Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Controlling – Begriffsdefinition, Aufgaben und Ziele
2.2 Insolvenz – Begriffsdefinition, Insolvenztatbestände und Verwertungsmöglichkeiten
3 Aufgaben des Controllings in der Insolvenz
3.1 Gesetzlich gefordertes Berichtswesen
3.2 Erforderlichkeit eines Controllings in der Insolvenz
3.3 Instrumente des Controllings
4 Möglichkeiten und Grenzen des Insolvenzcontrollings
5 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Veröffentlichungen in Zeitschriften, Zeitungen, Festschriften
Internetquellen.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Phasen des Krisenprozesses nach R. Müller 9
1 Einleitung
In einer Pressemitteilung vom 10.02.2010 informiert das Statistische Bundesamt Wiesbaden darüber, dass die deutschen Amtsgerichte im November 2009 2.539 Unternehmensinsolvenzen gemeldet haben. Dies bedeutet einen Anstieg um 6,9 % im Vergleich zum Monat November 2008. In dem Zeitraum von Januar 2009 bis November 2009 wurden insgesamt 30.104 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das entspricht einem Anstieg von 11,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.[1]
Diese Angaben lassen eine wachsende Bedeutung der Unternehmensinsolvenzen und einen daraus resultierenden Schaden für die deutsche Volkswirtschaft vermuten. Ebenso stellt sich die Frage, wie Unternehmen in einer solchen Krisensituation geeignete Maßnahmen ergreifen können, um den Schaden der Gläubiger einzugrenzen und möglicherweise einen erfolgreichen Weg aus der Insolvenz zu finden.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Bedeutung und die Aufgaben des Controllings in der Insolvenz darzustellen. Dazu werden einführend der Begriff Controlling definiert sowie die grundlegenden Aufgaben dargestellt und weiterhin ein Überblick über das Insolvenzverfahren und die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten gegeben. Im weiteren Verlauf wird das gesetzlich geforderte Berichtswesen im Rahmen der Insolvenz erläutert, um daraus mögliche Schlüsse für die Erforderlichkeit eines speziellen Controllings in der Insolvenz ziehen zu können. Im Anschluss werden geeignete Controllinginstrumente untersucht und der jeweilige Anwendungsbereich aufgezeigt. Abschließend sollen die Möglichkeiten und Grenzen eines Insolvenzcontrollings erarbeitet werden.
2 Grundlagen
Um im Rahmen dieser Arbeit die Aufgaben und Erfordernisse eines Insolvenzcontrollings untersuchen zu können, ist es erforderlich, einleitend einen Überblick über das Themengebiet des Controllings, wie auch des Insolvenzverfahrens zu geben.
2.1 Controlling – Begriffsdefinition, Aufgaben und Ziele
Controlling stellt die Summe aller Maßnahmen dar, die dazu beitragen, die Kernelemente des betrieblichen Führungssystems, nämlich Planung, Kontrolle, Organisation, Personalführung und Information, so zu koordinieren, dass eine optimale Erreichung der Unternehmensziele angestrebt wird.[2] Gegenstand des Controllings ist das Sammeln, Aufbereiten und Analysieren von Informationen zur Vorbereitung zielsetzungsgerechter Entscheidungen.[3]
Das Financial Executive Institute (FEI) spezifiziert in einer Stellungnahme aus dem Jahre 1962 den Aufgabenkatalog des Controllers und benennt dabei sieben Bereiche des Controllings, die im Folgenden kurz beschrieben werden[4] :
Die Planung ist demnach eine Aufgabe des Controllings, worunter die Aufstellung, Koordination und Durchführung von Unternehmensplänen verstanden werden. Weiterhin erfüllt das Controlling die Funktion der Berichterstattung und Interpretation. Das beinhaltet den Vergleich der Ausführung mit den Plänen und Standards (Abweichungsanalysen) und die Berichterstattung als auch die Interpretation der Resultate des Geschäftsablaufes an alle Bereiche des Managements und die Kapitaleigner. Ebenso gehören die Bewertung und Beratung zum Aufgabenbereich des Controllings. Dies umfasst die Abstimmung mit allen Teilen des Managements, die für die Richtlinien und Ausführungen in den verschiedenen Unternehmensbereichen verantwortlich sind. Steuerungsangelegenheiten, also die Aufstellung und Anwendung von Richtlinien und Verfahren für die entsprechende Bearbeitung, die Berichterstattung an staatliche Stellen, was die Kontrolle und Koordinierung der Abfassung von Berichten an staatliche Stellen umfasst, und die Sicherung des Vermögens, beispielweise durch innerbetriebliche Kontrollen und Revision sowie durch Überwachung des Versicherungsschutzes, sind ebenfalls als Aufgaben des Controllings benannt. Zusätzlich führt das FEI volkswirtschaftliche Untersuchungen, also die ständige Untersuchung der wirtschaftlichen und sozialen Faktoren von staatlichen Stellen sowie die Beurteilung möglicher Auswirkungen auf das Unternehmen, auf.[5]
Das Controlling kann damit als Bereich verstanden werden, der durch die Beschaffung und Verarbeitung von unternehmensrelevanten Informationen dazu beiträgt, die Führungsfunktionen des Managements zu unterstützen.[6]
Die Ziele des Controllings lassen sich aus den grundsätzlichen Zielen eines Unternehmens ableiten, die primär in der Wirtschaftlichkeit in Form des Unternehmenserfolges, in der Kapitalrentabilität, in der Produktivität und der Liquidität liegen, und mit Hilfe geeigneter Controllinginstrumente umzusetzen sind.
2.2 Insolvenz – Begriffsdefinition, Insolvenztatbestände und Verwertungsmöglichkeiten
Der Begriff Insolvenz leitet sich aus dem lateinischen Wort „insolvens“ ab, was so viel bedeutet, wie „nicht-lösend“ - hier im Sinne von „Schuldscheine[7] nicht einlösen können“. Synonym lässt sich auch die Bezeichnung Konkurs ebenfalls aus dem Lateinischen, abgeleitet von „concursus“, mit der Bedeutung Zusammenströmen, Zusammenlaufen[8], verwenden. Diese Namensgebung lässt sich von dem verbildlichten Zusammenströmen der Gläubiger im Falle der Insolvenz zur Sicherung ihrer Forderungen und Gewährleistung der Besserstellung im Insolvenzverfahren ableiten.
Die seit dem 01.01.1999 geltende und im Dezember 2001 novellierte Insolvenzordnung (InsO) löste die Konkursordnung (KO) von 1877, die Vergleichsordnung von 1935 und die Gesamtvollstreckungsordnung vom 1991 für die neuen Bundesländer ab. Damit wird dem Insolvenzverfahren zum einen die Funktion zuteil, nicht mehr marktfähige Unternehmen im Rahmen eines geregelten Abwicklungsverfahrens aus dem Markt zu nehmen und zum anderen bietet es die Möglichkeit, notleidende, aber sanierungsfähige und sanierungswürdige Unternehmen fortzuführen.[9]
[...]
[1] Vgl. Statistisches Bundesamt Wiesbaden (2010).
[2] Vgl. Wöhe, G. (2000), S. 234 – 235.
[3] Vgl. Berens, W, Schmitting, W. (2004), S. 51.
[4] Vgl. Peemöller (1992), S. 48.
[5] Vgl. Peemöller (1992), S. 49.
[6] Vgl. Peemöller, V. H. (1992), S. 58.
[7] Ein Schuldschein ist eine feststellende oder konstitutive Urkunde über die Verpflichtung des Schuldners. Der Schuldschein soll dem Gläubiger in der Regel als Nachweis für das Bestehen der Schuld dienen.
[8] Vgl. DUDEN-Suche (2010).
[9] Vgl. Schmeisser, K., Schmeisser, W. (2004), S. 195.
- Arbeit zitieren
- Sabine Falk (Autor), 2010, Die Aufgaben des Controllings in der Insolvenz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/155085
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