Wenn bisher der Inhaber von Urheberrechten in seinen Rechten verletzt wurde und er zur Durchsetzung dieser eine Auskunft von Dritten einholen musste, war dies bislang nicht gesetzlich, sondern nur im Rahmen des Gewohnheitsrechts geregelt. Wenn die angestrebte Auskunft zudem nur unter Verwendung von Verkehrsdaten i. S. v. § 3 Nr. 30 TKG erlangt werden konnte, musste der Rechteinhaber zunächst einen Umweg über das strafrechtliche Verfahren nehmen, um durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft die notwendigen Auskünfte zu erlangen. Damit waren die praktisch hoch relevanten Bereiche der Internetpiraterie und der Auskunftsbegehren gegen Internet-Provider nur unzureichend geregelt.
Um diesen Mangel abzustellen hat der Gesetzgeber mit dem GeistEigVerbG nun in § 101 UrhG erstmals einen Auskunftsanspruch über Dritte normiert und führte in diesem Zusammenhang zugleich ein gesondertes Verfahren zur Verkehrsdatenauskunft ein. Die damit einhergehenden Änderungen sind Gegenstand dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Der Auskunftsanspruch über Dritte nach § 101 UrhG
- I. Drittauskunft (§ 101 Abs. 2 UrhG)
- 1. Zweck und systematische Stellung
- 2. Berechtigte und Verpflichtete des Drittauskunftsanspruchs
- 3. Offensichtliche Rechtsverletzung und Klageerhebung
- 4. Gewerbliches Ausmaß
- 5. Zeugnisverweigerungsrecht der Verpflichteten
- 6. Verhältnismäßigkeit (§ 101 Abs. 4 UrhG)
- 7. Einstweilige Verfügung (§ 101 Abs. 7 UrhG)
- 8. Umfang des Anspruchs (§ 101 Abs. 3 UrhG)
- 9. Zwischenbewertung zur Drittauskunft
- II. Verkehrsdatenauskunft (§ 101 Abs. 9 UrhG)
- 1. Verfahren
- 2. Zuständigkeit
- 3. Beschwerderecht
- 4. Problemfelder der Verkehrsdatenauskunft
- 5. Zwischenbewertung zur Verkehrsdatenauskunft
- I. Drittauskunft (§ 101 Abs. 2 UrhG)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht den Auskunftsanspruch über Dritte nach § 101 UrhG. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Problemfelder dieses Anspruchs umfassend darzustellen.
- Der Zweck und die systematische Stellung des Auskunftsanspruchs nach § 101 UrhG
- Die Berechtigten und Verpflichteten des Drittauskunftsanspruchs
- Der Umfang des Auskunftsanspruchs und seine Grenzen
- Die Problemfelder der Verkehrsdatenauskunft nach § 101 Abs. 9 UrhG
- Die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen des Auskunftsanspruchs
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Diese Einführung legt den Grundstein für die gesamte Arbeit, indem sie den Auskunftsanspruch über Dritte nach § 101 UrhG einführt und die Bedeutung des Themas im Kontext des Urheberrechts herausstellt. Sie skizziert den Aufbau der Arbeit und die Methodik, die zur Bearbeitung der Forschungsfrage angewendet wird. Die Einleitung liefert einen Überblick über die zentralen Fragestellungen und die Struktur der folgenden Kapitel, um dem Leser einen roten Faden durch die Argumentation zu bieten und den Kontext der dargestellten Rechtsmaterie zu verdeutlichen. Insbesondere wird die Relevanz des Themas im digitalen Zeitalter hervorgehoben, wo der Schutz von Urheberrechten vor dem Hintergrund der Online-Verbreitung von Inhalten besonders wichtig ist.
B. Der Auskunftsanspruch über Dritte nach § 101 UrhG: Dieses Kapitel bildet den Kern der Arbeit und analysiert den Auskunftsanspruch über Dritte gemäß § 101 UrhG umfassend. Es behandelt sowohl die Drittauskunft nach § 101 Abs. 2 UrhG als auch die Verkehrsdatenauskunft nach § 101 Abs. 9 UrhG. Die einzelnen Unterkapitel untersuchen detailliert die Voraussetzungen, den Umfang und die Grenzen des Anspruchs, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Literatur. Dabei werden die Interessen der Rechteinhaber mit den Rechten der betroffenen Dritten sorgfältig abgewogen und die potenziellen Konflikte analysiert. Das Kapitel beleuchtet kritische Punkte und Problemfelder, um ein umfassendes Verständnis der komplexen Rechtslage zu vermitteln. Die Zwischenbewertungen nach den Abschnitten zur Drittauskunft und Verkehrsdatenauskunft bieten eine Zusammenfassung der bisher gewonnenen Erkenntnisse und leiten zum nächsten Abschnitt über.
Schlüsselwörter
§ 101 UrhG, Drittauskunft, Verkehrsdatenauskunft, Urheberrecht, Rechtsverletzung, Gewerbliches Ausmaß, Verhältnismäßigkeit, Internet Service Provider (ISP), Datenschutz.
Häufig gestellte Fragen zur Seminararbeit: Auskunftsanspruch über Dritte nach § 101 UrhG
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit befasst sich umfassend mit dem Auskunftsanspruch über Dritte nach § 101 UrhG. Sie untersucht die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Problemfelder dieses Anspruchs im Urheberrecht.
Welche Aspekte des § 101 UrhG werden behandelt?
Die Arbeit analysiert sowohl die Drittauskunft (§ 101 Abs. 2 UrhG) als auch die Verkehrsdatenauskunft (§ 101 Abs. 9 UrhG). Detailliert untersucht werden Zweck, systematische Stellung, berechtigte und verpflichtete Personen, Voraussetzungen wie offensichtliche Rechtsverletzung und gewerbliches Ausmaß, Zeugnisverweigerungsrecht, Verhältnismäßigkeit, einstweilige Verfügungen, Umfang des Anspruchs und die jeweiligen Problemfelder.
Welche Zielsetzung verfolgt die Seminararbeit?
Ziel ist die umfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Problemfelder des Auskunftsanspruchs über Dritte nach § 101 UrhG. Es werden die Interessen der Rechteinhaber mit den Rechten der betroffenen Dritten abgewogen und potenzielle Konflikte analysiert.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit konzentriert sich auf den Zweck und die systematische Stellung des Auskunftsanspruchs, die Berechtigten und Verpflichteten, den Umfang und seine Grenzen, die Problemfelder der Verkehrsdatenauskunft und die Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Wie ist die Seminararbeit strukturiert?
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung, die den Auskunftsanspruch einführt und die Bedeutung des Themas im Kontext des Urheberrechts herausstellt. Der Hauptteil analysiert detailliert den Auskunftsanspruch über Dritte nach § 101 UrhG, gegliedert in Drittauskunft und Verkehrsdatenauskunft mit jeweiligen Unterkapiteln. Zwischenbewertungen fassen die Erkenntnisse zusammen. Schliesslich werden Schlüsselwörter genannt.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Relevante Schlüsselwörter sind: § 101 UrhG, Drittauskunft, Verkehrsdatenauskunft, Urheberrecht, Rechtsverletzung, Gewerbliches Ausmaß, Verhältnismäßigkeit, Internet Service Provider (ISP), Datenschutz.
Werden Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt?
Ja, die Arbeit berücksichtigt die relevante Rechtsprechung und Literatur, um ein umfassendes Verständnis der komplexen Rechtslage zu vermitteln.
Welche Bedeutung hat das Thema im digitalen Zeitalter?
Der Schutz von Urheberrechten im digitalen Zeitalter, insbesondere vor dem Hintergrund der Online-Verbreitung von Inhalten, wird als besonders wichtig hervorgehoben. Der Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG spielt dabei eine zentrale Rolle.
- Arbeit zitieren
- Diplom-Betriebswirt (FH) Josef Partenhauser (Autor:in), 2010, Der Auskunftsanspruch über Dritte nach § 101 UrhG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152718