Ziel dieser Seminararbeit ist die Erarbeitung der durch das Jahressteuergesetz 2007 verschärften Tatbestandsvoraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG, deren Auswirkungen auf die internationale Steuergestaltung sowie die Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht.
Der § 50d Abs. 3 EStG ist eine Missbrauchsvorschrift, die das sogenannte Treaty Shopping verhindern soll. Es handelt sich um eine Vorschrift mit relativ junger Vergangenheit, die in den letzten Jahren jedoch mehrfach Gegenstand von BFH-Urteilen war und dementsprechend auch in der Literatur sehr kontrovers diskutiert wird.
Im Jahr 1994 wird mit dem StMBG vom 21.12.1993 der § 50d Abs. 1 Buchst. a aF EStG eingeführt, um die systematische Ausnützung der Ausnahmen vom Quellensteuerabzug durch die Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft zu verhindern. Im Jahr 2002 wird die Missbrauchsvorschrift im heute bekannten § 50d Abs. 3 EStG neugefasst.
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 12.12.2006 wird die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG verschärft. Sie wird an die bisherige BFH-Rechtsprechung und an die Meinung des Bundesministeriums für Finanzen angepasst. Darüber hinaus hält die Gesetzesbegründung entgegen der Meinung des BFH die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 Abs. 1 AO neben dem § 50d Abs. 3 für anwendbar.
Ob der Gesetzgeber mit der Verschärfung des § 50d Abs. 3 EStG eine gangbare Lösung für die Problematik des Treaty Shopping gefunden hat und ob die neue Regelung mit der gän-gigen BFH-Rechtsprechung und dem geltenden EU-Recht in Einklang zu bringen ist, soll im Folgenden untersucht werden.
Die Seminararbeit ist dabei so aufgebaut, dass zunächst der Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG, gefolgt von den Rechtsfolgen, dargestellt wird. Unter Punkt D. wird dann auf einige besonders bedeutende Gerichtsurteile bezüglich des § 50d Abs.3 EStG eingegangen.
Abschließend wird der § 50d Abs. 3 EStG in seiner aktuellen Form kritisch auf seine Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht untersucht.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Anwendungsbereich
- I. Ausgangssituation
- II. Tatbestandsvoraussetzungen
- 1. Ausländische Gesellschaft
- 2. Wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe
- a) Wirtschaftliche Gründe
- b) Sonst beachtliche Gründe
- 3. Nicht mehr als 10 Prozent aus eigener Wirtschaftstätigkeit
- a) Eigene Wirtschaftstätigkeit
- b) Betreffendes Wirtschaftsjahr
- 4. Angemessen eingerichteter Geschäftsbetrieb
- C. Rechtsfolge
- I. Versagung der Erstattung oder Freistellung
- II. Verhältnis von § 42 AO zu § 50d Abs. 3 EStG
- D. Rechtsprechung und EU-Recht
- I. Rechtsprechung
- II. Vereinbarkeit mit EU-Recht
- 1. Vereinbarkeit mit dem primären Gemeinschaftsrecht
- 2. Vereinbarkeit mit dem sekundären Gemeinschaftsrecht
- E. Schlussbetrachtung
- I. Zusammenfassung
- II. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Versagung der Erstattung oder Freistellung von der Quellenbesteuerung nach § 50d Abs. 3 EStG. Sie analysiert die Anwendungsvoraussetzungen dieser Regelung und untersucht die Rechtsfolge sowie die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.
- Anwendungsbereich von § 50d Abs. 3 EStG
- Rechtsfolge der Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG
- Verhältnis von § 50d Abs. 3 EStG zu § 42 AO
- Rechtsprechung zu § 50d Abs. 3 EStG
- Vereinbarkeit von § 50d Abs. 3 EStG mit dem EU-Recht
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik ein und erläutert die Bedeutung des § 50d Abs. 3 EStG im Kontext des internationalen Steuerrechts.
B. Anwendungsbereich: Dieses Kapitel untersucht die Anwendungsvoraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG. Dabei werden insbesondere die Kriterien für eine ausländische Gesellschaft, wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe, den Umfang der eigenen Wirtschaftstätigkeit und den angemessenen eingerichteten Geschäftsbetrieb beleuchtet.
C. Rechtsfolge: In diesem Kapitel wird die Rechtsfolge der Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG analysiert. Insbesondere wird die Versagung der Erstattung oder Freistellung von der Quellenbesteuerung und das Verhältnis von § 50d Abs. 3 EStG zu § 42 AO untersucht.
D. Rechtsprechung und EU-Recht: Dieses Kapitel befasst sich mit der Rechtsprechung zum § 50d Abs. 3 EStG und der Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit dem EU-Recht. Es werden sowohl die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als auch die Vereinbarkeit mit dem primären und sekundären Gemeinschaftsrecht beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit beschäftigt sich mit dem internationalen Steuerrecht und insbesondere mit der Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG. Im Fokus stehen die Anwendungsvoraussetzungen, die Rechtsfolge und die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Zentrale Begriffe sind Ausländische Gesellschaft, wirtschaftliche Gründe, eigene Wirtschaftstätigkeit, angemessener Geschäftsbetrieb, Versagung der Erstattung, Quellenbesteuerung, EU-Recht, Gemeinschaftsrecht und Rechtsprechung.- Arbeit zitieren
- Florian Hafner (Autor:in), 2010, Versagung der Erstattung oder Freistellung von der Quellenbesteuerung aufgrund von § 50d Abs. 3 EStG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153375