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Die Eigentumsverschaffungspflicht in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts bis zum BGB

Title: Die Eigentumsverschaffungspflicht in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts bis zum BGB

Research Paper (undergraduate) , 2008 , 76 Pages , Grade: 14,00

Autor:in: Nicole Ruf (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Summary Excerpt Details

Gang der Darstellung
Die Arbeit beginnt mit der Darstellung des Römischen bzw. Gemeinen Rechts
hinsichtlich der Pflichten des Verkäufers. Danach geht die Arbeit auf die Entwicklungen bis zu Beginn des 19. Jhdt. ein, also auf die Zeit, in der Grundlagen
für die Entwicklung der wissenschaftlichen Diskussion der Rechtslehre des 19. Jhdt.
entstanden sind. So werden an dieser Stelle auch die geschichtlichen Hintergründe,
wie die Epoche der Aufklärung, die „historische Schule“ und das Naturrecht erläutert,
die für die Rechtsentwicklung von großer Bedeutung waren. Dabei wird insbesondere
den herausragenden Persönlichkeiten dieser Epochen Beachtung geschenkt, die
maßgeblich die Rechtslage zur ETVPfl. beeinflusst haben. Im Hauptteil erfolgt die
Darstellung der ETVpfl. in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts, insbesondere im
ALR und seine Entwicklung bis zum BGB von 1900. Hierbei werden auch der
Erwerb einer fremden Sache, die Doppelkontraktion und Leistungsstörungen
behandelt. Dabei erfolgt jeweils die Illustration der Rechtsbeziehungen und
verschiedenen Wirkungen des Eigentumsübergangs inter partes und gegenüber
Dritten, auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Gläubigern des veräußernden oder
erwerbenden Teils.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Das Gemeine Recht

1. Die Rezeption römischen Rechts in den deutschen Gebieten

2. Die Pflichten des Verkäufers im Römischen Recht

2.1. Der Eigentumsbegriff im römischen/gemeinen Recht

2.2. Die Pflichten des Verkäufers

2.3. Voraussetzungen der Erhebung des Eviktionsanspruchs

2.4. Inhalt des Eviktionsanspruchs

2.5. Gefahrübergang bei Veräußerung einer Sache

2.6. Der Verkauf einer fremden Sache

II. Fortgeltung des gemeinen Rechts und seine Entwicklung bis zum 19. Jhdt.

1. Einfluss des Römischen (gemeinen) Rechts im 18./ 19. Jahrhundert

2. Entwicklung der Rechtslehren des 19. Jahrhunderts, Persönlichkeiten

2.1. Das Naturrecht

2.2. Historische Schule

3. Die Auffassungen des Pandektenrechts zu den Verkäuferpflichten

3.1. Der Eigentumsbegriff im Wandel vom römischen Recht zum 19. Jhdt.

3.2. Die Pflichten des Verkäufers nach den Pandekten

3.3. Beurteilung des Pandektenrechts bzgl. der Eigentumsverschaffungspflicht

3.4. Die Lehre über die Eigentumsverschaffungspflicht von Christian Wolff

III. Die Rechtslehre des 19. Jhdt. und dessen wichtigste Kodifikationen

1. Rechtslage in den deutschen Gebieten im 19. Jahrhundert

2. Die Kodifizierung des ALR

2.1. Der Geltungsbereich des ALR von 1794 bis zu seiner Ablösung durch das BGB

2.1.1. Geltungsbereich bei Inkrafttreten 1794

2.1.2. Die Fremdherrschaft Napoleons und der Tilsiter Frieden

2.1.3. Kritik am ALR

2.2. ALR Systematik und soziale Beschränkungen

2.2.1. Der Charakter des ALR

2.2.2. Systematik des ALR

2.2.3. Ständeordnung im ALR

3. Die Eigentumsverschaffungspflicht des Verkäufers im ALR

3.1. Der Eigentumsbegriff im ALR

3.2. Die Reglungen des ALR zur Eigentumsverschaffungspflicht

3.3. Das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft – der Kaufvertrag

3.4. Der Eigentumserwerb und das Jus ad rem

3.5. Die Ausgestaltung der Eviktionsleistung (§ 136 I 11) im ALR

a) Übergabe

Leistungsstörungen im ALR

1. Verzug beim Kaufvertrag

2. Unmöglichkeit der Erfüllung

3. Die Schlechtleistung

4. Sonstige Leistungsstörungen

b) Eviktionsleistung

Arten der Eviktionsleistung

(1) Eviktion gegen die Ansprüche Dritter

(2) Evitkion wegen onera rei

(3) Wegen fehlender Eigenschaften

(4) wegen fehlender Quantität

3.4. Gutgläubiger Erwerb im ALR (Verträge über fremde Sachen)

3.5. Abschluss mehrerer schuldrechtlicher Verträge über dieselbe Sache

3.6. Eigentumsverschaffung unter einer Bedingung

4. Das ALR Recht der Eigentumsverschaffung im Rechtsvergleich

5. Die Reformgesetze (insbesondere das Eigentumserwerbsgesetz von 1872)

IV. 19. Jhdt. bis zum Inkrafttreten des bürgerlichen Gesetzbuches 1900

1. Kodifikationsstreit Thibaut – Savigny

2. Die Entstehung des BGB und seine Einflüsse

3. Absolute Geltung des BGB (Geltungsbereich)

4. Beurteilung des BGB

5. Der Einfluss Otto von Gierkes

V. Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900

1. Materielle Beurteilung des Entwurfs zum BGB

2. Die Eigentumsverschaffungspflicht im BGB

2.1. Eigentum und Eigentumsverschaffungspflicht

2.2. Sach- und Rechtsmängelhaftung im Wandel der Zeit

2.3. Genuskauf im BGB

2.4. Eigentumsverschaffungspflicht bei beweglichen Sachen

2.5. Eigentumsverschaffungspflicht bei Grundstücken

2.6. Eigentumsverschaffungspflicht beim Kauf von Rechten

2.7. Die Eigentumsverschaffungspflicht unter einer Bedingung

2.8. Der Eigentumsverschaffungswille des Verkäufers beim Barkauf

3. Das Abstraktions- und Trennungsprinzip – „der große Grundsatz“

3.1 Durchbrechungen des Traditionsprinzips

3.2. Beurteilung des „Großen Grundsatzes“ für die Kaufvertragsparteien

C. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung der Eigentumsverschaffungspflicht des Verkäufers vom römischen Recht über das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) bis hin zur Kodifizierung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dabei wird analysiert, wie sich das Verständnis von Eigentumsrechten, Sachmängelhaftung und der Rolle des Kaufvertrags unter dem Einfluss verschiedener Rechtslehren gewandelt hat, um die Entstehung der heutigen dogmatischen Grundsätze im deutschen Kaufrecht zu ergründen.

  • Historische Herleitung des römischen Haftungssystems ("habere licere")
  • Einfluss des Naturrechts und der Historischen Schule auf die Rechtsentwicklung
  • Die Kodifizierung des ALR und die systematische Erfassung der Eigentumsverschaffung
  • Übergang zum BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip
  • Rechtsvergleich und gesellschaftliche Reformprozesse des 19. Jahrhunderts

Auszug aus dem Buch

2. 2. Die Pflichten des Verkäufers im römischen Recht

Nach der damals herrschenden Meinung schuldete der Verkäufer dem Käufer nicht die Verschaffung des Eigentums an der Sache: „Qui vendit necesse non habet fundum emtoris facere, ut cogitur qui fundum stipulanti spopondit.“ Sondern er schuldet nur das „Haben“, das „Emtori rem habere licere“, also nur die Einräumung und Erhaltung des ungestörten Besitzes, sowie den Genuss der Sache. Der Käufer schuldet die Abnahme der Kaufsache und die Zahlung des Kaufpreises. Der Besitz der Sache war vom Verkäufer in der Weise geschuldet, dass er von allen faktischen oder rechtlichen Eingriffsbefugnissen des Verkäufers oder Dritter frei ist (vacuam possessionem tradi). Eine fingierte Tradition durch symbolische Handlung (wie die Eintragung ins Grundbuch heute) ist dem römischen Recht im Unterschied zum Deutschen Recht unbekannt. Überdies muss der Verkäufer bei Mängeln nur ut habere rem liceat emtori ex venditione verschaffen.

Der Verkäufer haftete nur im Falle der „Eviktion“, auch „Eviktionsprinzip“ genannt. Unter Eviktion versteht man die Entwertung einer Sache dadurch, dass sie dem Käufer durch einen Dritten entzogen wird. Der Eviktionsanspruch umfasst die Haftung für das Interesse, für Sachmängel auch ohne Verschulden auf Wandelung oder Minderung. Ein Genuskauf war allerdings bei mangelhafter Lieferung nicht erfüllt. Die Haftung des Verkäufers auf Entwertung begründet sich daraus, dass er den Käufer in eine rechtlich mangelhafte Lage versetzt hat, die dazu führt, dass diesem der Besitz der Sache entzogen wird.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Das Gemeine Recht: Dieses Kapitel erläutert die Aufnahme des römischen Rechts in den deutschen Rechtsraum sowie das Fehlen einer Eigentumsverschaffungspflicht im klassischen römischen Verständnis.

II. Fortgeltung des gemeinen Rechts und seine Entwicklung bis zum 19. Jhdt.: Hier werden die Einflüsse von Naturrecht und historischer Schule auf die Rechtslehre des 19. Jahrhunderts und die aufkommende Pandektistik untersucht.

III. Die Rechtslehre des 19. Jhdt. und dessen wichtigste Kodifikationen: Dieses umfangreiche Kapitel behandelt die Kodifizierung des Allgemeinen Landrechts (ALR), dessen Systematik sowie die detaillierte Ausgestaltung der Eigentumsverschaffungspflicht und Eviktionshaftung im preußischen Recht.

IV. 19. Jhdt. bis zum Inkrafttreten des bürgerlichen Gesetzbuches 1900: Das Kapitel analysiert den Kodifikationsstreit zwischen Thibaut und Savigny und den Weg hin zur Vereinheitlichung des Rechts im Deutschen Reich.

V. Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900: Hier erfolgt eine materielle Beurteilung des BGB, insbesondere die Einführung des Abstraktionsprinzips und die Etablierung einer tatsächlichen Eigentumsverschaffungspflicht im deutschen Kaufrecht.

Schlüsselwörter

Eigentumsverschaffungspflicht, Römisches Recht, ALR, BGB, Pandektistik, Kaufvertrag, Eviktionshaftung, Traditionsprinzip, Abstraktionsprinzip, Naturrecht, Historische Schule, Eigentumsvorbehalt, Sachmängelhaftung, Rechtsgeschichte, Besitz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer das Eigentum an einer Sache zu verschaffen, beginnend bei den römischen Wurzeln bis zur Etablierung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind die Entwicklung des Eigentumsbegriffs, das römische Haftungssystem (habere licere), die Kodifizierung des Allgemeinen Landrechts (ALR) und der Einfluss der verschiedenen juristischen Denkschulen des 19. Jahrhunderts auf das heutige Kaufrecht.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es, den Wandel von einem System, das lediglich ungestörten Besitz schuldete, hin zur modernen Eigentumsverschaffungspflicht und deren dogmatische Verankerung im deutschen Zivilrecht aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?

Die Arbeit nutzt die rechtsgeschichtliche Methode, indem sie Primärquellen (Gesetzestexte wie ALR und BGB) und maßgebliche rechtswissenschaftliche Kommentarliteratur der jeweiligen Epochen analysiert und miteinander vergleicht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse des Gemeinen Rechts, die Fortentwicklung durch Naturrecht und Historische Schule, die detaillierte Betrachtung des ALR und schließlich den Übergang zum BGB, einschließlich der Rolle des Abstraktions- und Trennungsprinzips.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie Eigentumsverschaffungspflicht, Eviktion, ALR, BGB, Abstraktionsprinzip, Pandektistik und Traditionssystem geprägt.

Warum lehnte das römische Recht eine Eigentumsverschaffungspflicht ab?

Das römische Recht basierte auf einem individualistischen Eigentumsbegriff und schuldete dem Käufer primär nur das "Haben" (habere licere) und den ungestörten Genuss der Sache, während die Eigentumsübertragung als ein separater, vom Kaufvertrag unabhängiger Akt betrachtet wurde.

Welche Rolle spielt das "Jus ad rem" im ALR?

Das "Jus ad rem" war eine quasidingliche Anwartschaft des Käufers im ALR, die ihn bereits vor der vollständigen Eigentumsübertragung in die Lage versetzte, seine Rechte gegen Dritte geltend zu machen.

Warum unterscheidet das BGB heute zwischen Kaufvertrag und Übereignung?

Aufgrund des Trennungs- und Abstraktionsprinzips sind Kaufvertrag (schuldrechtliche Verpflichtung) und dingliche Übereignung (sachenrechtliche Verfügung) rechtlich voneinander unabhängig, was der Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr dient, auch wenn der Kaufvertrag nachträglich wegfallen sollte.

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Details

Title
Die Eigentumsverschaffungspflicht in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts bis zum BGB
College
University of Würzburg
Course
Studienarbeitsseminar Rechtsgeschichte
Grade
14,00
Author
Nicole Ruf (Author)
Publication Year
2008
Pages
76
Catalog Number
V152952
ISBN (eBook)
9783640648801
ISBN (Book)
9783640648931
Language
German
Tags
Eigentumsverschaffungspflicht ALR Naturrecht Römisches Recht Algemeines preußisches Landrecht BGB Entstehung Kaufvertrag
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Nicole Ruf (Author), 2008, Die Eigentumsverschaffungspflicht in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts bis zum BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152952
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