Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Diskriminierung durch die Worte “Herabsetzung” oder
“Benachteiligung” definiert. Laut Rechtsprechung liegt eine Diskriminierung vor, wenn verschiedene
Bestimmungen auf gleiche Tatbestände, beziehungsweise wenn gleiche Bestimmungen auf verschiedene
Tatbestände angewandt werden.1 Innerhalb des Rechts der Europäischen Gemeinschaft wird eine
Unterscheidung zwischen “direkter” und “indirekter”, bzw. von “unmittelbarer” und “mittelbarer”
Diskriminierung getroffen. 2 Von einer mittelbaren Diskriminierung wird gesprochen, wenn sich eine
anscheinend neutrale Vorschrift für einen erheblich größeren Anteil von Menschen einer bestimmten
Rasse oder eines Geschlechts nachteilig auswirkt, es sei denn, diese Vorschrift ist angemessen und
unerlässlich und durch Gründe, welche sich nicht auf das Geschlecht oder die Rasse beziehen, objektiv
gerechtfertigt.3 Bei einer unmittelbaren Diskriminierung erlebt eine Person, aufgrund ihrer Rasse oder
ethnischer Herkunft, eine ungünstigere Behandlung als eine andere Person in einer ähnlichen Situation.4
Als Synonym des Begriffs “Diskriminierung” wird manchmal auch Differenzierung verwendet. Beide
Begriffe werden für die nach Art. 3 Abs. 3 GG unzulässige “Benachteiligung” gebraucht.
1 Meyer, Das Diskriminierungsverbot des Gemeinschaftsrechts..., S. 35.
2 Rädler, Verfahrensmodelle zum Schutz vor Rassendiskriminierung, S. 16.
3 Richtlinie 2000/43/EG des Rates, 29. Juni 2000, Kap. 1, Art. 2 b); Meyer, Das Diskriminierungsverbot des
Gemeinschaftsrechts..., S. 37.
4 Richtlinie 2000/43/EG des Rates, 29. Juni 2000, Kap. 1, Art. 2 a).
Inhaltsverzeichnis
I Der Begriff Diskriminierung
II Gleichheitsgarantien im Grundgesetz
1. Überblick
A) Allgemeiner Gleichheitssatz
B) Besondere Gleichheitssätze
2. Diskriminierungsverbote im Einzelnen
A) Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG
B) Art. 3 Abs. 3 GG
Die einzelnen Merkmale
a) Geschlecht
b) Abstammung
c) Rasse
d) Sprache
e) Heimat
f) Herkunft
g) Glaube und religiöse Anschauung
h) Politische Anschauung
i) Das Verbot der Diskriminierung Behinderter (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG)
C) Art. 6 Abs. 1 GG
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
D) Art. 6 Abs. 5 GG
II Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht
1. Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Gleichstellungsgebot
2. § 611a BGB
3. § 611b BGB
4. § 81 Abs. 2 SGB IX
5. Schwangerschaft
IV Diskriminierungsverbote im Europarecht (EG-Vertrag)
1. Art. 3 Abs. 2 EGV
2. Art. 12 EGV
3. Art. 13 EGV
Die einzelnen Merkmale
a) Geschlecht
b) Rasse und ethnische Herkunft
c) Religion und Weltanschauung
d) Behinderung
e) Alter
f) Sexuelle Ausrichtung
4. Art. 141 EGV
V Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die grundrechtsstaatlichen Aspekte der Toleranz durch eine detaillierte Analyse von Diskriminierungsverboten. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Rechtsgleichheit in verschiedenen Rechtsgebieten – vom Grundgesetz über das Arbeitsrecht bis hin zum Europarecht – definiert und durch konkrete Normen sichergestellt wird, um den Einzelnen vor willkürlichen Benachteiligungen zu schützen.
- Strukturelle Analyse der Gleichheitsgarantien im Grundgesetz.
- Differenzierung zwischen direkter und indirekter Diskriminierung.
- Rechtliche Anforderungen an Diskriminierungsverbote im Arbeitsverhältnis.
- Die europarechtliche Dimension von Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.
- Kritische Würdigung der Auslegung von Schutzbereichen bei vulnerablen Gruppen.
Auszug aus dem Buch
Die einzelnen Merkmale
Dieser Begriff geht auf die Unterscheidung von Männern und Frauen ein, genau wie im Art. 3 Abs. 2 GG. Das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG soll die Beseitigung einer vorhandenen rechtlichen Ungleichheit regeln, während sich das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG auf die gesellschaftliche Realität erstreckt.
Abstammung bezeichnet die natürliche biologische Beziehung eines Menschen zu seinen Vorfahren. Dieses Merkmal spielte eine traurige Rolle im Nationalsozialismus beim System der Judenverfolgung.
Zusammenfassung der Kapitel
I Der Begriff Diskriminierung: Definition von Diskriminierung aus rechtlicher und allgemeiner Sicht unter Unterscheidung von direkter und indirekter Benachteiligung.
II Gleichheitsgarantien im Grundgesetz: Überblick über die Kategorien der Gleichheitsrechte im Grundgesetz sowie Analyse der spezifischen Diskriminierungsverbote, insbesondere Art. 3 GG.
II Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht: Untersuchung der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungspflichten, einschließlich der relevanten Paragrafen des BGB und SGB IX.
IV Diskriminierungsverbote im Europarecht (EG-Vertrag): Darstellung der europäischen Vorgaben zur Gleichstellung und zum Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts und weiterer Merkmale.
V Schlusswort: Zusammenfassende Betrachtung der Notwendigkeit präziser gesetzlicher Formulierungen zur Vermeidung von Interpretationsspielräumen bei grundlegenden Normen.
Schlüsselwörter
Diskriminierung, Gleichheitsgrundsatz, Grundgesetz, Diskriminierungsverbot, Arbeitsrecht, Europarecht, Art. 3 GG, Rechtsprechung, Gleichbehandlung, Benachteiligung, Schutzbereich, Willkürverbot, Menschenrechte, Gesetzgebung, Rechtsgleichheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Ausgestaltung und Absicherung des Toleranzgedankens durch staatliche und europäische Diskriminierungsverbote.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit gliedert sich in die Bereiche Verfassungsrecht (Grundgesetz), Arbeitsrecht und Europarecht, um die verschiedenen Schutzebenen vor Diskriminierung darzustellen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, den Schutz des Einzelnen vor willkürlichen Benachteiligungen durch eine juristische Einordnung und Konkretisierung bestehender Gleichheitssätze zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, Kommentaren, der Rechtsprechung (insbesondere des BVerfG und EuGH) sowie Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der detaillierten Auslegung der Gleichheitsgarantien, den spezifischen Merkmalen von Diskriminierungstatbeständen und der Anwendung dieser Normen in der Praxis des Arbeits- und Europarechts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz, Grundgesetz, Rechtsanwendungsgleichheit und Nichtdiskriminierung.
Wie bewertet die Autorin die Auslegung des Begriffs „Behinderung“?
Die Autorin kritisiert eine zu enge, rein am Schwerbehindertenrecht orientierte Auslegung und plädiert für eine individuelle Betrachtung, um tatsächliche Diskriminierungseffekte besser erfassen zu können.
Welches Fazit zieht die Autorin bezüglich der Gesetzgebung?
Sie fordert präzisere Formulierungen seitens des Gesetzgebers, da bei grundlegenden Normen die Gefahr besteht, dass zu weite Interpretationsspielräume den beabsichtigten Schutz gefährden.
- Quote paper
- Sabrina Nowak (Author), 2003, Diskriminierungsverbote, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15219