Wallenstein – ›Zweiter Mann im Staat‹ oder ›Staat im Staat‹?

Zur Rolle Wallensteins im Dreißigjährigen Krieg


Hausarbeit, 2010

22 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Kurzer biographischer Abriss und das zweite Generalat Wallensteins in der historischen Debatte

2 Darstellung der relevanten Forschungsliteratur
2.1 Wallensteins Herrschaft als >Staat im Staat< als Voraussetzung für seine Administration als zeitweiliger >zweiter Mann< als Ausgangspunkt
2.2 Darstellung des wallensteinschen Staates in Friedland und seiner höchsten Machtposition bei Golo Mann
2.3 Friedland als »glückliche Erde« bei Hellmut Diwald

3 Vergleich der relevanten Forschungsliteratur hinsichtlich der Fragestellung

4 Quellenarbeit am Ersten Pilsner Revers von 1634

5 Schlusswort und Ergebnisdarstellung

6 Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
6.2 Literatur
6.3 Internetquellen

7 Anhang

Einleitung

Wenn ich am Kaiser unrecht handle, ist's

Mein Unrecht, nicht das deinige. Gehörst Du dir? Bist du dein eigener Gebieter,

Stehst frei da in der Welt, wie ich, daß du Der Täter deiner Taten könntest sein?

Auf mich bist du gepflanzt, ich bin dein Kaiser,

Mir angehören, mir gehorchen, das Ist deine Ehre, dein Naturgesetz.

Friedrich Schiller[1]

Vor beinahe vierhundert Jahren tobte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen der Dreißigjährige Krieg - und noch heute gelten die Schlachten, die ganze Landstriche verwüstet zurückließen und denen Millionen von Menschen zum Opfer gefallen sind als repräsentativ für jene dunkle Epoche deutscher Geschichte. Eine der wohl herausragendsten Persönlichkeiten jener Zeit und unweigerlich mit dem politischen und militärischen Ablauf allen Geschehens verknüpft, ist der aus Böhmen stammende General Albrecht von Wallenstein, der sich als Heeresführer der kaiserlichen Streitkräfte einen Namen gemacht hat und durch die Einführung der Kontributionszahlungen in eroberten Gebieten eine Versorgungstaktik entwarf, die zu seiner Zeit als revolutionär galt. Es galt nun nicht mehr das gewonnene Gebiet auszuplündern, sondern nur alle Beiträge zur Versorgung und Finanzierung der jeweils im Lande stehenden Truppen zu kennzeichnen.[2]

Seit seinem Auftauchen im Umfeld des Dreißigjährigen Krieges ist Wallenstein immer wieder ins Interessengebiet der Geschichtsforschung gerückt. Bereits in der zeitgenössischen Publizistik wurde seine Stellung und seine ungewöhnliche Machtposition in Bezug auf den damaligen Kaiser Ferdinand II. diskutiert und kritisch hinterfragt.[3] Aber auch Jahrhunderte später ist die Aufmerksamkeit, mit der man dem Feldherrn begegnet, nicht abgerissen. Monographien und literarische Verarbeitungen des Wallenstein Stoffes finden sich nicht nur in der deutschen Klassik und als expressionistische Romandarstellung bei Alfred Döblin[4], sondern auch bei so bekannten Historikern wie Leopold von Ranke, Golo Mann und einer Reihe von anderen bekannten Geistesgrößen.

Ziel dieser Hausarbeit ist es, zu klären, inwieweit Wallenstein als zweiter Mann im Reich hinter Kaiser Ferdinand II. verstanden werden kann oder ob die Bezeichnung Wallensteins als >Staat im Staat< eine höhere historische Legitimation besitzt. Nach einer kurzen Einordnung des Themas in die historische Forschung, dient ein Aufsatz Christoph Kampmanns, Professor für Neuere Geschichte und Frühe Neuzeit an der Philipps-Universität Marburg, als Ausgangspunkt für das wissenschaftliche Arbeiten.[5]

Im weiteren Verlauf der hier dargelegten forschungsorientierten Vertiefung wird untersucht, inwieweit Golo Mann in seiner hochgelobten Wallenstein-Biographie über die Zeit des zweiten Generalats des Feldherren schreibt - und ob hier Inidizien für eine eindeutige Stellungnahme zur Ausgangsfrage zu finden sind. Dem wird die Wallenstein-Biographie Hellmut Diwalds, die bereits 1969, also zwei Jahre bevor Manns Geschichtserzählung erschienen ist, gegenübergestellt.

Anhand der folgenden Quellenarbeit mit dem Ersten Pilsner Revert wird versucht, Anhaltspunkte für die Legitimation von Wallensteins Anklage des Hochverrates zu finden. Ausgehend von den hier vorgestellten Ergebnissen soll abschließend Rückbezug auf den Kampmann-Aufsatz genommen werden. Diese Diskussion stellt den abschließenden Teil der hier vorliegenden Arbeit dar.

1 Kurzer biographischer Abriss und das zweite Generalat Wallensteins in der historischen Debatte

Der frühe Tod der Frau Wallensteins und die dadurch auf ihn übertragenen Güter machen ihn nicht nur ökonomisch unabhängig, sondern lassen ihn, durch seine Zugehörigkeit zum mährischen Adel, auch gesellschaftlich aufsteigen. Trotz des mehrheitlichen Bekenntnisses der Bevölkerung zum Protestantismus ist Wallenstein versucht, seine Untertanen durch seine konfessionelle Offenheit und wirtschaftliche Anreize in eine katholische Richtung zu bekehren.

Nach dem Hilfegesuch des Erzherzogs Ferdinand (später Kaiser Ferdinand II.) 1615 im Kampf gegen Venedig entsendet Wallenstein einige Truppen, um dessen Ruf nach Unterstützung nachzukommen. So wird Wallenstein mit 32 Jahren zum Obristen ernannt und gilt fortan als Oberbefehlshaber der kaiserlichen Regimente, was ihn zwar mit einem hohen Amt bekleidet, ihm aber keine weitere militärische Funktion zusichert.

Auch nach dem Beginn der Aufstände in Böhmen im Zuge des Prager Fenstersturzes bleibt Wallenstein kaisertreu und verweigert der Rebellion jegliche Unterstützung durch seine Armeen. Als Reaktion darauf werden ihm seine Besitztümer genommen und er seiner Funktion als mährischer Ständevertreter verwiesen. Nach der strategisch klugen Unterstützung der kaiserlichen Truppen gegen Venedig steht seinem ökonomisch und militärischen Aufstieg nichts mehr im Wege. 1623 wird Wallenstein, um seiner Funktion im Dänisch-Niedersächsischen Krieg nachzukommen mit seinem ersten Generalat bezeichnet und führt im Zuge dessen das Kontributionssystem ein. Durch diese Art der Sondersteuer, die von den eroberten Gebieten eingefordert wird, gelingt es ihm, bereits im Juli 1625 ein 24 000 Mann starkes Heer zu präsentieren und so seine Stellung, unabhängig von Vorgaben des Kaisers, zu erweitern.[6] Der Einzug der Kontributionen erfolgt ohne dessen Zwischenprüfung und führt zu einem massiven Verlust des militärischen Einflussbereiches seitens des Wiener Hofs.

Sowohl Kaiser Ferdinand II. als auch Wallenstein befinden sich laut Kampmann in den Jahren 1628 bis 1630 (letztes Jahre des ersten Wallenstein-Generalates) und 1631 bis 1634 (zweites Wallenstein-Generalat) auf dem Höhepunkt ihrer Macht. Aus Wallensteins kaiserlich zugesicherter militärischer Autonomie ergibt sich die Frage danach, ob Wallenstein weiterhin als zweiter Mann gesehen werden kann, da er noch immer dem Kaiser untersteht, oder ob die Funktion, die der General inzwischen erfüllt, nichts weiter ist, als ein Deckmantel des Krieges, um seine Position als >Staat im Staat< zu verschleiern.

Nach seinen beachtlichen militärischen Erfolgen in den vorangegangenen Kriegen wird Wallenstein auch 1632 im Schwedischen Krieg wieder zum Oberbefehlshaber der kaiserlichen Armeen ernannt. Aus dem Verlauf der Kriegsphase wird ersichtlich, dass der General den schwedischen Regimentern nicht so nachsetzt wie man es bei Hofe von ihm erwartet. Spätestens seine eigenständig durchgeführten Friedensverhandlungen mit Dänemark (1628/29), Kurbrandenburg (1633), Kursachen und evtl. Schweden, in denen er dem kaiserlichen Hof bewusst Informationen vorenthält, können als Faktor für seine Ermordung im Jahr 1634 gedeutet werden.[7]

2 Darstellung der relevanten Forschungsliteratur

Im folgenden Kapitel werden zunächst einige Werke der bekannten Forschungsliteratur dargestellt, um diese später als Grundlage für die anschließende Diskussion verwenden zu können. Ausgangspunkt für den angestrebten Vergleich soll hierbei der Aufsatz »Zweiter Mann im Staat oder Staat im Staat? Zur Stellung Wallensteins in der Administration Ferdinands II.« von Christoph Kampmann sein, bevor das einschlägige Kapitel zu den Geschehnissen der Jahre 1623-1627, der

Legitimierung Friedlands zum Herzogtum, aus der Monographie Golo Manns vorgestellt wird. Diesem wird anschließend ein Auschnitt der nur zwei Jahre zuvor veröffentlichten Publikation Hellmut Diwalds gegenüber gestellt.

Auf Grundlage der hier analysierten Argumente wird schlussendlich wieder überprüft, inwieweit sich die These Kampmanns als zutreffend herausstellen lässt.

2.1 Wallensteins Herrschaft als >Staat im Staat< als Voraussetzung für seine Administration als zeitweiliger >zweiter Mann< als Ausgangspunkt

Kampmann benennt drei methodische Schritte. Zunächst folgt eine Darstellung Wallensteins in der zeitgenössischen Publizistik, in der er zwar als >neuer Sejanus<[8] gesehen wurde - als übermächtiger höfischer Favorit im Staat - allerdings nicht als zweiter Mann im Staat und das schon gar nicht in der Zeit seines größten Einflusses im Reich.

Es wird von Flugschriften berichtet, die Wallenstein als allmächtigen Ratgeber des Kaisers darstellen - als letzte Entscheidungsgewalt, die systematisch über die konfessionellen, politischen und militärischen Felder der Reichspolitik Kontrolle ausübt. Nach dieser Auffassung wird Kaiser Ferdinand II. schrittweise entmachtet, während das Reich dauerfristig in den Ruin getrieben wird. Wallenstein wird durchweg negativ charakterisiert - den Schriften zufolge gilt er als habsüchtig, ausbeutend, unbegrenzt ehrgeizig, atheistisch, grausam, unberechenbar und cholerisch, was den Vergleich mit Sejanus als Charakteristika nur noch näher erscheinen lässt.[9]

Der Aufsatz fährt mit einer Einschätzung der modernen Geschichtsforschung bzgl. der zuvor genannten zeitgenössischen Darstellungen fort und entlarvt dieses Bild Wallensteins als alles kontrollierenden kaiserlichen Günstling, als zu propagandistischen Zwecken missbrauchtes Zerrbild. Allerdings darf nicht vernachlässigt werden zu erwähnen, dass Wallenstein während seines zweiten Generalats konsequent Weisungen des Kaiserhofs an die Offiziere unterband und diesem somit jede Möglichkeit der direkten Einflussnahme auf dem Kriegssektor genommen wurde. Wallenstein hatte also eine beinahe autonome Führungsposition inne, die ihn nur noch in loser Abhängigkeit zum Kaiser stehen ließ. Das Anwachsen seiner Machtbefugnisse kann ihn durchaus als >Staat im Staat< verstanden lassen werden.

Der letzte Punkt schließt mit einem umfangreichen Fazit: Hier wird erklärt, Wallenstein sei zwar durchaus »zweiter Mann im Reich« gewesen, (wie auch viele weitere Königstreue zu jener Zeit) allerdings war die militärische und politische Autonomie, die Wallenstein von Seiten des Kaisers zugestanden wurde, nichts weiter als notwendige Voraussetzung dafür, dass Ferdinand II. Nutzen aus den Kriegsbedingungen und der Reichsstruktur ziehen konnte. Kampmann stellt die These auf, dass Wallensteins Herrschaft als >Staat im Staat< Voraussetzung für seine Administration als zeitweiliger >zweiter Mann< im Heiligen Römischen Reich verstanden werden kann. Diese These gründet er auf der Tatsache des Ausbaus der eigenständigen Friedländischen Machtposition durch Wallenstein - eine fast autonome Oberhoheit über Armee, Teile der Diplomatie sowie der Errichtung einer eigenen Territorialherrschaft mit Billigung des Monarchen, die im nächsten Kapitel noch ausführlicher untersucht werden wird.[10]

Die Zusammenarbeit zwischen Ferndinand II. und Wallenstein lief solange gut, wie sich Wallenstein seiner Position als >zweiter Mann< bewusst blieb.

[...]


[1] Schiller, Friedrich: Wallensteins Tod, Dritter Aufzug, Achtzehnter Auftritt, Leipzig 1917.

[2] Kampmann, Christoph: Europa und das Reich im Dreißigjährigen Krieg: Geschichte eines europäischen Konflikts, Stuttgart 2007, S. 58

[3] Vgl. Kampmann, Christoph: Reichsrebellion und kaiserliche Acht. Politische Strafjustiz im Dreißigjährigen Krieg und das Verfahren gegen Wallenstein 1634, Münster 1992.

[4] Döblin, Alfred: Wallenstein, Berlin 1970.

[5] Kampmann, Christoph: Zweiter Mann im Staat oder Staat im Staat? Zur Stellung Wallensteins i.d. Administration Ferdinands II., in Kaiser, Michael und Pecar, Andreas (Hrsg.): Der zweite Mann im Staat. Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten in der Frühen Neuzeit (Zeitschrift für historische Forschung, Beih. 32), Berlin 2003.

[6] Schormann, Gerhard: Der Dreißigjährige Krieg, Göttingen 1985, S. 37

[7] Kampmann, Christoph: Zweiter Mann im Staat oder Staat im Staat? Zur Stellung Wallensteins i.d. Administration Ferdinands II., in Kaiser, Michael und Pecar, Andreas (Hrsg.): Der zweite Mann im Staat. Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten in der Frühen Neuzeit (Zeitschrift für historische Forschung, Beih. 32), Berlin 2003, S. 309.

[8] 1645 erscheint das Traktat »Sejanus Grand Mignon, seu de ortu et occasu aulicorum« (>Über den Aufstieg und den Fall höfischer Günstlinge<) und beschreibt das Problem des höfischen Favoritentums und übermächtiger Minister im Fürstenstaat. Auch Wallenstein wird nach der Veröffentlichung des Traktates von einem habsburgfreundlichen Juristen und protestantischen Publizisten als >zweiter Sejanus< begriffen - Wallenstein als übermächtiger Günstling, den sein fürstlicher Herr mit außerordentlicher Machtfülle ausgestattet hat und der so zu einer Gefahr für den Fürsten selbst geworden ist.

[9] Kampmann, Christoph: Zweiter Mann im Staat oder Staat im Staat? Zur Stellung Wallensteins i.d. Administration Ferdinands II., in Kaiser, Michael und Pecar, Andreas (Hrsg.): Der zweite Mann im Staat. Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten in der Frühen Neuzeit (Zeitschrift für historische Forschung, Beih. 32), Berlin 2003, S. 301.

[10] Kampmann, Christoph: Zweiter Mann im Staat oder Staat im Staat? Zur Stellung Wallensteins i.d. Administration Ferdinands II., in Kaiser, Michael und Pecar, Andreas (Hrsg.): Der zweite Mann im Staat. Oberste Amtsträger und Favoriten im Umkreis der Reichsfürsten in der Frühen Neuzeit (Zeitschrift für historische Forschung, Beih. 32), Berlin 2003, S. 312.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Wallenstein – ›Zweiter Mann im Staat‹ oder ›Staat im Staat‹?
Untertitel
Zur Rolle Wallensteins im Dreißigjährigen Krieg
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Geschichte)
Veranstaltung
Der Dreißigjährige Krieg
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
22
Katalognummer
V152695
ISBN (eBook)
9783640649266
ISBN (Buch)
9783640649006
Dateigröße
657 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wallenstein, Generalat, Dreißigjähriger, Krieg, Staat, Golo, Mann, Kaiser, Friedland, Hellmut, Diwald
Arbeit zitieren
Björn Heigel (Autor:in), 2010, Wallenstein – ›Zweiter Mann im Staat‹ oder ›Staat im Staat‹?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152695

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