Die Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf die Kapitalanlagen von Privatanlegern


Studienarbeit, 2010

44 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Hintergründe der neuen Reform
1.2 Rechtslage bis zum 31.12.2008
1.3 Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

2 Rechtslage ab dem 01.01.2009
2.1 Übersicht über die Änderungen
2.2 Besteuerung von Kapitalerträgen im Privatvermögen
2.3 Verfahren zur Erhebung der Abgeltungsteuer
2.4 Änderungen bei der Kirchensteuer
2.5 Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf die ausgewählte Anlageklassen
2.5.1 Dividenden
2.5.2 Zinsanlage
2.5.3 Finanzinnovationen
2.5.4 Kapitalerträge aus Lebensversicherungen
2.6 Ausnahmen, die nicht unter die Abgeltungssteuer fallen
2.6.1 Nahestehende Personen
2.6.2 Back-to-Back-Finanzierungen
2.6.3 Riester-Verträge
2.7 Werbungskosten und Freibeträge im alten und neuem Recht
2.7.1 Werbungskosten
2.7.2 Werbungskostenabzug
2.7.3 Sparer-Freibetrag
2.7.4 Sparer-Pauschbetrag

3 Behandlung von Verlusten
3.1 Verlustverrechnung
3.2 Beschränkte Verlustverrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen
3.3 Ablauf der Verlustverrechnung
3.4 Strategien zur Nutzung von Altverlusten
3.4.1 Spekulative Anlagestrategien
3.4.1.1 Kauf-Verkauf-Strategie
3.4.1.2 Timing-Strategie
3.4.1.3 Zwei-Banken-Strategie
3.4.2 Konservative Anlagestrategien
3.4.2.1 Abzinsungspapiere
3.4.2.2 Stückzinsmodelle

4 Schlussbetrachtung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Übersicht über die Ertrags- und Vermögensebene

Abb. 2: Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens

Abb. 3: Kapitalerträge

Abb. 4: Übersicht über die Verrechnungsregeln

Abb. 5: Verlustverrechnung über die Zahlstellen

Abb. 6: Abfolge der Verrechnungsmethoden bei Verlustverrechnung

1 Einleitung

Am 01.01.2008 ist in Deutschland das Unternehmensteuerreformgesetz in Kraft getreten. Im Rahmen des Gesetzes wurde die Einführung der neuen Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 be­schlossen. Das wesentliche Ziel der Gesetzgebung ist die Verbesserung der Anziehungskraft der Bundesrepublik als Standort für Unternehmen und Privatanleger. Die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes soll für private Anleger reizvoll gemacht werden, damit die Kapi­talerträge in Deutschland bleiben und nicht in das benachbarte Ausland fließen.

Somit wurde in der Bundesrepublik die Kapitalertragsteuer durch die Abgeltungssteuer für Ka­pitalerträge abgelöst. Somit unterliegen die Einkünfte aus Kapitalanlagen der neuen einheitli­chen Abgeltungssteuer. Die Zinsen, Dividenden, Erlös- oder Veräußerungsgewinne oder Fondsausschüttungen werden ab dem 01.01.2009 mit dem einheitlichen Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlags von 5,5 % also insgesamt mit 26,4 % be­steuert. Dazu kann auch die Kirchensteuer erhoben werden.

Gegenstand dieser Arbeit ist die Darstellung der neuen Abgeltungssteuer und ihre Auswirkun­gen auf die Kapitalanlagen von Privatanlegern. Zur Verdeutlichung werden zahlreiche Beispiele vorgestellt.

Das erste Kapitel der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich mit der Einführung in das Thema so­wie mit dem Hintergrund der Neureformierung. Durch einige Rechenbeispiele soll die Gegen­überstellung des alten und neuen Rechts verdeutlicht werden.

Der zweite Abschnitt dieser Arbeit schildert sich die wesentlichen Änderungen. Dabei wird unter anderem auf die alte und neue Rechtslage eingegangen. Zudem wird erläutert, wie sich die Abgeltungssteuer im Zusammenhang mit Kirchensteuer verhält, es wird auf die ausgewählte Anlageklasse eingegangen und im Vergleich zwischen Werbungskosten und Freibeträgen zum einen und dem Sparer-Pauschbetrag zum anderen angestellt.

In Kapital drei liegt einer der Schwerpunkte der Arbeit. Hier soll dem Leser die Behandlung von Verlusten deutlich gemacht werden. Dazu dienen auch einige Beispiele sowie Abbildungen. Ferner werden verschiedene Strategien zur Nutzung von Altverlusten dargestellt.

Zum Schluss erfolgt eine abschließende Zusammenfassung der grundlegenden Fakten und dazu wird es dem Leser aufgezeigt, wer von der Neueinführung profitieren kann.

1.1 Hintergründe der neuen Reform

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen einschneidend geändert.[1]

Einer der vielen Argumente für diese Änderung und vor allem für die Einführung der neuen Ab­geltungssteuer war aus der Sicht der Bundesregierung die vermeintliche Kapitalflicht ins Aus­land um der deutschen Besteuerung zu entkommen. Durch das Beibehalten des bestehenden Systems des Quellenabzuges bzw. durch die Erweiterung auf fast alle inländische Kapitalerträ­ge soll eine wesentliche Erleichterung für den Kapitalanleger geschaffen werden, in dem die Banken verpflichtet werden die Steuer im Abzugsverfahren einzubehalten und an das Finanz­amt abzuführen. Die abgeltende Wirkung soll dazu führen, dass der Anleger seine Kapitalein­künfte nicht mehr in seiner Steuererklärung berücksichtigen muss.

Im Laufe dieser Arbeit wird aber immer wieder deutlich, dass diese Absicht nicht vollumfänglich durch den Gesetzgeber erreicht wurde.[2]

1.2 Rechtslage bis zum 31.12.2008

Nach der Rechtslage bis zum Ende des Jahres 2008 erfolgte eine klare Trennung zwischen den Erträgen aus der Kapitalanlage und Vermögensänderungen. Demnach musste der Steuer­pflichtige zwischen der sog. Ertragsebene und der Vermögensebene unterscheiden.[3] Die Be­steuerung von Kapitalanlagen, die sog. Ertragsebene wird im § 20 Abs. 1 des Einkommensteu­ergesetzes definiert. Hierbei werden die Einkünfte gem. § 20 EStG nach dem folgendem Sche­ma ermittelt:

Einnahmen aus Kapitalvermögen

- Werbungskosten
- Sparerfreibetrag

= Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zu den wesentlichen Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 EStG gehören unter anderem die Dividenden, Einnahmen aus Zinspapieren und Einnahmen aus stiller Gesellschaft. Diese Einkünfte wurden mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert. Für die Er­träge aus der Kapitalanlage wurden Vorauszahlungen durch die Quellensteuer geleistet.[4]

Unter der sog. Vermögensebene regelte der Gesetzgeber im § 23 EStG die Gewinne aus dem Verkauf von z.B. Aktien[5]. Diese wurden nur der Besteuerung unterworfen, soweit zwischen An­schaffung und Veräußerung weniger als 12 Monate vergangen waren. (Spekulationsgewinne/­ Verluste gem. § 23 EStG). Bezüglich der Besteuerung von Finanzinnovation hat der Gesetzge­ber die Regeln deutlich verschärft. Durch die Umqualifizierung im § 20 Abs. 2 EStG wurde die Gewinne aus der Veräußerung oder der Einlösung solcher Wertpapiere wurden unabhängig von der Jahresfrist besteuert. Somit hat der Anleger die Möglichkeit die steuerpflichtigen Erträ­ge in die steuerfreien Kursgewinne zu wandeln[6]. Die unterstehende Abbildung veranschaulicht dieses.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Übersicht über die Ertrags- und Vermögensebene Quelle: in Anlehnung an Ashauer-Moll, E./Rösch, S. (2008), S. 19

1.3 Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Eine weitere gravierende Veränderung mit der Einführung der Abgeltungssteuer die die Ab­schaffung des Halbeinkünfteverfahrens[7]. Nach diesem Verfahren wurden die z.B. Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nur zur 50% mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer werden alle Kapitaleinkünfte ab dem 01.01.2009 in voller Höhe steuerpflichtig. Diese Regelung gilt dann auch, wenn der An­leger die Aktien oder GmbH-Anteile bereit vor dem 01.01.2009 erworben hat. Eine Ausnahme bildeten nur Veräußerungsgewinne oder- Verluste, die nach altem Recht dem § 23 EStG unter­liegen haben, und deren Anschaffung vor dem 01.01.2009 erfolgte. Die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahren und die Einführung der Abgeltungsteuer können eine höhere Steuerbe­lastung für den Anleger mit sich bringen, da ab dem 01.01.2009 nicht mehr nur die Hälfte dieser Kapitalerträge als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer anzusetzen ist, sondern die vollen Erträge werden dem 25 %-igen Abgeltungsteuer unterliegen. Eine Reihe der Re­chenbeispiele veranschaulicht das Verfahren.[8]

Beispiel Nr.1

Der vermögende Anleger Herr Kerner erhält eine Dividenden in Höhe von 10.000 Euro vor Steuer für seine Beteiligung an der ABC-AG. Aufgrund des hohen zu versteuernden Einkom­mens liegt der persönliche Steuersatz von Herrn Kerner in der höchsten Progressionszone von 45 %. Herr Kerner ist nicht kirchensteuerpflichtig. Die unterstehende Tabelle zeigt im Vergleich die Berechnung der Dividendenbesteuerung bei Zufluss im Jahr 2008 und bei Zufluss im Jahr 2009. Sie macht durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens entstehende viel höhere Steuerbelastung deutlich.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: in Anlehnung an Ashauer-Moll, E./Rösch, S. (2008) S. 26

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass der Anleger Kerner bei Zufluss der Ausschüttung im Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 eine höhere Steuerbelastung in Höhe von 2,64 % tragen muss.[10]

Beispiel Nr. 2

Der Anleger Kerner erhält eine Dividenden in Höhe von 10.000 Euro für seine Beteiligung an der ABC-AG. Sein persönlicher Steuersatz befindet sich aufgrund seiner niedrigen, anderen Einkünften in der mittleren Progressionszone und liegt bei 30 %. Die nachkommende Tabelle zeigt die Dividendenbesteuerung in 2008 und in 2009.[11]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: in Anlehnung an Ashauer-Moll, E./Rösch, S. (2008) S. 27

Die Steuerbelastung bei Dividendenausschüttungen im Jahr 2009 ist um 10,55 % höher als bei der Ausschüttung im Jahr 2008. Diese Tabelle zeigt also, dass sich die Besteuerung durch die eingeführte Abgeltungssteuer im Vergleich zum bis einschließlich 31.12.2008 geltenden Recht (unter Voraussetzung, dass das Halbeinkünfteverfahren angewendet wird) für den Anleger um­so schlechter gestaltet, je niedriger sein persönlicher Steuersatz ist.[12]

Beispiel Nr. 3

Auch im folgenden Beispiel erhält der Anleger Herr Kerner eine Dividende in Höhe von 10.000 Euro aus seiner Beteiligung an der ABC-AG. In diesem Beispiel liegt der persönliche Steuersatz von Herrn Kerner bei 20 % und somit unter dem Abgeltungssteuersatz. Die folgende Tabelle wird diese Berechnung verdeutlichen.[13]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: in Anlehnung an Ashauer-Moll, E./Rösch, S. (2008) S. 27

Sofern der persönliche Steuersatz des Anlegers unter dem Abgeltungsteuersatz liegt, kann der Anleger Kerner die Veranlagung der Dividende zum persönlichen Einkommensteuersatz wäh­len. Hierfür muss der Anleger Kerner seine Steuererklärung für diesen Veranlagungszeitraum abgeben. Durch die Abgabe, kann sich der Anleger Kerner im Rahmen der Veranlagung die zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückerstatten lassen.[14]

Die Möglichkeit der Veranlagung lässt aber das Halbeinkünfteverfahren nicht wieder aufleben. Im Vergleich zur Besteuerung im Jahr 2008 ergibt sich im Jahr 2009, unter der Berücksichti­gung, dass die Einkünfte dem progressiven Einkommensteuersatz erhöhen, folgende Steuerbe- lastung.(Es wird von einer Steuerbelastung von 20 % ausgegangen).[15]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: in Anlehnung an Ashauer-Moll, E./Rösch, S. (2008) S. 27

Bei der Antragstellung im Zeitraum der Veranlagung wird der günstigere persönliche Steuersatz ausgewählt. Dieses Beispiel macht jedoch ziemlich deutlich, dass sich dennoch die Steuerbe­lastung durch die eingeführte Abgeltungsteuer bei einem persönlichen Steuersatz unter den Abgeltungsteuersatz von 25 % im Vergleich zur bis einschließlich 31.12.2008 geltenden Recht verdoppeln kann. Diese Verdoppelung ist somit auf die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens zurückzuführen.[16]

Die abschließende Übersicht stellt die Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens im direkten Vergleich noch deutlicher gegenüber:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens

Quelle: in Anlehnung an Ashauer-Moll, E./Rösch, S. (2008) S. 28

Die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens soll durch die Senkung der steuerlichen Belas­tung der Kapitalgesellschaften kompensiert werden. Die Kompensation erfolgt in erster Linie durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 %, dazu kommt die Reduzie­rung der Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 %. Diese Erleichterung führt dazu, dass die Anleger eine höhere Gewinnausschüttung nach Abzug der Körperschaftsteuer bekommen kön­nen, die aber allerdings in vollem Umfang der Abgeltungssteuer unterworfen wird.[17]

2 Rechtslage ab dem 01.01.2009

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 erleidet das System einen klaren Bruch. Die strikte Trennung zwischen der Ertragsebene und der Vermögensebene von Kapital­anlagen im Privatvermögen existiert in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr. Ab dem Jahr 2009 unterliegen die laufende Erträge sowie Veräußerungs- und Einlösungsgewinne einer einheitli­chen Besteuerungsvorschrift. Sie werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen bezeichnet und besteuert. Die Haltedauer ist hier unbedeutend.[18]

Von der Neueinführung sind alle Kapitalerträge im Privatvermögen betroffen. Die Änderungen, die die Einführung der Abgeltungssteuer mit sich bringt, werden daher sowohl die Privatperso­nen als auch Unternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften betreffen.[19] Kapi­talgesellschaften sind insofern nur betroffen, insoweit die Besteuerung den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft betrifft. In manchen Fällen wäre in Anlehnung an vorher gezeigten Beispie­len eine Ausschüttung noch vor dem 01.01.2009 lukrativ gewesen. Daher war es wichtig, dass die Kapitalgesellschaft im Rahmen ihrer Liquiditätsplanung die Wünsche der Gesellschafter nicht außer Acht ließ.[20]

2.1 Übersicht über die Änderungen

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 ändert sich die komplette Besteuerung von Kapitelanlagen. Die unterstehende Übersicht soll mögliche Änderungen sowie Neueinführungen verdeutlichen:

- Ab dem 01.01.2009 werden alle Kapitalerträge im privaten Bereich generell mit einer einheitlichen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. dem Solidaritätszuschlag besteu­ert.
- Der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
- Steuerpflichtigen, die einem persönlichen Steuersatz unter 25 % unterliegen, haben die Möglichkeit, die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem niedrigeren individuellen Steu­ersatz zu versteuern.[21]
- Ab 2009 werden zusätzlich im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert:

- Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren unabhängig von ihrer Haltedauer,
- Veräußerung von Anleihen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft hält, die isoliert betrachtet der Abgeltungsteuer unterliegen (z.B. Wertpapiere),
- Stillhalteprämien aus Optionsgeschäften,
- Veräußerung aus privaten Terminmarktgeschäften,
- Wertzuwächse aus Abtretung von Forderungen aus stillen Beteiligungen und Verein- nahmung des entsprechenden Auseinandersetzungsguthabens,
- Bagatellzinsen,
- Lebensversicherungen (Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005),
- Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden,
- Bezüge aus der Auflösung einer Gesellschaft,
- Einnahmen aus stillen Beteiligungen.[22]
- Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ist ein Werbungskostenabzug nicht mehr mög­lich.
- Berücksichtigung der Sparer-Pauschbetrag für Ledige 801 Euro und Ehepaare 1.602 Euro
- Die Verlustverrechnung ist generell mit den positiven Einkünften aus Kapitalerträgen möglich.
- Die Verrechnung von Verluste aus Aktienveräußerungen, die nach dem 31.12.2008 er­worben wurden, kann nur mit den Gewinnen aus Aktienveräußerungen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, verrechnet werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Verrechnung der Altverluste aus Spekulationsgewinnen kann nur bis 2013 erfolgen.[23] Die geänderte Darstellung der Kapitalerträge soll anhand des folgenden Schaubildes veran­schaulicht werden.

* Zinsen und stille Gesellschaften Wenn:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] Vgl. o.V. (2007), S. 1

[2] Vgl. Haas, I. (2009), S.1

[3] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008), S. 18

[4] Vgl. Ashauer-Moll, E/Bonenbecker, S, (2007a), S.22

[5] Vgl. Ashauer-Moll, E./Bonenbecker, S, (2007b), S.90

[6] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008a), S. 18-19

[7] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008b), S. 25

[8] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008c), S. 25-27

[9] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008a), S. 26

[10] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008b), S. 26

[11] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008c), S. 26

[12] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008a), S. 27

[13] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008b), S. 27

[14] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008a), S. 27

[15] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008b), S. 28

[16] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008), S. 28

[17] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch,S. (2008a), S. 28

[18] Vgl. Ashauer-Moll, E./Rösch, S.(2008b), S. 20

[19] Vgl. Haas, I. (2008a), S. 9

[20] Vgl. Haas, I. (2008b), S. 9

[21] Vgl. Haas, I. (2008c), S. 10

[22] Vgl. Franz, R./Schmitt, M. (2008), S.5-6

[23] Vgl. Haas, I. (2008), S. 10

Ende der Leseprobe aus 44 Seiten

Details

Titel
Die Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf die Kapitalanlagen von Privatanlegern
Hochschule
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
44
Katalognummer
V153322
ISBN (eBook)
9783640655656
ISBN (Buch)
9783640656325
Dateigröße
689 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Steuerrecht, Abgeltungssteuer
Arbeit zitieren
Julia Kerner (Autor:in), 2010, Die Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf die Kapitalanlagen von Privatanlegern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153322

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