Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Kurzdarstellung der Fraktionen im Deutschen Bundestag
2.1 Christlich Demokratische Union und Christlich Soziale Union (CDU/CSU Fraktion)
2.2 Freie Demokratische Partei (FDP)
2.3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
2.4 Bündnis 90/Die Grünen (Die Grünen)
2.5 DIE LINKE (Linkspartei)
3 Einführung in die Wirtschaftspolitik
3.1 Aufgabenbereiche und Ziele der Wirtschaftspolitik
4 Wirtschaftspolitische Theorien
4.1 Nach John Maynard Keynes
4.2 Nach Milton Friedman
5 Wirtschaftspolitische Strategien im Vergleich
5.1 Positionen in Anlehnung an Keynes
5.2 Positionen in Anlehnung an Milton Friedman
5.3 Zusammenfassung
6 Schlussbemerkung
7 Literatur
8 Anhang
1 Einleitung
„Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.“[1] Die Auswirkungen der tiefen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise bieten genügend Anlass, die wirtschaftspolitischen Strategien der im Bundestag vertretenen Fraktionen zu beleuchten. Inmitten dieser Krise konstituierte sich im Oktober 2009 der 17. Deutsche Bundestag und die Parteien hatten zum Wahlkampfauftakt ihre Wahl- und Grundsatzprogramme zur Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie weiteren Themengebieten verabschiedet. Ausgehend von dieser Positionierung soll nach einer Kurzdarstellung der Fraktionen im Deutschen Bundestag im Folgenden daher der Versuch unternommen werden, diese verschieden Positionen hervorzuheben und hinsichtlich ihrer grundtheoretischen Strukturen zu überprüfen. Die klassischen Modelle, die hier Grundlage für eine Verortung der wirtschaftspolitischen Strategien der Fraktionen im Deutschen Bundestag bieten, sind auf der einen Seite die theoretischen Ansätze von John Maynard Keynes, sowie jene von Milton Friedman auf der anderen Seite.
2 Kurzdarstellung der Fraktionen im Deutschen Bundestag
„Aus dem Lateinischen kommt das Wort fractio, was „Bruch“ oder „Bruchteil“ bedeutet. Die Fraktion ist also ein Teil vom Ganzen – in diesem Fall dem Bundestag.“[2] In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wird die Bildung einer Fraktion wie folgt beschrieben. „Die Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei [...] angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander in Wettbewerb stehen. Schließen sich Mitglieder des Bundestages abweichend [...] zusammen, bedarf die Anerkennung als Fraktion der Zustimmung des Bundestages.“[3] Einen Auszug dieser Geschäftsordnung finden Sie im Anhang.
2.1 Christlich Demokratische Union und Christlich Soziale Union (CDU/CSU Fraktion)
Seit 1949 schließen sich aufgrund einer Vereinbarung, welche zu Beginn jeder Legislaturperiode erneuert wurde, die CDU und CSU Fraktionen zu einer gemeinsamen Bundestagsfraktion zusammen. Diese Fraktionsgruppe besteht in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages aus 239 Abgeordneten wonach 194 Abgeordnete der CDU und 45 Abgeordnete der bayerischen CSU angehören. Die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestags-fraktion erörtern die politische Lage, beschließen Gesetzentwürfe und weitere Initiativen und stellen die Rednerliste für die Debatten im Bundestag auf. In jeder Sitzungswoche treffen sich die Abgeordneten von CDU und CSU zur Fraktionssitzung in Berlin. Die Fraktionssitzung ist Motor und Schaltzentrale der Fraktionsarbeit. Der Fraktionsvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, den Vorsitzenden der Arbeitsgruppen, den Vorsitzenden der soziologischen Gruppen und 15 weiteren Mitgliedern. (CDU/CSU-Bundestagsfraktion 2010)
2.2 Freie Demokratische Partei (FDP)
Derzeit verfügen die Liberalen über 93 Sitze im Deutschen Bundestag und liegen damit an dritter Stelle der dort vertretenen Parteien. Die Fraktion besteht aus den Abgeordneten, die auf Wahlvorschlägen der FDP gewählt worden sind. Ebenso gehören der Fraktion die Mitglieder des Europäischen Parlamentes an. Alle Mitglieder der Fraktion sind verpflichtet, an den Sitzungen dieser und ihrer Gremien sowie an den Sitzungen und Arbeiten des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Nach Einberufung durch den Vorstand tritt die Fraktion in jeder Sitzungswoche mindestens einmal, im übrigen zur Beratung aller wesentlichen politischen Vorgänge vor Beschlussfassung im Deutschen Bundestag zusammen. Die Fraktion entscheidet über ihre Politik im Deutschen Bundestag. (Geschäftsordnung der FDP-Bundestagsfraktion 2009)
2.3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Die SPD-Bundestagsfraktion für die 17. Legislaturperiode setzt sich aus 146 Abgeordneten zusammen. Es ist Aufgabe des Fraktionsvorstandes, die Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion zu planen, zu koordinieren und zu organisieren. Ebenso berät er die langfristigen Ziele und bereitet die aktuelle parlamentarische Arbeit vor. Die Abgeordneten treffen aber alle Entscheidungen nach Information durch die Ausschussarbeitsgruppen in den Fraktionssitzungen. Für die laufenden Geschäfte ist der geschäftsführende Fraktionsvorstand zuständig. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden mit seinen von der Fraktion gewählten Stellvertreter und parlamentarischen Geschäftsführer zusammen. Die Stellvertreter sind an erster Stelle für bestimmte politische Bereiche zuständig. Sie koordinieren die Arbeit der jeweiligen Bereichs-Arbeitsgruppen. Für die Durchführung der organisatorischen Aufgaben der Fraktionsverwaltung sind die parlamentarischen Geschäftsführer verantwortlich. (SPD-Bundestagsfraktion 2010)
2.4 Bündnis 90/Die Grünen (Die Grünen)
Während dieser Legislatur besteht die grüne Fraktion aus 68 Abgeordneten. Die Fraktionsversammlung ist ihr oberstes Gremium und wählt die Vorsitzenden und den Geschäftsführenden. Dieser führt die laufenden Geschäfte, vertritt die Fraktion nach innen und außen, entscheidet über finanzielle, personelle und organisatorische Angelegenheiten. Die beiden Fraktionsvorsitzenden sowie der erste parlamentarische Geschäftsführer und die drei parlamentarischen Geschäftsführer bilden den Vorstand. Neben diesen Mitgliedern gehören zu dem erweiterten Fraktionsvorstand die politischen Koordinatoren der fünf Arbeitskreise, sowie die grüne Vizepräsidentin des Bundestages. Die Koordinatoren sind gleichzeitig stellvertretende Fraktionsvorsitzende und für die inhaltliche Ausrichtung zuständig. Sie erarbeiten mit den Abgeordneten die parlamentarischen Initiativen, Anträge, Gesetzentwürfe und Anfragen, welche die Fraktion in die Arbeit des Bundestages einbringt. Bevor im Plenum des Bundestages entschieden wird, wird in Ausschüssen beraten. (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Fraktion 2010)
2.5 DIE LINKE (Linkspartei)
Seit dem 27. September 2009 ist DIE LINKE mit 76 Abgeordneten - 40 Frauen und 36 Männern - im 17. Deutschen Bundestag vertreten. Der Fraktionsvorstand plant, koordiniert und organisiert die Arbeit der Fraktion. Er berät hinsichtlich der langfristigen Ziele und bereitet die aktuelle parlamentarische Arbeit vor. Die Entscheidungen treffen auch hier alle Abgeordneten nach Information durch die Arbeitskreise in den Fraktionsversammlungen. Der geschäftsführende Fraktionsvorstand, dessen Mitglieder von den Abgeordneten der Fraktion gewählt werden, ist für die laufenden Geschäfte zuständig. Er setzt sich aus den beiden Fraktionsvorsitzenden, ihren Stellvertreter ohne Funktionsbereich, den Parlamentarischen Geschäftsführer sowie der frauenpolitischen Sprecherin zusammen. Darüber hinaus arbeiten im Fraktionsvorstand die Stellvertreter, Arbeitskreisleiter sowie die Vizepräsidentin des Bundestages mit. (DIE LINKE Bundestagsfraktion 2010)
3 Einführung in die Wirtschaftspolitik
Im Allgemeinen versteht man heute unter Wirtschaftspolitik alle staatlichen Aktivitäten im Bereich der Wirtschaft. (May 2006) In Deutschland fungiert die Bundesregierung als primärer Entscheidungsträger der Wirtschaftspolitik. Innerhalb der Regierung ist es vor allem das Wirtschaftsministerium und der Leiter des Ressorts, der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, dem die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik obliegt. (Peters 2000)
3.1 Aufgabenbereiche und Ziele der Wirtschaftspolitik
Die Beschreibung der Aufgabenbereiche und Ziele der Wirtschaftspolitik in Deutschland ist ohne die Betrachtung der Europäischen Union (EU) nur bedingt möglich, denn sie gibt schon Rahmenbedingungen vor. Nach Artikel 98 EG-Vertrag müssen die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik so ausrichten, dass sie im Rahmen weiterer Grundzüge zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 beitragen. Außerdem haben sie im Einklang, mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb zu handeln wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert werden soll. (Donges/Freytag 2004) Wesentliche Aufgabenbereiche der deutschen Wirtschaftspolitik sind die Ordnungspolitik, Wettbewerbspolitik, Sozial- und Stabilitätspolitik, Wachstums- und Strukturpolitik sowie die Außenwirtschaftspolitik. Jeder dieser Aufgabenbereiche ist mit weiteren Aufgabenbereichen aber auch mit konkreten Zielen verbunden. Die Stabilitätspolitik fordert beispielsweise dem Stabilitätsgesetz nach, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum bei Vollbeschäftigung, Preisniveaustabilität und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht. Die Ziele der Wirtschaftspolitik sind somit eine Bündelung der verschieden Ziele der Aufgabenbereiche. Aber auch gesellschaftliche Oberziele, wie Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit, Fortschritt und Wohlstand stehen im engen Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik. (Smolny 2003) Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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[1] KEYNES, John Maynard; In: REIFNER, Udo (2010); Die Geldgesellschaft, Aus der Finanzkrise lernen; Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.425
[2] BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion 2010; Wie arbeitet eine Fraktion; Format: Webseite; Aufgerufen: 03.06.2010
[3] Deutscher Bundestag; Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237)