Die rechtshistorische Entwicklung des Rechtsstaates wird vorgestellt und hernach werden die Ausprägungen des Rechtsstaates mit jenen des Polizeistaates verglichen. Österreich ist ein Rechtsstaat. Doch woran erkennt man einen Rechtsstaat? Wie ein Staat mit seinen Bürgern umgeht, wie er ihnen begegnet und welchen Stellenwert und welche Rechte er ihnen gewährt, lässt erkennen, ob ein Rechtsstaat oder ein Polizeistaat vorliegt.
Laut dem Baugesetz „Republikanisches Prinzip“ im Art 1 B-VG geht das Recht vom Volk aus und mit dieser Formel ist das rechtsstaatliche Prinzip abgedeckt. Der nähere Inhalt dieses Prinzips lässt sich aber erst aus der Gesamtbetrachtung der Bundesverfassung, welche aus dem Jahre 1920 stammt, erschließen. Der Rechtsstaat als solcher wurde erst im 17. und 18. Jahrhundert in der Theorie konstruiert, praktische Umsetzung und erstmalige Erwähnung im Schrifttum erfuhr er erst im 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert wurde der Rechtsstaat ausdifferenziert. In der absoluten Monarchie (monarchischer Absolutismus) gab es keine Gewaltentrennung. Der Monarch herrschte unumschränkt, er war niemandem für sein Handeln verantwortlich. Er vereinte Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit in einer Hand: Die Machtsprüche des Landesherr wurde durch Anfragen der Gerichte oder durch Beschwerden, Bittschriften, Gnadengesuche der Untertanen oder Interventionen gesucht. Hierbei übernahm der Landesherr die richterliche Funktion: bestimmte Urteile - besonders jene in schweren Kriminalsachen - mussten ihm zur Bestätigung vorgelegt werden. Der Landesherr konnte die Urteile sanktionieren, mildern, verschärfen. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Die geschichtliche Entwicklung in Österreich - vom Polizeistaat zum Rechtsstaat
- Im 18. Jahrhundert wurde die Kabinettsjustiz ein politisches Kampfmittel gegen rechtsstaatliche und liberale Ideen und zugleich Wegbereiterin einer modernen Justizkultur.
- Als Grundsätze für den Staat wurden die Prinzipien Legitimität, Legalität und die darauf basierende Stabilität erachtet.
- Die Polizei wie sie bis zum Josephinischen Zeitalter bestand, wurde reformiert.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die historische Entwicklung Österreichs vom Polizeistaat zum Rechtsstaat. Sie analysiert die Herausforderungen und Transformationsprozesse, die mit diesem Wandel verbunden waren, und beleuchtet die Rolle verschiedener politischer und gesellschaftlicher Akteure.
- Entwicklung des Rechtsstaatsgedankens in Österreich
- Der aufgeklärte Absolutismus und seine Auswirkungen auf die Rechtsordnung
- Die Rolle der Polizei im Übergang vom Polizeistaat zum Rechtsstaat
- Die Bedeutung von Legitimität, Legalität und Stabilität für die Staatsbildung
- Soziale und politische Unruhen als Katalysatoren für den Rechtsstaat
Zusammenfassung der Kapitel
Die geschichtliche Entwicklung in Österreich - vom Polizeistaat zum Rechtsstaat: Dieses Kapitel beschreibt die Entstehung des Rechtsstaatsgedankens, beginnend mit seiner theoretischen Konzeption im 17. und 18. Jahrhundert bis zu seiner Ausdifferenzierung im 20. Jahrhundert. Es kontrastiert die absolute Monarchie mit ihrer fehlenden Gewaltentrennung und der willkürlichen Ausübung von Macht durch den Monarchen mit den Anforderungen eines modernen Rechtsstaates. Der Text beleuchtet den Einfluss von Denkern wie Locke und Montesquieu und veranschaulicht die allmähliche Entwicklung hin zu einer gerechteren und rechtsstaatlich geprägten Ordnung. Die rasante Industrialisierung wird als ein wichtiger Faktor für die Notwendigkeit klar strukturierter Verwaltungsverfahren und Eigentumsrechte hervorgehoben.
Im 18. Jahrhundert wurde die Kabinettsjustiz ein politisches Kampfmittel gegen rechtsstaatliche und liberale Ideen und zugleich Wegbereiterin einer modernen Justizkultur.: Dieses Kapitel analysiert die Kabinettsjustiz als politisches Instrument im Kampf gegen rechtsstaatliche und liberale Bestrebungen. Der Fall "Müller Arnold" unter Friedrich II. wird als Beispiel für die Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und die daraus resultierende "Justizkatastrophe" dargestellt. Die Reaktion Österreichs, Preußens und Bayerns mit dem Versuch, Machtsprüche der Monarchen zu verbieten, wird als ein Schritt hin zu einer modernen Justizkultur interpretiert. Die Kapitel erläutert die Herausforderungen, die mit der Etablierung einer Behördenorganisation und einer "Verwaltungskultur" verbunden waren und wie der aufgeklärte Absolutismus, trotz seiner absoluten Macht, Bestrebungen zur Rechtsstaatlichkeit förderte. Die Bemühungen Maria Theresias und Josephs II., die Herrschaft der Gesetze zu gewährleisten, werden im Detail beschrieben.
Als Grundsätze für den Staat wurden die Prinzipien Legitimität, Legalität und die darauf basierende Stabilität erachtet.: Dieses Kapitel konzentriert sich auf die Prinzipien Legitimität, Legalität und Stabilität als Grundlage des Staates. Legitimität wird als die Begründung der Herrscherposition auf dynastischem Recht oder Gottesgnadentum definiert, während Legalität die Begründung jeder staatlichen Normierung in der Rechtsordnung fordert. Der Versuch, Stabilität durch diese Prinzipien zu erreichen, wird im Kontext der Maßnahmen Maria Theresias und Josephs II. zum Wohle des Volkes dargestellt. Das Kapitel analysiert Defizite im Sozialwesen und die Unzufriedenheit des Adels aufgrund des Einflussverlustes durch die Verstaatlichung der Verwaltung. Die zunehmende Industrialisierung und die damit verbundenen sozialen Spannungen werden als Herausforderungen für den Staat identifiziert.
Die Polizei wie sie bis zum Josephinischen Zeitalter bestand, wurde reformiert.: Dieses Kapitel beschreibt die Reform der Polizei im Josephinischen Zeitalter. Die Sicherheitspolizei wurde von der allgemeinen inneren Verwaltung getrennt, wodurch ein eigener Polizeiapparat entstand. Der Begriff "Polizei" wurde auf den Teil der Sicherheitsverwaltung beschränkt. Die Aufgaben der Sicherheitspolizei, inklusive der Überwachung der Anordnungen des absolutistischen Regimes durch eine geheime Polizei, werden erläutert. Der Text beschreibt die Entwicklung des Polizeistaates im Vormärz, die durch Wohlfahrtsstaat-Maßnahmen und die Überwachung der Bevölkerung geprägt war. Es wird betont, dass der Polizeistaat des aufgeklärten Absolutismus, trotz seiner Einschränkungen der Freiheit, nicht mit totalitären Regimen gleichzusetzen ist. Die Kapitel endet mit dem Ende des Polizeistaates durch die Märzrevolution von 1848 und dem Übergang zum Rechtsstaat mit Grundrechtsformulierungen und einer neuen Behördenorganisation.
Schlüsselwörter
Rechtsstaat, Polizeistaat, Österreich, Geschichte, aufgeklärter Absolutismus, Maria Theresia, Joseph II., Gewaltentrennung, Legitimität, Legalität, Stabilität, Polizei, Verwaltungsreform, Kabinettsjustiz, Märzrevolution 1848.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Die geschichtliche Entwicklung Österreichs - vom Polizeistaat zum Rechtsstaat
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht die historische Entwicklung Österreichs vom Polizeistaat zum Rechtsstaat. Sie analysiert die Herausforderungen und Transformationsprozesse dieses Wandels und beleuchtet die Rolle verschiedener politischer und gesellschaftlicher Akteure. Der Fokus liegt auf der Zeit vom 18. Jahrhundert bis zur Märzrevolution 1848.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung des Rechtsstaatsgedankens in Österreich, den aufgeklärten Absolutismus und seine Auswirkungen auf die Rechtsordnung, die Rolle der Polizei im Übergang, die Bedeutung von Legitimität, Legalität und Stabilität für die Staatsbildung, sowie soziale und politische Unruhen als Katalysatoren für den Rechtsstaat.
Wie wird die Entwicklung vom Polizeistaat zum Rechtsstaat dargestellt?
Die Arbeit beschreibt die Entstehung des Rechtsstaatsgedankens vom 17. und 18. Jahrhundert bis ins 20. Jahrhundert. Sie vergleicht die absolute Monarchie mit den Anforderungen eines modernen Rechtsstaates und beleuchtet den Einfluss von Denkern wie Locke und Montesquieu. Die rasante Industrialisierung wird als wichtiger Faktor für die Notwendigkeit klar strukturierter Verwaltungsverfahren und Eigentumsrechte hervorgehoben.
Welche Rolle spielte die Kabinettsjustiz?
Die Kabinettsjustiz wird als politisches Instrument im Kampf gegen rechtsstaatliche und liberale Bestrebungen analysiert. Der Fall "Müller Arnold" dient als Beispiel für die Missachtung der Rechtsstaatlichkeit. Die Reaktion Österreichs, Preußens und Bayerns mit dem Versuch, Machtsprüche der Monarchen zu verbieten, wird als Schritt hin zu einer modernen Justizkultur interpretiert.
Welche Prinzipien galten als Grundlage des Staates?
Die Prinzipien Legitimität (Begründung der Herrscherposition), Legalität (Begründung staatlicher Normierung in der Rechtsordnung) und Stabilität werden als Grundlage des Staates betrachtet. Der Versuch, Stabilität durch diese Prinzipien zu erreichen, wird im Kontext der Maßnahmen Maria Theresias und Josephs II. dargestellt. Soziale Defizite und die Unzufriedenheit des Adels werden als Herausforderungen thematisiert.
Wie wurde die Polizei reformiert?
Die Arbeit beschreibt die Reform der Polizei im Josephinischen Zeitalter. Die Sicherheitspolizei wurde von der allgemeinen inneren Verwaltung getrennt, wodurch ein eigener Polizeiapparat entstand. Die Aufgaben der Sicherheitspolizei, inklusive der Überwachung durch eine geheime Polizei, werden erläutert. Der Text beschreibt die Entwicklung des Polizeistaates im Vormärz und betont, dass dieser, trotz Einschränkungen der Freiheit, nicht mit totalitären Regimen gleichzusetzen ist. Das Ende des Polizeistaates durch die Märzrevolution 1848 und der Übergang zum Rechtsstaat werden beschrieben.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind Rechtsstaat, Polizeistaat, Österreich, Geschichte, aufgeklärter Absolutismus, Maria Theresia, Joseph II., Gewaltentrennung, Legitimität, Legalität, Stabilität, Polizei, Verwaltungsreform, Kabinettsjustiz, und Märzrevolution 1848.
- Arbeit zitieren
- Tanja E. Lackner (Autor:in), 2010, Polizeistaat versus Rechtsstaat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154734