Immanuel Kant (1724-1804) zählt zu den größten deutschen Philosophen und Begründer der Erkenntnistheorie. Seine Philosophie bedeutet den intellektuellen Höhepunkt und zugleich eine Wende in der europäischen Aufklärung. Vom Fortschritt der Naturwissenschaften sowie der Entwicklungen der Logik und Mathematik stark beeindruckt, betrachtet Kant den Streit in der Fundamentalphilosophie, der „Metaphysik“, d.h. den permanenten Konflikt zwischen Rationalismus (Descartes, Spinoza, Leibniz) und Empirismus (Locke, Hume), als skandalös. Seinetwegen stellt er die Unter-suchung der „metaphysischen“ Gegenstände Gott, Freiheit und Unsterblichkeit zurück und widmet sich der Frage, ob die Metaphysik überhaupt als Wissenschaft möglich sei. Er antwortet auf diese Frage mit einem neuen Denkansatz, der transzendentalen Vernunftkritik. Kant publizierte 1781 die erste Auflage seiner „Kritik der reinen Vernunft“, welches zugleich als sein Hauptwerk gilt. In Folge von manchem Unverständnis publizierte er die „Prolegomena“, welche als Einleitung und verständlichere Form der Kritik der reinen Vernunft gelten soll. In der philosophischen Abhandlung Prolegomena widmet sich Kant der Frage nach der generellen Möglichkeit der Metaphysik. Die Voraussetzung, derer es bedarf, um überhaupt eine solche Frage zu stellen, ist der Zweifel an der Wirklichkeit der Wissenschaft. Sein Verweis auf Hume, der die Möglichkeit anzweifelt, den Zusammenhang von Ursache und Wirkung „a priori“ (d.h. unabhängig von jeglicher Erfahrung) und aus Begriffen zu denken , dient Kant dazu, seinen Standpunkt zu detaillieren. Im folgenden soll es nun darum gehen, die Apriorität von Urteilen und deren Kriterien „Notwendigkeit“ und „strenge Allgemeingültigkeit“ herauszuarbeiten, und in ihren Kontext zu stellen. Um letztendlich zu einer Systematik der Urteile gelangen zu können, gilt es zuvorderst die Begriffe „a priori“ und „a posteriori“, sowie „analytisch“ und „synthetisch“ zu klären. Dazu werde ich mich sowohl auf Paragraphen der Prolegomena und auf entsprechende Ausführungen in der Kritik der reinen Vernunft beziehen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begrifflichkeit des Urteils
- Über die Einteilung der Urteile:
- A priori – a posteriori; analytisch - synthetisch
- A priori und a posteriori
- Analytisch und synthetisch
- Analytische Urteile
- Synthetische Urteile
- Einteilung der Urteile
- Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit als Kriterien der Apriorität von Urteilen
- Kants Urteilsformen im Kontext der Apriorität
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Apriorität von Urteilen und den damit verbundenen Kriterien der Notwendigkeit und strengen Allgemeingültigkeit. Ziel ist es, Kants Konzept der Apriorität zu analysieren und seine Kriterien als unverzichtbare Kennzeichen dieser zu etablieren. Die Arbeit stützt sich dabei auf Kants Werke „Kritik der reinen Vernunft“ und „Prolegomena“ und untersucht die Beziehung zwischen analytischen und synthetischen Urteilen, sowie dem Konzept von a priori und a posteriori Erkenntnis.
- Kants Kritik am traditionellen Streit zwischen Rationalismus und Empirismus
- Die Bedeutung des Begriffs der Apriorität in Kants Philosophie
- Die Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen Urteilen
- Die Rolle der Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit als Kennzeichen der Apriorität
- Die Analyse von Kants Urteilsformen im Kontext der Apriorität
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt Immanuel Kant als einen der bedeutendsten deutschen Philosophen vor, dessen Philosophie als Höhepunkt und Wendepunkt der europäischen Aufklärung gilt. Sie beleuchtet Kants Kritik an der Metaphysik, dem Streit zwischen Rationalismus und Empirismus, und die Bedeutung seines neuen Denkansatzes der transzendentalen Vernunftkritik.
Kapitel 2 behandelt den Begriff des Urteils in der Philosophie und in der Logik und führt in Kants Differenzierung zwischen möglichen, notwendigen und tatsächlichen Urteilen ein. Der Fokus liegt auf Kants Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen Urteilen.
Kapitel 3 beleuchtet die Unterscheidung zwischen a priori und a posteriori Erkenntnis und analysiert die Definitionen von analytischen und synthetischen Urteilen.
Schlüsselwörter
Apriorität, Urteil, analytisch, synthetisch, Notwendigkeit, Allgemeingültigkeit, transzendentale Vernunftkritik, Kants Philosophie, Empirismus, Rationalismus, Metaphysik, Prolegomena, Kritik der reinen Vernunft.
Häufig gestellte Fragen
Was sind laut Kant die Kennzeichen der Apriorität?
Die beiden unfehlbaren Kennzeichen für Erkenntnis a priori sind Notwendigkeit und strenge Allgemeingültigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen analytischen und synthetischen Urteilen?
In analytischen Urteilen ist das Prädikat bereits im Begriff des Subjekts enthalten (Erläuterungsurteile). Synthetische Urteile fügen dem Begriff des Subjekts ein Prädikat hinzu, das darin noch nicht gedacht war (Erweiterungsurteile).
Was bedeutet "a priori" und "a posteriori"?
Erkenntnisse "a priori" sind unabhängig von jeglicher Erfahrung. Erkenntnisse "a posteriori" stammen aus der Erfahrung und sind empirisch.
Warum verfasste Kant die "Prolegomena"?
Kant veröffentlichte die Prolegomena als verständlichere Einleitung zu seinem Hauptwerk "Kritik der reinen Vernunft", um Missverständnisse auszuräumen und die Möglichkeit der Metaphysik als Wissenschaft zu prüfen.
Welchen Konflikt wollte Kant mit seiner Philosophie lösen?
Kant wollte den permanenten Streit zwischen dem Rationalismus (Vernunft als Quelle) und dem Empirismus (Erfahrung als Quelle) durch einen neuen Denkansatz, die transzendentale Vernunftkritik, beilegen.
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- Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtschaftsing. Karin Ulrich (Author), 2010, Kant: Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit als Kennzeichen der Apriorität von Urteilen , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153622