Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der kategorische Imperativ
2.1 Der gute Wille
2.2 Kants Pflichtbegriff und die Ableitung des kategorischen Imperativs
3 Kritische Beurteilung
4 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Was ist moralisches Handeln? Wann handeln wir moralisch richtig? Was spielt bei der moralischen Bewertung von Handlungen die entscheidende Rolle? Sind es die Absichten die entscheidend sind? Oder sollte das Hauptaugenmerk auf den Konsequenzen der Handlungen liegen? Diese Fragen dominieren schon seit der Antike die Moralphilosophie und es ist die Aufgabe der praktischen Philosophie diese zu untersuchen und angemessen zu beantworten. Erst durch seine Entwicklung des Pflichtbegriff und die daraus resultierende Erklärung, was es bedeutet moralisch wertvoll zu handeln, läutete Immanuel Kant den Wendepunkt für die Bewertung moralischer Handlungen in der Philosophiegeschichte ein. In der nachfolgenden Arbeit soll daher gezeigt werden, wie Kant, aufbauend auf seinem Begriff des guten Willens und der Pflicht, seinen kategorischen Imperativ ableitet. Die Vorgehensweise ist daher wie folgt: In Kapitel 2.1 wird zunächst der gute Wille erklärt und verdeutlicht, was seine Güte im Wesentlichen ausmacht. Anschließend wird illustriert, in wie weit dieser gute Wille im Zusammenhang mit moralischen Pflichten steht, um letzten Endes zu beantworten, was es eigentlich bedeutet moralisch gut zu handeln. Um so diese Frage angemessen beantworten zu können wird zu diesem Zweck in Kapitel 2.2 Kants Auffassung von dem Begriff der Pflicht verdeutlicht und gezeigt, in wie fern dieser den Begriff eines guten Willens beinhaltet. Anschließend unterscheidet Kant zwischen zwei Arten von Handlungen, um herauszuarbeiten welche Handlungen überhaupt moralischen Wert besitzen. Resultierend aus diesen Ergebnissen, wird schlussendlich Kants kategorischer Imperativ dargestellt, den er dann schließlich aus seiner Definition, was es bedeutet aus Pflicht zu handeln ableitet. In diesem ist ein allgemeiner Leitsatz zu verstehen, der uns verdeutlichen soll, wann unsere moralischen Pflichten, nach denen wir uns bei moralisch wertvollen Handlungen richten, als moralisch gut zu bewerten sind. Des Weiteren beschäftigt sich dann Kapitel 3 mit den problematischen Ansätzen von Kants Moralphilosophie. Speziell die Definition der Handlungen aus Pflicht, wirft im Hinblick auf die Beteiligung der persönlichen Neigungen einige Schwierigkeiten auf und es wird dort anhand von Beispielen versucht zu zeigen, warum Kants Ethik für den praktischen Gebrauch als zu streng angesehen werden muss.
2 Der kategorische Imperativ
Dieses Kapitel befasst sich mit der Moralität von Handlungen nach Kant. Hierzu wird ausschließlich der erste Abschnitt der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten verwendet, da Kant dort aus dem Begriff des guten Willens und der Pflicht seinen kategorischen Imperativ ableitet. Dazu muss gezeigt werden, in wie fern der gute Wille und die Pflicht zusammenhängen, um dann zu erläutern, was dieser Handlungsgrundsatz im Bezug auf moralische Handlungen beinhaltet. Im folgenden Kapitel wird nun der gute Wille und die Pflicht nach Kant dargestellt, und dann schließlich verdeutlicht, was Kant unter moralischen Handlungen versteht, die er dann im kategorischen Imperativ begründet.
2.1 Der gute Wille
Im ersten Abschnitt der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten bringt Kant direkt zu Beginn eine Definition des guten Willens, auf die im Laufe dieser Arbeit immer wieder Bezug genommen wird.
„Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“[1]
Hier wird zum ersten Mal deutlich, dass bei Kant nur der gute Wille an sich uneingeschränkt gut ist. Die zentrale Frage lautet aber nun: „Wie leitet Kant nun aus dem Begriff des guten Willens und der Pflicht den kategorischen Imperativ ab?“ Um dies angemessen beantworten zu können müssen aber zunächst folgende Fragen untersucht werden: „Was genau ist der gute Wille?“ und vor allem „Was versteht Kant als uneingeschränkt moralisch gut im Zusammenhang mit menschlichen Handlungen und deren Konsequenzen?“[2] Denn „Kants Ethik ist in erster Linie eine Theorie über moralische Beurteilung von Handlungen.“[3] Zur Beantwortung dieser Fragen erklärt Kant zunächst worin das „[…] uneingeschränkt Gute nicht besteht.“[4] Die „Talente des Geistes“ wie Verstand, Witz oder Urteilskraft sind seiner Meinung nach zwar wünschenswert und in mancher Absicht gut, sind aber nicht an sich gut, da der Wille, der von ihnen Gebrauch macht in vielerlei Hinsicht auch bösartig und schlecht sein kann.[5] Ebenso die von Kant bezeichneten „Glücksgaben“ wie Macht, Reichtum, Ehre oder Gesundheit haben nicht die Eigenschaft an sich gut zu sein, da wieder der gute Wille vorhanden sein muss, um das ganze Prinzip des Handelns zu berichtigen oder zu korrigieren.[6] Sie haben demnach
„keinen inneren unbedingten Wert, sondern setzen immer noch einen guten Willen voraus, der die Hochschätzung, die man übrigens mit Recht für sie trägt, einschränkt und es nicht erlaubt, sie für schlechthin gut zu halten.“[7]
Diese These besagt aber nicht, dass grundsätzlich alle Güter nur in Zusammenhang mit einem guten Willen gut sind. Es gibt auch Güter die intrinsisch gut sind, also für sich selbst gut, da wir auch Güter wie beispielsweise die „Glückseligkeit“ um ihrer selbst willen anstreben.[8]
„Daß [sic] ein Gut intrinsisch gut ist, macht es für Kant noch nicht uneingeschränkt gut; umgekehrt folgt aus der Tatsache, daß [sic] nur der gute Wille einen unbedingten Wert hat nicht, daß [sic] es keine intrinsischen Güter gibt.“[9]
Der gute Wille ist also nicht deshalb gut, weil er etwas Gutes bewirkt oder ausrichtet, sondern allein durch das Wollen des Guten an sich gut. Auch wenn Absichten, die mit einem guten Willen erreicht werden wollten nicht eintreffen würden, so wäre doch der gute Wille an sich, freilich nur wenn die Absichten mit allen möglichen Mitteln angestrebt worden wären, uneingeschränkt moralisch gut.[10] Hier findet sich der eigentliche Wert des guten Willens. Er ist im und durch das Prinzip des Wollens uneingeschränkt moralisch gut. Kant meint damit, dass der gute Wille an sich und unbedingt gut ist, dadurch dass ein Mensch moralisch gut handeln will.
[...]
[1] Schönecker, Dieter / Wood, Allen W. (2007): Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Ein einführender Kommentar. 3. Auflage. Paderborn: Schöningh, S.45. Hervorhebung im Original.
[2] Vgl. ebd., S.42.
[3] Köhl, Harald (1990): Kants Gesinnungsethik. Berlin/New York: de Gruyter, S.1.
[4] Schönecker, Dieter / Wood, Allen W. (2007): a.a.O., S.40. Hervorhebung im Original.
[5] Vgl. Kant, Immanuel (1999): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785). Herausgegeben von Bernd Kraft und Dieter Schönecker. Hamburg: Meiner, S.11. Hervorhebung im Original.
[6] Ebd.
[7] Schönecker, Dieter / Wood, Allen W. (2007): a.a.O., S.45. Hervorhebung im Original.
[8] Vgl. ebd, S.42f.
[9] Schönecker, Dieter / Wood, Allen W. (2007): a.a.O., S.42.
[10] Vgl. GMS, S.12.