheit, durch Missbrauch mit Suchtmitteln oder durch andere Gründe eine Beeinträchtigung ihres Lebens erfahren haben. Daneben gibt es Menschen, die obdachlos oder arbeits- los sind und andere, die mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen leben müssen. Ein Zusammenleben von Behinderten und Nichtbehinderten wird aktiv praktiziert, da auch viele Ausbilder, Betreuer und Erzieher („Hilfeverpflichtete“ genannt) Herzogsägmühle zu ihrem Wohnort gemacht haben.1 Die abgebildete Luftaufnahme aus dem Jahr 2004 vermittelt einen Eindruck der Größe von Herzogsägmühle.

Abbildung 1: Luftbild von Herzogsägmühle.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Herzogsägmühle, Diakonie in Oberbayern: Gesamtansicht Herzogsägmühle; siehe Internetquelle Nr. 2.

1.3 Definitionen

1.3.1 Behinderung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verwendet in ihrer internationalen Klassifika- tion der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) aus dem Jahr 2001 zwei unterschiedliche Modelle, welche die Behinderung von Menschen beschreiben. Das medizinische Modell betrachtet Behinderung als Problem einer Person, das un- mittelbar von einer Krankheit, einem Trauma oder einem anderen Gesundheitsproblem verursacht wird und der medizinischen Versorgung bedarf. Das soziale Modell hin- gegen sieht Behinderung hauptsächlich als gesellschaftlich verursachtes Problem und als Frage der Integration Betroffener in die Gesellschaft. Es ist eine Umgestaltung der Umwelt erforderlich, so dass Menschen mit Behinderung an allen Bereichen des sozialen Lebens teilnehmen können.1

Infolge dieser beiden Ansätze wird Behinderung sowohl als eine Schädigung von Kör- perfunktionen und Körperstrukturen als auch als eine Beeinträchtigung der Aktivität und der Teilhabe am Leben definiert. Eine Behinderung ist also das Ergebnis einer komplexen Beziehung zwischen dem Gesundheitsproblem eines Menschen einerseits und den externen Umstände andererseits, unter denen dieser Mensch lebt. Wegen dieser verflochtenen Beziehung können verschiedene Umweltkonstellationen äußerst unterschiedliche Einflüsse auf denselben Menschen mit einem Gesundheitsproblem haben. Die Leistung eines Menschen wird durch eine Umwelt mit Barrieren eingeschränkt, während eine barrierefreie Umwelt eine Leistungssteigerung bewirkt.2

Menschen gelten entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX der Bundesrepublik Deutschland als behindert, wenn entweder ihre körperliche Funktion oder ihre geistige Fähigkeit oder ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Dadurch ist ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt. Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt, gelten als schwerbehindert.3

1.3.2 Gleichstellung

Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent, aber wenigstens 30 Prozent, werden den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, wenn sie ohne die Gleichstellung infolge ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder diesen nicht behalten können.1

1.3.3 Benachteiligung

Träger der öffentlichen Hand dürfen behinderte Menschen nicht benachteiligen. „Eine Benachteiligung liegt vor, wenn behinderte und nicht behinderte Menschen ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden und dadurch behinderte Menschen in der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden“2.

1.3.4 Barrierefreiheit

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Bundesgleichstellungsgesetz) soll die Benachteiligung von behinderten Menschen verhindern bzw. beseitigen und ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sowie eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Barrieren abgebaut werden. Lebensbereiche wie Wohngebäude, Verkehrsmittel, Ge- brauchsgegenstände und Informationssysteme sind dann barrierefrei, wenn sie von be- hinderten Menschen ohne fremde Hilfe in der allgemein üblichen Weise nutzbar sind.3

1.3.5 Zielvereinbarungen

Zwischen Behindertenverbänden und Unternehmen oder Unternehmensverbänden sollen Zielvereinbarungen zur Herstellung der Barrierefreiheit getroffen werden, wobei die Behindertenverbände die Aufnahme von Verhandlungen über Zielvereinbarungen verlangen können. Zielvereinbarungen enthalten u. a. die Festlegung von Mindestbedingungen über die Ausgestaltung von Lebensbereichen, um den Anspruch behinderter Menschen auf Zugang und Nutzung zu genügen, sowie einen Zeitplan zur Erfüllung der festgelegten Mindestbedingungen.4

1.3.6 Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine Ergänzung des Be- hindertengleichstellungsgesetzes. Die Regelungen der BITV gelten für alle Internetauf- tritte sowie sämtliche öffentlich zugängliche Intranetangebote von Behörden der Bun- desverwaltung. Die genannten Informationsangebote müssen barrierefrei gestaltet werden und somit zugänglich sein. Stichtag zur Umsetzung dieser Verordnung war der 31.12.2005.1

1.3.7 World Wide Web Consortium

Das World Wide Web Consortium (W3C) ist ein internationales Konsortium, in dem über 400 Organisationen und Unternehmen, fest angestellte Mitarbeiter und die Öffent- lichkeit gemeinsam daran arbeiten, Standards für das Internet zu entwickeln. Tim Berners-Lee, der W3C-Direktor, hat das World Wide Web 1989 während seiner Arbeit am CERN-Forschungszentrum erfunden. Er und andere haben das W3C im Jahr 1994 als ein Industriekonsortium ins Leben gerufen. Erklärtes Ziel des W3C ist, dem World Wide Web die vollen Möglichkeiten zu erschließen, indem Protokolle und Richtlinien entwickelt werden, die ein langfristiges Wachstum des Webs garantieren. Das W3C engagiert sich zudem in Ausbildung und Verbreitung der Standards, entwickelt Soft- ware und dient als offenes Diskussionsforum für das Web. Das W3C finanziert sich durch eine Kombination aus Mitgliedsbeiträgen, Forschungsmitteln sowie aus öffent- licher und privater Finanzierung.2

1.3.8 Web Accessibility Initiative

Die Web Accessibility Initiative (WAI) ist diejenige Teilgruppe des World Wide Web Consortiums (W3C), die für die Zugänglichkeitskriterien in den W3C-Standards zustän- dig ist. Ein Schwerpunkt dieser Zugänglichkeitskriterien findet sich im barrierefreien Webdesign, das erstmals 1997 in den Spezifikationen für HTML 4.0 umgesetzt wurde. Die WAI bringt Behindertenorganisationen, Unternehmen, Wissenschaftler und Regie- rungen zusammen, um Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erarbeiten. Die WAI hat eine Vielzahl von Dokumenten veröffentlicht, die das Ziel haben, Barrierefreiheit im Web zu etablieren.3

1.3.9 Web Content Accessibility Guidelines

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) stehen im Zentrum des Engagements der WAI. Die vierzehn Richtlinien wurden im Mai 1999 in der Version 1.0 veröffentlicht und geben Webdesignern eine detaillierte Anweisung, auf welche Weise barrierefreie Webseiten gestaltet werden sollten.1

1.3.10 Inhalt und Layout von HTML-Dokumenten

(X)HTML dient der Strukturierung von Inhalten auf einer Webseite. In den Anfangszei- ten des Internets wurde die Hypertext Markup Language (HTML) zur simplen Strukturierung von Dokumenten benutzt, die vom Browser entsprechend dargestellt wurde. Überschriften und Absätze werden auch heute noch eingesetzt, um Struktur in ein Dokument zu bringen. In der weiteren Entwicklung des Webs mussten aufgrund der uneinheitlichen Unterstützungsmöglichkeiten der Formatierung des Textes HTML- Strukturelemente wie Tabellen für die Gestaltung des Layouts verwendet werden (Layouttabellen).2

Heute jedoch gehört die Verwendung von Cascading Stylesheets (CSS) zum festen Bestandteil der Erzeugung von Webseiten. Durch (X)HTML ausgezeichnete Inhalte werden über CSS-Eigenschaften formatiert, wodurch die Trennung von Inhalt und Lay- out unterstützt wird. Diese Trennung von Inhalt und Layout bedeutet insbesondere für Blinde und Sehbehinderte eine deutliche Erleichterung der Zugänglichkeit von Web- seiten. Sehbehinderte haben nun beispielsweise die Möglichkeit, eigene Stylesheet Dateien zu verwenden und somit ihre eigenen Farb- und Schriftgrößeneinstellungen zu verwenden.3

1.3.11 Unterschied zwischen Website und Webseite

Häufig werden die beiden Begriffe Website und Webseite miteinander verwechselt. Während eine Website (Kurzform „Site“) die komplette Internetpräsenz eines Unternehmens, einer Einrichtung oder einer Privatperson bezeichnet, ist die einzelne Webseite als eine der vielen Seiten zu verstehen, die zusammengenommen den kompletten Internetauftritt darstellen.4

Eine Website (häufig wird als Synonym der Begriff „Homepage“ verwendet) ist also beispielsweise der Internetauftritt von Herzogsägmühle unter der Internetadresse „www.herzogsaegmuehle.de“. Die einzelne Seite, also die Startseite, die Seite mit den Stellenangeboten oder eine beliebige Formularseite von „www.herzogsaegmuehle.de“ wird hingegen als Webseite bezeichnet.

1.3.12 Content-Management-System

Ein Content-Management-System (CMS) unterstützt Redakteure beim Einfügen, Aktu- alisieren und Archivieren von Beiträgen. Eine Versions- und Freigabekontrolle von Bei- trägen, das Sperren von Inhalten und die Integration mehrerer Informationsquellen gehören zu den Teilaufgaben eines CMS. Ein wichtiges Grundprinzip eines CMS ist die Trennung von Inhalt und Layout der Beiträge. Dadurch müssen sich die Redakteure der Beiträge keine Gedanken bezüglich der Darstellung ihrer eingegebenen Texte machen. CMS, die HTML unterstützen, bieten automatisierte Verlinkungs- und Naviga- tionsmechanismen an.1

TEIL A: Grundlagen eines barrierefreien Internets (Marlies Pobloth-Kraus)

2 Anforderungen verschiedener Zielgruppen an Barrierefreiheit

2.1 Allgemeine Anforderungen

Die Fachliteratur nennt als Grundvoraussetzung für ein barrierefreies Internet das Vor- handensein von Usability1 und Accessibility2. Zunächst wird eine Abgrenzung zwischen diesen nah verwandten Begriffen getroffen, um anschließend den Begriff der Barriere- freiheit zu erläutern.

2.1.1 Usability

Usability bezeichnet die Effektivität, die Effizienz und die Zufriedenstellung, mit der ein Produkt durch einen Benutzer in einem bestimmten Nutzungskontext verwendet werden kann. Der Begriff der Usability ist in der Norm EN ISO 9241-11 definiert und bezieht sich auf die Gestaltung von Bildschirmoberflächen.3

Im Internet ist die Benutzerfreundlichkeit entscheidend, da der Kunde ein Produkt, das er nicht findet, auch nicht kauft. Das Internet ist das perfekte Werkzeug, um dem Kunden mehr Macht zu geben. Es ist nämlich höchst einfach, andere Anbieter zu finden, da sämtliche Konkurrenten weltweit nur einen Mausklick entfernt sind.4

Der Usability Experte Jakob Nielsen teilt Web Usability in drei Teilbereiche ein, die in der folgenden Tabelle zusammengefasst sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Teilbereiche der Web Usability.

Eigene Darstellung in Anlehnung an: Nielsen, J. (2001), S. 18 ff.

Aus der Sicht des Anwenders lautet die goldene Regel für eine benutzerfreundliche Website: „Don't make me think!“. Diese Regel bedeutet nichts anderes, als dass eine Website klar, nahe liegend und selbsterklärend sein sollte. Besucher einer Internetseite wollen nicht darüber nachdenken, wie man etwas macht, wo man etwas findet oder was die wichtigsten Dinge auf einer Seite sind.1

Durch den sogenannten „Kofferraumtest“ kann man schnell feststellen, ob eine Website benutzerfreundlich ist. „Stellen Sie sich vor, Sie sind mit verbundenen Augen im Kofferraum eines Wagens eingesperrt, in dem Sie eine Zeit lang herumfahren und schließlich auf einer Seite tief im Inneren einer Website ausgesetzt werden. Wenn die Seite gut gestaltet ist, sollten Sie folgende Fragen ohne Zögern beantworten können, nachdem sich Ihre Augen wieder an das Licht gewöhnt haben: Welche Site ist das hier? (Site-Kennung). Auf welcher Seite bin ich gerade? (Seitenname). Welche Hauptsektionen finde ich vor? (Sektionen). Wie sind meine Optionen auf diesem Level? (Lokale Navigation). Wo befinde ich mich im Übersichtsplan? (Anzeiger für 'Sie befinden sich hier'). Wie kann ich eine Suche starten?“2.

Das Motiv mit dem Kofferraum wurde deswegen bewusst gewählt, weil man sich stets vor Augen halten sollte, dass die Navigation von Benutzern einer Website eher dem Umherirren auf unbekanntem Terrain denn einem Spaziergang im eigenen Garten ähnelt. Die Augenbinde verdeutlicht den Sachverhalt, dass die Wahrnehmung des Navigationsplans einer Seite auch mit ungenügender Zeit und ungenauem Hinsehen funktionieren sollte.3

2.1.2 Accessibility

Accessibility4 bezeichnet den barrierefreien Zugang zu Einrichtungen und Gebäuden, aber auch zu Dienstleistungen und Kommunikationsmitteln. Der Begriff der Accessibi- lity ist in der Norm ISO/TS 16071 definiert und wird vom Leitgedanken getragen, Men- schen mit besonderen Einschränkungen die Möglichkeit zu geben, an den grundlegen- den Dingen des Alltags teilzuhaben. Diese Menschen sollen Produkte, Dienstleistun- gen und Informationen in gleichem Umfang nutzen können wie Menschen ohne Behinderung.5

Zugänglichkeit ist ein Teilbereich der Benutzerfreundlichkeit und bezeichnet im Internet die Art und Weise, eine Website für jeden zugänglich zu machen. Die Einschränkun- gen der Zugänglichkeit lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Zum einen gibt es technische Einschränkungen wie z. B. die Art des eingesetzten Browsers, die Version des Browsers, das Betriebssystem und die Bandbreitenkapazität. Auf der anderen Seite haben wir es mit Benutzereinschränkungen zu tun, die beispielsweise aufgrund einer Behinderung oder aufgrund von Alterserscheinungen auftreten.1

Accessibility als Teilmenge von Usability

Die enge Verknüpfung von Accessibility und Usability wird in der Definition der US- amerikanischen Human Factors and Ergonomics Society erkennbar, die unter Zugäng- lichkeit versteht, dass möglichst viele Personen unabhängig von ihrer jeweiligen physi- schen und mentalen Konstitution Computersysteme benutzen können. Usability wird also als Grundlage für Accessibility definiert. Das gemeinsame Ziel ist die größtmög- liche Zufriedenheit der Anwender. Doch während sich Usability an der gesamten Gruppe möglicher Nutzer orientiert, legt Accessibility das Hauptaugenmerk auf die Gruppe der behinderten Nutzer.2

2.1.3 Barrierefreiheit

Der Begriff der Barrierefreiheit ist im § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) verankert. Dort heißt es: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“3.

Der englische Begriff Accessibility deckt sich auf der technischen Ebene mit dem deut- schen Begriff der Barrierefreiheit. Beispielsweise kann jede beliebige Software für einen körperbehinderten Menschen, der seine Arme nicht benutzen kann, unüberwind- bare Barrieren enthalten, wenn sie nur oder überwiegend mit der Maus bedienbar ist.1

Jedoch wird der Aspekt der Nutzbarkeit in der allgemein üblichen Weise mit dem Begriff Accessibility nicht umfasst. Barrierefreiheit schließt die Gebrauchstauglichkeit, also die Usability mit ein. So kann z. B. eine Software ebenfalls eine unüberwindbare Hürde darstellen, wenn die Verständlichkeit eines Textes einen Hochschulabschluss erfordert und der Nutzer der Software eine geistige Behinderung hat.2

2.1.4 Universal Design

Hinter der Realisierung von Barrierefreiheit steckt das Ansinnen, eine Gesellschaft für alle Menschen zu schaffen. Bei der Umsetzung dieses Ziels orientiert man sich am Grundgedanken des Universal Design. Dahinter steckt die Absicht, Produkte oder Dienstleistungen mit Kenntnis über die Fähigkeiten der Nutzer zu entwickeln, so dass möglichst viele Menschen diese Produkte oder Dienstleistungen nutzen können. Be- trachtet man den Gedanken des universellen Designs, so kann man feststellen, dass es nicht darum geht, Sonderlösungen für spezielle Zielgruppen zu schaffen, sondern eine Lösung anzubieten, die den Anforderungen und Bedürfnissen aller Nutzer gerecht wird. Somit wird es als Negativbeispiel betrachtet, wenn sich der Betrachter einer In- ternetseite zwischen einer „Normalfassung“ und einer barrierefreien Fassung entschei- den kann.3

2.2 Anforderungen an die Zielgruppe der Behinderten

Spricht man von barrierefreiem Internet, ist der erste Gedanke die Behindertentauglichkeit von Internetangeboten. Doch welche Arten von Behinderung gibt es überhaupt? Von welcher Größenzahl reden wir? Auf welche Barrieren stoßen diese behinderten Menschen im Internet und mit welchen assistiven Technologien kann ihnen der Zugang ermöglicht werden? Antworten auf diese Fragen gibt das nächste Unterkapitel, das sich im Rahmen dieser Diplomarbeit auf Deutschland beschränkt.

2.2.1 Anteil der Behinderten an der Gesamtbevölkerung

Nach § 131 des SGB IX wird alle zwei Jahre eine Bundesstatistik über schwerbehin- derte Menschen durchgeführt, die u. a. Auskunft über die Anzahl, das Alter und das Geschlecht der schwerbehinderten Menschen sowie die Art, die Ursache und den Grad der Behinderung gibt. Nach dem Ergebnis des jüngsten vorliegenden Mikrozensus1 lebten im Mai 2003 in der Bundesrepublik Deutschland 8,4 Millionen amtlich anerkannte behinderte Menschen. Der größte Teil, nämlich 6,7 Millionen, zählte zu den Schwerbehinderten. Somit ist im Durchschnitt jeder zehnte Bundesbürger behindert. Schlüsselt man die Bevölkerungsgruppe der Schwerbehinderten nach Behinderungsarten auf, so zeigt sich folgendes Ergebnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Behinderungsarten von schwerbehinderten Menschen in Deutschland, (Stand vom 31.12.2003).

Quelle: Eigene Darstellung mit Datenmaterial aus: Pfaff, H. et. al.: DESTATIS (2004); siehe Internetquelle Nr. 8.

2.2.2 Nutzung des Internets

Es liegt eine Studie über die Internetnutzung behinderter Menschen in Deutschland aus dem Jahr 2001 vor, welche das Universum Institut im Auftrag des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Technologie durchführte. An dieser Umfrage haben sich über 3.300 Personen beteiligt. Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ für alle behinderten Menschen, da der Schwerpunkt auf dem Bereich Ausbildung und Beruf lag und beispielsweise Senioren, Schüler und Arbeitslose nicht befragt wurden. 63 Prozent der Umfrage-Teilnehmer haben eine Behinderung und 37 Prozent sind nicht behindert; hier handelt es sich überwiegend um die Bezugspersonen der behinderten Menschen.2

Das Ziel der Umfrage war die Beantwortung folgender Fragen: Welchen Bezug haben Menschen mit Behinderungen zum Internet? Was erwarten sie von den Internetangeboten? Welche Barrieren treten beim Zugriff auf Internetangebote auf?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage lassen sich in zwei Punkten zusammen- fassen:1

1. Behinderte Menschen setzen hohe Erwartungen in das Internet. Sie haben ein star- kes Interesse, bestehende Angebote umfassend zu nutzen. Es bestehen noch gra- vierende Barrieren, die den Zugang zum Internet und die Nutzung der Angebote erschweren.

2. Bei der Nutzung des Internets gibt es einen starken Unterschied zwischen Hör- und Sehgeschädigten einerseits und den seelisch und geistig Erkrankten andererseits. Während sich erstgenannte Gruppe zu über 50 Prozent im Internet gut auskennt, waren beispielsweise 70 Prozent der geistig Erkrankten noch nie im Internet.

Abbildung 3: Internetkenntnisse nach Behinderungsart.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Universum Institut, S. 5; siehe Internetquelle Nr. 10.

Weiterhin zeigt die Umfrage, dass noch gravierende Barrieren und Probleme bestehen, die behinderten Menschen den Zugang zum Internet und die Nutzung der Angebote erschweren. Dies betrifft vor allem die Navigation und Lesbarkeit, die Verwendung von speziellen Ausgabegeräten und das mangelnde Angebot an Informations- und Schulungsangeboten.

Abbildung 4: Behindertenspezifische Barrieren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Universum Institut, S. 10; siehe Internetquelle Nr. 10.

Aufschlussreich ist auch das Ergebnis, dass von den 2.094 behinderten Umfrage-Teil- nehmern 30 Prozent beim Zugang in das Internet auf technische Hilfen angewiesen sind.

Abbildung 5: Technische Hilfen beim Zugang in das Internet. Quelle: Universum Institut, S. 11; siehe Internetquelle Nr. 10.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2.3 Blinde

Laut Deutschem Blinden- und Sehbehindertenverband leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 145.000 blinde und ca. eine halbe Million sehbehinderte Menschen. Der Grad der Sehfähigkeit wird in Prozent oder in Form eines Bruches ausgedrückt. Wer beispielsweise einen Gegenstand erst aus 10 m Entfernung wahrnimmt1, besitzt nur noch 10 Prozent seiner Sehkraft bzw. hat nur noch eine Sehkraft von 1/10. Blind- heit bedeutet eine Sehfähigkeit, die kleiner oder gleich 2 Prozent bzw. 1/50 beträgt.2

Ohne Zweifel stehen blinde Menschen bei der Arbeit am Computer vor den größten Barrieren, da sie die Informationen, die normalerweise am Bildschirm angezeigt werden, nicht sehen. Sie benötigen Hard- und Software, welche die Informationen, die eigentlich für den Bildschirm gedacht sind, erkennen und neu interpretieren. Das am häufigsten eingesetzte Hilfsmittel dieser Art ist ein so genannter Screenreader. Dieses Programm bezieht seine Informationen über die aufzubereitenden Inhalte über die Schnittstellen des Betriebssystems. Ein Screenreader stellt Informationen entweder über eine Sprachausgabe in synthetischer Sprache oder über die Braillezeile in Blin- denpunktschrift dar. Der Internetzugang mit einem Screenreader ist dennoch mit Ein- schränkungen verbunden, da zum einen die eindimensionale Betrachtung des Webin- halts per Sprachausgabe einen Nachteil gegenüber der zweidimensionalen Betrach- tung am Bildschirm darstellt und zum anderen Inhalte von Bildern und Grafiken weiter- hin verborgen bleiben.1

Abbildung 6: Internetzugang mit Screenreader und Braillezeile. Quelle: Hellbusch, J. (2005), S. 8.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2.4 Sehbehinderte

Eine hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn jemand trotz Brille kleiner oder gleich 5 Prozent bzw. 1/20 Sehschärfe besitzt.2 Zu den fünf häufigsten Sehbehinde- rungen gehören u. a. der grüne Star und der graue Star. Auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. kann man mithilfe einer Si- mulation nachvollziehen, wie sehbehinderte Menschen ihre Umwelt erleben.3

Nicht verstellbare Schriftgrößen und nicht kontrastierende Schriftfarben stellen für sehbehinderte Menschen die größten Barrieren im Internet dar. Sehbehinderte müssen eine individuelle Farbeinstellung im Browser vornehmen können, da große grell-weiße Farbflächen blenden und Bilder mit geringen Kontrasten nicht erkannt werden können. Die Farben rot-grün werden von Menschen mit Farbfehlsichtigkeit als grau interpretiert, und sind daher schlecht wahrnehmbar; von dieser Störung sind in Deutschland etwa 10 Prozent der männlichen Bevölkerung betroffen.1

Da Sehbehinderte einen unterschiedlichen Grad an Behinderung haben, benötigen sie auch unterschiedliche Hilfsmittel. Für viele sehbehinderte Menschen sind ein großer Bildschirm, die Möglichkeit der individuellen Farbeinstellung und die Möglichkeit der Schriftenvergrößerung bereits ausreichend. Stärker sehbehinderte Anwender benutzen eine Vergrößerungssoftware, die einen Bildschirminhalt bis zu 32-fach vergrößert. Diese Vergrößerungsprogramme werden auch in Kombination mit Sprachausgabe und Braillezeile angeboten.2

2.2.5 Hörgeschädigte und Gehörlose

Bei der Hörschädigung wird nach dem Grad des Hörverlustes unterschieden. Die schwerste Art der Hörschädigung ist die Taubheit. Hier beträgt der Hörverlust im Bereich zwischen 125 und 250 Hz mehr als 60 dB sowie mehr als 100 dB im übrigen Frequenzbereich. Bei der hochgradigen Schwerhörigkeit beträgt der mittlere Hörverlust zwischen 70 und 100 dB. Bei Hörverlusten zwischen 85 und 100 dB spricht man auch von Resthörigkeit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Eine mittelgradige Schwerhörigkeit liegt vor, wenn sich der Hörverlust zwischen 40 bis 70 dB bewegt. Die Möglichkeit zur Sprachaufnahme über das Ohr ist noch vorhanden, jedoch treten bei der Teilnahme an Gesprächen je nach Höhe des Hörverlustes Verständnisprobleme auf, die auch von modernen Hörgeräten nicht vollständig behoben werden können. Bei der leichtgradigen Schwerhörigkeit beträgt der Hörverlust im gesünderen Ohr 25 bis 40 dB. Die betroffene Person kann Sprache über das Ohr aufnehmen und einer normalen Unterhaltung folgen.3

Gehörlose Menschen sind entweder hochgradig schwerhörig oder taub. Wegen der starken Hörschädigung kommunizieren sie überwiegend in ihrer „Muttersprache“, der Gebärdensprache. Falls eine Kommunikation in der deutschen Lautsprache erfolgt, klingt diese für Außenstehende oft fremd und ist schwer zu verstehen.1

Im Gegensatz zu den Barrieren für Blinde und Sehbehinderte rücken die Kommunika- tionsbarrieren Gehörloser erst mit der Umsetzung der BITV in den Blickpunkt der Öf- fentlichkeit. Bis dahin war nahezu unbekannt, dass Gehörlose auf Grund ihrer oft man- gelhaften Sprachkompetenz Schwierigkeiten haben, komplexe schriftliche Texte zu verstehen.2

Die in diesem Zusammenhang diskutierte Lösung der Vereinfachung von Texten ent- spricht jedoch nicht den Vorstellungen der Zielgruppe. Die so genannte „Leichte Spra- che“, die sich durch einen einfachen Wortschatz, durch kurze Sätze und durch einen unkomplizierten Satzbau auszeichnet, entspricht nämlich nicht den Lesegewohnheiten Gehörloser. Sie bevorzugen die Gebärdensprache, weil nur diese selbst abstrakte In- halte transportieren kann.3

Als Zugangsmöglichkeit für Internetinhalte bietet sich deshalb die Bereitstellung von Gebärdensprachfilmen an. Dabei werden die Inhalte der Internetseiten in die „Deutsche Gebärdensprache“ übersetzt und auf Video verfilmt. Videostreaming mit den Standard-Playern Real Player, Quick Time oder Media Player macht diese Filme für die Zielgruppe der Gehörlosen zugänglich.4

Abbildung 7: Gebärdensprache im Internet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Gebärdenwerk: Barrierefrei; siehe Internetquelle Nr. 16.

2.2.6 Körperbehinderte

Als Körperbehinderung bezeichnet man eine überwindbare oder dauernde Beeinträch- tigung der Bewegungsfähigkeit, die durch eine Schädigung des Stütz- und Bewe- gungsapparates oder durch eine andere organische Schädigung ausgelöst wurde. Die häufigsten Erscheinungsformen der Körperbehinderung sind Beeinträchtigungen des Zentralnervensystems wie z. B. eine erlittene Querschnittslähmung oder eine Multiple Sklerose. Weiterhin gibt es Schädigungen des Skelettsystems, wie beispielsweise die Rückgratverkrümmung, Gelenkfehlstellung oder Spaltbildung von Hand oder Fuß (Klumphand, Klumpfuß). Außerdem können Gliedmaßen durch eine Amputation fehlen, es können Muskelsystemerkrankungen oder entzündliche Erkrankungen der Knochen und Gelenke auftreten.1

Menschen mit motorischen Einschränkungen können je nach Art und Schwere der Behinderung die übliche Hard- und Software entweder nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen. Ihnen fällt die ruhige und punktgenaue Steuerung von Eingabegeräten wie Maus und Tastatur sehr schwer bzw. ihnen sind diese Eingabegeräte komplett verwehrt. Deshalb sollte ein Internetauftritt so gestaltet sein, dass er sowohl mit alternativen Zeigegeräten oder nur mit einer Tastatur zugänglich ist.2

Zu den alternativen Eingabegeräten zählt die IntegraMouse, die mit dem Mund zu bedienen ist. Der Mauszeiger wird mit einer leichten horizontalen Bewegung des Mundstückes durch den Mund positioniert. Linke und rechte Maustaste werden durch Saugen bzw. durch Blasen am Mundstück ausgelöst.3

Abbildung 8: Internetzugang mit der IntegraMouse. Quelle: Hellbusch, J. (2005), S. 21.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch eine Steuerung des Computers durch die Augen ist möglich. Die Augen steuern dabei über einen Sensor den Mauszeiger. Der Mauszeiger wiederum ist in der Lage, eine Bildschirmtastatur zu bedienen.1

Eine Großfeldtastatur mit integrierter Tastaturmaus hilft bei Koordinationsschwierig- keiten in den Fingern, die richtigen Tasten zu treffen. Die integrierte Tastaturmaus bietet Tastenfunktionen, welche typische Mausfunktionen wie Links- und Rechtsklick ersetzen. Die Belegung von Tasten durch Tastaturkürzel erleichtert die Bedienung des Computers.2

Fußschreibtastaturen bieten aufgrund des vergrößerten Tastenabstandes gegenüber einer herkömmlichen Tastatur eine gute Verwendung bei Menschen mit Fehlbildungen an den Extremitäten.

Vergrößerung

Abbildung 9: Internetzugang mit der Fußschreibtastatur. Quelle: Pfeiffer, D.; siehe Internetquelle Nr. 18.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2.7 Lernbehinderte

Die Kategorie der kognitiven Behinderungen ist selbst für Experten ein fast unüber- schaubarer Bereich. Zu dieser Kategorie zählen Menschen mit Lernschwächen (Legasthenie und Dyslexie), Aufmerksamkeitsstörungen wie ADHS3, Entwicklungsstö- rungen wie Autismus und neurologischen Beeinträchtigungen wie z. B. Alzheimer oder Epilepsie.4

Eine Lernbehinderung äußert sich meist im schulischen Umfeld, da sich hier heraus- stellt, dass die Anforderungen, die an den Betroffenen gestellt werden, nicht erfüllt wer- den können. Obwohl eine Schlussfolgerung über den Zusammenhang zwischen einer Lernbehinderung und dem Intelligenzquotienten nicht getroffen werden kann, wird immer noch davon ausgegangen, dass der Betroffene über einen IQ von 60 bis 85 verfügt.5

Die Schwierigkeiten, die ein Mensch mit einer kognitiven Behinderung hat, lassen sich in folgende Teilbereiche kategorisieren: Wahrnehmung und Verarbeitung, Gedächtnis, Problemlösung und Aufmerksamkeit.1

Wahrnehmung und Verarbeitung sind die Fähigkeiten eines Menschen, visuelle und auditive Informationen wahrzunehmen und in sinnvolle Einheiten zu unterteilen. Im Internet muss man auf Buchstaben, geschriebene Worte und Sätze zugreifen und diese verstehen können und ggf. auch Antworten geben können. Ein Entwickler einer Website sollte daher seine Seiten daraufhin überprüfen, ob für den Inhalt die klarste und einfachste Sprache verwendet wird, ob Bilder mit entsprechenden Texten ausgestattet werden, ob Schriften vergrößert werden können und ob die Seite genügend Kontrast und genügend Leerraum bietet.2

Menschen mit kognitiven Behinderungen haben Schwierigkeiten mit dem Kurzzeitgedächtnis und/oder mit dem Langzeitgedächtnis. Sie sind oft nicht fähig, sich daran zu erinnern, wie sie zu Inhalten auf einer Webseite gelangt sind. Der Programmierer einer Website kann jedoch unterstützend eingreifen, indem er eine konsistente Navigation verwendet, Hyperlinks mit blauer Farbe auszeichnet und den Pfad innerhalb einer Website durch sogenannte Breadcrumbs3 sichtbar macht.4

Manche Menschen mit kognitiven Behinderungen haben große Schwierigkeiten damit, auftretende Probleme zu lösen. Sie sind mit einem Problem überfordert und schnell frustriert. Ihre Lösung des Problems besteht darin, dass sie die entsprechende Seite verlassen. Auslöser hierfür sind das Auftreten des Fehlers „Page not found“ oder ein nicht funktionierender Link. Aufgabe des Webentwicklers ist das Überprüfen aller Links und aller Funktionen. Weiterhin sollten Fragen des Anwenders beantwortet werden und dem Benutzer bei Bedarf Unterstützung angeboten werden.5

Viele Menschen haben Schwierigkeiten, sich auf die Aufgabe zu konzentrieren, die sie gerade ausführen. Ein bewegender Text, blinkende Symbole oder Pop-Up Fenster lenken ab. Daher sollten diese Elemente nur dann eingesetzt werden, wenn sie wirklich notwendig sind, um Inhalte zu vermitteln.6

Die wichtigsten Informationen sollten für Menschen mit Lernbehinderungen zusätzlich zum Standardtext in einer leicht verständlichen (einfachen) Sprache angeboten werden. Einfache Sprache kennzeichnet sich u. a. dadurch aus, dass in jedem Satz nur eine Information steht und die Satzlänge zehn bis fünfzehn Wörter beträgt. Neben- und Schachtelsätze sind zu vermeiden, ebenso die Verwendung des Passivs und des Konjunktivs. Der Leser sollte im Satz persönlich angesprochen werden.1

Bei der Wortwahl ist zu beachten, dass Lernbehinderten viele Wörter nicht geläufig sind. Daher sind Anglizismen, Fachtermini, Abkürzungen und zusammengesetzte Begriffe zu vermeiden. Einfache Sprache beinhaltet Worte aus dem Alltagsgeschehen, die auch Lernbehinderte verstehen. Wichtig (anstatt relevant) und möglich (anstatt potenziell) sind Beispiele für eine Alltagssprache. Schwierige Worte umschreibt man am besten; so kann man beispielsweise „rechtswidrig“ mit „gegen das Gesetz“ und „Gleichstellung“ mit „wenn alle Menschen die gleichen Rechte haben“ umschreiben.2

Schwierige Wörter sollten in einem eigenen Glossar nochmals erläutert werden. Im Text wird das schwierige Wort am besten farbig gekennzeichnet und unterstrichen und mit dem Glossar verlinkt. Da Abkürzungen oftmals nicht eindeutig sind, sollte man am besten auf sie verzichten. Werden sie dennoch verwendet, sollten sie bei ihrer ersten Verwendung erläutert werden.3

2.2.8 Geistigbehinderte

„Geistig wesentlich behindert im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind Personen, die infolge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte in erheblichem Umfange in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind“4. Nach § 53 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten diese Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe, da sie im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.5

Da das SGB IX in dem angegebenen Paragraphen ganz allgemein davon spricht, dass bei diesen Menschen eine Behinderung vorliegt, „... wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist"1, wird deutlich, dass es in Deutschland keine allgemeingültige Definition von geistiger Behinderung gibt.

Ist die Rede von Barrierefreiheit im Internet, wird häufig statt des Begriffes „geistige Behinderung“ der Begriff „kognitive Behinderung“ gebraucht. Dieser Sammelbegriff umfasst alle Formen von Behinderungen geistiger Art. Dazu zählen u. a. das DownSyndrom, die Legasthenie, die Altersdemenz, ein extrem schwaches Kurzzeitgedächtnis und ein mangelhaftes räumliches Empfinden sowie ein IQ, der einen minimalen Schwellenwert unterschreitet.2

Geistig behinderte Menschen treffen also prinzipiell im Internet auf dieselben Barrieren wie die lernbehinderten Menschen.

2.3 Anforderungen für die Gruppe der sonstig Benachteiligten

Ist die Rede von barrierefreiem Internet, wird in erster Linie an den Personenkreis der behinderten Menschen gedacht. Dass es über diese Personengruppe hinaus jedoch noch andere wichtige Zielgruppen gibt, die auf Barrieren stoßen, wird in diesem Unter- kapitel deutlich.

2.3.1 Senioren

Einer Prognose des Demographen Professor Birg von der Universität Bielefeld zufolge wird die Bevölkerungszahl in Deutschland von 82,4 Millionen Menschen im Jahr 2000 auf 68 Millionen im Jahr 2050 sinken. In etwa genauso dramatisch wie der Rückgang der Bevölkerungszahl wird sich das Altern der Bevölkerung vollziehen. Im Jahr 2050 wird der so genannte Altenquotient, das ist die Anzahl der mindestens 60-Jährigen, die auf einhundert 20- bis 59-Jährige entfallen, von derzeit 45 Prozent auf 90 Prozent steigen. Der Bevölkerungsanteil der mindestens 60-Jährigen wird einen Anteil von über 40 Prozent der Gesamtbevölkerung erreichen.3

Mit zunehmendem Alter schwindet die Sehkraft und die Konzentrationsfähigkeit nimmt ab. Ebenfalls betroffen sind die Feinmotorik, die Wahrnehmung und die Gedächtnisleistung. Erschwerend kommt hinzu, dass heutzutage ein Großteil der sogenannten „Silver Surfer“1 in ihrem Erwerbsleben von der Einführung einer modernen IT noch gar nicht betroffen waren und ihnen deshalb oftmals ein gutes konzeptionelles Modell für die Funktionsweisen der Internet-Technologien fehlt.2

Der erste Schritt zur Barrierefreiheit sind Schriftgrößen, die von Senioren problemlos gelesen werden können. Eine Größe von mindestens 12 Pixeln ist hierfür notwendig. Speziell für Links sind große Schriftgrößen zu empfehlen, damit nicht nur die Lesbar- keit dieser wichtigen Informationselemente gewährleistet ist, sondern auch die Fläche, mit welcher der Link angeklickt werden kann. Besuchte Links sind mit einer anderen Farbe zu gestalten, da hierdurch eine bessere Orientierung gegeben ist.3

Senioren haben oft Probleme mit einer punktgenauen Maussteuerung. Aus diesem Grund sind sich bewegende Navigationselemente wie Drop-Down-Menüs zu vermei- den. Zu guter Letzt sollten Eingabefehler in der Suchfunktion oder in einem Formular angezeigt und/oder korrigiert werden können. Oft scheitert eine Suchanfrage oder das Absenden eines Formulars daran, dass aus Versehen nicht korrekte Zeichen wie bei- spielsweise Binde- oder Schrägstriche eingegeben werden. In diesem Fall muss eine Hilfestellung durch korrekte Beschreibungen und aussagekräftige Fehlermeldungen erfolgen.4

2.3.2 Ausländer und Migranten

Stiefkinder im deutschsprachigen Internetangebot sind Ausländer und Migranten. Selbst der jährlich vom Marktforschungsunternehmen TNS Infratest herausgegebene

(N)ONLINER Atlas 2005, der quer durch alle Alters- und Bevölkerungsschichten die Internetnutzung in Deutschland erfasst5, berücksichtigt - laut eigenen Angaben auf- grund mangelnder Sprachkenntnisse der Immigranten, - nur die deutschsprachige Bevölkerung.6

Einzig eine Studie der Berliner Agentur LabOne GmbH aus dem Jahr 2002 liegt vor. Diese Studie stellt fest, dass 25 Prozent der in Deutschland lebenden Türken Zugang zum Internet haben. 61,6 Prozent der befragten Menschen nutzen vorwiegend deutschsprachige Internetangebote, von 27,6 Prozent werden zweisprachige Angebote genutzt und nur 8 Prozent der Zielgruppe greifen auf rein türkischsprachige Web-Ange- bote zu. Daher wurde die Frage diskutiert, inwieweit muttersprachliche Angebote zur Integration beitragen oder dieser eher als Hindernis entgegenstehen.1

Da Migranten und Ausländer über unterschiedliche Sprachkompetenzen verfügen, sollten auch die Texte für diese Zielgruppen in leichter Sprache verfasst werden. Dazu gehören u. a. die Verwendung einer einfachen und unkomplizierten Sprache, das Vermeiden von abstrakten Begriffen, das Verwenden von kurzen Worten und Sätzen aus der Alltagssprache, das Weglassen von Abkürzungen und Fremdwörtern sowie eine persönliche Ansprache. Praktische Beispiele und Bilder sollten dazu eingesetzt werden, um den Sachverhalt besser zu veranschaulichen.2

2.3.3 Anwender mobiler Endgeräte

Mobile Internetnutzung wird immer selbstverständlicher. Eine Studie des (N)ONLINER Atlas 2005 in Deutschland, bei der u. a. die Frage „Wo nutzen Sie das Internet zumin- dest gelegentlich?“ gestellt wurde, erbrachte folgendes Ergebnis (Mehrfachnennungen waren möglich):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10: Orte der Internetnutzung.

Eigene Darstellung in Anlehnung an: TNS Infratest (Hrsg.): (N)ONLINER Atlas 2005, S. 64.

Der Trend ist also eindeutig: Mobiler Datenverkehr wird neben Arbeitsstationen zur festen Größe. Da Daten und Programme heutzutage zunehmend von der Festplatte des Arbeitsplatzes auf webbasierte zentrale Server verlagert werden, können Anwendungen vermehrt mobil und somit ortsunabhängig genutzt werden. Zu den Nutzern gehören Geschäftsreisende und Handybenutzer. Mobilgeräte zeichnen sich durch teilweise gering auflösende Displays und eine mausfreie Navigation aus.1

Barrierefreier Zugang für diese Zielgruppe bedeutet auch hier eine strikte Trennung von Inhalt und Layout. Durch den Einsatz von medienspezifischen CSS können alle Zielgruppen - egal, ob sie die Seite an einem Computer oder einem Handy betrachten

- mit einem einzigen Quelldokument erreicht werden. Das Surfvergnügen an einem mobilen Endgerät wird durch eine tabellenfreie und lineare Seitenstruktur sowie durch das Anbieten von Sprungmarken, mittels derer man durch das Dokument navigieren kann, sichergestellt.2

Allerdings genügt es für ein echtes mobiles Webdesign nicht nur, das Layout anzupas- sen. Mobile Endgeräte sind gegenüber Arbeitsstationen in weiteren wesentlichen Punkten eingeschränkt: Der Arbeitsspeicher ist wesentlich kleiner, die Bandbreite bei der Datenübertragung ist geringer. Der Nutzer hat weniger Zeit für den Informationsab- ruf und hat auch keine Möglichkeit, die Daten zu speichern. Das bedeutet, dass sich die mobile Information noch kürzer fassen und noch schneller auf den Punkt kommen muss. Die Webseiten selbst müssen kleiner sein; statt einer längeren Seite sind also mehrere kurze Seiten anzulegen. Dennoch kann es durch den Einsatz von PHP ge- lingen, nur ein Quelldokument zu verwalten. Beim Laden der Seite erkennt das PHP- Skript anhand des eingesetzten Gerätes, welche Inhalte über das Internet gesendet werden sollen.3

2.4 Einführung von Personas

Vor der Veröffentlichung einer Website sollte man sich im Klaren sein, welche Ziel- gruppe man ansprechen will und welche Bedürfnisse diese Zielgruppe hat. Hier gibt es nun einige Möglichkeiten, diese Bedürfnisse zu erforschen. Man kann Usability Tests durchführen, Umfragen durchführen oder die Zielgruppe interviewen. Eine andere Me- thode, die bereits Anfang der 80er Jahre von Alan Cooper erfunden wurde, ist der Ein- satz von Personas. Personas repräsentieren die Bedürfnisse einer Zielgruppe, indem sie deren charakteristische Eigenschaften und Zielvorstellungen darstellen. Personas ermöglichen es den Entwicklern von Webseiten, in die Schuhe der Zielgruppe zu schlüpfen.1

Der gesunde Menschenverstand würde einem Entwickler eines Produktes sagen, dass man die Funktionalität eines Produktes so breit wie nur irgend möglich auslegen sollte, um eine möglichst breite Masse an potentiellen Kunden zu erreichen. Dieser Ansatz ist jedoch grundsätzlich falsch.2

Eine Vielzahl von Leuten spricht man eher dadurch an, indem man die speziellen Wünsche von ausgewählten Individualtypen berücksichtigt und diese Individualtypen zu Zielgruppen zusammenfasst. Eine jede dieser ausgewählten Zielgruppe wird zu einer virtuellen Person vereint, welche mit charakteristischen Eigenschaften und Wunschvorstellungen ausgestattet wird. Der Vorteil für die Entwickler eines Produktes besteht nun darin, dass sie sich nicht von ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen leiten lassen, sondern die Zielgruppe in Form einer virtuellen Person, die sogar einen Namen trägt, stets vor Augen hat.3

Die Personas dieser Diplomarbeit zeigen die Bedürfnisse der angesprochenen Ziel- gruppen auf, die vorhandenen Barrieren im Internet zu erkennen und zu umgehen. Bei der Ermittlung der Zielgruppen wurden keine Interviews geführt, sondern das vorhan- dene Datenmaterial aus dem Mikrozensus vom Mai 2003 ausgewertet. Die Zielgruppen stehen repräsentativ für die Arten von Beeinträchtigungen und Behinderungen der Be- völkerung der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Entwicklung der barrierefreien Website des Diplomarbeit-Projektes wurde das Entwicklerteam von folgenden Perso- nas begleitet:

[...]


1 Vgl. Hamm, I. (2002), S. 7.

2 Vgl. Lenz, T. (2001), S. 1.

1 Anm. d. Verf.: Herzogsägmühle ist der Name eines Dorfes und wird deshalb ohne Artikel geschrieben.

1 Vgl. Herzogsägmühle, Diakonie in Oberbayern: Ort zum Leben; siehe Internetquelle Nr. 1.

1 Vgl. Schuntermann, M., S. 3 ff; siehe Internetquelle Nr. 3.

2 Vgl. ebd., S. 3 ff.

3 Vgl. SGB IX, § 2 I und II; siehe Internetquelle Nr. 4.

1 Vgl. SGB IX, § 2 III; siehe Internetquelle Nr. 4.

2 BGG, § 7 II; siehe Internetquelle Nr. 5.

3 Vgl. BGG, § 4; siehe Internetquelle Nr. 5.

4 Vgl. BGG, § 5 I und II; siehe Internetquelle Nr. 5.

1 Vgl. BITV, §§ 1, 2 und 4; siehe Internetquelle Nr. 6.

2 Vgl. W3C, Über das World Wide Web Consortium; siehe Internetquelle Nr. 7.

3 Vgl. Hellbusch, J. (2005), S. 35 f.

1 Vgl. Hellbusch, J. (2005), S. 36.

2 Vgl. ebd., S. 156 f.

3 Vgl. ebd., S. 156 f.

4 Vgl. Nielsen, J. (2001), S. 222 ff.

1 Vgl. Hansen, H. R. / Neumann, G. (2001), S. 452 f.

1 Übers. d. Verf.: Benutzerfreundlichkeit.

2 Übers. d. Verf.: Zugänglichkeit.

3 Vgl. Weist, D. (2004), S. 20.

4 Vgl. Nielsen, J. (2001), S. 9.

1 Vgl. Nielsen, J. (2001), S. 18 ff.

2 Vgl. ebd., S. 99 ff.

3 Vgl. ebd., S. 163 ff.

1 Vgl. Krug, S. (2002), S. 11.

2 Krug, S. (2002), S. 87.

3 Vgl. Krug, S. (2002), S. 87.

4 Übers. d. Verf.: Zugänglichkeit.

5 Vgl. Weist, D. (2004), S. 19.

1 Vgl. Tressl, M. (2002), S. 7.

2 Vgl. Weist, D. (2004), S. 21.

3 Vgl. BGG, § 4; siehe Internetquelle Nr. 5.

1 Vgl. Hellbusch, J. (2005), S. 6 f.

2 Vgl. ebd., S. 6 f.

3 Vgl. Weist, D. (2004), S. 22 f.

1 Vgl. Pfaff H. et. al.: DESTATIS (2004), S. 2 f; siehe Internetquelle Nr. 8.

2 Vgl. stiftung digitale-chancen: Umfrage zur Internetnutzung; siehe Internetquelle Nr. 9.

1 Vgl. stiftung digitale-chancen: Umfrage zur Internetnutzung; siehe Internetquelle Nr. 9.

1 Anm. d. Verf.: Die Größe des Gegenstandes wird im Originaltext nicht angegeben.

2 Vgl. DBSV e.V. - Infothek; siehe Internetquelle Nr. 11.

1 Vgl. Hellbusch, J. (2005), S. 8 f.

2 Vgl. DBSV e.V. - Infothek; siehe Internetquelle Nr. 11.

3 Vgl. DBSV e.V.- Sehbehinderungssimulator; siehe Internetquelle Nr. 12.

1 Vgl. Projektgruppe E-Government, S. 5; siehe Internetquelle Nr. 13.

2 Vgl. ebd., S. 8.

3 Vgl. Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. - Was ist gehörlos?; siehe Internetquelle Nr. 14.

2 Vgl. ebd., S. 8.

1 Vgl. Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. - Was ist gehörlos?; siehe Internetquelle Nr. 14.

2 Vgl. Gebärdenwerk: Barrierefreiheit für Gehörlose; siehe Internetquelle Nr. 15.

3 Vgl. ebd.

4 Vgl. ebd.

1 Vgl. o. V.: Ratgeber Behinderung - Körperbehinderung; siehe Internetquelle Nr. 17.

2 Vgl. Hellbusch, J. (2005), S. 20 f.

3 Vgl. ebd., S. 21.

1 Vgl. Hellbusch, J. (2005), S. 21.

2 Vgl. ebd., S. 22.

3 Anm. d. Verf.: Abkürzung für Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperaktivitätsstörung.

4 Vgl. Meiert, J.: Kognitive Behinderungen, Teil 1; siehe Internetquelle Nr. 19.

5 Vgl. ebd.

4 Vgl. Meiert, J.: Kognitive Behinderungen, Teil 1; siehe Internetquelle Nr. 19.

5 Vgl. ebd.

1 Vgl. Meiert, J.: Kognitive Behinderungen, Teil 1; siehe Internetquelle Nr. 19.

2 Vgl. ebd.

3 Anm. d. Verf.: „Brotkrümelnavigation“; bezeichnet Navigationselemente, die den Pfad zur aktuellen Seite zeigen.

6 Vgl. ebd.

1 Vgl. Hellbusch, J. (2005), S. 112 f.

2 Vgl. ebd., S. 112 f.

3 Vgl. ebd., S. 112 f.

4 BSHG § 47 V, § 2; siehe Internetquelle Nr. 20.

5 Vgl. SGB XII, § 53, Abs. 1 Satz 1; siehe Internetquelle Nr. 21.

1 SGB IX, § 2 I Satz 1; siehe Internetquelle Nr. 4.

2 Vgl. Richter, T.; siehe Internetquelle Nr. 22.

3 Vgl. BarriereKompass: Silver Surfer - Senioren im Internet; siehe Internetquelle Nr. 23.

1 Anm. d. Verf.: Silver Surfer wegen der silbernen, also grauen Haare.

2 Vgl. Schulte, B. (2005), S. 408.

3 Vgl. Weist, D. (2004), S. 84.

4 Vgl. ebd, S. 84.

5 Anm. d. Verf.: Befragt wurden im Jahr 2005 48.500 deutschsprachige Personen, die älter als 14 Jahre sind und zu Hause einen Telefonanschluss haben.

6 Vgl. TNS Infratest, S. 15; siehe Internetquelle Nr. 24.

1 Vgl. stiftung digitale-chancen: Zweites Berliner Gespräch zur Digitalen Integration; siehe Internetquelle Nr. 25.

2 Vgl. Einfach für Alle: Tag 14 - Verständnis; siehe Internetquelle Nr. 26.

1 Vgl. Wertewerk: Leitfaden - Teil 1, S. 8; siehe Internetquelle Nr. 27.

3 Vgl. Adler O. (2006), S. 72.

1 Vgl. Calabria, T.: An introduction to personas, S. 1; siehe Internetquelle Nr. 28.

2 Vgl. Cooper, A. / Reimann, R. (2003), S. 55 f.

3 Vgl. ebd., S. 55 f.

Ende der Leseprobe aus 171 Seiten

Details

Titel
Barrierefreies Internet
Untertitel
Umsetzung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung in sozialen Einrichtungen (Fallbeispiel Herzogsägmühle)
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule
Note
1,7
Autoren
Jahr
2006
Seiten
171
Katalognummer
V152128
ISBN (eBook)
9783640639922
ISBN (Buch)
9783640640164
Dateigröße
5341 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Untersuchungsgegenstand dieser Diplomarbeit, die zusammen mit meiner Ehefrau Marlies Kraus als Gruppenarbeit verfasst wurde, ist die Barrierefreiheit im Internet. Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV). Folgende Themen werden u. a. erläutert: Welche Zielgruppen werden angesprochen? Welches sind die Anforderungen und Bedingungen der BITV? Wie sieht ein Leitfaden zur Erstellung eines barrierefreien Webauftritts aus? Welche Prüftools auf Barrierefreiheit gibt es? Wie kann die Umsetzung in der Praxis gelingen?
Schlagworte
Internet, Web Accessibility, Barrierefreiheit, Barrierefrei, BIENE Award, Web Accessibility Initiative, Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, BITV
Arbeit zitieren
Michael Kraus (Autor:in)Marlies Pobloth-Kraus (Autor:in), 2006, Barrierefreies Internet, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152128

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