Die föderalen Finanzbeziehungen in der Bundesrepublik haben sich systematisch mit einer „relativ kontinuierlichen Tendenz in Richtung Unitarisierung und Politikverflechtung“ gefestigt. Die die föderalen Finanzbeziehungen sind Dauergegenstand wissenschaftlicher und politischer Kontroversen, wobei aber die Gestaltungsoptionen systematisch überschätzt werden.
Mit der Verankerung der „Schuldenbremse“ im Grundgesetz stellt sich die Frage der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern aber in absehbarer Zukunft erneut: Durch die neue Schuldenregel im Grundgesetz nach Umsetzung der Föderalismuskommission II stehen Bund und Länder unter einem hohen Konsolidierungsdruck für ihre Haushalte – bis 2016 (Bund) bzw. 2020 (Länder) müssen die neuen Regeln zur Schuldenaufnahme auch finanzpolitisch umgesetzt werden.
Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte zeigt dennoch in eine andere Richtung: Nicht nur die Nettokreditaufnahmen der Länder stiegen kontinuierlich – auch die Kreditfinanzierungsquote der Länderhaushalte erhöhte sich stetig. In den Stadtstaaten und dem Saarland erfolgte die Konsolidierung der Haushalte nur teilweise erfolgreich, während die neuen Bundesländer in kürzester Zeit hohe Schuldenstände erreichten – vergleichbar zu den Defiziten in den westdeutschen Flächenländern. Es ist also damit zu rechnen, dass aufgrund des Konsolidierungsdrucks bei Bund und Ländern schon in absehbarer Zukunft erneut Bewegung in die Reformdebatte zu den föderalen Finanzbeziehungen kommen wird. Wie dieser Reformpfad aussehen könnte, ist Leitfrage dieser Arbeit.
Nach der Einleitung (I) folgt im nächsten Abschnitt eine Kategorisierung der Rolle der Finanzverfassung im föderalen Bundesstaat am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland (II). Um die „Leitplanken“ eines möglichen Reformweges zu verdeutlichen schließt sich dann ein Überblick über die Entwicklungsgeschichte der deutschen Finanzverfassung und deren entscheidende Wegmarken an (III). Danach folgt eine Analyse der Arbeit der Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (IV). Die Arbeit schließt mit einem Fazit zur bisherigen Entwicklung der deutschen Finanzverfassung und einer Prognose für die weitere Reformdebatte und mögliche Handlungsalternativen (V).
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Kategorisierung: Föderalismus und Finanzverfassung
a) Strukturprinzipien der föderalen Finanzverfassung
b) Steuerfindungskompetenz und Steuerertragshoheit
c) Finanzausgleich
III. Entwicklungsgeschichte der deutschen Finanzverfassung
a) Vorläufer: Föderale Finanzbeziehungen im Deutschen Reich bis 1945
b) Verfassungsrechtliche Grundlagen: Die Finanzverfassung im Grundgesetz von 1949
c) Erste Korrekturen: Die Reform der Finanzverfassung von 1955
d) Die „Große“ Finanzreform von 1969
e) Bewältigung der Deutschen Einheit: Solidarpakte und Ausgleichsreformen
f) Auswirkungen der Föderalismusreform I auf die Finanzverfassung
IV. Anspruch und Wirklichkeit der Föderalismusreform II
a) Einrichtung, Zusammensetzung und Arbeit der Kommission zur Modernisierung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen
b) Gesetzgebungsverfahren und öffentliche Kritik
c) Würdigung
V. Fazit: Zukunftsperspektiven für die deutsche Finanzverfassung
VI. Literaturverzeichnis
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