Die Frauenbilder in Kleists 'Marquise von O.'

Julietta, eine typische Frau ihrer Zeit?


Seminararbeit, 2007

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Die Rolle der Frau um
2.1 Die Ehe um
2.2 Heinrich von Kleists Frauenbild

3. Julietta, eine typische Frau ihrer Zeit?

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einführung

Das erste Mal veröffentlicht wurde die Novelle Marquise von O…. im zweiten Heft des Phöbus im Februar 1808, einem Journal von Heinrich von Kleist und Adam Heinrich Müller. Wie in einigen seinen Werken „lässt Kleist auch hier die eigentliche Novellenhandlung im kritischen Moment des ganzen Geschehens beginnen.“[1] Nämlich genau in dem Moment, als die Marquise ihr Gesuch nach dem Kindsvater in einem Intelligenzblatt veröffentlicht und hiermit einen gesellschaftlichen Skandal auslöst. Sie gibt darin öffentlich zu, unwissentlich schwanger geworden zu sein und den Kindsvater nicht zu kennen.

Um die Tragweite des gesellschaftlichen Skandals verstehen zu können, bedarf es einer Untersuchung der zeitgenössischen Frauenrolle um 1800. Diese stelle ich am Anfang dieser Arbeit vor. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Untersuchung der Figur der Marquise von O…. , vor allem dem von ihr repräsentierten Weiblichkeitsbild. Es wird untersucht, ob sie als eine der wenigen zu dieser Zeit sich modern und zukunftsweisend verhält oder ob sie doch gefangen ist in den sozialen Zwängen ihrer Zeit.

2. Die Rolle der Frau um 1800

Laut Jean Jacques Rousseau (1712-1778) ist die Frau das leidende und erduldende Prinzip der Natur und eigens dafür geschaffen, „um dem Mann zu gefallen. Es ist weniger zwingend notwendig, dass ihr der Mann auch seinerseits gefällt: sein Vorzug liegt in der Kraft; er gefällt allein dadurch, dass er stark ist.“[2] Mit den Schriften von Rousseau, vor allem mit seinem Erziehungsroman Emilie oder über die Erziehung (1762) hat sich Kleist nachweisbar sehr beschäftigt und empfahl sie in seinen Briefen auch seiner Verlobten und seiner Schwester Ulrike.

Auch im Artikel über den Geschlechtscharakter aus dem Jahr 1815 im Brockhaus werden dem Mann Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kraft und Energie zugeschrieben, während die Universalität der Frau durch Abhängigkeit, Unbestimmtheit, Verschmelzung und Hingebung bestimmt wird:

Daher offenbart sich in der Form des Mannes [...] die Idee der Kraft, in der Form des Weibes mehr die Idee der Schönheit [...] Der Geist des Mannes ist mehr schaffend [...] Aus dem Manne stürmt die laute Begierde; in dem Weibe siedelt sich die stille Sehnsucht an. [...] Der Mann muß erwerben, das Weib sucht zu erhalten; der Mann mit Gewalt, das Weib mit Güte oder List. Jener gehört dem geräuschvollen öffentlichen Leben, dieses dem stillen häuslichen Cirkel. [...][3]

Die Frau wurde also eher der privaten, familiären Sphäre zugeordnet, während der Mann die Familie in der Öffentlichkeit repräsentierte.

Zu dieser Zeit hatten Frauen keinen Zugang zu kulturellen Veranstaltungen, kein Wahlrecht und waren bei jeder einzelnen Rechtshandlung an die Erlaubnis des Mannes gebunden.

Es gab bei der Rollenverteilung allerdings große Unterschiede innerhalb der unterschiedlichen Stände. Denn um 1800 gab es noch die drei Stände: den Klerus, Adel und das Bürgertum, die versuchten, sich von den Bauern und Arbeitern abzugrenzen. Allen gemeinsam ist die Funktion der Frau als Ehefrau, Hausfrau und Mutter. In Bauer- und Arbeiterkreisen mussten die Frauen zudem noch mit für den Unterhalt der Familie sorgen und arbeiteten entweder auf dem Feld oder waren Bedienstete bei den höheren Gesellschaftsschichten.

Das verschaffte den adligen Frauen die Zeit, sich außerhäuslichen Dingen zu widmen. Das durften laut den gängigen Normen jedoch nur Beschäftigungen mit Stickerei, Singen, Tanz, Klavierspielen, Mythologie und etwas Geographie sein. Die Bildung sah außerdem noch das Lesen und Schreiben in deutsch und französisch für die adeligen Mädchen vor. Diese elementare und im Gegensatz zur Jungenbildung nur oberflächliche Wissensvermittlung sollte dazu dienen, den Männern eine gute, unterhaltsame Partie zu sein und die Kinder angemessen erziehen zu können. Viele Männer waren davon überzeugt, dass das Lesen den Mädchen und Frauen schaden könnte. Die vorherrschende Meinung sah die Erfüllung der Frau in der Rolle der Ehefrau, Mutter und Hausfrau.

Berufe wurden von adligen Frauen nicht erlernt und wenn doch, dann waren es meist unverheiratete Frauen, die normenkonform Erzieherin oder Lehrerin wurden.

Bei der Erziehung der adeligen Mädchen wurde entsprechend den damaligen Vorstellungen des passiven und friedliebenden weiblichen Charakters viel Wert auf Eigenschaften wie Gehorsam, Bescheidenheit, Keuschheit, Sanftmut, Arbeitswilligkeit, Frömmigkeit und Sparsamkeit gelegt.

2.1 Die Ehe um 1800

Die meist sehr jungen Mädchen gingen mit der Heirat nach dem Ende ihrer Ausbildung im Alter von ca. 15 Jahren von der väterlichen Obhut in die des Ehemannes über. Dem Ehemann fiel damit das „Verfügungsrecht über ihre Person und ihr Vermögen“ zu.[4] Auf die Wahl des Ehepartners nahmen „Name, Titel, Geld, Besitz und sogar zukünftige Erbschaften“[5] erheblichen Einfluss. Um eine soziale Aufwertung zu erfahren und die gesellschaftliche Position und den Titel des Mannes zu übernehmen, wurden Ehen mit den meist älteren Männern oft von den Eltern arrangiert.

Vorehelicher Geschlechtsverkehr und gar eine uneheliche Schwangerschaft hätte für die Frau ein Herabsinken des öffentlichen Ansehens, Rechtlosigkeit und Existenzbedrohung bedeutet. Fichte sah das allerdings anders, er sah im Gegensatz zu Kant und zum geltenden Recht eine Ehe bereits dann als geschlossen an, „wenn sich die Frau in Liebe dem Mann hingegeben hat“[6]. Die durch den Geschlechtsverkehr geschlossene Ehe sollte vom Staat lediglich rechtlich anerkannt und bestätigt werden.

Im Falle einer Vergewaltigung in dieser Zeit ist man laut dem geltenden allgemeinen Landrecht von 1794 darauf bedacht, dass der so genannte Verführer die Geschädigte als eine Art Wiedergutmachung heiratet oder ihr mindestens eine finanzielle Absicherung zukommen lässt.

Bis ins 18. Jahrhundert existierte ein Eherecht, das noch auf dem römischen Recht basierte. Demnach gab es nur eine Gewalt, nämlich die des Hausherrn, dem Frauen, Kinder, Sklaven und Vieh unterworfen waren. Dieses Eherecht wurde 1794 als allgemeines Landrecht überarbeitet und stellte die Ehepartner gegenüber den Rechten über die gemeinsamen Kinder gleich. Die Gleichheit der Geschlechter galt auch der Eheschließung, die von nun an freiwillig geschlossen und auch wieder geschieden werden konnte. Dass dies meist nicht geschah, ist den familiären Zwängen und der finanziellen Besserstellung durch eine Heirat zuzuschreiben.[7] Auch wenn es mit Beginn der französischen Revolution (1789- 1794) anfangs so aussah, als würden den Frauen mehr Rechte zugestanden, blieb das patriarchalische Prinzip weiter bestehen. „Das Konzept der bürgerlichen Ehe und Familie als Konstrukt des Übergangs zwischen der traditionellen, ökonomisch begründeten Sachehe und der modernen Liebesehe"[8] stand daher auch von Anfang an unter der Spannung von Ideal und Wirklichkeit.

Das einzige, was sich mit der zu dieser Zeit langsam beginnenden Industrialisierung änderte, war das Streben der Bürger nach Bildung und damit auch eine Änderung des Familienbildes. Es entstand die bürgerliche Kleinfamilie, die im Gegensatz zur großen Zweck- und Produktionsfamilie, einen Sinn für eine emotionale Bindung zwischen Eltern und Kindern entwickelte. Die Familie wurde sozusagen eine „Insel der Intimität“[9], in der Ehepartner zueinander wie auch zu ihren Kindern gefühlsbetonte Beziehungen herstellen konnten. Bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung entwickelten sich beim Mann außerhäusliche Pflichten, während die Frau im Innern walten musste und die Haushaltsführung und die Kindererziehung übernahm.

[...]


[1] Thomas Wichmann: Heinrich von Kleis,t Stuttgart 1988, S. 121.

[2] Vgl.: Hedwig Appelt und Maximilian Nutz: Heinrich von Kleist. Penthesilea. Erläuterungen und Dokumente., Stuttgart 1992, S. 128f.

[3] Zitiert nach: Karin Hausen: Die Polarisierung der Geschlechtscharaktere. Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben. In: Conze, Werner (Hrsg.): Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit, Stuttgart 1976, S. 366.

[4] Beatrix Schmaußler: Blaustrumpf und Kurtisane. Bilder der Frau im 19. Jahrhundert, Stuttgart 1991, S. 35.

[5] Ebd., S. 75.

[6] Marita Frank: Familie und Frau bei Kleist in der Novelle „Die Marquise von O.“, Heilbronn 2002.

[7] Vgl. Gisela Schwarz: Literarisches Leben und Sozialstrukturen um 1800. Zur Situation von Schriftstellerinnen am Beispiel von Sophie Brentano-Mereau geb. Schubart, Frankfurt/M 1991, S.31.

[8] Vgl. Herrad Schenk: Freie Liebe, wilde Ehe. Über die allmähliche Auflösung der Ehe durch die Liebe, München 1995, S.84.

[9] Ebd., S. 37.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Frauenbilder in Kleists 'Marquise von O.'
Untertitel
Julietta, eine typische Frau ihrer Zeit?
Hochschule
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)  (Institut für Literaturwissenschaft)
Veranstaltung
Proseminar Heinrich von Kleist
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
15
Katalognummer
V154179
ISBN (eBook)
9783640664887
ISBN (Buch)
9783640665136
Dateigröße
432 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Als Anmerkung stand unter der Note: mit Abstrichen, aber insgesamt sehr gut.
Schlagworte
Frauenbilder, Kleists, Marquise, Julietta, Zeit, Marquise von O., Frau, Frauenbild, Frauenrolle, Rolle der Frau, Kleist, Bild der Frau
Arbeit zitieren
Olga Heckmann (Autor:in), 2007, Die Frauenbilder in Kleists 'Marquise von O.', München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154179

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