Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht die Vorschrift des § 7 I Nr. 4 LuftSiG. § 7 I Nr. 4 LuftSiG, in-Kraft-getreten am 15. Januar 2005 durch das „Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben“ - LuftSiNeuregG - (BGBl. I 2005, 78) vom 11. Januar 2005, statuiert für den Bereich der Allgemeinen Luftfahrt eine periodische Zuverlässigkeitsüberprüfung der Führer bestimmter Arten von motorgetriebenen Luftfahrzeugen und zwar erstmals auch von solchen Piloten, die ihre Flieger nur zu privaten Zwecken nutzen, sowie der entsprechenden Flugschüler (vgl. § 4 I 1 i.V.m. § 1 II Nr. 1-3 und 5 LuftVG). Deren Zuverlässigkeit hat die Luftsicherheitsbehörde zum Schutz der Sicherheit des Luftverkehrs und zum Schutz vor Angriffen aus dem Luftverkehr heraus zu überprüfen.
Auf der einfach-rechtlichen Ebene steht die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kontrovers diskutierte Frage im Mittelpunkt der Erörterung, ob auch solche Privatpiloten, die ihre Erlaubnis noch vor Inkrafttreten des LuftSiG erworben bzw. verlängert erhalten haben (sog. „Alt-Lizenzinhaber“), während der Laufzeit ihrer bestehenden und noch gültigen Luftfahrerscheine der erstmaligen Zuverlässigkeitsüberprüfung i.S.v. § 7 LuftSiG unterliegen. Insoweit wird speziell zu prüfen sein, inwiefern bereits allein die mangelnde Durchführung der Kontrolle einen Erlaubniswiderruf bzw. eine Ruhensanordnung und darüber hinausgehend die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit (gem. § 80 II 1 Nr. 4 Alt. 1 VwGO) betreffs der Entziehungsverfügung zu rechtfertigen vermag.
Anschließend ist den Einwänden nachzugehen, die hinsichtlich des verfassungsgemäßen Zustandekommens - in formeller Hinsicht, bezüglich des LuftSiG insgesamt und damit auch bezüglich - der hier maßgeblichen Gesetzesnormen erhoben werden. Was die zuweilen in Zweifel gezogene Übereinstimmung mit materiellen Verfassungssätzen anbelangt, soll zunächst eine Verletzung von Art 2 I i.V.m. Art. 1 I GG untersucht werden. Dabei wird insbesondere dem Umstand Relevanz zukommen, dass die Regelung des § 7 LuftSiG darauf angelegt ist, die Kontrolle einer großen Zahl von Unverdächtigen als Mittel zum Zweck der Ermittlung einer - relativ gesehen - sehr kleinen Anzahl von potenziellen Störern zu verwenden. Im Anschluss an die Ausführungen zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird auf einen möglichen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 I GG eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung und Problemaufriss
Ziel und Gang der Arbeit – Einführung in das Untersuchungsthema
Teil 1
§ 7 I Nr. 4 LuftSiG im Kontext der Sicherheitsdebatte
A) Sicherheitsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland im Lichte der subversiven Bedrohung durch den transnationalen Terrorismus islamistischer Prägung
B) Luftsicherheit
I. Die Großluftfahrt
II. Die Allgemeine Luftfahrt
Teil 2
Einfach-rechtliche Ebene: Aspekte und Problemstellungen
A) Die Neuregelungen
I. Genesis
II. § 7 LuftSiG: Norminhalt und Neuerungen
B) (Un-)Zuverlässigkeit
I. Der (Un-)Zuverlässigkeitsbegriff
II. Der Zuverlässigkeitsbegriff in der Allgemeinen Luftfahrt
1. Der luftfahrtspezifische, eignungs- und betriebsbezogene Zuverlässigkeitsbegriff nach § 4 I 2 Nr. 3 Hs. 1 LuftVG, § 24 I Nr. 3, II 2 LuftVZO, §§ 24 c, 29 LuftVZO
a) Bezugspunkt
b) Grad/Maßstab
2. Der luftsicherheitsrelevante, missbrauchsbezogene Zuverlässigkeitsbegriff nach § 7 LuftSiG i.V.m. § 4 I 2 Nr. 3 Hs. 2 LuftVG, § 24 II 1 LuftVZO
a) Bezugspunkt
b) Grad/Maßstab
3. Verhältnis der beiden Zuverlässigkeitstatbestände
C) Entzug des Luftfahrerscheins
I. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit
2. Ordnungsgemäße Belehrung/Anhörung
II. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Rechtmäßigkeit der Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
a) Sachlicher Anwendungsbereich
b) Personeller Anwendungsbereich
aa) Der unstrittig betroffene Personenkreis
bb) Erfordernis der erstmaligen luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung für sog. „Altlizenzinhaber“?
(1) Zur Frage der Rechtmäßigkeit des (vorläufigen) Entzugs der Flugzeugführerlizenz, der allein an die fehlende Antragsstellung anknüpft
() Eine Ansicht
() Andere Ansicht
() Stellungnahme
() Zur Frage der Notwendigkeit und der Befugnis zu weiteren behördlichen Ermittlungen
() Zwischenergebnis
(2) Die „Alt-Lizenzinhaber-Problematik“
() Eine Ansicht
() Andere Ansicht
() Stellungnahme
2. Zur Frage der Notwendigkeit eines vorgeschalteten, die Unzuverlässigkeit feststellenden Verwaltungsaktes als Voraussetzung für den rechtmäßigen Erlaubnisentzug
a) Die Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz
b) Gesetzlich normierter Feststellungsbescheid i.S.v. § 6 III 1 LuftSiZÜV
3. Verhältnis von Widerruf und Ruhensanordnung
D) Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gem. § 80 II 1 Nr. 4 Alt. 1 VwGO
I. Materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Vollziehungsanordnung
II. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit hinsichtlich der Entziehung eines Luftfahrerscheins aufgrund der Nicht-Antragsstellung
III. Stellungnahme
IV. Ergebnis
Teil 3
Europarechts- und Verfassungskonformität der Neuregelungen
A) Vereinbarkeit mit europäischem Gemeinschaftsrecht
I. Verstoß gegen sekundäres Gemeinschaftsrecht
II. Zur Frage des Vorliegens einer sog. „Inländerdiskriminierung“
III. Ergebnis
B) Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
I. Formelle Verfassungsmäßigkeit
1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
2. Zustimmungsbedürftigkeit
a) Die in Betracht kommenden, ein etwaiges Zustimmungserfordernis begründenden Normen
aa) Art. 84 I GG
(1) Auffassung des Bundesrates
(2) Stellungnahme
bb) Art. 87 d II GG
(1) Die die Zustimmungsbedürftigkeit bejahende Ansicht
() § 16 II 2 LuftSiG
() § 16 III 2 LuftSiG
() Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 16 III 2 u. 3 LuftSiG
() Zur Frage des Zustimmungserfordernisses
(2) Die die Zustimmungsbedürftigkeit verneinende Ansicht
() § 16 II LuftSiG
() § 16 III 2 LuftSiG
Zur Frage der Zustimmungspflichtigkeit des „actus contrarius“
cc) Art. 85 I 1 GG
(1) Einrichtung der Behörden
() Errichtung von Behörden
() Nähere Festlegung des landesbehördlichen Aufgabenkreises
() Kriterien der „unmittelbaren“ und „qualitativen“ Veränderung
() Kriterium der „Erheblichkeit“
(2) Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit von verfahrensregelnden Bestimmungen in Bundesgesetzen im Bereich der Bundesauftragsverwaltung
() Verwaltungsverfahrensregelungen
() Regelungskompetenz des Bundes
() Zustimmungserfordernis
(γa) Eine Ansicht
(γb) Andere Ansicht
(γγ) Stellungnahme
dd) § 17 I LuftSiG
b) Ergebnis
II. Materielle Verfassungsmäßigkeit
1. Prüfung einer Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung
a) Schutzgut/Gewährleistungsgehalt
b) Eingriff
aa) Modernes Begriffsverständnis
bb) Zur Frage des Vorliegens eines sog. Grundrechtsverzichts
(1) Zulässigkeit eines „Grundrechts(ausübungs)verzichts“ bezüglich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
(2) Wirksame Verzichtserklärung respektive Grundrechtsausübung
() Verzichtswille
() Freiwilligkeit
(3) Zwischenergebnis
cc) Verneinung eines Grundrechtseingriffs aufgrund mangelnder Informationsverunsicherung?
dd) Ergebnis
c) Die Prüfung eines Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip respektive Übermaßverbot
aa) Legitimer Zweck
bb) Gebot der Geeignetheit respektive Zwecktauglichkeit
(1) Geeignetheitsjudikatur des BVerfG – Die „schwache Version“ der Geeignetheit
(2) Reserveursachen und Umgehungsmöglichkeiten
(3) Abstraktes Gefährdungspotenzial/Mangelnde Aufspürung potenzieller Attentäter
() Weites Prognoserecht und großer Einschätzungsspielraum der Legislative
() Charakter und Funktion der Zuverlässigkeitsüberprüfung als „Verdachts-“ bzw. „Störereruierungsmaßnahme“ zum Zwecke der Informationserforschung
(4) Zwischenergebnis
(5) § 7 I Nr. 4 LuftSiG als symbolisches Gesetz im (pejorativ konnotierten) engeren Sinn
cc) Gebot der Erforderlichkeit respektive des Interventionsminimums
(1) Anhebung der Eingriffsschwelle
(2) Andere Wege der Informationsermittlung: Anlehnung an das sog. „Airport Watch Programm“
dd) Gebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne respektive der Proportionalität: Verfassungsrechtliche Güterabwägung im Rahmen der Zweck-Mittel-Relation
(1) Abstraktes Gewicht des von § 7 LuftSiG konkretisierten Rechtsgutes und der betroffenen Grundrechtsposition
() Die staatliche Verantwortung für die Sicherheit unter dem Grundgesetz
() Die Idee der Sicherheit und der moderne Staat
() (Gefühlte) Sicherheit als Fundament praktizierbarer Freiheit
() Die Konstituierung der Idee der Sicherheit und die verfassungsrechtliche Größe der „Inneren Sicherheit“
() Zwischenergebnis
() Die abstrakte Wertigkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
() Zwischenergebnis
(2) Gefahren- und Risikovorsorge als Grundrechtsbegrenzung
() Die gefahrenvorsorgerische Präventionsstrategie zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus im Kontext der aufkommenden Risikowahrnehmung
() Kritische Stimmen
() Anmerkung
(3) Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von verdachtsunabhängigen Gefahrenvorsorge- bzw. Informationserforschungsmaßnahmen
() Zur Frage der Verfassungswidrigkeit von grundrechtseingreifenden Ermittlungen „ins Blaue hinein“
() „Zurechnungszusammenhang“ – „Gefahrennähe“
() Adressatenbezogene Nähebeziehung zu einer (drohenden) Rechtsgutverletzung
() Gesteigerte „ortsbezogene“ Nähebeziehung: Lastenzurechnung aufgrund der Eröffnung einer (potenziellen) Gefahrenquelle
() Zur Frage des Bestehens einer verfassungsrechtlich konstituierten, generellen „Redlichkeitsvermutung“
() Tangierung der (putativen) „Redlichkeitsvermutung“ und der Topos vom „Generalverdacht“
() Zwischenergebnis
() Unschuldsvermutung
() Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Gefahrenvorsorge
() Ergebnis
(4) Verfassungsrechtliche Grenzen der vorfeldaufklärenden Informationssammlung als Präventionsinstrument: Rechtsprechungsanalyse
() Entscheidung des BayVerfGH vom 07. Februar 2006 - Vf. 69-VI-04 -
() Entscheidung des BVerfG vom 04. April 2006 - 1 BvR 518/02 -
() Die Auffassung der Senatsmehrheit
() Kritik/Anmerkung
(5) Zur Frage der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit einer erhöhten materiellen Einschreitschwelle für die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
() Wertigkeit des verfolgten Zwecks im konkreten Fall des gesetzgeberischen Handelns
() Wertigkeit des betroffenen Grundrechts im konkreten Fall des gesetzgeberischen Handelns
() Einstellung latent-politischer Ziele in die Zweck-Mittel-Relation
() Eingriffsintensität der Zuverlässigkeitsüberprüfung
(6) Zwischenergebnis
d) Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot
e) Ergebnis
2. Prüfung einer Verletzung von Art. 2 I GG
3. Prüfung einer Verletzung von Art. 3 I GG
C) Endergebnis
Schlussbemerkungen
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Im Zentrum der Untersuchung steht die verfassungsrechtliche Konformität dieser verdachtsunabhängigen Kontrollmaßnahme bei Privatpiloten sowie die Frage, ob diese Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist.
- Verfassungsrechtliche Bewertung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG.
- Analyse der Vereinbarkeit der Neuregelungen mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
- Untersuchung der Konformität der Regelungen mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht und dem allgemeinen Gleichheitssatz.
- Auseinandersetzung mit der Problematik der „Altlizenzinhaber“ und der Anwendung der neuen Überprüfungsvorschriften auf bereits bestehende Erlaubnisse.
- Erörterung der Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Flugzeugführerlizenz aufgrund unterlassener Mitwirkung.
Auszug aus dem Buch
Ziel und Gang der Arbeit – Einführung in das Untersuchungsthema
Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht eine Vorschrift, die mit dem Inkrafttreten des LuftSiG, infolge der vereinnahmenden Aufmerksamkeit, die im fachwissenschaftlichen, wie im allgemeinen öffentlichen Diskurs, (verständlicherweise) der im Zentrum dieses Gesetzes stehenden, in § 14 III normierten Abschussermächtigung für Passagierflugzeuge zu Teil wurde, eine, wenn überhaupt nur stiefmütterliche Behandlung erfuhr, nämlich: § 7 I Nr. 4 LuftSiG. § 7 I Nr. 4 LuftSiG, in-Kraft-getreten am 15. Januar 2005 durch das „Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben“ - LuftSiNeuregG - (BGBl. I 2005, 78) vom 11. Januar 2005, statuiert eine periodische Zuverlässigkeitsüberprüfung der Führer bestimmter Arten von motorgetriebenen Luftfahrzeugen und zwar erstmals auch von solchen Piloten, die ihre Flieger nur zu privaten Zwecken nutzen, sowie der entsprechenden Flugschüler (vgl. § 4 I 1 i.V.m. § 1 II Nr. 1-3 und 5 LuftVG). Deren Zuverlässigkeit hat die Luftsicherheitsbehörde zum Schutz der Sicherheit des Luftverkehrs und zum Schutz vor Angriffen aus dem Luftverkehr heraus zu überprüfen.
Zu Beginn der Untersuchung, im ersten Teil, soll zunächst der Hintergrund der Neuregelungen dargestellt, ein kursorischer Überblick über die durch den Imperativ der „Sicherheit“ ausgelösten Gefahrenabwehr- und Gefahrenvorsorgegesetze der jüngeren Zeit verschafft und überdies das einschlägige Entscheidungs-Ensemble des BVerfG, dem zu Recht Grundlagencharakter zuzuerkennen ist, skizziert werden.
Anschließend befasst sich ein zweiter Teil mit einer Reihe von Rechtsfragen, die auf der einfach-rechtlichen Ebene angesiedelt sind. Hierbei steht die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kontrovers diskutierte Frage im Mittelpunkt der Erörterung, ob auch solche Privatpiloten, die ihre Erlaubnis noch vor Inkrafttreten des LuftSiG erworben bzw. verlängert erhalten haben (sog. „Alt-Lizenzinhaber“), während der Laufzeit ihrer bestehenden und noch gültigen Luftfahrerscheine der erstmaligen Zuverlässigkeitsüberprüfung i.S.v. § 7 LuftSiG unterliegen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung und Problemaufriss: Diese Einleitung führt in die Problematik der luftsicherheitsrechtlichen Überprüfung von Privatpiloten ein und skizziert das Ziel sowie den Aufbau der gesamten Arbeit.
Teil 1: Dieser Teil beleuchtet den sicherheitspolitischen Kontext und den Hintergrund der Neuregelungen sowie die Bedeutung des Rechts auf Sicherheit.
Teil 2: Dieser Teil behandelt die einfach-rechtlichen Fragestellungen, insbesondere die Zuverlässigkeitsprüfung und die Problematik von „Altlizenzinhabern“ sowie die Rechtmäßigkeit des Entzugs von Luftfahrerscheinen.
Teil 3: Dieser Teil prüft die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit europäischem Gemeinschaftsrecht sowie die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesnormen.
Schlüsselwörter
Luftsicherheitsgesetz, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Privatpiloten, Flugsicherheit, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Gefahrenvorsorge, Terrorismusbekämpfung, Verwaltungsakt, Lizenzwiderruf, Verfassungsmäßigkeit, Alt-Lizenzinhaber, Luftsicherheitsbehörde.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Dissertation im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik und den verfassungsrechtlichen Implikationen der verpflichtenden, periodischen Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten, wie sie durch das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) eingeführt wurde.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentral sind die einfach-rechtliche Ebene der Zuverlässigkeitsüberprüfung, das Verhältnis von staatlicher Sicherheitsvorsorge zur individuellen Freiheit sowie die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in Grundrechte, insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die gegen die Neuregelung vorgebrachten Einwände nüchtern zu analysieren und die Verfassungsrechtslage in Bezug auf die Zuverlässigkeitsüberprüfung und den Entzug von Luftfahrerscheinen zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit angewendet?
Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Analyse, die einschlägige Gesetze, insbesondere das LuftSiG, in den Kontext der aktuellen sicherheitspolitischen Debatte stellt und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sowie verfassungsrechtliche Grundsätze (wie Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheitsgebot) intensiv untersucht.
Welche Aspekte stehen im Hauptteil besonders im Fokus?
Der Hauptteil widmet sich intensiv der „Alt-Lizenzinhaber-Problematik“ und der Frage, ob eine Nicht-Antragsstellung für eine Überprüfung ausreicht, um den Entzug der Fluglizenz zu rechtfertigen, sowie der Abwägung zwischen staatlicher Sicherheit und individueller Freiheit.
Welche Keywords charakterisieren diese wissenschaftliche Publikation?
Die wichtigsten Schlagworte umfassen das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP), den informationellen Selbstbestimmungsanspruch sowie das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Wie bewertet der Autor die „Alt-Lizenzinhaber-Problematik“?
Der Autor argumentiert, dass auch Inhaber von bereits vor Inkrafttreten des LuftSiG erteilten Lizenzen der neuen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterliegen, da die Neuregelung eine umfassende und einheitliche Bewertung der Zuverlässigkeit von Privatpiloten anstrebt, um Sicherheitslücken zu schließen.
Wie steht die Arbeit zum Argument des „Generalverdachts“?
Der Autor lehnt das Argument des „Generalverdachts“ ab und begründet dies damit, dass die Überprüfung nicht auf der Unterstellung einer individuellen Unredlichkeit beruht, sondern als ein technisch-formales Verfahren der Risikominimierung im Bereich der Luftsicherheit zu verstehen ist.
- Quote paper
- Nils-Lennart Hauck (Author), 2010, Rechtsfragen der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153647