Der Irak-Krieg 2003, den die USA und ihre „Koalition der Willigen“ (Ziegler, 2009: S.329) ohne Legitimation durch den UN-Sicherheitsrat führten, war für viele Beobachter nicht nur eine politische und militärische Krise, sondern zugleich auch eine „Krise des Völkerrechts“. (Haverkamp, 2004: S. 270) Die „Operation Iraqi Freedom“ und die Debatte über ihre völkerrechtliche Legitimität stellte einige wesentliche Fragen: Auf welcher Grundlage dürfen Staaten gegeneinander Krieg führen? Wie weit geht der Interpretationsspielraum bei der Auslegung von UN-Resolutionen? Welche Reichweite hat das im Artikel 51 der UN-Charta genannte Recht auf Selbstverteidigung?
Ziel dieser Arbeit ist es, einen grundlegenden Überblick über die völkerrechtlichen Fragen, die sich aus dem zweiten Golfkrieg ergaben, zu bieten. Dazu soll im Folgenden zunächst ein kurzer Einblick in die relevante Vorgeschichte und den Verlauf des Krieges (2) gegeben werden. Daraufhin werde ich mich mit dem völkerrechtlichen Gewaltverbot und seinen grundsätzlichen Ausnahmen beschäftigen (3), um daran anschließend die beiden wesentlichen Argumentationsstränge zur völkerrechtlichen Legitimation des Irakkriegs darzustellen und auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen. Dabei werde ich zunächst auf eine mögliche Rechtfertigung durch bereits vorhandene UN-Resolutionen eingehen (4), mich danach aber vor allem auf die Debatte der Zulässigkeit von Selbstverteidigung im Falle des zweiten Golfkriegs konzentrieren. (5) Abschließend wird auf dieser Grundlage die völkerrechtliche Legitimität des Irakkrieg beurteilt. (6)
Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung
2) Die Relevante Vorgeschichte
3) Das völkerrechtliche Gewaltverbot und seine Ausnahmen
4) Legitimation durch bereits vorhandene Resolutionen
5) Legitimation durch das Recht auf Selbstverteidigung
5.1) Ein Recht auf präventive Selbstverteidigung?
5.2) Die Ausnahme der antizipatorischen Selbstverteidigung
5.3) Antizipatorische Selbstverteidigung der USA gegenüber dem Irak?
5) Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die völkerrechtliche Legitimität des Irak-Krieges von 2003 und analysiert kritisch, ob dieser Einsatz durch existierende UN-Resolutionen oder das Recht auf Selbstverteidigung gemäß der UN-Charta gerechtfertigt werden konnte.
- Analyse des völkerrechtlichen Gewaltverbots und seiner Ausnahmeregelungen.
- Untersuchung der Argumente zur Legitimation durch UN-Resolutionen (insb. Resolution 1441).
- Kritische Auseinandersetzung mit der "Bush-Doktrin" und dem Konzept der präventiven Selbstverteidigung.
- Differenzierung zwischen präventiver und antizipatorischer Selbstverteidigung im Völkerrecht.
- Bewertung der völkerrechtlichen Konsequenzen des Irak-Krieges für das internationale System.
Auszug aus dem Buch
Die Wortlautorientierte Auslegung
Die Wortlautorientierte Auslegung des Art. 51 orientiert sich streng nach dem Grundsatz singulari non sunt extenda. Demnach dürfen Maßnahmen zur Selbstverteidigung nur dann getroffen werden, wenn ein bewaffneter Angriff auf das eigene Territorium bereits stattgefunden hat. Allein diese Auslegung, so wird argumentiert, lege objektive und nachvollziehbare Kriterien für den Einsatz von Gewalt fest. Das Monopol für die Feststellung einer Bedrohung liege allein beim Sicherheitsrat. Die Öffnung des Selbstverteidigungsrecht für subjektive Gefahrensprognosen ließe die Gefahr eines Missbrauchs des Art. 51 enorm ansteigen. Jede Form der gewaltsamen Durchsetzung von Einzelinteressen könnte dann als antizipatorische Selbstverteidigung völkerrechtlich legitim scheinen. (Bothe, 2007: S. 653)
Das im äußersten Fall denkbare Dilemma zwischen drohender Vernichtung eines Staates und dem Bruch des Völkerrechts lösen verschiedene Autoren unterschiedlich. Zum Teil wird davon ausgegangen, dass ein bedrohter Staat sich schon dann zur Wehr setzen darf, wenn ein bevorstehender Angriff zwar noch nicht erfolgt, aber unwiderruflich angelaufen sei. In diesem Fall sei der verteidigende Staat zur abfangenden Selbstverteidigung („interceptive self-defence“) berechtig. Andere Autoren versuchen das Problem dadurch aufzulösen, dass der Erstgebrauch von Waffengewalt bei einem unmittelbar bevorstehenden Angriff zwar völkerrechtswidrig ist, möglicherweise aber als entschuldbar angesehen werden kann. (Kunde, 2006: S.139)
Zusammenfassung der Kapitel
1) Einleitung: Die Einleitung skizziert die Krise des Völkerrechts durch den Irak-Krieg 2003 und definiert das Ziel der Arbeit, die völkerrechtliche Legitimität dieses Einsatzes zu prüfen.
2) Die Relevante Vorgeschichte: Dieses Kapitel fasst die Ereignisse seit dem ersten Golfkrieg 1990 zusammen, einschließlich der Waffenstillstandsbedingungen für den Irak und der Rolle der UN-Resolutionen bis 2002.
3) Das völkerrechtliche Gewaltverbot und seine Ausnahmen: Hier werden das fundamentale Gewaltverbot der UN-Charta sowie die beiden zugelassenen Ausnahmen – das Recht auf Selbstverteidigung und vom Sicherheitsrat autorisierte Zwangsmaßnahmen – erläutert.
4) Legitimation durch bereits vorhandene Resolutionen: Das Kapitel untersucht die Argumentation, wonach eine Kombination bestehender Resolutionen den Irak-Krieg bereits rechtlich legitimiert habe, und bewertet diese kritisch.
5) Legitimation durch das Recht auf Selbstverteidigung: Dieses Hauptkapitel analysiert das Recht auf Selbstverteidigung nach Art. 51, die Bush-Doktrin zur präventiven Selbstverteidigung und die rechtliche Abgrenzung zur antizipatorischen Selbstverteidigung.
5) Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass der Irak-Krieg nach geltendem Völkerrecht nicht zu rechtfertigen war und unterstreicht die Schwächen des internationalen Friedenssicherungssystems.
Schlüsselwörter
Irak-Krieg, Völkerrecht, UN-Charta, Gewaltverbot, Selbstverteidigung, Resolution 1441, Bush-Doktrin, Präventivkrieg, Antizipatorische Selbstverteidigung, Massenvernichtungswaffen, Sicherheitsrat, Souveränität, Intervention, UN-Resolutionen, Völkergewohnheitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die völkerrechtliche Legitimität des Irak-Krieges 2003 unter Berücksichtigung der Argumente, die von der sogenannten "Koalition der Willigen" vorgebracht wurden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das völkerrechtliche Gewaltverbot, die Interpretation von UN-Resolutionen und die Grenzen des Rechts auf Selbstverteidigung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, einen Überblick über die völkerrechtlichen Fragen des zweiten Golfkriegs zu bieten und die Zulässigkeit der angeführten Rechtfertigungsgründe – sowohl UN-Resolutionen als auch Selbstverteidigung – zu überprüfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine völkerrechtliche Analyse auf Basis der UN-Charta, der Staatenpraxis und der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historische Vorgeschichte seit 1990, die Auslegungsfragen der UN-Resolutionen 678, 687 und 1441 sowie die Debatte um die Bush-Doktrin und präventive Selbstverteidigung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Völkerrecht, Irak-Krieg, Gewaltverbot, Selbstverteidigung, UN-Resolutionen und Präventivkrieg.
Wie unterscheidet der Autor zwischen präventiver und antizipatorischer Selbstverteidigung?
Der Autor verwendet "Präventive Selbstverteidigung" als Oberbegriff für Maßnahmen ohne vorherigen bewaffneten Angriff, während er "Antizipatorische Selbstverteidigung" enger als Reaktion auf unmittelbar bevorstehende Angriffe definiert.
Zu welchem Schluss kommt die Arbeit bezüglich der Resolution 1441?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Resolution 1441 keine automatische Autorisierung zur militärischen Gewaltanwendung enthielt und keine implizite Ermächtigung zur Fortsetzung alter Kriegsmandate darstellte.
Welche Rolle spielt der "Caroline-Fall" von 1837 in der Argumentation?
Der Fall dient als historischer Beleg für die Entwicklung der sogenannten "Webster-Formel", welche die Kriterien für eine rechtmäßige antizipatorische Selbstverteidigung im Völkergewohnheitsrecht einengt.
- Quote paper
- Nils Redeker (Author), 2010, Die Irak-Krise seit 2003 und die Debatte über Maßstäbe für eine präventive Selbstverteidigung , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154153