Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS

Unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Rahmen des IASB-Reformprojektes


Masterarbeit, 2010

63 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. IAS
2.1. Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS
2.2. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte nach IAS
2.3. Die Bewertung finanzieller Vermögenswerte nach IAS
2.4. Kritikpunkte des IAS
2.4.1. Verschärfung der Finanzkrise
2.4.2. Komplexität
2.4.3. Geringer Entscheidungsnutzwert
2.4.3.1. Nutzwert des beizulegenden Zeitwertes
2.4.3.2. Nutzwert der übrigen Regelungen des IAS
2.4.3.3. Öffentliche Diskussion
2.4.4. Nicht-Konvergenz verschiedener Rechnungslegungssysteme

3. Das IASB-Reformprojekt
3.1. Zeitlicher und organisatorischer Ablauf
3.2. Sonderfall finanzielle Verbindlichkeiten

4. Ergebnis der ersten Reformphase von IAS
4.1. Inhaltliche Kernelemente der Konsensfindung in der Reform
4.2. Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte nach IFRS
4.2.1. Klassifizierung und Bewertung von Schuldtiteln nach IFRS
4.2.1.1. Bewertung zum Fair Value
4.2.1.2. Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
4.2.1.3. Der Geschäftsmodell-Ansatz
4.2.1.4. Die Klassifizierung nach der Art der Zahlungsströme
4.2.2. Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten
4.2.2.1. Grundsätzlicher Ansatz zum Fair Value
4.2.2.2. Wahlrecht zum ‚Fair Value through OCI’
4.2.3. Anwendungsbereich und Inkrafttreten
4.2.4. Unterschiede von Entwurf und finalem Standard
4.2.5. Weitere Überlegungen in der Entscheidungsgrundlage
4.3. Zielerreichung des Reformprojektes
4.3.1. Verschärfung der Finanzkrise
4.3.2. Komplexität
4.3.3. Geringer Entscheidungsnutzwert
4.3.4. Nicht-Konvergenz verschiedener Rechnungslegungssysteme
4.4. Kritiken an IFRS
4.4.1. Allgemeine Kritiken
4.4.2. Analyse der Kritiken entsprechend der Interessengruppen
4.4.2.1. Bankensektor
4.4.2.2. Versicherungen
4.4.2.3. Politik
4.4.2.4. Boardinterne Ablehnung

5. Resümee

Literaturverzeichnis V

Rechtsquellen XV

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entscheidungsbaum zur Bewertung von finanziellen Vermögenswerten nach IAS 39, in Anlehung an: PWC: Understanding IAS 39, 2000, S. 32

Abbildung 2: Bewertung finanzieller Vermögenswerte, in Anlehnung an: KPMG: IFRS visuell, 2008, S. 115

Abbildung 3: Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9, in Anlehnung an: Ernst & Young, Phase 1, 2009 S. 2

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht über den zeitlichen Ablauf des Reformprojektes nach Abschluss der ersten Phase; in Anlehnung an: IASB: Workplan, 2010

1. Einleitung

Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS wurde bislang durch den IAS 39 geregelt. Dieser beinhaltet die Klassifizierung der Finanzinstrumente in vier verschiedene Kategorien. Je nach Klassifizierung wird zum beizulegenden Zeitwert oder zu Anschaffungskosten bilanziert.1 Es gab von vielen Seiten Kritik an diesem Standard, insbesondere wegen seiner enormen Komplexität und zuletzt auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise.2 Dies führte zu einer Beschleunigung des Reformprojektes von IAS 39, welches das IASB schon seit längerem zur Erreichung der Konvergenz der Rechnungslegungssysteme anstrebte.3 Ergebnis der ersten Phase des Projektes, welches in drei Phasen gegliedert ist, war die Veröffentlichung des IFRS 9 - Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten im November 2009, welcher ab 2013 in Kraft treten soll.4 Kernbestandteil ist, dass die Klassifizierung in vier verschiedene Kategorien wegfällt und von nun an nur noch auf das Geschäftsmodell und die Art der Zahlungsströme abgestellt wird. Dies führt wieder zur gemischten Bewertungsmethode, der Bilanzansatz erfolgt weiterhin zum beizulegenden Zeitwert oder zu Anschaffungskosten.5 Von vielen Anwendern war ursprünglich angestrebt worden, eine Klassifizierung zu umgehen und jedes Finanzinstrument zum Fair Value zu bilanzieren.6 Offensichtlich aufgrund des Drucks seitens der Politik sowie von Erstellern und Prüfern der Abschlüsse auf das IASB ist dies nicht erfolgt.7 Auch wurde nicht, wie ursprünglich geplant, die Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten überarbeitet, sondern vorerst nur die finanzieller Vermögenswerte.8 In der öffentlichen Diskussion der neuen Regelungen wurden bereits diverse Kritiken geäußert.9 Auch die EFRAG scheint skeptisch, und hat den IFRS 9 trotz weitestgehender Umsetzung der Forderungen der Politik noch nicht in Europäisches Recht überführt.10

Diese Arbeit stellt die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten nach IAS 39 und IFRS 9 dar, um jeweils im Anschluss auf Kritiken an den Standards einzugehen. Bei IFRS 9 geschieht dies insbesondere unter Hinterfragung der Zielerreichung der ersten Phase des Reformprojektes. Abschließend wird ein Resümee gezogen.

2. IAS 39

2.1. Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39

Unter einem Finanzinstrument, dessen Definition nach IAS 39.8 in IAS 32.11 aufgeführt ist, ist ein Vertrag zu verstehen, der bei einem Vertragspartner zu einem finanziellen Vermögenswert, bei dem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit führt. Darunter fallen alle vertraglichen Rechte und Pflichten, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln bedingen. Die besagten Rechte bzw. Pflichten müssen dabei auf finanziellen Sachverhalten beruhen.11 Der „alte“ Standard IAS 39 existiert in seiner Grundstruktur seit seiner Veröffentlichung durch das IASC in 2001, und ist im Laufe der Jahre schon mehrfach überarbeitet worden.12

Im Folgenden wird nicht weiter auf finanzielle Verbindlichkeiten, Sicherungsgeschäfte und Wertminderungen eingegangen, die ebenfalls von IAS 39 abgedeckt werden. Entsprechend der ersten aktuellen Reformphase und den darin final veröffentlichten Regeln wird lediglich die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten analysiert.

2.2. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte nach IAS 39

Zur Folgebewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 bedarf es der Einordnung in eine von vier vorgegebenen Kategorien. Die erste wird mit „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ übersetzt (financial asset at fair value through profit or loss). Die zweite Kategorie stellt die „bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen“ dar (held-to-maturity), die dritte wird „Kredite und Forderungen“ (loans and receivables) und die vierte „zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte“ (available-for-sale) genannt.13

Zur Einordnung in die erste Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente soll der Vermögenswert eindeutig identifiziert werden als ein Finanzinstrument, das ausschließlich zu Handelszwecken gehalten wird (held for trading). Dazu gehören Titel, die mit kurzfristiger Veräußerungsabsicht erworben wurden. Gleiches gilt für Titel die Teil eines Portfolios eindeutig identifizierbarer und gemeinsam verwalteter Finanzinstrumente sind, aus dem in jüngerer Vergangenheit nachweislich Gewinnmitnahmen durch Veräußerungen erzielt wurden, und auch für Derivate, die nicht gesondert als finanzielle Garantien oder

Sicherungsgeschäfte behandelt werden. Außerdem ist es erforderlich, dass der Vermögenswert bereits bei erstmaliger Erfassung in diese Kategorie eingeordnet wurde, was nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.14

Um in die zweite Kategorie der bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen zu fallen, muss ein finanzieller Vermögenswert eine bestimmte Endfälligkeit besitzen und bis dahin zum einen feste bzw. definierbare Zahlungen generieren, zum anderen soll die Absicht bestehen, diesen permanent bis zur Endfälligkeit zu halten. Letzteres Kriterium ist auch dann nicht erfüllt, wenn unwesentliche Teile der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen vor Erreichen der Endfälligkeit verkauft werden, von bestimmten Ausnahmen abgesehen.15

Die dritte Kategorie der Kredite und Forderungen setzt lediglich voraus, dass die Finanztitel feste bzw. definierbare Zahlungen generieren und nicht an einem aktiven Markt notiert sind.16

In die vierte und letzte Kategorie der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte fallen Instrumente, die entweder zum Verkauf gehalten werden oder eben alle anderen, übrigen finanziellen Vermögenswerte, die in keine andere Kategorie eingeordnet werden konnten.17

Abbildung 1: Entscheidungsbaum zur Bewertung von finanziellen Vermögenswerten nach IAS 39, in Anlehung an: PWC: Understanding IAS 39, 2000, S. 32.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3. Die Bewertung finanzieller Vermögenswerte nach IAS 39

Bei erstmaligem Ansatz eines finanziellen Vermögenswertes hat ein Unternehmen diesen grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.18 Für die Folgebewertung gilt, dass die Vermögenswerte der Kategorien der „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten“ und der „zur Veräußerung verfügbaren“

Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert (fair value) bewertet werden.19 Etwaige Gewinne oder Verluste von Instrumenten, die als „zur Veräußerung verfügbar“ klassifiziert wurden, werden in der Regel jedoch nicht erfolgswirksam erfasst, sondern im sonstigen Ergebnis unter dem Eigenkapital ausgewiesen. Der kumulierte Gewinn bzw. Verlust wird dann bei Ausbuchung als Umgliederungsbetrag ausgewiesen.20 Des Weiteren besteht für diese Kategorie der zur Veräußerung verfügbaren Instrumente eine Sonderregelung, die beinhaltet, dass der Titel nur zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, wenn dieser verlässlich bestimmbar ist, bzw. wenn für diesen ein notierter Preis an einem aktiven Markt vorliegt. Anderenfalls werden die Instrumente dieser Kategorie zu Anschaffungskosten bewertet.21

Die Vermögenswerte der anderen zwei Kategorien der „bis zur Endfälligkeit gehaltenen“ Instrumente sowie der „Kredite und Forderungen“ werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost) bewertet.22

Abbildung 2: Bewertung finanzieller Vermögenswerte, in Anlehnung an: KPMG: IFRS visuell, 2008, S. 115.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes nach IFRS erfolgt nach der für diese Standards üblichen Vorgehensweise, die gleich lautend in IAS 32.11 und IAS 39.9 formuliert ist. Letzterer verweist auf IAS 39 A71-72 und 74, wonach die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes sich zunächst an dem Vorhandensein eines aktiven Marktes orientiert, dessen verlässlich bestimmbare Geld- bzw. Briefkurse ausschlaggebend für die Festsetzung sind. Dieses Verfahren ist auch als mark-to-market bekannt.23 Sollte kein aktiver Markt vorhanden bzw. der Marktpreis nicht zuverlässig bestimmbar sein, wird zunächst geprüft, ob ein aktiver Markt für ähnliche Finanzinstrumente besteht und die Preise dieses Marktes herangezogen werden können, oder ob es Hinweise auf die Marktpreise der jüngsten Vergangenheit gibt. Sollte dies auch nicht der Fall sein, so werden komplexere Modelle in Form von Bewertungsverfahren, z. B. dem Optionspreismodell, zur Marktwertermittlung herangezogen. Diese Methode, auch mark-to-model genannt,24 ist umstritten und scheint nicht immer den „Fair Value“ darzustellen.25

Die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten entspricht der klassischen Bewertung zum Kaufpreis abzüglich Abschreibungen. Allerdings sind bei den finanziellen Vermögenswerten eben keine Abschreibungen zu berücksichtigen, sondern andere Wertgrößen. Dazu gehören Tilgungen, eventuelle Abzüge aufgrund von Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit sowie die kumulierte Amortisation eventueller Differenzen zwischen dem Ausgangsbetrag und dem zur Endfälligkeit insgesamt zu zahlenden Betrag, welche unter Anwendung der so genannten Effektivzinsmethode addiert oder subtrahiert werden.26

An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass nach IAS 39 die so genannte Fair Value-Option existiert, die es unter bestimmten Umständen erlaubt, sämtliche Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.27 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Umklassifizierung, welche im Laufe der Finanzkrise eingegliedert wurde. Ursprünglich war diese Umwidmungsregelung erheblich strikter.28

2.4. Kritikpunkte des IAS 39

Eine umfangreiche Überarbeitung des Standards war aus verschiedenen Gründen bereits seit längerem geplant, was schon die Erwähnung im Memorandum of Understanding- Projekt zwischen den beiden großen Standardsettern IASB und FASB im Jahre 2006 zeigt.29 Jedoch gab es im Zuge der jüngsten Finanzkrise, der so genannten Subprime Krise, immer mehr Bestrebungen das Reformprojekt schneller voran zu treiben.30 Im Folgenden sollen die von der Fachwelt als relevant diskutierten Gründe für das Reformprojekt aufgeführt werden.

2.4.1. Verschärfung der Finanzkrise

Überlegungen, dass die aktuelle Bilanzierung von Finanzinstrumenten und die damit einhergehende Bewertung zu Marktwerten eine ursächliche Wirkung für die Finanzkrise hätten, werden in Theorie und Praxis nicht ausführlich diskutiert. Sie scheinen nicht ausreichend begründet zu sein.31 Entsprechendes wurde ebenfalls auf einem AICPA Meeting im Dezember 2009 von Robert H. Herz, Vorsitzendem des FASB, geäußert. Er bezog sich dabei auf einen US GAO Bericht von 1991, welcher von der Bankenkrise der 80er und 90er Jahre in den USA handelte. Er sagte unter anderem, dass die US-Gaap, die bekanntlich in weiten Teilen mit den IAS/IFRS übereinstimmen, und insbesondere die häufig kritisierte Fair Value-Bilanzierung nicht Auslöser der Finanzkrise waren.32

Die These, dass diese Art der Bewertung jedoch krisenverstärkend gewirkt habe, findet sich häufig. Hauptargument der Finanzwelt in Bezug auf diese Wirkung ist, dass die aktuellen Bilanzierungsregeln in der Krise wie Brandbeschleuniger gewirkt hätten, und dass insbesondere der Ansatz zum Marktwert bzw. dem Fair Value und entsprechende zur Neubewertung erforderliche Abschreibungen dazu beigetragen haben.33 Diese Kritik erreichte auch die höchsten politischen Ebenen. Auf dem Londoner G20-Gipfel im April 2009, zur Beratung über Auswege aus der Weltwirtschaftskrise als Folge der Finanzkrise, widmeten die führenden Vertreter der G20 den internationalen Standards der Rechnungslegung einen ganzen Absatz in Ihren Empfehlungen, die Teil der „Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems“ waren. Dabei kam es zu der Übereinkunft, dass die Standardsetter die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten verbessern sollten, unter Begutachtung des Rahmenwerks zur Marktwertbilanzierung. Auch die FSF Empfehlungen in Bezug auf die Prozyklizität, welche ebenfalls Bilanzierungsbelange betreffen, werden ausdrücklich begrüßt. So sollten die Standardsetter ursprünglich bis zum Ende des Jahres 2009 unter anderem „hoch qualitative“ internationale Standards erreichen,34 was ein klarer Hinweis auf die Unzufriedenheit mit den prozyklischen Wertschwankungen der aktuellen Regelungen ist.

Diese Kritik wird von vielen politischen Persönlichkeiten vertreten. Auch das damalige Mitglied der EU-Kommission, Charles McCreevy, sprach sich vor diesem Hintergrund bereits im April 2008 für eine gründliche Untersuchung und Überarbeitung des Standards aus.35 Ebenfalls nationale Politiker wie die früheren SPD-Minister Brigitte Zypries, Peer Steinbrück36 oder der Bayerische Finanzminister37 verurteilen die Wertermittlung nach dem Marktwertprinzip und sprechen den IAS/IFRS eine krisenverschärfende Eigenschaft zu.38 Dabei wird häufig die Bilanzierung zu Marktwerten allgemein kritisiert, was im Endeffekt aber IAS 39 betrifft.

Dieser Kritik an der Prozyklizität folgend ist die Annahme fehlerhaft, dass die Marktpreise als Orientierung für die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte, wie zuvor anhand der Regeln des IAS 39 beschrieben, den bestmöglichen Wertansatz darstellen. So werden z. B. die Bilanzen von Unternehmen mit hohem Wertpapierbestand, und deswegen insbesondere von Banken und Versicherungen, auf dem Höhepunkt des Konjunkturzyklus als noch gesünder ausgewiesen und in gleichem Maße stärker verkürzt während des Konjunkturtiefs. Die zukünftige Entwicklung aber sollte Gegenteiliges bedingen. Die Feststellung eines realistischen Marktwertes in den häufig turbulenten Märkten ist als problematisch anzusehen, da diese Werte nur eine Momentaufnahme darstellen und die Preise sich kurzfristig vollkommen ändern können. Die Darstellung des externen Rechnungswesens sei nicht korrekt, da der beizulegende Zeitwert regelmäßig falsch ermittelt wird.39 Hinzu kommt, dass in wirtschaftlich schweren Zeiten wie der Finanzkrise die Marktpreise von Wertpapieren und Kreditpositionen mehr und mehr nachgeben, und mit ihnen auch die Wertberichtigungen entsprechend steigen, welche die Unternehmen nach IAS 39 unmittelbar erfolgswirksam erfassen müssen; es handelt sich nicht allein um eine Abwärtsbewegung, sondern um eine Abwärtsspirale. Dies führt zu stärkeren Verlusten und einer Aufzehrung des Eigenkapitals der Banken. Durch die verstärkte Relevanz dieser volatilen Märkte für die Bilanzierung würden Abschwünge folglich noch verschärft.40 Abwärtsspiralen wie die, die in der letzten Krise zu vielen Insolvenzen im Bankensektor führten, können entstehen. Diese können sogar noch verschärft werden durch die Tatsache, dass Unternehmen mit einem hohen Bestand an Finanzinstrumenten ihre Kredite, Dividenden und Bonuszahlungen für die Angestellten in guten Zeiten zu stark auszuweiten und auf diese Art den zukünftigen Preisverfall ignorieren, der aufgrund der nicht vermeidbaren Konjunkturzyklen mit dem nächsten Abschwung vorprogrammiert ist. Es werden zu wenige Reserven gebildet und die Abwärtsspirale so noch weiter verschärft. Um eine notwendige Förderung der Risikomanagementkultur zu implementieren, sollten diese extremen Schwankungen der ausgewiesenen Gewinne vermieden werden, die aus der Marktpreisbewertung resultieren.41

Das IASB gab diesen Tatsachen Recht und erlaubte während der Krise, noch vor der Veröffentlichung des Standards IFRS 9, eine begrenzte Umklassifizierung von Wertpapieren.42 Die geschah vornehmlich aus Sorge über den nicht aufhaltbaren Abschwung an den Kreditmärkten und die Auszehrung der Eigenkapitalbasis der betroffenen Unternehmen. Tatsächlich hat dies den Banken auf dem Höhepunkt der Krise geholfen, der erörterten Abwärtsspirale zum Teil zu entrinnen.43

Ein weiteres Argument der Gegner der Fair Value-Ermittlung nach IFRS ist, dass die zur Wertermittlung relevanten Märkte häufig unvollkommen sind, insbesondere aufgrund von Illiquidität und Informationsasymmetrien.44

Es scheint allerdings genauso starke und umfangreiche Gegenkritik zu dieser Kritik am beizulegenden Zeitwert und IAS 39 zu geben. Ein Punkt ist, dass es an sinnvollen Alternativen zur Wertermittlung mangelt. Der Kritik an der Bilanzierung zu Marktwerten folgen keine Gegenvorschläge, die den qualitativen Kriterien der Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit genügen, welche im Framework der Standards gefordert werden.45 Die teilweise geäußerte Forderung nach historischen Preisen wird von Verfechtern der Marktwerttheorie als ungeeignet empfunden, da zum einen den geforderten Aspekten der Vergleichbarkeit und Relevanz nicht genügend Rechnung getragen würde, und zum anderen die Investoren als Interessenten der Abschlusszahlen nicht ausreichende Informationen über die aktuelle Situation eines Unternehmens erhalten würden. Vor diesem Hintergrund sind auch Vorschläge, Preise wie in den früheren recht erfolglosen Zeiten der Planwirtschaft einfach festzusetzen, keine ernstzunehmende Alternative. Derartige Vorschläge reduzieren grundsätzlich die für Investoren und andere Adressaten relevanten Abschlussinformationen und würden den Bilanzierenden in vielen Fällen Werkzeuge zur Bilanzpolitik in die Hand geben. Weitere vermeidenswerte Konsequenz wäre, dass ein höherer Risikoaufschlag aufgrund dieser Unsicherheiten erfolgen würde. Ein drohender Vertrauensverlust seitens der Adressaten der Abschlüsse sollte aber tunlichst vermieden werden, sollen die Märkte nicht noch unvollkommener werden. Zudem scheinen die Märkte sich ohnehin nicht von künstlich erzeugten Wertansätzen blenden zu lassen.46

Andere Befürworter der Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten zu Marktpreisen behaupten, dass diese Bewertungsproblematik eher aufsichtsrechtlich bedingt und weniger dem internationalen Rechnungswesen anzulasten sei. So hätte bei besser funktionierenden Aufsichtsbehörden die Krise vermutlich weniger schwere Ausmaße genommen, wenn z. B. bedacht wird, dass die große Investmentbank Lehman Brothers noch kurz vor ihrer Insolvenz im Herbst 2008 ‚A’-Ratings bekam.47 Auch der Vorsitzende des FASB, Robert H. Herz, erwähnte in der zuvor bereits erwähnten Rede, dass die Bilanzierung nach der Fair Value-Methode zwar durchaus prozyklische Effekte haben könne, jedoch sei die zeitnahe Erkennung von Problemen bei Finanzinstitutionen ein Faktor, der antizyklische Effekte zur Folge haben könne, indem der Einfluss von finanziellen Abschwüngen durch die Bereitstellung eines Frühwarnsystems beschränkt wird, welches die Probleme schon bei Ihrer Entstehung entdeckt. Herz gibt aber auch zu, dass die US-Gaap, die wie schon erwähnt in grundlegenden Zügen mit den IFRS übereinstimmen, allerdings besser dazu in der Lage gewesen wären die Investoren und andere Stakeholder vor einer bevorstehenden Krise zu warnen, wenn sie weniger durch den Druck von Bankinteressen beeinflusst gewesen wären.48

In jedem Fall belegt diese Kontroverse, dass der IAS 39 in seiner alten Form keineswegs ideal war, und zwar schon bevor die Dringlichkeit durch die Finanzkrise noch erhöht wurde.

2.4.2. Komplexität

Anwender und Ersteller der Jahresabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen, welche in Europa der Bilanzierung nach IFRS unterliegen, haben dem IASB vermehrt mitgeteilt, dass die Regelungen des in der Reform befindlichen IAS 39 schwer zu verstehen, anzuwenden und interpretieren seien. Das Board wurde dadurch laut eigener Aussage veranlasst, einen neuen Standard für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu entwickeln, und zwar wie schon erwähnt vor der Finanzkrise.

Dieser neue Standard solle weniger auf Prinzipien basieren und gleichzeitig weniger komplex gehalten sein. Dieses Kriterium war offensichtlich auch der ursprüngliche Anstoß für die Reform, wofür nicht nur der mit März 2008 relativ frühe Zeitpunkt der Veröffentlichung des Diskussionspapiers zur Überarbeitung von IAS 39 steht, in dem die Finanzkrise ihren Höhepunkt noch nicht erreicht hatte,49 sondern auch die Tatsache, dass dieses 98 Seiten starke Papier den Titel „Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments“ trägt.50

Auf dem zuvor erwähnten G20-Gipfel in London war ebenfalls Kritik an der Komplexität des Standards laut geworden. In den Empfehlungen, die Teil der „Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems“ waren, wurde eben nicht nur die Marktwertbilanzierung, sondern auch das Thema der Komplexität von IAS 39 behandelt. So sollten die Standardsetter bis zum Ende des Jahres 2009 unter anderem ausdrücklich auch die Komplexität der Standards für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten reduzieren.51 Darunter fallen neben dem IAS 39 insbesondere der 2005 erschienene IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben und der IAS 32, Darstellung von Finanzinstrumenten.

Die Grundstruktur der Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten allein scheint eingängig. Es bestehen vier Kategorien zur Klassifizierung und je nach Kategorie gibt es zwei grundsätzliche Bewertungsmethoden.52 Der Gedanke der Komplexität erschließt sich erst vollständig, wenn die umfangreichen Regelungen des IAS 39 zu Wertminderungen, Sicherungsgeschäften und anderen Themen in Betracht gezogen werden. Verstärkt wird dieser Eindruck insbesondere vor dem Hintergrund der Anzahl verschiedener Finanzinstrumente und den daraus zusammengesetzten komplexen Kombinationen, und den davon im Umlauf befindlichen Mengen. Ein gutes Beispiel für diese hohen Mengen ist die Aktivseite der Bilanz des Allianz Konzerns für das Geschäftsjahr 2009. Die hier aufgeführten Finanzanlagen allein machten mit ihrem Wert von gut 300 Milliarden Euro etwa das Doppelte der gesamten Bilanzsumme des Energieriesen Eon aus. Dabei waren die erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzaktiva und Finanzaktiva aus fondgebundenen Verträgen nicht einmal enthalten.53 Des Weiteren ist es trotz häufiger Standardisierung von Finanzinstrumenten nicht unüblich, dass diese von den Vertragspartnern auch individuell gestaltet werden, so dass eine einfache Aussage zur Bilanzierung auch vor diesem Hintergrund schwer fallen dürfte. Entsprechend kann auch das Ausmaß des bürokratischen Aufwandes der Kategorisierung nur erahnt werden, und lässt darauf schließen, dass eine fehlerfreie Kategorisierung und Bewertung kaum möglich ist. Tatsächlich kommt es in der Praxis vermehrt zu Fehlern bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, wie die DPR in ihrem Tätigkeitsbericht für 2009 mitteilte. Dies sei unter anderem auf die Komplexität der IFRS zurückzuführen. Tatsächlich geht die Institution sogar soweit, eine Anlaufstelle für fallbezogene Voranfragen von Unternehmen einzurichten.54 Auch von anderen Vertretern der Wissenschaft wird häufig gespottet, dass es wohl viele Analphabeten unter den Anwendern der Rechnungslegung gäbe wenn die internationale Rechnungslegung eine Sprache wäre, da nur wenige Experten den IAS 39 vollumfänglich verstehen würden.55

2.4.3. Geringer Entscheidungsnutzwert

Das Kriterium des Entscheidungsnutzwertes ist für potentielle Investoren von hoher Bedeutung. Niemand wird Geld in etwas investieren, wenn nicht auch eine ausreichende und zufrieden stellende Datenbasis zur Entscheidungsfindung vorhanden ist. Die Frage nach dem Nutzwert bzw. der Relevanz der mit dem Abschluss zur Verfügung bereit gestellten Daten wirkt sich somit auch unmittelbar auf die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung der Unternehmen aus.

2.4.3.1. Nutzwert des beizulegenden Zeitwertes

Ähnlich wie die Kritik im Rahmen der Finanzkrise spielt zunächst auch vor dem Hintergrund des geringen Entscheidungsnutzwertes das Hinterfragen der Bilanzierung zum Fair Value eine Rolle. Dabei sei hier nicht die krisenverschärfende Wirkung der Marktwertbilanzierung von Interesse, sondern die Frage, ob die dadurch bereitgestellten Informationen adäquat sind oder nicht. Generiert diese Art der Bewertung Nutzen zum Fällen einer Investitionsentscheidung?

Eine Information kann für eine Entscheidungsfindung nutzlos sein, wenn keine Vergleichbarkeit zu anderen Informationen gegeben ist.

[...]


1 Vgl. IAS 39.46.

2 Vgl. IASB: Financial Crisis, 2010.

3 Vgl. Kapitel 2.4.4. dieser Arbeit: „Nicht-Konvergenz verschiedener Rechnungslegungssysteme“.

4 Vgl. IFRS 9.8.1.

5 Vgl. IFRS 9.4.1.

6 Vgl. IFRS 9.BC10.

7 Vgl. IFRS 9.BC11.

8 Vgl. IFRS 9.IN7.

9 Vgl. Kapitel 4.4. dieser Arbeit: „Kritiken an IFRS 9“.

10 Vgl. EFRAG: Endorsement Status, 2010.

11 Vgl. IAS 39.8.

12 Vgl. IAS Plus: History IAS 39, 2010.

13 Vgl. IAS 39.9.

14 Vgl. IAS 39.9.

15 Vgl. ebenda.

16 Vgl. ebenda.

17 Vgl. ebenda.

18 Vgl. IAS 39.43.

19 Vgl. IAS 39.46.

20 Vgl. IAS 39.55(b).

21 Vgl. IAS 39.46(c).

22 Vgl. IAS 39.46(a) und (b).

23 Vgl. Heller, S.: Bilanzierung, 2009, S. 106; vgl. Coenenberg, A.: Jahresabschluss, 2005, S. 104f., 107.

24 Vgl. Heller, S.: Bilanzierung, 2009, S. 106.

25 Vgl. Kapitel 2.4.3. dieser Arbeit: „Geringer Entscheidungsnutzwert“.

26 Vgl. IAS 39.9.

27 Vgl. IAS 39.9.

28 Vgl. IAS 39.50-55; Anm. des Autors: IAS 39.50B wurde während der Krise eingefügt und erlaubte unter außergewöhnlichen Umständen die Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten aus der Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden Finanzinstrumente. Die Finanzkrise galt als ein solcher Umstand.

29 Vgl. FASB/IASB: MoU, 2006-2008, S. 3.

30 Vgl. IASB: Project Summary, 2009, S. 4; vgl. Freiberg, J./Lüdenbach, N.: IFRS-Report, in: BB, 2009, S. 2750.

31 Vgl. Gilgenberg, B.: Bewegte Zeiten, in: VW, 2009, S. 1910.

32 Vgl. Herz, R.: AICPA National Conference, 2009, S. 10.

33 Vgl. Hughes, J./Tett, G.: Bankers cry, in: FT, 2008, S. 15.

34 Vgl. G20: Strengthening Financial System, 2009, S. 5 f..

35 Vgl. McCreevy, C.: Speech/08/162, 2008.

36 Vgl. Drost, F.M.: Bilanzexperten, in: HB, 2009, S. 27.

37 Vgl. Fahrenschon, G.: Bankenlandschaft, Pressemitteilung, 2009.

38 Vgl. Tartler, J.: Bayern gegen Bilanzstandard, in: FTD, 2009, S. 19.

39 Vgl. Véron, N.: Accounting crisis, in: Revue d’Economie Financière and Risques, 2008, S. 3.

40 Vgl. ebenda, S. 3.

41 Vgl. De La Rosiére, J.: Bilanzen langfristige Perspektive, in: HB, 2009, S. 6.

42 Vgl. IAS 39.IN8A.

43 Vgl. Schulz, B.: Gemeinsame Bilanzregeln, in: FAZ, 2009, S. 23.

44 Vgl. Kapitel 2.4.3. dieser Arbeit: „Geringer Entscheidungsnutzwert“; in dem die Fair Value- Bilanzierung auch in Bezug zu geringem Entscheidungsnutzen aufgrund unvollkommener Kapitalmärkte gesetzt wird.

45 Vgl. IAS/IFRS Framework 24-42.

46 Vgl. Véron, N.: Accounting crisis, in: Revue d’Economie Financière and Risques, 2008, S. 3.

47 Vgl. Standard & Poors: Lehman Rating Lowered, 2008.

48 Vgl. Herz, R.: AICPA National Conference, 2009, S. 11.

49 Anm. des Autors: So gab z.B. die große Investmentbank Lehman Brothers erst im September 2008 ihre Insolvenz bekannt.

50 Vgl. IASB: DP Reducing Complexity, 2008.

51 Vgl. G20: Strengthening Financial System, 2009, S. 5.

52 Vgl. Kapitel 2.1. - 2.3. dieser Arbeit.

53 Vgl. Allianz Gruppe, Geschäftsbericht 2009, S. 224; vgl. Eon, Finanzbericht 2009, S. 54-55.

54 Vgl. DPR: Pressemitteilung, 2010.

55 Vgl. Zapp, P./Isfort, F.: Geschichte IAS 39, in: BZ, 2009, S. 4.

Ende der Leseprobe aus 63 Seiten

Details

Titel
Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS
Untertitel
Unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Rahmen des IASB-Reformprojektes
Hochschule
Universität Paderborn
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
63
Katalognummer
V154460
ISBN (eBook)
9783640670918
ISBN (Buch)
9783640679126
Dateigröße
774 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die vorliegende Arbeit untersucht die erste Phase des IASB-Reformprojektes von IAS 39, aus dem IFRS 9 hervorgeht.
Schlagworte
Bilanzierung, Finanzinstrumenten, IFRS, Berücksichtigung, Bilanzierungs-, Bewertungsvorschriften, Rahmen, IASB-Reformprojektes
Arbeit zitieren
Christian Runge (Autor:in), 2010, Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154460

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