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Zurückweisung von Beweisanträgen bei Verschleppungsabsicht

Besprechung von BGH, Beschluss vom 9.5.2007 – 1 StR 32/07

Title: Zurückweisung von Beweisanträgen bei Verschleppungsabsicht

Seminar Paper , 2008 , 24 Pages , Grade: vollbefriedigend (11 Punkte)

Autor:in: Christoph Schmälzger (Author)

Law - Penology
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Einer schon 70 Verhandlungstage andauernden Hauptverhandlung, in der vom Angeklagten bereits zirka 300 Beweisanträge gestellt worden waren, folgte eine Periode weiterer 30 Verhandlungstage, in welcher die Strafkammer nur zur Entgegennahme und Bescheidung von Beweisanträgen zusammen trat. So schaffte es der Angeklagte innerhalb von 15 Monaten zirka 8.500 schriftliche Beweisanträge zu stellen und damit das Verfahren gänzlich zu lähmen.

Dieses dem BGH bereits vorgelegte und weitere Beispiele haben eine Diskussion zur Vereinfachung und Beschleunigung von Strafverfahren in Gang gebracht, die eine Extensivierung des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppung gemäß § 244 III 2 6. Var. StPO fordert. Im vorliegenden, zu besprechenden Beschluss des BGH hat der erste Senat nun die ersten Schritte in Richtung Extensivierung gemacht.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

B. RÜGE DER ABLEHNUNG EINES BEWEISANTRAGS WEGEN PROZESSVERSCHLEPPUNG

I. DER ABLEHNUNGSGRUND DER PROZESSVERSCHLEPPUNG

1. Die wesentliche Verzögerung

2. „nichts Sachdienliches“

3. Das Bewusstsein der Verschleppung

II. DIE ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE DES BGH

1. Die Argumentation

2. Argument aus § 245 II 3 Var. 5

3. Argument der Änderung des § 229 I

4. Argument aus § 244 III 2

C. RÜGE DER MITWIRKUNG DER WEGEN ABLEHNUNG EINES BEWEISANTRAGS ABGELEHNTEN KAMMERMITGLIEDER

I. DIE BESORGNIS DER BEFANGENHEIT

II. DIE ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE DES BGH

D. RÜGE DER MITWIRKUNG DES WEGEN EINES HINWEISES ABGELEHNTEN VORSITZENDEN

E. RÜGE DER MITWIRKUNG DES WEGEN DER TERMINIERUNG ABGELEHNTEN VORSITZENDEN

F. RÜGE DER ÜBERLANGEN VERFAHRENSDAUER UND RECHTSSTAATSWIDRIGEN VERFAHRENSVERZÖGERUNGEN

G. DIE AUSWIRKUNGEN DES BESCHLUSSES

H. FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert kritisch den Beschluss des BGH vom 9. Mai 2007 zur Zurückweisung von Beweisanträgen bei Verschleppungsabsicht und untersucht, ob die vom Senat vorgenommene Lockerung der Voraussetzungen sowie die Einführung einer Fristsetzung zur Begründung von Beweisanträgen eine dogmatisch schlüssige und praxisgerechte Lösung für die Problematik der Prozessverschleppung darstellt.

  • Strafprozessuale Ablehnungsgründe gemäß § 244 III 2 StPO
  • Die Problematik der Prozessverschleppung und Rechtsmissbrauch durch Beweisanträge
  • Anforderungen an die richterliche Fristsetzung nach der Beweisaufnahme
  • Befangenheitsrügen gegen Kammermitglieder und Vorsitzende
  • Spannungsfeld zwischen Waffengleichheit der Verteidigung und dem Beschleunigungsgebot

Auszug aus dem Buch

II. Die Entscheidungsgründe des BGH

Der BGH hielt alle Voraussetzungen der Prozessverschleppung für gegeben und somit die Rüge für unbegründet.19

Die Aussagen der Sachverständigen, die belegten, dass eine Metallplatte in der Hand ihre Funktion nicht beeinträchtigt und dass der betroffene Angeklagte keine Beschwerden mit der Hand bekundete, ließen den Schluss zu, dass ein weiteres medizinisches Gutachten zur Funktionsfähigkeit seiner Hand nichts Sachdienliches mehr beweisen könnte. Ebenso wiesen die Aussagen des Hausarztes und das Verhalten des Angeklagten nach seiner Operation (Unterlassen weiterer Kontrolluntersuchungen und volle Einsatzfähigkeit am Arbeitsplatz) auf die volle Funktionsfähigkeit seiner Hand hin.

Weiterhin wurde eine wesentliche Verzögerung angenommen, da eine Unterbrechung gemäß § 229 II in Aussicht stand. Schließlich wurde aus der späten Stellung des Antrags nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, die vermuten lässt, dass keine neuen Beweismittel vorgebracht werden können, dem widersprüchlichen Verhalten des Verteidigers bezüglich des zu erbringenden Beweises und der späten Stellung des Beweisantrags zu einem psychiatrischen Gutachten am Ende der ersten Hauptverhandlung geschlossen, dass der Antrag gestellt wurde, um das Verfahren zu verzögern.

Insoweit ist die Subsumtion des BGH unter die Voraussetzungen schlüssig. Die Prämissen – zumal es sich um Tatsachen handelt – entziehen sich jeglicher Überprüfung.

Der BGH hat die vorliegende Konstellation jedoch zu einer Rechtsfortbildung genutzt, die sich in zwei Gedanken aufteilt. Zum einen hält er es für nötig das Kriterium der Wesentlichkeit zu beschränken oder gar gänzlich aufzugeben und zum anderen ermöglicht er es dem Tatrichter in Zukunft eine Frist nach der Beweisaufnahme zu setzen, nach deren Verstreichen der Antragsteller seinen Beweisantrag ausführlich begründen muss, ansonsten würde Verschleppungsabsicht angenommen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG: Einleitung in die Problematik von Strafverfahren durch eine Vielzahl an Beweisanträgen und Vorstellung der Leitsatzentscheidung des BGH.

B. RÜGE DER ABLEHNUNG EINES BEWEISANTRAGS WEGEN PROZESSVERSCHLEPPUNG: Detaillierte Untersuchung der Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppung und Kritik an der Argumentation des BGH zur Wesentlichkeit der Verzögerung.

C. RÜGE DER MITWIRKUNG DER WEGEN ABLEHNUNG EINES BEWEISANTRAGS ABGELEHNTEN KAMMERMITGLIEDER: Analyse der Befangenheitsrüge im Kontext rechtsfehlerfreier Ablehnungsbeschlüsse und der Bedeutung rechtlichen Gehörs.

D. RÜGE DER MITWIRKUNG DES WEGEN EINES HINWEISES ABGELEHNTEN VORSITZENDEN: Überprüfung der Rüge, dass der Hinweis des Vorsitzenden auf eine Befangenheit hindeute, unter Berücksichtigung der Verhandlungsleitung.

E. RÜGE DER MITWIRKUNG DES WEGEN DER TERMINIERUNG ABGELEHNTEN VORSITZENDEN: Erörterung der richterlichen Terminierungshoheit und der Grenzen möglicher Voreingenommenheit durch straffe Zeitplanung.

F. RÜGE DER ÜBERLANGEN VERFAHRENSDAUER UND RECHTSSTAATSWIDRIGEN VERFAHRENSVERZÖGERUNGEN: Untersuchung der Rüge der Verfahrensdauer und der Frage, welche Rügeart für die Geltendmachung des Beschleunigungsgebots erforderlich ist.

G. DIE AUSWIRKUNGEN DES BESCHLUSSES: Einschätzung der praktischen Relevanz der BGH-Entscheidung und der Erleichterungen bei der Ablehnungsbegründung für die Strafrechtspflege.

H. FAZIT: Abschließende Bewertung des Spannungsfeldes zwischen Beweisantragsrecht der Verteidigung und dem Bedürfnis nach effizienter Strafverfolgung.

Schlüsselwörter

Strafprozessordnung, Beweisantrag, Prozessverschleppung, BGH, Beschleunigungsgebot, Ablehnung, Befangenheit, Rechtsmissbrauch, Strafkammer, Hauptverhandlung, Verfahrensverzögerung, Verteidigung, Sachdienlichkeit, Fristsetzung, Rechtssicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die juristische Analyse einer BGH-Entscheidung zum Umgang mit Beweisanträgen, die lediglich zur Verschleppung eines Strafprozesses gestellt werden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für die Ablehnung von Beweisanträgen nach § 244 StPO, die Möglichkeiten zur Abwehr von Rechtsmissbrauch im Prozess sowie die Befangenheit von Richtern.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, ob die vom BGH eingeleitete Extensivierung des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppung rechtlich begründet und für die gerichtliche Praxis sinnvoll ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine dogmatische Analyse der BGH-Entscheidung unter Einbeziehung von Literatur, Kommentierungen und verfassungsrechtlichen Prinzipien wie dem fairen Verfahren angewandt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die einzelnen Rügen der Verteidigung gegen den BGH-Beschluss, insbesondere die Voraussetzungen der Prozessverschleppung, die Befangenheit der Richter und die Dauer des Verfahrens.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Beweisantragsrecht, Prozessverschleppung, BGH-Rechtsprechung und die Balance zwischen Verteidigungsrechten und Verfahrensbeschleunigung charakterisiert.

Wie bewertet der Autor die Einführung einer Fristsetzung durch den BGH?

Der Autor hält die Fristsetzung für ein taugliches Mittel gegen Missbrauch, kritisiert jedoch, dass der BGH die dogmatische Begründung für diesen Schritt schuldig geblieben ist.

Warum wird die Prozessverschleppung in der Arbeit als Schattendasein bezeichnet?

Weil die hohen Anforderungen an die Begründung der Prozessverschleppung durch den Tatrichter in der Praxis dazu führen, dass dieser Ablehnungsgrund nur sehr selten erfolgreich angewendet wird.

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Details

Title
Zurückweisung von Beweisanträgen bei Verschleppungsabsicht
Subtitle
Besprechung von BGH, Beschluss vom 9.5.2007 – 1 StR 32/07
College
Ruhr-University of Bochum
Grade
vollbefriedigend (11 Punkte)
Author
Christoph Schmälzger (Author)
Publication Year
2008
Pages
24
Catalog Number
V154248
ISBN (eBook)
9783640673803
ISBN (Book)
9783640674107
Language
German
Tags
Zurückweisung Beweisanträgen Verschleppungsabsicht Besprechung Beschluss Punkte)
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Christoph Schmälzger (Author), 2008, Zurückweisung von Beweisanträgen bei Verschleppungsabsicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154248
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