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Die Rolle des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren

Titel: Die Rolle des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren

Hausarbeit , 2001 , 14 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Kirsten Kölmel (Autor:in), Karen Spieth (Autor:in)

Soziale Arbeit / Sozialarbeit
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Der Erstkontakt geht in den meisten Fällen vom Jugendamt aus, außer es handelt sich
um sexuellen Missbrauch, da kommen in der Regel Mädchen über 12 Jahre auf das
Jugendamt zu (Institut für Sozialpädagogik S. 34, 1998).
Zwar sieht das KJHG die Aufgaben des Jugendamtes immer stärker als
Dienstleistung an, jedoch ist es offensichtlich, dass die Klienten eine
Kontaktaufnahme von ihrer Seite vermeiden. Die Gründe hierfür könnten im
negativen Image des Jugendamtes liegen.
Angeregt wird der Kontakt deshalb meist von anderen öffentlichen Institutionen z. B
der Schule, der Verhaltensweisen des Kindes auffallen oder dem Krankenhaus, das
mit direkten Folgen etwa von Kindeswohlgefährdung konfrontiert sein kann.
Bei Scheidungsfällen informiert das Gericht nach § 17 III KJHG das Jugendamt.
Wenn das Kind auf das Jugendamt zukommt, kann es direkt, nach Absprache und
Einverständnis, an das Gericht verwiesen werden, um die Neutralität gegenüber den
Eltern zu wahren. Das Leitziel der Jugendhilfe ist es, die Eltern dabei zu unterstützen ihre Elternrecht
nach Art. 6 II GG verantwortlich wahrzunehmen. Dass heißt, sie durch Angebote und
Leistungen zu unterstützen, das Wohl ihrer Kinder selbst sicherzustellen und ihre
Bereitschaft zu fördern, diese Hilfen anzunehmen.
Das Beratungsangebot basiert auf Freiwilligkeit und Vertrauen.
Auch das Kind ist mit § 8 KJHG explizit als Adressat von Beratungsangeboten
genannt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Schaubild zur Einleitung

1.1 Der Erstkontakt

1.2 Die Beratung

1.2.1 Beratung bei Trennung und Scheidung

1.2.2 Beratung bei Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB

1.3 Der informelle Vorkontakt

1.4 Die offizielle Nennung des Auslösers

1.5 Das Verfahren

1.6 Nach der Verhandlung

2. Jugendamt und Verfahrenspfleger

2.1 Die Zusammenarbeit

2.2 Das Jugendamt als Verfahrenspfleger

3. Literaturliste

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren und beleuchtet kritisch dessen vielfältige Aufgabenbereiche von der Beratung bis hin zur Funktion als Verfahrenspfleger.

  • Begleitung von Familien durch das Jugendamt vor, während und nach gerichtlichen Verfahren
  • Herausforderungen in der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Familiengericht
  • Analyse des informellen Vorkontakts und dessen Auswirkungen auf das Rechtsstaatsprinzip
  • Ethische und praktische Aspekte der Verfahrenspflegschaft durch das Jugendamt
  • Diskussion über die Neutralität des Jugendamtes im Spannungsfeld zwischen Beratungsauftrag und hoheitlichem Eingreifen

Auszug aus dem Buch

1.3 Der informeller Vorkontakt

Bei 50 % aller Fälle findet vor dem offiziellen Kontakt zum Gericht ein sog. „informeller Vorkontakt“ statt.

Hier bespricht das Jugendamt sog. Einschätzungs- und Verfahrensfragen mit dem zuständigen Richter. Zum einen wird geklärt, ob der Sachverhalt ausreicht, um Maßnahmen gerichtlich durchsetzen zu können, zum anderen wird so ein beschleunigtes Verfahren garantiert.

Diese Gespräche finden außerhalb der Einflussmöglichkeit der betroffenen Familien statt und sind insofern als kritisch anzusehen, als dass es das Misstrauen der Betroffenen steigert, da die gegebenen Informationen den Eltern nicht zugänglich sind, da sie nicht schriftlich festgehalten werden.

Dies ist nicht nur aus ethischen Gründen fragwürdig, sondern widerspricht auch dem Rechtsstaatsprinzip, nach dem Betroffene einen Anspruch auf Transparenz, bzw. Zugänglichkeit zu den sie betreffenden Fakten haben, die Grundlage einer Gerichtsentscheidung sind.

Auch verdeutlicht die Möglichkeit des informellen Vorkontakts die Hilflosigkeit der Betroffenen, die sowieso meist mit großen Ängsten in ein Verfahren gehen.

Für den Richter ist es oftmals schwer, die komplexen Informationen voneinander zu trennen, etwa, welche offiziell und welche inoffiziell gegeben wurden.

Aus den genannten Gründen sehen wir es als wichtig an, einen informellen Vorkontakt wie er oben beschrieben wurde, zu vermeiden.

Jedoch kann ein Kontakt zu abstrakten Themen, wie etwa neue Methoden oder die Voraussetzungen für eine Fremdunterbringung sinnvoll sein.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Schaubild zur Einleitung: Dieses Kapitel visualisiert den Prozess der familienrechtlichen Begleitung durch das Jugendamt und dient als strukturelle Grundlage für die weiteren Erläuterungen.

1.1 Der Erstkontakt: Hier wird analysiert, unter welchen Umständen der Erstkontakt zwischen Jugendamt und Familie zustande kommt und warum Klienten diesen oft vermeiden.

1.2 Die Beratung: Das Kapitel erläutert den gesetzlichen Auftrag der Jugendhilfe zur Unterstützung von Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts auf Basis von Freiwilligkeit.

1.2.1 Beratung bei Trennung und Scheidung: Dieser Abschnitt thematisiert die Ziele der Beratung in Trennungssituationen, insbesondere die Wahrung der Kindesinteressen und die elterliche Kooperation.

1.2.2 Beratung bei Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB: Hier werden die Hilfsangebote der Jugendhilfe bei Gefährdung des Kindeswohls und die Konsequenzen bei deren Ablehnung durch die Eltern beschrieben.

1.3 Der informelle Vorkontakt: Die Autorin kritisiert die informellen Absprachen zwischen Jugendamt und Richtern aufgrund mangelnder Transparenz und Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip.

1.4 Die offizielle Nennung des Auslösers: Dieser Teil beschreibt, wie das Jugendamt bei einer Zuspitzung der Situation das Verfahren als Wächteramt einleitet.

1.5 Das Verfahren: Hier wird die Rolle des Jugendamtes als Fachbehörde im laufenden gerichtlichen Prozess sowie dessen Berichtspflichten dargelegt.

1.6 Nach der Verhandlung: Nach Abschluss des Verfahrens steht die gemeinsame Erstellung neuer Hilfepläne und die weitere Betreuung der Familie im Fokus.

2. Jugendamt und Verfahrenspfleger: Dieser Abschnitt beleuchtet das Spannungsfeld der Kooperation zwischen Jugendamt und dem rechtlichen Beistand des Kindes.

2.1 Die Zusammenarbeit: Es wird die Notwendigkeit eines transparenten Informationstransfers betont, wobei die fehlende Verpflichtung zur Akteneinsicht problematisiert wird.

2.2 Das Jugendamt als Verfahrenspfleger: Abschließend wird die kritische Frage diskutiert, ob die Übernahme der Verfahrenspflegschaft durch das Jugendamt aufgrund von Rollenkonflikten sinnvoll ist.

3. Literaturliste: Ein Verzeichnis der verwendeten Quellen und weiterführenden Fachliteratur.

Schlüsselwörter

Jugendamt, Verfahrenspflegschaft, Kindeswohlgefährdung, Trennung und Scheidung, Beratungsauftrag, Familiengericht, Rechtsstaatsprinzip, Jugendhilfe, Kindeswohl, Elternrecht, Hilfeplan, informeller Vorkontakt, KJHG, Familienrecht, Verfahrenspfleger.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit im Kern?

Die Arbeit analysiert die vielfältigen Rollen und Aufgaben des Jugendamtes innerhalb von gerichtlichen Verfahren, insbesondere im Kontext von Scheidungen und Kindeswohlgefährdungen.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind der Erstkontakt, die Beratung, der umstrittene "informelle Vorkontakt", die Mitwirkung des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren sowie die Rolle als Verfahrenspfleger.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die tägliche Praxis der Jugendamtsarbeit im Zusammenspiel mit Familiengerichten kritisch zu hinterfragen und die Problematik von Rollenkonflikten zu verdeutlichen.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse rechtlicher Grundlagen (KJHG, BGB, FGG) sowie auf sozialpädagogische Fachliteratur und Fallbetrachtungen.

Welche inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Hauptteil?

Der Hauptteil konzentriert sich auf den Prozessablauf – vom ersten Kontakt über die Beratung bis zur gerichtlichen Anhörung – und diskutiert die schwierige Position des Jugendamtes als Helfer und Wächter gleichzeitig.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Jugendamt, Verfahrenspflegschaft, Kindeswohl, Rechtsstaatsprinzip und Kooperation mit dem Familiengericht.

Warum ist laut Autorin ein "informeller Vorkontakt" kritisch zu sehen?

Der informelle Vorkontakt findet außerhalb der Einflussmöglichkeit der betroffenen Familien statt, entzieht sich der Transparenz und widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip, da den Betroffenen der Zugang zu Entscheidungsgrundlagen verwehrt wird.

Welche Nachteile sieht die Autorin bei der Bestellung des Jugendamtes als Verfahrenspfleger?

Die Autorin sieht große Gefahren in Rollenkonflikten, einer möglichen Überbelastung des Amtes sowie der Schwierigkeit, nach einer Pflichtaufgabe wieder in eine vertrauensvolle, neutrale Beraterrolle gegenüber den Eltern zurückzufinden.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Rolle des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren
Hochschule
Hochschule Esslingen
Veranstaltung
Verfahrenspflegschaft
Note
2,0
Autoren
Kirsten Kölmel (Autor:in), Karen Spieth (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2001
Seiten
14
Katalognummer
V15253
ISBN (eBook)
9783638204217
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rolle Jugendamtes Verfahren Verfahrenspflegschaft
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Kirsten Kölmel (Autor:in), Karen Spieth (Autor:in), 2001, Die Rolle des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15253
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  14  Seiten
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