Diese Quellenkritik betrachtet den Entwurf für eine Anordnung des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Stralsund vom 26.11.1860. Jenes „Reglement für die sanitätspolizeiliche Controlle der der Prostitution ergebenen Frauenzimmer“ stellte den Gesundheitszustand der städtischen Prostituierten unter staatliche Aufsicht.
In der vorliegenden Arbeit wird die Reglementierung der Prostitution in Stralsund näher betrachtet und in den historischen Kontext eingeordnet. Hierbei stehen vor allem das 19. Jahrhundert und die damalige Praxis der Konzessionierung des Bordellwesens im Mittelpunkt. Bei gleichzeitiger moralischer Verurteilung der Prostitution sollte auf diese Art und Weise der weiteren Verbreitung von Geschlechtskrankheiten, insbesondere der Syphilis, Einhalt geboten werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Quellenkritik
1.1.Quellenbeschreibung
1.2.Innere Kritik
1.2.1. Sprachliche Aufschlüsselung
1.2.2. Inhaltliche Aufschlüsselung
2. Quelleninterpretation
2.1.Inhaltsangabe
2.2.Einordnung in den historischen Kontext
2.2.1. Die Reglementierung der Prostitution
2.2.1.1. Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit
2.2.1.2. Im 19. Jahrhundert
2.2.1.3.1. Die Zeit des konzessionierten Bordellwesens
2.2.1.3.2. Das preußische Strafgesetzbuch von 1851
2.2.1.3.3. Die Reglementierung der Prostitution in Stralsund
2.2.2. Allgemeine Gründe für die Reglementierung der Prostitution
2.2.2.1. Die Ausbreitung der Syphilis
2.2.2.2.Wandel der Sexualideologie
3. Ergebnis und Ausblick
4. Auswahlbibliographie
4.1. Quellen
4.2. Literatur
5. Anhang
5.1. Die Quelle
5.2. Anzahl der Prostituierten in verschiedenen europäischen Städten 1858
5.3. Anzahl der staatlich angeordneten ärztlichen Untersuchungen an Prostituierten in verschiedenen europäischen Städten im 19. Jahrhundert
5.4. E-Mail: Informationen über Syphiliserkrankungen und Prostitution in Stralsund
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die staatliche Reglementierung der Prostitution im 19. Jahrhundert am Beispiel der Hansestadt Stralsund. Zentrales Ziel ist die quellenkritische Analyse eines Reglements von 1860, das die sanitätspolizeiliche Kontrolle von Prostituierten regelte, eingebettet in den historischen Kontext der Entwicklung von Prostitutionsgesetzen, medizinischer Seuchenprävention und den moralischen Vorstellungen der Zeit.
- Historische Entwicklung der Prostitutionsreglementierung von der Antike bis zum 19. Jahrhundert.
- Strukturanalyse des preußischen Strafrechts in Bezug auf das Bordellwesen.
- Die Rolle der Syphilis als Auslöser für staatliche Überwachungsmaßnahmen.
- Wandel der Sexualideologie und die bürgerliche Moral als Disziplinierungsinstrument.
- Detaillierte Analyse des Stralsunder Reglements zur gesundheitspolizeilichen Kontrolle.
Auszug aus dem Buch
2.2.1.1. Von der Antike bis in die frühe Neuzeit
Bereits im antiken Griechenland errichtete Solon das erste staatliche Bordell und im alten Rom regelte die „licenta stupri“ die Verzeichnung und Besteuerung der käuflichen Frauen und deren Kontrolle durch die Straßenpolizei. Die frühen Christen betrachteten die Prostituierten als Ausgeburt der Sünde, doch im Verlauf des Mittelalters wurde diese Ansicht zugunsten ihrer Duldung wieder teilweise revidiert. Die Dirnen der mittelalterlichen Städte gehörten zwar zur Gruppe der „Unehrlichen“, zugleich waren sie jedoch eine offiziell anerkannte und zunftartig organisierte Instanz der städtischen Freuden- und Badehäuser, die durch rationale Regelungen der Stadtverwaltung geschützt wurde. Ihre Arbeit wurde als eine Art Ventil für sexuelle Belästigungen akzeptiert. Diese Einstellung brachte die Existenz von Prostituierten mit den hohen sexualmoralischen Grundsätzen des Christentums in Einklang.
Besonders deutlich wird die zeitgemäße Denkweise über das Prostitutionswesen an Hand einer Aussage Thomas von Aquins, der dieses mit der „Kloake des Palastes“ verglich. Sobald man sie beseitigte, würde „der Palast ein stinkender Ort.“ Im 13. Jahrhundert hielt die Prostitution vermutlich auch in Stralsund Einzug. Die Benennung von Straßen gibt die entsprechenden Hinweise, wo sich schon damals die städtischen Freudenhäuser befanden. So bezeichnete die „Kuttlose Straße“ frei übersetzt eine „Straße ohne weibliche Scham“. Auch die „Guldenstrate“ könnte als zeitgemäße Umschreibung für eine Bordellgasse gedient haben.
Im Laufe des 16. Jahrhunderts wurden die mittelalterlichen Freudenhäuser unter dem Eindruck der Syphilisepidemie und der Verbreitung des reformatorischen Gedankenguts innerhalb von 70 Jahren in fast allen großen deutschen Städten geschlossen. Regional unterschiedliche Polizeigesetze machten die Prostitution zu einer Straftat, die für die Dirnen körperliche Markierungen, das Prangerstehen u.ä. zur Folge hatte. Die Kompromisslosigkeit bei der Verfolgung der städtischen Prostituierten war kennzeichnend für den Beginn der „frühneuzeitlichen Sozialdisziplinierung“. Letztendlich wurde die zuvor öffentliche Prostitution jedoch nur in die Illegalität verlagert. Die Nachfrage blieb ungebrochen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Quellenkritik: Diese Sektion befasst sich mit der formalen Beschreibung und sprachlichen sowie inhaltlichen Analyse des handschriftlichen Reglements aus dem Stralsunder Stadtarchiv von 1860.
2. Quelleninterpretation: Hier erfolgt eine Inhaltsangabe des Dokuments sowie eine detaillierte Einordnung der staatlichen Maßnahmen zur Prostitutionskontrolle in den Kontext historischer, medizinischer und moralischer Entwicklungen.
3. Ergebnis und Ausblick: Der Autor resümiert die historische Entwicklung der Prostitutionspolitik in Stralsund und vergleicht diese mit der modernen rechtlichen Situation und der Entwicklung der Syphilisinfektionen.
4. Auswahlbibliographie: Verzeichnis der herangezogenen Primärquellen und der wissenschaftlichen Fachliteratur, die der Argumentation zugrunde liegen.
5. Anhang: Enthält ergänzende Materialien, darunter die Transkription des Originaldokuments, statistische Tabellen zur Prostitution im 19. Jahrhundert und eine aktuelle E-Mail-Auskunft zur heutigen Situation.
Schlüsselwörter
Prostitution, Reglementierung, Stralsund, Syphilis, Sanitätspolizei, 19. Jahrhundert, Bordellwesen, Sozialdisziplinierung, Sexualideologie, Rechtsgeschichte, Quelleninterpretation, Preußisches Strafgesetzbuch, Gesundheitsamt, Frauenhaus, Geschlechtskrankheiten
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert ein historisches Dokument zur staatlichen Reglementierung der Prostitution in Stralsund im 19. Jahrhundert und ordnet dieses in den Kontext der allgemeinen Prostitutionsgeschichte ein.
Welche Themenfelder sind zentral?
Die Arbeit verbindet Rechtsgeschichte, Sozialgeschichte und Medizingeschichte, insbesondere unter dem Aspekt der staatlichen Kontrolle von Prostituierten zur Eindämmung von Geschlechtskrankheiten.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Im Zentrum steht die Untersuchung, wie das Prostitutionswesen im 19. Jahrhundert durch staatliche Anordnungen kontrolliert wurde und welche moralischen und gesundheitspolitischen Motive dieser Reglementierung zugrunde lagen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Es handelt sich um eine quellenkritische Arbeit, die eine handschriftliche Primärquelle (ein Reglement von 1860) transkribiert und unter Einbeziehung von Fachliteratur historisch interpretiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Quellenkritik, die historische Kontextualisierung der Reglementierung sowie die Analyse der treibenden Gründe wie Syphilisepidemien und den Wandel bürgerlicher Moralvorstellungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Prostitutionsreglementierung, Sanitätspolizei, Syphilis, 19. Jahrhundert und Sozialdisziplinierung definiert.
Was besagt das "Reglement" aus dem Jahr 1860 konkret?
Das Reglement unterstellte Prostituierte einer wöchentlichen, unentgeltlichen ärztlichen Untersuchung unter staatlicher Aufsicht und ordnete bei festgestellten Krankheiten eine Behandlung im Lazarett auf Kosten der Frauen an.
Wie unterscheidet sich die heutige Situation zur Prostitution in Stralsund von der historischen?
Während Prostitution im 19. Jahrhundert polizeilich überwacht und reglementiert wurde, ist sie heute durch das Prostitutionsgesetz von 2002 als Beruf anerkannt, wobei offizielle Bordelle in Stralsund aktuell nicht mehr existieren.
- Arbeit zitieren
- Elisabeth Woldt (Autor:in), 2009, Die staatliche Reglementierung der Prostitution, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152664