Die Entwicklung der Nachhaltigkeit von den Anfängen bis in das Umweltrecht


Studienarbeit, 2010

11 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

I. Bedeutung und Entwicklung des Begriffes Nachhaltigkeit
A. Begriffsklärung und außerrechtliche Nachhaltigkeitsentwicklung
1. Nachhaltigkeit + Entwicklung = nachhaltige Entwicklung
2. Waldwirtschaft und Nachhaltigkeit
3. „sustainable development“ in der Wissenschaft
B. Nachhaltigkeitsentwicklung im Umweltvölkerrecht
1. Der Erdgipfel in Rio und die Leitlinie „sustainable development“
2. Die Brundtland-Kommission und ihr Bericht
3. Nach der UNCED
C. Nachhaltigkeitsentwicklung im Europäischen Umweltrecht
1. Das europäische Umweltintegrationsprinzip für Nachhaltigkeit

II. Umsetzung der Nachhaltigkeit im nationalen Umweltrecht

III. Rechtliche Gewährleistung von Nachhaltigkeit am Beispiel des Waldes
A. Völkerrechtliche Gewährleistung von Nachhaltigkeit in Wäldern
B. Europarechtliche Gewährleistung von Nachhaltigkeit in Wäldern
C. Bundes- und länderrechtliche Gewährleistung von Nachhaltigkeit in Wäldern

I. Bedeutung und Entwicklung des Begriffes Nachhaltigkeit

A. Begriffsklärung und außerrechtliche Nachhaltigkeitsentwicklung

1. Nachhaltigkeit + Entwicklung = nachhaltige Entwicklung

Der Begriff Nachhaltigkeit fällt oft zusammen mit dem Begriff Entwicklung als „nachhaltige Entwicklung“. Beiden Begriffen gemein ist die enge Beziehung zu der Zeit, insbesondere der Zukunft. M. KLOEPFER schreibt, dass das Nachhaltigkeitsprinzip im Umweltrecht als spezielle Ausprägung des Vorsorgeprinzips, welches den Umweltschutzmaßnahmen eine in die Zukunft reichende Perspektive gibt, begriffen wird. Das Nachhaltigkeitsprinzip mit seinen Gedanken einer vorausschauenden Ressourcenbewirtschaftung emanzipiert sich in jüngster Zeit zunehmend zu einem eigenen Prinzip.[1] Nachhaltigkeit bedeutet, dass Generationen der Gegenwart Ressourcen nicht derart ausschöpfen, dass den Generationen der Zukunft diese Ressourcen nicht mehr für ihr Leben zur Verfügung stehen. Um nachfolgenden Generationen die gleichen Chancen auf Leben(-squalität) einzuräumen, ist es notwendig, dass Naturgüter maximal nur in dem Grad ihrer Regenerationsfähigkeit genutzt werden („Regenerationsprinzip“).[2] Mit nachwachsenden Rohstoffen ist so umzugehen, dass sie tatsächlich nachwachsen können.1

2. Waldwirtschaft und Nachhaltigkeit

In der Waldbewirtschaftung hat die ursprüngliche Nachhaltigkeit des Freiberger Berghauptmanns H. C. von CARLOWITZ (1713) heute die Bedeutung, keine Kahlschlag-Systeme zu betreiben, sondern Dauerwald-Systeme. Kahlschläge haben die Zerstörung des Ökosystems zur Folge und es dauert mehrere Jahrzehnte bis sich nur annähernd wieder ein dynamisches Gleichgewicht im Nachfolgebestand einstellt. Plenterwälder und andere schlagfreie Dauerwald-Systeme gewährleisten eine kontinuierliche Waldbestockung und ein Nebeneinander von Bäumen aller Altersstufen und Entwicklungsphasen einschl. eines Totholzanteils, wodurch das Waldökosystem sehr stabil ist. Je nach Betriebs- und Bestandeszielen wird lediglich ein Teil angestrebter Holzdurchmesser geerntet.[3],1 Die nachhaltige bzw. ökologische Waldbewirtschaftung entstand hier aus der Not heraus in Form von Holzknappheit und äußerte sich z. B. in Wiederaufforstungsmaßnahmen.[4]

3. „sustainable development“ in der Wissenschaft

Zusammen mit anderen Forschern verfasste D. L. MEADOWS im Auftrag des „Club of Rome“ anno 1972 die Studie „The Limits to Growth“[5] und publizierte sie als Buch. Hierbei flossen die Simulationsverfahren des Wissenschaftlers J. W. FORRESTER ein. 1992 folgte der Titel „Die neuen Grenzen des Wachstums“ sowie anno 2004 „Das 30-Jahre-Update“.[6] Wesentliche Wachstumsgrenzen werden durch die Nahrungsmittel- und Rohstoffknappheit und Umweltverschmutzung in Wechselbeziehung zum Bevölkerungsdruck gesetzt, so sinngemäß Ergebnisse der Studie bereits 1972. In dem Werk von 2004 wird der Kollaps bis 2100 vorausberechnet, sollte die Entwicklung wie mit den Basisdaten des Jahres 2002 voranschreiten.[7]

B. Nachhaltigkeitsentwicklung im Umweltvölkerrecht

1. Der Erdgipfel in Rio und die Leitlinie „sustainable development“

Die „nachhaltige Entwicklung“ bzw. „sustainable development“ wie sie auf der Konferenz von Rio 1992 im Bereich des Umweltvölkerrechts als politische Leitlinie in den internationalen Umwelt- und Entwicklungsbeziehungen etabliert werden konnte, verflechtet die Entwicklung eng mit den Politikzielen des Umweltschutzes, der dazu in die generationenübergreifende Entwicklungspolitik integriert wurde.[8] Aus dem Erdgipfel der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro[9] gingen die Riodeklaration, die Agenda 21 als Aktions- und Handlungsprogramm für das 21. Jahrhundert, die Wald-Grundsatzerklärung, das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen[10] und die Biodiversitätskonvention[11] hervor.[12],[13],[14] Diese Dokumente greifen die Wendung „sustainable development“ im Kern auf, d. h. in allen jenen Schriftstücken kommt der Begriff „nachhaltig“ vor, wie sich z. B. aus Artikeln der völkerrechtsverbindlichen Biodiversitätskonvention ergibt:

- Artikel 1 CBD[15]: beinhaltet die nachhaltige Nutzung der Bestandteile der biologi- schen Vielfalt

- Art. 6 CBD: Allgemeine Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung, z. B. nationale bzw.

sektorale bzw. sektorübergreifende Strategien, Pläne, Programme oder Politiken oder

ggf. deren Anpassung

- Art. 10 CBD: Nachhaltige Nutzung von Bestandteilen der biologioschen Vielfalt, z.

B. Einbeziehung bei innerstaatlichen Entscheidungen, Beschränkungen, Zusammen

arbeit[16]

[...]


[1] KLOEPFER, M.; 2008: Umweltschutzrecht. Verlag C. H. Beck. S. 64f., 67

[2] CZYBULKA, D., BUBBER, K.; 2008: RECHT DER BIODIVERSITÄT. Universität Rostock. S. 32, 56

[3] PFALZ, W.; PRIEN, S.; 2005: Ökologische Waldwirtschaft / Ökologischer Waldschutz, Teil I: Ökolo-

gische Waldwirtschaft. Universität Rostock. S. 36-40 und 53

[4] CZYBULKA, D., BUBBER, K.; 2008: RECHT DER BIODIVERSITÄT. Universität Rostock. S. 200

[5] Dt.: „Die Grenzen des Wachstums“

[6] Wikimedia Foundation Inc.:Wikipedia: Die Grenzen des Wachstums. URL:

http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Grenzen_des_Wachstums (Stand: 13.01.2010)

[7] CZYBULKA, D., BUBBER, K.; 2008: RECHT DER BIODIVERSITÄT. Universität Rostock. S. 52f.

[8] CZYBULKA, D., BUBBER, K.; 2008: RECHT DER BIODIVERSITÄT. Universität Rostock. S. 20f., 32

[9] Engl. United Nations Conference on Environment and Development (UNCED)

[10] Engl. Framework Convention on Climate Change (FCCC)

[11] Engl. Convention on Biological Diversity (CBD)

[12] CZYBULKA, D., BUBBER, K.; 2008: RECHT DER BIODIVERSITÄT. Universität Rostock. S. 20, 53

[13] LANGNER, S.; 2006: Reader Leitbild für Nachhaltigkeit. Universität Rostock. S. 27ff.,

[14] WRANIK, W.; 2009: Naturschutz, Teil 1: Texte. Universität Rostock. S. 18ff.

[15] CZYBULKA, D., BUBBER, K.; 2008: RECHT DER BIODIVERSITÄT. Universität Rostock. S. 48

[16] TÄUFER, K.; 2010: Vorlesung im Teilgebiet „Recht der Biodiversität“. Fernstudium Umweltschutz. Universität Rostock. (Präsenzveranstaltung am 9.1.2010)

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Details

Titel
Die Entwicklung der Nachhaltigkeit von den Anfängen bis in das Umweltrecht
Hochschule
Universität Rostock  (Juristische Fakultät / Umweltrecht)
Veranstaltung
Recht der Biodiversität
Note
2,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
11
Katalognummer
V152936
ISBN (eBook)
9783640650231
ISBN (Buch)
9783640650392
Dateigröße
427 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nachhaltigkeit, sustainable development, Brundtland-Bericht, Die Grenzen des Wachstums, nachhaltige Forstwirtschaft, UNCED, Umweltvölkerrecht, Europäisches Umweltrecht, Umweltrecht der BRD, CBD, Biodiversität, EGV, Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit
Arbeit zitieren
Gundula Klämt (Autor:in), 2010, Die Entwicklung der Nachhaltigkeit von den Anfängen bis in das Umweltrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152936

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