Wie kann die Zukunft des Religionsunterrichts aussehen? Wird es in Zukunft überhaupt noch einen konfessionellen Religionsunterricht geben?
Diesen Fragen müssen wir uns als Religionslehrer und Religionslehrerinnen immer wieder stellen. Momentan sogar verstärkt da zur Zeit die Diskussion über das in Brandenburg neu etablierte Schulfach „L-E-R“ – „Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde“ den Kritikern neuen Zündstoff liefert.
Gerade in den neuen Bundesländern ergibt sich durch die jahrelange DDR-Diktatur eine problematische Situation bezüglich des Religionsunterrichts. Das SED-Regime versuchte in seiner jahrzehntelangen Herrschaftszeit, systematisch den Glauben in der Bevölkerung zu verdrängen und durch staatseigene Inszenierungen (Jugendweihe etc.) zu ersetzen. Der Lebensraum Schule sollte keinesfalls mit einer möglicherweise regimekritischen Instanz beladen werden. So gab es auch keinen Religionsunterricht an den Schulen der DDR.
Sich in dieser Zeit zu seinem Glauben öffentlich zu bekennen, bedeutete für die Menschen in der DDR stark negative Konsequenzen. Es ist nur verständlich, dass die Bevölkerungsmehrheit diesen steinigen Weg nicht ging.
Als Ergebnis erkannte man nach der „Wende“ 1989, dass der prozentuale Anteil konfessionell gebundener Christen in diesem Teil Deutschlands verschwindend gering war. Die größte Anzahl der Bürger in den neuen Ländern bezeichnet sich auch heute noch als konfessionslos.
Mit der Übernahme des Grundgesetzes verpflichteten sich diese Länder allerdings auch, den Artikel 7, Absatz 3 zu verwirklichen. Dieser Artikel, in dem der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an staatlichen Schulen garantiert ist, hat gerade in Brandenburg zu heftigen Diskussionen und Kontroversen geführt. Das Land Brandenburg wollte einen Sonderweg einschlagen und hat dies letztendlich, wenn auch mit Einschränkungen, durchgesetzt.
Ich möchte, in meinem Teil der vorliegenden Arbeit, einen kurzen Einblick in die Entstehung und Problemfelder dieses neuen Schulfaches geben.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Hauptteil
- Das Zusammenwirken von Kirche und Staat
- Die rechtliche Gewährleistung des Religionsunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland
- Die Bremer Klausel
- Das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933
- Die Situation in den neuen Bundesländern
- Die Entstehung eines neuen Schulfaches - Brandenburgs Sonderweg
- Die Situation in Brandenburg
- Was ist LER?
- Die Chronologie der Entstehung von LER
- Schluss
- Beurteilung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Entstehung des Schulfachs „Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde“ (LER) in Brandenburg und untersucht die Hintergründe und Herausforderungen, die mit der Einführung dieses neuen Faches verbunden sind.
- Das Verhältnis von Kirche und Staat im Bildungsbereich
- Die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts in Deutschland
- Die besondere Situation des Religionsunterrichts in den neuen Bundesländern
- Der konfessionelle und der neutrale Religionsunterricht
- Die Kontroversen um die Einführung von LER in Brandenburg
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Thematik des konfessionellen Religionsunterrichts im Kontext der neu geschaffenen Situation in den neuen Bundesländern vor, wobei insbesondere auf die Problematik in Brandenburg eingegangen wird.
Der Hauptteil befasst sich zunächst mit der Einordnung des Zusammenwirkens von Kirche und Staat, wobei das Staatskirchenvertragsrecht und das Verfassungsrecht auf staatlicher Seite unterschieden werden. Im nächsten Schritt werden die rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland anhand des Grundgesetz Artikels 4, Absatz 1 und Artikel 7, Absatz 3 erläutert. Es wird auf die historische Entwicklung und die besonderen Herausforderungen in Bezug auf die „res mixtae“ zwischen Staat und Kirche eingegangen. Im Anschluss folgt eine Analyse der Bremer Klausel sowie des Reichskonkordats von 1933, um die historische Entwicklung der rechtlichen Grundlage des Religionsunterrichts zu beleuchten. Der Abschnitt über die Situation in den neuen Bundesländern beschäftigt sich mit den besonderen Problemen, die sich durch die jahrzehntelange DDR-Diktatur und die daraus resultierende geringe Zahl konfessionell gebundener Bürger ergeben haben. Schließlich werden die Entstehung und die Entwicklung von LER in Brandenburg detailliert dargestellt, wobei auf die Situation in Brandenburg, die Inhalte des Fachs und die Chronologie seiner Entstehung eingegangen wird.
Schlüsselwörter
Religionsunterricht, Brandenburg, LER, Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde, Staatskirchenrecht, Grundgesetz, Reichskonkordat, Konfession, Neutralität, Bremer Klausel, DDR, „Wende“, Schulhoheit.
- Quote paper
- Heike Fournier (Author), 2006, Brandenburgs schulischer Sonderweg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154412