Leseprobe
I Inhaltsverzeichnis
II Abbildungsverzeichnis
III Tabellenverzeichnis
IV Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Struktur der Arbeit
2 Photovoltaik: Eine deutsche Erfolgsstory
2.1 Entwicklung der Photovoltaik
2.2 Die Sonnenwende in Deutschland
3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
3.1 Historische Entwicklung der Förderung Erneuerbarer Energien in Deutschland
3.2 Rahmenbedingungen
4 Branchenprofil Photovoltaik
4.1 Ein Überblick über den deutschen Solarmarkt
4.2 Struktur der Photovoltaikbranche
4.3 Strategische Positionierung
4.4 Investitionen und Forschung
4.5 Technik
5 Volkswirtschaftliche Gesamtbelastung
5.1 Kostenwirkungen
5.1.1 Beschaffungsmehrkosten
5.1.2 Regel- und Ausgleichsenergie
5.1.3 Verwaltungskosten und Brennstoffmehrbedarf
5.1.4 Ausbau des deutschen Stromnetzes
5.2 Nutzenwirkungen
5.2.1 Wertschöpfung in Deutschland
5.2.2 Reduktion externer Kosten bei der Stromerzeugung
5.2.3 Merit-Order-Effekt
5.2.4 Einsparung bei Energieimporten
5.3 Einfluss auf den Arbeitsmarkt
6 Analyse der Diskussion um die Kürzung der Photovoltaik-Förderungen
6.1 Kürzung der Photovoltaik-Förderungen
6.1.1 Standpunkt der Politik
6.1.2 Standpunkt der Photovoltaikbranche
6.1.3 Quo vadis Solarenergie
6.2 Modulpreise und Standortwahl
6.3 Dezentrale Energieversorgung
7 Fazit Photovoltaikförderung
8 Ausblick
V Literaturverzeichnis
I Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Wertschöpfungskette Photovoltaikindustrie in Deutschland
Abbildung 2: Inlands- und Auslandsumsätze von Zulieferbetrieben, Industrie und Großhandel im Zeitraum 2000-2010
Abbildung 3: Nettoinvestitionen der deutschen Photovoltaikbranche
Abbildung 4: Externe Kosten der Stromerzeugung (DK: Dampfkraftwerk; GuD: Gas- und Dampfkraftwerk)
II Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Vergütungssätze
Tabelle 2: Degression der Vergütungssätze (*als erster Vergütungssatz für diese neu eingeführte Dachklasse)
Tabelle 3: Einsparung bei Energieimporten 2004 - 2006
IV Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
„I'd put my money on the sun and solar energy. What a source of power! I hope we don't have to wait till oil and coal run out before we tackle that."1
Diese Vision einer Energieerzeugung durch die Sonne formulierte Thomas Edison kurz vor seinem Tod 1931 bei einer Unterredung mit dem Automobiltycoon Henry Ford und mit Harvey Firestone. Mit dem Einläuten des 21. Jahrhunderts sollte er Recht behalten. Die Energiewirtschaft und vor allem die erneuerbaren Energien werden die Leitindustrie im 21. Jahrhundert sein. Durch das enorme Wachstumspotential und durch innovative Technologien wird die Automobilindustrie als Leitindustrie des 20. Jahrhundert abgelöst. Angesichts der immer knapper werdenden Ressourcen von Erdöl und Gas sowie der sich beschleunigende Klimawandel sind neue, nachhaltige Arten der Stromerzeugung von elementarer Bedeutung. Deutschland gilt auf der Welt als Vorreiter dieser neuen Energiebewegung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt vielen Staaten als Orientierung für eine klimafreundliche Energiewirtschaft. Der Strukturwandel brauchte seine Zeit. Stellte die Wasserkraft früher den Großteil der erneuerbaren Stromerzeugung, so ist die heutige Stromerzeugung auf unterschiedlichen Schultern verteilt. Der Boom der Wind- und Solarenergie mit hohen Wachstumsraten machte die Windenergie zum größten Beitragsleister mit über 50% Anteil an der gesamten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Der Trend in Richtung Biomasse sowie neue Erzeugungsarten, die größtenteils - wie Wellenkraftwerke oder die Geothermie - noch in der Erforschung sind, lassen auch in Zukunft hohe Wachstumsraten im Bereich der erneuerbaren Energien prognostizieren. So ist der Anteil am Bruttostromverbrauch aus erneuerbaren Energiequellen von 18 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Anfang der 90er-Jahre auf rund 90 Milliarden kWh 2008 gestiegen; dies sind rund 15% Wachstum.
Der Aufschwung der erneuerbaren Energien hat einen flexiblen und innovativen Spitzentechnologiemarkt in Deutschland entstehen lassen. In allen Erzeugungsarten gehören deutsche Hersteller mit zu den Marktführern und können selbst in Zeiten wie der Finanzkrise auf steigende Umsätze hoffen. Vor allem die Pho- tovoltaikindustrie hat sich, durch den parteiübergreifenden Entschluss zur Förderung der erneuerbaren Energien, zum Weltmarktführer entwickelt. Der Erfolg ist durch zwei Effekte zu begründen. Die exogenen Kräfte bewirken starke Wachstumsraten im Bereich der regenerativen Energieerzeugung. Hier sind vor allem die Ressourcenverknappung von Erdöl und Gas sowie die steigende Energienachfrage der BRIC-Länder (Brasilien, Russland, Indien und China) zu nennen. Auf der anderen Seite ist der Standort Deutschland durch seinen starken Mittelstand und die Innovationskraft bekannt. Die endogenen Kräfte sind dadurch gegeben und schaffen durch gesetzliche Rahmenbedingungen Investitionspotential und den Aufbau regionaler Kompetenzzentren wie das Solar Valley Mitteldeutschland. Mit steigenden Produktivitätsfortschritten wird die Netzparität von erneuerbaren Energien zur konventionellen Energieversorgung mittelfristig erreicht. Diese ist die Grundlage für den nachhaltigen Erfolg in der Branche, da nur durch die Netzparität die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig bleibt. Unter bestimmten Umständen ist diese im Bereich der Pho- tovoltaik sogar schon heute in Teilen Süddeutschlands gegeben.
Die Energiebranche und vor allem die vier großen deutschen Energieversorger (E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW) stehen vor ihrem größten Umbruch seit der Privatisierung. Das Zeitalter der dezentralen, erneuerbaren Energieversorgung wird eingeläutet.
1.1 Problemstellung
Die erneuerbaren Energien werden als Heilsbringer für eine bessere und umweltfreundlichere Zukunft gesehen. Der Wandel im Energiemix hin zu „grünen Technologien" kostet die Bundesregierung und den Verbraucher durch verschiedene Förderinstrumente jährlich Milliarden Euro. Sind die geltenden Förderinstrumente noch effektiv oder hat sich das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) überlebt? Ist der Wandel zur sauberen, „grünen", nicht-atomaren Energiewirtschaft zurzeit überhaupt noch finanzierbar oder sollen die Subventionen gekürzt werden? Die Aufgabe dieser Bachelor Thesis ist die Analyse zur Zukunftsfähigkeit der erneuerbaren Energien und die Beantwortung dieser Fragen.
Durch die unterschiedlichen Arten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat sich der Autor dazu entschlossen, einen erneuerbaren Energieträger herauszustellen und einer tiefergehenden Analyse zu unterziehen. Der Schwerpunkt dieser Thesis liegt hier im Bereich der Photovoltaik. Diese Branche wird zurzeit noch durch hohe EEG-Vergütungssätze gefördert und hat in den vergangenen Jahren ein enormes Wachstum erzielt.
1.2 Struktur der Arbeit
In Kapitel 2 wird kurz ein Einblick in die Geschichte der Photovoltaik in Deutschland, vor allem der Entwicklung ab 1990, gegeben. Kapitel 3 widmet sich den gesetzlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Allgemeinen, mit dem Fokus auf die relevanten Gesetze für die Photovoltaik. Es werden hier die unterschiedlichen Fördergesetze bis zur finalen Fassung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes beleuchtet. In Kapitel 4 wird die Photovoltaikbranche mit ihren unterschiedlichen Facetten behandelt. Neben einer allgemeinen Einführung in die Branche mit aktuellen Kennzahlen wird auch die Notwendigkeit von „Forschung & Entwicklung" aufgezeigt. Um dem Leser einen kurzen Einblick in die „Solare Spitzentechnologie" zu geben, schließt das Kapitel mit einem kleinen Exkurs in die aktuell vorhandene Modultechnik ab. Es greift ebenfalls die Wichtigkeit der Standortwahl mit ihren unterschiedlichen Auswirkungen wie den Neigungswinkel der Module und deren Verschattung auf. In Kapitel 5 werden die volkswirtschaftlichen Gesamtbelastungen für Deutschland thematisiert. Hier werden vor allem die Kosten- und Nutzenwirkungen der erneuerbaren Energien im Allgemeinen wie auch die der Photovoltaikenergie analysiert. Neben einer Gegenüberstellung unterschiedlicher Kosten- und Nutzenfaktoren, wie z.B. der Vermeidung von Brennstoffimporten, dem induzierten Umsatz in Deutschland durch die Photovoltaikindustrie, aber auch den Beschaffungsmehrkosten, wird auch ein Einblick auf die Effekte auf dem Arbeitsmarkt gegeben. Das 6. Kapitel umfasst die aktuelle Debatte um die Kürzung der Solarförderung. Hier werden alle Standpunkte der verschiedenen Parteien beleuchtet. Auch aktuelle Trends wie der Preisverfall bei den Solarmodulen und der Aufbau einer dezentralen Energieversorgung in Deutschland werden analysiert. Die Bachelor Thesis schließt mit dem 7. und 8. Kapitel ab, welche ein Fazit aus den Erkenntnissen der Bachelor Thesis ziehen und einen kurzen Ausblick auf die Zukunft der Pho- tovoltaik im Verbund mit den erneuerbaren Energien in Deutschland geben.
2 Photovoltaik: Eine deutsche Erfolgsstory
Im folgenden Kapitel wird auf die Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland eingegangen. Hierbei werden die unterschiedlichen Förderprogramme, die der Photovoltaikindustrie ihren Weg zum heutigen Status als grüne Zukunftstechnologie geebnet haben, erklärt. Der Bogen wird von ersten wissenschaftlichen Anlagen zur Erforschung der Photovoltaik über die ersten Anwendungsmöglichkeiten in Deutschland bis zum endgültigen Durchbruch als dezentrales netzgekoppeltes System zur Elektroenergieeinspeisung mit dem 1.000- und 100.000- Dächer-Programm der Bundesregierung gespannt.
2.1 Entwicklung der Photovoltaik
Die installierte Photovoltaik-Kapazität im Jahre 1990 lag in Deutschland bei nicht einmal 2 MWp. Von den alleine 2008 neu installierten Photovoltaik- Kapazitäten in Höhe von 1.650 MWp konnte man damals nur träumen. Vor allem dienten die installierten 2 MWp überwiegend Forschungs- und Demonstrationsanlagen, wie z.B. die Anlage in Pellworm (Baujahr 1983) mit 300 kWp, eine für damalige Verhältnisse sehr hohe Leistung. Diese großen Anlagen wurden ausschließlich von den großen Energieversorgungsunternehmen gebaut und meist ebenerdig errichtet. Kleine dezentrale Photovoltaikanlagen auf Häuserdächern waren zu diesem Zeitpunkt nahezu unbekannt. Auch die Kenntnisse über Planung, Montage und Betrieb solcher Anlagen fehlte in diesen Jahren, vor allem bei den kleinen dezentralen Anlagen. In der ehemaligen DDR wurde erst nach der deutschen Einheit im September 1990 die erste netzgekoppelte Anlage errichtet und ans Netz angeschlossen. Zu jener Zeit galt die Photovoltaik vor allem als Option für die Versorgung netzferner Verbraucher bzw. als Möglichkeit zur Energieversorgung von Geräten mit geringer Leistungsaufnahme. Hier ist vor allem die Verbreitung von Parkscheinautomaten, Verkehrsleitsystemen oder Taschenrechnern zu nennen, die mit der neuartigen Photovoltaik ausgestattet wurden. Das Angebot von Solarmodulen und anderem elektrotechnischem Zubehör war sehr gering und die Kosten für den Aufbau einer Photovoltaikanlage dementsprechend sehr hoch.2
2.2 Die Sonnenwende in Deutschland
Dies sollte sich mit dem „Bund-Länder-l.OOO-Dächer-Photovoltaik-Programm", kurz „l.OOO-Dächer-Programm", nachhaltig ändern. Dieses Förderprogramm wurde 199O unter Initiative vom damaligen Bundesministerium für Forschung und Technik (heute: Bundesministerium für Bildung und Forschung) als Breitentest gestartet, um den Entwicklungsbedarf der Photovoltaiktechnik zu bewerten. Es sollte ebenfalls ein Fokus auf die Entwicklung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen mit kleiner Leistung gelegt werden. Das Programm war für die „alten" Bundesländer konzipiert, jedoch wurde es durch die veränderte politische Lage im Juli 1991 auch auf die „neuen" Bundesländer ausgeweitet.
Die Bedingung, um gefördert zu werden, war die Montierung von netzgebundenen Photovoltaikanlagen mit 1 bis 5 kW Spitzenleistung auf Dächern von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Die geförderten Anlagen mussten von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland hergestellt werden. Die Photovoltaikanlagen wurden mit drei verschiedenen Zählern ausgeliefert, die die Erträge der Anlage, die Stromeinspeisung in das Stromnetz und die aus dem Netz bezogene Leistung ermittelten. Darüber hinaus mussten die Anlagenbetreiber 5 Jahre die unterschiedlichen Zähler ablesen und an das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) in Freiburg übermitteln.
Im Zeitraum von 1991 bis 1995 wurden knapp 2.OOO dieser netzgekoppelten Photovoltaikanlagen auf den Dächern der förderungsfähigen Personenhaushalte installiert und erzeugten eine durchschnittliche Spitzenleistung von 2,64 kWp. Obwohl die Förderung bis zu 7O% betrug, mussten die Besitzer einer Photovoltaikanlage rund 1O.OOO € persönlich investieren. Dies tat der Antragswelle von bis zu 6O.OOO allgemeinen Anfragen und 4.OOO konkreten Antragsstellungen keinen Abbruch. So wurde der Name des 1.OOO-Dächer-Programms in den allgemeinen Sprachgebrauch aufgenommen, obwohl deutlich mehr Anlagen in Deutschland installiert wurden. Nach dem Auslaufen des 1.000-Dächer- Programms sah es zunächst so aus, als ob die netzgekoppelte Photovoltaik keine Zukunft in Deutschland mehr hatte.
Das 1991 eingeführte Stromeinspeisungsgesetz setzte eine durchschnittliche Einspeisevergütung von 8,5 ct/kWh3 für Solarstrom fest. Die damaligen Stromgestehungskosten aus Photovoltaikanlagen lagen bei 90 ct/kWh und die garantierten Vergütungssätze stellten keinen finanziellen Anreiz für potentielle Investoren da. So gerieten viele kleine Unternehmen der noch jungen Branche in finanzielle Schwierigkeiten. Umweltverbände und die sich entwickelnde Photo- voltaikindustrie führten daraufhin eine intensive politische Diskussion über die Zukunft von Erneuerbaren Energien und vor allem der Photovoltaik in Deutschland. Hier wurden unterschiedliche Wege debattiert. So forderte der Solarförderverein Aachen „eine kostendeckende Vergütung für eingespeisten Solarstrom"4, die Umweltschutzorganisation Greenpeace präferierte die Förderung von Wind- und Photovoltaikenergie zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, wobei ein Mix aus Eigenanteil und intensiver Förderung als Königsweg angesehen wurde.
Im Jahr 1999 wurde das 100.000-Dächer-Programm als Teil des neuen Erneu- erbaren-Energien-Gesetzes (EEG) aufgelegt, das die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen bis Ende 2003 förderte. Dieses Programm brachte dann letztendlich den Durchbruch von netzgekoppelter Photovoltaik in Deutschland. Förderungsfähige Personen oder Unternehmen konnten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsreduzierte Kredite beantragen. Die KfW förderte das Programm im November 2002 mit rund 1 Mrd. €. Ende 2003 lief das Programm aus, da die Grenze von 300 MW installierter Leistung überschritten wurde.5 Um Photovoltaik jedoch weiterhin zu fördern, wurde das EEG zum 01. August 2004 novelliert und die Vergütungssätze angepasst.6
3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Im folgenden Kapitel wird auf die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland eingegangen. Zuerst wird die Gesetzgebung in Deutschland beschrieben, die mit der Einführung des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahre 1991 das erfolgreichste Programm zur Einführung von erneuerbaren Energien in Europa schuf. Darüber hinaus wird die Weiterentwicklung des Stromeinspeisungsgesetzes, das die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Novellierung zum jetzigen Stand (01. Januar 2009) zur Folge hatte betrachtet. Zum Schluss werden die wichtigsten Rahmenbedingungen im EEG mit ihren Auswirkungen auf die Zukunft erläutert.
3.1 Historische Entwicklung der Förderung Erneuerbarer Energien in Deutschland
Der Vorläufer des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes war das Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG), das am 01. Januar 1991 für die gesetzliche Regelung der erneuerbare Energien in Deutschland eingeführt wurde. Mit diesem Gesetz wurde erstmals die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland ermöglicht und Energieversorgungsunternehmen waren verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu Mindestpreisen ins Netz aufzunehmen und zu vergüten.7 Die Einspeisevergütung orientierte sich dabei an den durchschnittlichen Strompreisen aller Endkunden des vorletzten Jahres. Dass das Stromeinspeisungsgesetz in Deutschland ein Erfolg wurde, belegen vor allem die Zahlen des Bundesumweltministeriums. So stieg zum Beispiel die Stromerzeugung durch Windenergie von 71 GWh im Jahre 1990 auf 4489 GWh Ende 1998. Auch die Photovoltaik steigerte die Stromerzeugung mit Förderung des Stromeinspeisungsgesetzes von 0,6 GWh (1990) auf 32 GWh (1998).8 Durch schwankende Strompreise im Zuge der Liberalisierung des deutschen Strommarktes führte dies zu einer Unsicherheit bei potentiellen Investoren, die keine genauen Angaben über die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien erhalten konnten.
Eine Neugestaltung des StromEinspG führte daraufhin zu einer Einspeisevergütung unabhängig von der allgemeinen Strompreisentwicklung. Am 29. April 1998 kam es zu einer wettbewerbsorientierten Energierechtsnovelle, in der der Gesetzgeber die sogenannte „doppelte 5-Prozent-Deckel-Regelung" einführte um die finanzielle Belastung einzelner Energieversorgungsunternehmen zu begrenzen.9 Diese Regelung wurde im Zuge des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes aber wieder abgeschafft, da sie sich als zu starke Bremse für den Ausbau der erneuerbaren Energien herausstellte.
Am 01. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft, das das Stromeinspeisungsgesetz ablöste. Auch hier ist das Ziel des EEG eine nachhaltige Energieversorgung zu ermöglichen, was auch der Titel des Gesetzes verdeutlichen sollte; „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien". Hervorzuheben ist vor allem die Erhöhung der Vergütungssätze auf rund 50 ct/kWh für Strom aus Photovoltaikanlagen, was im Zusammenhang mit dem 100.000- Dächer-Programm den wirtschaftlichen Ausbau der PV-Energie in Deutschland gewährleistet. Durch Novellierungen wurde das EEG in den folgenden Jahren formell erweitert und weist eine Reihe von wesentlichen Änderungen und Neuerungen auf.10 11 So wurde am 01. Januar 2004 das Photovoltaik-Vorschaltgesetz beschlossen, das die Vergütungssätze für solare Strahlungsenergie verbessert und den 1.000-MW-Deckel aufhebt.11 Ebenfalls wurde durch die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein C02-Minderungs- und Umweltprogramm für Privathaushalte und gewerbliche Unternehmen eingeführt. Dieses bietet nun nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen.12
Die Neufassung des EEG ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist es gemäß §1 Abs. 1 EEG, „(...) im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen".13 In der Neufassung des EEG ist außerdem festgeschrieben, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30% und danach kontinuierlich zu erhöhen ist.14 Dies ist eine signifikante Steigerung gegenüber der alten EEG-Fassung vom 01. Dezember 2006, wo der Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2010 mindestens 12,5% und im Jahr 2020 mindestens 20°% betragen sollte. Das EEG dient der Ansiedelung von Umwelttechnologien, die zu den wichtigsten Zukunftsmärkten des 21. Jahrhunderts zählen. Durch die gesetzliche Regelung des EEG kann die Nachfrage nach erneuerbaren Energien angekurbelt werden und verbessert dadurch die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit zu vorhandenen fossilen Energieträgern.15
3.2 Rahmenbedingungen
Der Anwendungsbereich des EEG wird im § 2 EEG erläutert, welcher den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien an die Energienetze vorsieht. Im Gegensatz zur angesprochenen „doppelten-5- Prozent-Deckel-Regelung" wird im neuen EEG ein „bundesweiter Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms"16 vorgenommen. Dies dient vor allem dazu, Energieversorgungsunternehmen zu entlasten, die eine überdurchschnittliche Strommenge aus erneuerbaren Energien einspeisen mussten. Im EEG wird die Abnahme-, Übertragungs- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber gegenüber den Stromerzeugern aus erneuerbaren Energien geregelt. So sind die Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unverzüglich an ihr Netz anzuschließen und den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen abzunehmen und zu übertragen.17 Hier ist vor allem § 5 Abs. 4 EEG zu beachten, der den Netzbetreiber nicht von der Netzanschlussgarantie befreit, wenn das Stromnetz den Ansprüchen nicht genügt. Dies kann zur Folge haben, dass der Netzbetreiber auf eigene Kosten sein vorhandenes Stromnetz erweitern bzw. verstärken muss.18 Auch die Kosten sind im Abschnitt 3 des Gesetzes genau geregelt. So müssen die Anlagenbetreiber gemäß § 13 Abs. 1 EEG für die notwendigen Kosten für den Anschluss der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien selbst tragen. Dies sind vor allem die notwendigen Messinstrumente an den Verknüpfungspunkten zur Erfassung der Strommengen und nicht die Kapazitätserweiterung des Netzes19.
Die im Gesetz festgelegten Vergütungssätze sind abhängig von der Art der Anlage sowie auch vom Jahr der Inbetriebnahme. Der Netzbetreiber muss dem Anlagenbetreiber die im Gesetz festgesetzten Vergütungssätze für die eingespeiste Strommenge zahlen, die in den §§ 18 bis 33 definiert sind. Hierbei handelt es sich gemäß § 4 Abs. 1 EEG um ein Gesetzliches Schuldverhältnis, das einen unmittelbaren Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen hat und der Netzbetreiber dies nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen darf.20 Der Anlagenbetreiber bekommt nur eine Vergütung für den Strom, wenn die Anlage im Anlagenregister eingetragen wurde.21 Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (u.a. Photovoltaik) beträgt gemäß § 32 Abs. 1 EEG die Vergütung mindestens 31,94 ct/kWh.22 Der Vergütungszeitraum für Photovoltaikanlagen beträgt 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme der Anlage.23
In der folgenden Tabelle sind die unterschiedlichen Vergütungssätze für Solarstromanlagen für 2009 und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr zu sehen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Vergütungssätze
Im Gesetz ist außerdem festgeschrieben, dass es eine jährliche Degression der Vergütungssätze bei den erneuerbaren Energieträgern gibt. Seit 2005 sank diese im Photovoltaikbereich jährlich um 5% bei Anlagen, die auf einem Gebäude oder als Lärmschutzwand installiert waren, und um 6,5 % bei Freiflächenanlagen. Im aktuellen Gesetzestext steigen die Degressionssätze auf 8 bis 10%.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Degression der Vergütungssätze (*als erster Vergütungssatz für diese neu eingeführ te Dachklasse)
In diesem Kapitel wurde die historische Entwicklung der Gesetzgebung in Deutschland erläutert und es wurde auf die geltenden Rahmenbedingungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes eingegangen. Im folgenden Kapitel wird die Solarmarktbranche in Deutschland, deren Struktur und Innovationskraft analysiert.
4 Branchenprofil Photovoltaik
Im folgenden Kapitel wird ein kurzer Überblick über die Entwicklung des deutschen Solarmarktes durch die staatliche Förderung bis ins Jahr 2009 gegeben. Danach richtet sich der Fokus auf die Struktur der Photovoltaikbranche und auf die Analyse der Wertschöpfungskette der Photovoltaikindustrie und deren Abhängigkeit vom Export. Erläutert wird ebenfalls noch die Notwendigkeit von Investitionen der Branche und von Forschung nach neuen innovativen High-Tech- Produkten. Zum Schluss wird ein Einblick in die Technik gegeben und es wird beschrieben, welche Faktoren für die wirtschaftliche Nutzung von Photovoltaikanlagen wichtig sind.
4.1 Ein Überblick über den deutschen Solarmarkt
Deutschland gilt seit der Förderung erneuerbarer Energien als weltweit attraktivster Photovoltaikmarkt. Stabile politische Rahmenbedingungen und eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz führten zu einem stetigen Wachstum der Photovol- taikleistung in Deutschland.24 Mit der Einführung des EEG im Jahr2000 ist der Umsatz der deutschen Photovoltaikindustrie (PV-Industrie), die Silizium, Wafer, Module und Zellen herstellen von 0,22 Mrd. € (2000) auf 6,14 Mrd. € (2007) gestiegen. Die Zulieferer, die u.a. im Maschinenbau tätig sind, steigerten ihre Umsätze von 0,23 Mrd. € (2005) auf 2,39 Mrd. € (2008).25 Betrug der Gesamtbestand installierter netzgekoppelter Solarstromleistung zur Einführung des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahre 1991 noch 3 MWp in Deutschland, so stieg die Leistung auf 3.833 MWp 2007 an.26 Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) schätzt, dass 2009 ca. 8000 MWp ans deutsche Stromnetz angeschlossen werden, was einem Zuwachs von rund 44% entspricht.27
[...]
1 25.01.2010 Übersetzung des Autors: Ich würde mein Geld auf die Sonne und die Solarenergie setzen. Was für eine Energiequelle! Ich hoffe, wir müssen nicht erst die Erschöpfung von Erdöl und Kohle abwarten, bevor wir das angehen.
2 vgl. Hoffmann 2OO8
3 Anmerkung: Der Autor rechnet die Vergütungssätze von Deutsche Mark in Euro um.
4 Hoffmann 2008
5 vgl. Hoffmann 2008
6 Deutscher Bundestag 01.08.2004, S. 1922
7 Deutscher Bundestag 01.01.1991, S. 2633
8 vgl. Böhme, Dürrschmidt November 2009, S. 16
9 Deutscher Bundestag 29.04.1998, S. 730-736
10 vgl. Müller 2004, S. 237-247
11 Deutscher Bundestag 01.01.2004
12 vgl. Bundesministerium für Umwelt 30.12.2003
13 Deutscher Bundestag 01.01.2009
14 Deutscher Bundestag 01.01.2009
15 vgl. Nill-Theobald u. a. 2008, S. 452, Bundesministerium für Umwelt 30.12.2003
16 vgl. Deutscher Bundestag 01.01.2009
17 Deutscher Bundestag 01.01.2009, S. 2076
18 Deutscher Bundestag 01.01.2009, S. 2078
19 Deutscher Bundestag 01.01.2009, S. 2078
20 Deutscher Bundestag 01.01.2009, S. 2076
21 Deutscher Bundestag 01.01.2009, S. 2078
22 Deutscher Bundestag 01.01.2009, S. 2083
23 Deutscher Bundestag 01.01.2009, S. 2080
24 vgl. Ruhl u. a. März 2008
25 Bundesverband Solarwirtschaft e.V. November 2009, S. 2 Anmerkung: Der Autor versucht, weitgehend auf die Studien des Branchenverbandes Solarwirtschaft zu verzichten, da bei seinen Nachforschungen hohe Abweichungen gegenüber neutraleren Studien bemerkt wurden. Die Quellenangaben stützen sich, soweit es möglich ist, auf die Studien des Bundesumweltministeriums, die mit seinen Ergebnissen als neutral erachtet werden können.
26 vgl. Böhme, Dürrschmidt November 2009, S. 19
27 vgl. Bundesverband Solarwirtschaft e.V. November 2009, S. 2