Sprachpolitische Bestimmungen zur Integration von Einwanderern

Norwegen, Dänemark und Deutschland im Vergleich


Magisterarbeit, 2007

98 Seiten, Note: 1,8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
1. Vorgehensweise
2. Quellenlage
3. Begrifflichkeiten

II. Die Migrationsgeschichte der drei Länder
1. Norwegen
2. Dänemark
3. Deutschland
4. Fazit

III. Grundlagen der Integrationspolitik
1. Norwegen
a) Gesetze und Regelungen zur Sprachintegration
Utlendingsloven
Introduksjonsloven
Lov om rett og plikt til opplæring i norsk og samfunnskap
Opplæringsloven
b) Politische Stellungnahmen zur Rolle der Sprache bei der Integration
2. Dänemark
a) Gesetze und Regelungen zur Sprachintegration
Udlændigeloven
Integrationsloven
Danskuddannelsesloven
b) Politische Stellungnahmen zur Rolle der Sprache bei der Integration
3. Deutschland
a) Gesetze und Regelungen zur Sprachintegration
Zuwanderungs- bzw. Aufenthaltsgesetz
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz
Integrationskursverordnung für Ausländer und Spätaussiedler
b) Politische Stellungnahmen zur Rolle der Sprache bei der

IV. Die Ausführung der Gesetze auf kommunaler Ebene
1. Sprachförderung in Oslo
a) Norwegischunterricht für Migrantenkinder
b) Norwegischkurse für erwachsene Einwanderer
2. Sprachförderung in Kopenhagen
a) Dänischunterricht für Migrantenkinder
b) Dänischkurse für erwachsene Einwanderer
3. Sprachförderung in Berlin
a) Deutschunterricht für Migrantenkinder
b) Deutschkurse für erwachsene Einwanderer

V. Die Kommunale Verantwortung
1. Die Ausstattung des Sprachunterrichts in Oslo
a) Die Lehrkräfte
b) Die Finanzierung
2. Die Ausstattung des Sprachunterrichts in Kopenhagen
a) Die Lehrkräfte
b) Die Finanzierung
3. Die Ausstattung des Sprachunterrichts in Berlin
a) Die Lehrkräfte
b) Die Finanzierung

VI. Die Problematik der Sprachintegration – Ein Vergleich der drei Länder
1. Partizipationsverhalten der Einwanderer
2. Die Rolle und Stellung der Sprache bei der Integration
3. Funktioniert Integration?
Die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund
Erwachsene Einwanderer

VII. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Integration ist ein heute weit verbreiteter und vielseitig angewandter Begriff, den es stets von neuem zu definieren gilt. In der Übersetzung bedeutet Integration die Eingliederung bzw. Einbettung in ein Ganzes. Ein Subjekt kann also Teil eines Ganzen bzw. einer Gesellschaft werden, indem bestimmte Faktoren erfüllt werden. Im Fall der Integration können diese Faktoren das Sprechen der Landessprache, das Anpassen an bestimmte Normen, Verhaltensregeln und Umgangsformen oder das Einhalten von Gesetzen sein. Jedoch ist Integration nicht gleichzusetzen mit Assimilation, bei welcher es sich um eine vollständige Angleichung des Subjekts an die Masse handelt. Schließlich ist es bei der Integration nicht erwünscht, dass die Kultur, die Sprache oder die Religion des Herkunftslandes abgelegt werden. Es ist eine besondere Gratwanderung zwischen Herkunftskultur bzw. -sprache und Fremdkultur bzw. -sprache erforderlich, um von Integration und nicht von Assimilation[1] oder Segregation[2] sprechen zu können.

Die Sprache spielt im Integrationsprozess eine wichtige Rolle. Neben ihr gibt es allerdings weitere bedeutsame Bereiche wie den Arbeitsmarkt, soziale Netzwerke oder die Politik. Sie bauen - wie die Teilnahme am politischen Geschehen - auf den sprachlichen Fertigkeiten auf, begünstigen - wie in sozialen Beziehungen - den Spracherwerb oder stehen - wie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt - in Wechselwirkung zur Sprache. Außerdem wird zwischen direkten und indirekten Einflussfaktoren unterschieden. „[D]as Wanderungs- und Bleibemotiv, die Aufenthaltsdauer, das Einreisealter und die Bildung (sowohl im Herkunfts- wie im Aufnahmeland), das mitgebrachte kulturelle Kapital, der darüber bedingte subjektive Eigenwert der Sprache und die (individuelle) Intelligenz“[3] haben eine direkten Einfluss auf die sprachliche Integration. Indirekt bedingt ist sie durch die Motivation zum Lernen (z.B. durch die Aussicht auf eine bessere Arbeitsstelle), den Zugang (Kursangebote), die Qualifikation der Lehrkräfte und die Qualität des Unterrichts, die individuellen Fähigkeiten (Vorbildung oder spezielle Lernfertigkeiten) sowie die Kosten des Lernens (Kosten der Sprachkurse, Zeitaufwand).

1. Vorgehensweise

In dieser Arbeit wird nicht der Versuch unternommen, alle für Einwanderer integrationsrelevanten Gebiete abzudecken. Die Sprache soll im Vordergrund stehen, da sie als Schlüssel zur Integration gilt. Wie dieser Schlüssel in den drei Ländern Norwegen, Dänemark und Deutschland verankert ist und die Sprache bereitgestellt wird, soll zunächst anhand der Gesetzeslage festgestellt werden. Welche Gesetze im Zusammenhang mit der sprachlichen Integration stehen und was sie regeln, soll nach einem kurzen Abriss der Migrationsgeschichte der Länder in Kapitel II, in Kapitel III dokumentiert werden. Zudem soll versucht werden, diese Gesetze in die aktuelle politische Situation einzuordnen und die entsprechenden Punkte der Opposition herauszufiltern. Übergeordnet steht dabei die Frage im Raum, welche Form bzw. welcher Grad der Anpassung politisch erwünscht ist.

Der zweite Teil befasst sich mit dem Zweitspracherwerb. In Kapitel IV soll herausgearbeitet werden, wie die Gesetze innerhalb der Hauptstädte Oslo, Kopenhagen und Berlin umgesetzt werden. Welche Angebote bestehen bezüglich des Sprachunterrichts für Einwanderer? Gibt es auf Einwanderergruppen abgestimmte Angebote? Inwieweit ist der bilinguale Unterricht in die Praxis eingezogen? Unterscheiden sich Quantität und Qualität der Lehrangebote in den Ländern und welche Folgen hat dies?

Im Vordergrund dieser Arbeit sollen die politischen Maßnahmen, die erlassen wurden, um Einwanderer in Norwegen, Dänemark und Deutschland sprachlich zu integrieren, und deren Umsetzung auf kommunaler Ebene stehen. Kapitel V der Arbeit setzt sich mit der Ausstattung und der Finanzierung der Sprachkurse auseinander. Es soll festgestellt werden, inwieweit die Bedingungen für die Durchführung von Integrationskursen gewährleistet sind. Dabei geht es vorrangig um die Ausbildungsmöglichkeiten der Lehrkräfte im Zweitspracherwerb und um die konkrete Finanzlage der Integrationskursanbieter. Im letzten Kapitel VI soll es vergleichend um das Partizipationsverhalten von Migranten gehen. Welche Folgen ein Kursabbruch für die Integration hat und inwieweit Integration unter den gegeben Umständen überhaupt funktioniert, gilt es ebenfalls zu erörtern.

2. Quellenlage

Der zeitliche Bezugsrahmen liegt hauptsächlich in der Gegenwart. Die politischen Gegebenheiten sind jeweils von der Zeit einer Wahlperiode begrenzt, wobei auch vorhergehende Entwicklungsstufen der Integrationspolitik nicht unbeachtet gelassen werden dürfen. Vordergründig geht es jedoch um die Situation der Einwanderer in den drei Ländern, so wie sie sich heute darstellt. Für empirische Daten kann nicht immer auf aktuelle Zahlen zurückgegriffen werden, doch auch jene, die ein paar Jahre zurückliegen, sind für den Grad der Integration aussagekräftig. Aufgrund der Aktualität des Themas basiert die Arbeit vorrangig auf Internetquellen. Bei Veröffentlichungen[4] von Ämtern und Ministerien ist zu bedenken, dass diese der jeweiligen politischen Ausrichtung der Regierung unterliegen.

Die Gesetzestexte dienen in erster Linie als Grundlage, um herauszufinden, inwiefern die Bestimmungen zur sprachlichen Integration in den Kommunen umgesetzt werden und inwieweit die Möglichkeiten im Rahmen der Finanzlage und der Fachkräfte überhaupt dazu bestehen.

Bei einem Vergleich ist eine unterschiedliche Quellenlage oft problematisch. Selten kann auf Auswertungen gleicher Datengrundlage zurückgegriffen werden. Dies gilt besonders in Bezug auf die Definition von Begriffen sowie bei statistischen Angaben.

3. Begrifflichkeiten

In der vorliegenden Arbeit werden Begriffe verwendet, die abhängig von Zeit und Kontext unterschiedliche Definitionen haben können. „Einwanderer“ ist ein solcher Begriff, für den keine allgemein gültige Definition existiert. Innvandrer, indvandrer und Zuwanderer werden in ähnlicher Weise verwendet. Die norwegischen Definitionen sollen hier als Grundlage der Arbeit dienen.

[P]ersoner som selv har innvandret til Norge og som har to foreldre som er f-dt i utlandet. Denne gruppen omtales også som f-rstegenerasjons innvandrere […][5]

Norwegen, Dänemark und Deutschland benutzen auch andere Bezeichnungen im Integrationskontext in gleicher Art und Weise, z.B. bei den Begriffen Nachkomme oder nichtwestlicher Einwanderer.

Med vestlige innvandrere menes innvandrere med bakgrunn fra land i Vest-Europa (unntatt Tyrkia), Nord-Amerika og Oseania. Ikke-vestlige innvandrere refererer til personer med bakgrunn fra -st-Europa, samt Asia, Afrika, S-r- og Mellom-Amerika og Tyrkia.[6]

I omtalen av statistiske data er begrepet etterkommer brukt om personer f-dt i Norge av to utenlandsf-dte foreldre, populært omtalt som annengenerasjons innvandrere. Meldingens politiske budskap er at disse personene ikke er å betrakte som innvandrere.[7]

Andere Begriffe bezüglich der Gruppe von Einwanderern, auf die in diesem Rahmen das Hauptaugenmerk gelegt wird, werden, um Sinnentstellungen zu vermeiden, vom Originaltext übernommen. Dabei sei anzumerken, dass der Begriff Einwanderer oftmals mit dem Begriff „Nicht-westlicher Einwanderer“ gleichgesetzt wird. Von jeglichen Definitionen genealogischer, linguistischer oder kultureller Art wird Abstand genommen.

Zudem wird in dieser Arbeit immer die männliche Bezeichnung Einwanderer verwendet. Die Festlegung ist willkürlich und dient allein der Verständlichkeit. Gemeint sind stets die Vertreterinnen und Vertreter beider Geschlechter. Selbiges gilt für die Bezeichnung Ausländer, Asylant, Spätaussiedler, Migranten. Fremdsprachiger und Teilnehmer.

II. Die Migrationsgeschichte der drei Länder

Um eine Dimension der Integration wie die Sprache erfassen zu können, sollte ein grundlegender Einblick in die Gesamtsituation des betreffenden Landes vorangestellt werden. Es ist durchaus hilfreich, auf Grundkenntnisse über die Anzahl der Einwanderer und die Art der Einwanderung in ein Land zurückgreifen zu können, um in einem bestimmten Bereich einen Vergleich ziehen zu können. Daher sollen unter anderem folgende Fragen untersucht werden: Wer sind die Einwanderer? Wann und woher kamen sie und unter welchen Umständen wurden sie aufgenommen? Inwiefern können verschiedene Einwanderergruppen unterschieden werden? Und warum entstehen bei bestimmten Einwanderergruppen eher Probleme bei der Integration als bei anderen?

Für die anstehenden Betrachtungen ist ein Abriss der Migrationsgeschichte der drei Länder erst ab dem Zweiten Weltkrieg notwendig. Ab- und Zuwanderung hatten vor dem Zweiten Weltkrieg einem Umfang, der wenig Problematisches mit sich brachte. Das heißt, es gab in allen drei Ländern stets sowohl Phasen der Emigration als auch der Immigration. Es migrierten hauptsächlich Menschen ähnlichen kulturellen Hintergrunds (zum Beispiel Wanderungen innerhalb Skandinaviens oder Westeuropas). Diese Wanderungen hatten daher einen anderen Charakter als jene nach dem Krieg. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges nahmen Ausmaß und Charakter der Wanderungen nach Norwegen, Dänemark und Deutschland ein anderes Bild an, welches nachstehend verdeutlicht werden soll.

1. Norwegen

Die Einwanderung nach Norwegen begann nicht unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Bis auf einige hundert Verfolgte und Juden, die aufgrund des Krieges Zuflucht suchten, gab es bis Mitte der 50er Jahre keine signifikante Wanderung nach Norwegen.[8] 1956, als das neue Ausländergesetz eingeführt wurde, welches das Gesetz von 1927 ablöste, gab es 15.401 registrierte Ausländer in Norwegen, wovon allein 10.587 aus dem übrigen Skandinavien kamen und 4.141 aus anderen Teilen Europas.[9] Dieses Gesetz von 1956 stellte für die Einwanderer zwar eine Liberalisierung dar, zeigte sich jedoch in den folgenden 10-12 Jahren kaum Wirkung..[10] In den 60er Jahren stieg die Einwandererzahl langsam, wobei 90% der Einwanderer aus europäischen Staaten, 6-7% aus Amerika und 1% aus Asien kamen. Die Wirtschaft in Norwegen war in diesem Jahrzehnt in einer Phase des konjunkturellen Aufschwungs, wodurch 40.000 neue Arbeitsplätze allein in Oslo entstanden, die es zu besetzen galt. Die bis dahin liberale Einwanderungspolitik begünstigte auch Zuwanderer aus dem asiatischen und afrikanischen Raum, die ab 1968 nach Norwegen kamen. 1970 lebten 38 Marokkaner, 135 Türken und 113 Pakistaner in Norwegen, die zu den Ersten der so genannten „neuen Einwanderung“ zählten.[11] Diese neue Einwanderung war demnach keine Einwanderung wie bisher, sondern hatte einen gänzlich anderen Charakter. In Norwegen lassen sich in der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts drei Einwanderungswellen ausmachen. Die erste begann Ende der 60er Jahre mit einer Reihe von Arbeitsmigranten aus der Türkei, Marokko und Pakistan. Als zum Großteil ungelernte Kräfte fanden sie Beschäftigung im Service- und Industriesektor gegen eine geringe Entlohnung. Die Politik war auf diese Art der Migration jedoch noch nicht eingestellt.[12]

Situasjonen kom fullstendig overrumplende på de norske myndigheter som hverken hadde plikt eller hjemmel til å ta noe initiativ overfor dem i og med at de var her i egenskap av „turister“.[13]

Die Einwanderungspolitik änderte sich schließlich Anfang der 70er Jahre. Andere Länder Europas waren schon zu einer restriktiven Einwanderungspolitik übergegangen, was sich Anfang der 70er Jahre mit einer stärkeren Zuwanderungsrate in Norwegen bemerkbar machte.

Det plutselig innvandring av en st-rre innvandringen av en st-rre gruppe pakistanere hadde sannsynligvis sammenheng med at Vest-Tyskland nylig hadde skjerpet reglene for oppholds- og arbeidstillatelse, slik at disse pakistanerne ikke fikk arbeidstillatelse i Tyskland slik de opprinnelig hadde -nsket, og derfor reiste til Norge i stedet.[14]

Zwischen 1969 und 1971 kamen so viele nicht-westliche Einwanderer[15] nach Norwegen, dass hier gleichfalls eine restriktivere Politik in den Vordergrund treten sollte. Am 1. Februar 1975 verhängte Norwegen einen Einwanderungsstopp mit der Begründung auf:

[…] behovet for en pause for å rydde opp i de uakseptable forhold med hensyn til boliger og andre forhold av sosial og undervisningsmessig art, som de senere års innvandring hadde resultert i [...].(NOU 1983:35)[16]

Der Einwanderungsstopp unterbrach kurzfristig die gesamte Arbeitszuwanderung, obwohl im Grunde noch Bedarf an ausländischen Arbeitskräften bestand. Damit sollten lediglich einwandernde Arbeitskräfte anhand ihrer Herkunft reglementiert werden. Bevorzugt wurden Migranten aus der EU und den USA. Trotz der zahlreichen Ausnahmeregelungen konnten die Zuwanderungszahlen in den Folgemonaten nicht gesenkt werden.[17] Außerdem wurde die zweite Zuwanderungswelle, und zwar die der Familienzusammenführung, von dieser Reglementierung nicht erfasst. Nach und nach zogen daher Familienmitglieder von sesshaft gewordenen Arbeitsmigranten, vor allem von Pakistanern als eine der ersten Einwanderergruppen, nach Norwegen.

Fra å bestå av enslige unge menn, ble innvandrerbefolkningen i st-rre grad bestående av etablerte familier med helt andre behov når det gjaldt boliger, helsetjenester, skolegang og sosiale felleskap.[18]

Der Einwanderungsstopp wurde auch durch die Folgen der Ölkrise von 1973 hervorgerufen, die nicht nur die norwegische Wirtschaft in Mitleidenschaft zogen. Die Arbeitslosigkeit war unter den ausländischen Arbeitskräften höher als bei der einheimischen Bevölkerung, dennoch zeichnete sich kein Rückgang bei der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte ab.[19] Mit Hinblick auf die sich nicht bessernden ökonomischen Umstände sowie den geringen Bedarf an Arbeitskräften wurde der Einwanderungsstopp jedes Jahr und ab 1981 auf unbestimmte Zeit verlängert.[20]

Die wohl signifikanteste Änderung des Zuwanderungsstroms zeigte sich mit der dritten Einwanderungswelle, die der Flüchtlinge und Asylbewerber. Gleich den anderen westeuropäischen Ländern nahm Norwegen eine begrenzte Zahl an Flüchtlingen auf. Diese waren bis Mitte der 80er Jahre zum größten Teil Quotenflüchtlinge[21], deren Anzahl das Storting auf 700-1.500 pro Jahr begrenzte.[22] Die Verhältnisse in Chile seit 1973 und der Vietnamkrieg führten zu den ersten großen Flüchtlingswellen, bei denen 5.000 Chilenen und 11.000 vietnamesische Flüchtlinge nach Norwegen kamen. Den meisten von ihnen wurde politisches Asyl gewährt, später folgende Flüchtlinge wurden auf humanitärer Grundlage aufgenommen. Beide Arten der Migration beruhten zu Beginn eher auf einer kurz- bis mittelfristigen Aufenthaltsdauer, welche ihre Integration in die norwegische Gesellschaft erschwerte.[23]

Die 80er und 90er Jahre waren von weiteren Flüchtlingseinwanderungen gekennzeichnet. Iraner und Tamilen, sowie Flüchtlinge aus Somalia, dem Irak und dem Balkan kamen in für das Land nicht unbedeutenden Mengen. In Bezug auf Asylsuchende betrieb Norwegen eine restriktive Politik. 1985 befanden sich 829 Flüchtlinge im Land. Jedoch stieg die Zahl 1986 auf 2.722 und 1987 auf 8.613.[24] Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern scheinen die Zahlen in Norwegen relativ gering, dennoch war das Land vor bisher unbekannte Probleme gestellt, unter anderem auch durch die 11.000 bosnischen Flüchtlinge, die 1993 nach Norwegen kamen.[25] 1998 stieg die Anzahl der Asylbewerber, unter anderem aus dem Irak und aus Kroatien, erneut. In den Jahren 1999 und 2000 kamen jeweils 10.000 Flüchtlinge nach Norwegen, was eine Verschärfung der Asylpolitik zur Folge hatte. Norwegen war daran gelegen, die Rechte der Asylanten einzuschränken, um Norwegens Attraktivität als Asylland zu senken und die Bearbeitungszeit der Anträge so gering wie möglich zu halten.[26]

Die Einwandererproblematik hatte seit Mitte der 80er Jahre auch Einzug in die Parteiprogramme gehalten. 1983 wurde das Kommunalwahlrecht für Ausländer mit und ohne norwegische Staatsbürgerschaft eingeführt. Die politischen Meinungen zu diesem Thema gingen schon damals auseinander. Die Fremskrittsparti befürwortete einen permanenten Einwanderungstopp, wohingegen sich die Socialistisk Venstreparti und die R-d Valgallianse für eine Aufhebung dessen aussprachen.[27] Die Arbeiderparti und die Kristelig Folkeparti forderten eine gerechtere, nicht anhand von Nationalitäten differenzierte Politik. Parteien wie H-yre , Senterparti und Venstre waren noch verhalten in ihrer Meinungsdarstellung, sprachen sich jedoch eher für die bereits bestehende Einwanderungsbegrenzung aus.[28]

2. Dänemark

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges benötigte Dänemark einige Zeit, um sich von der rezessiven Wirtschaftslage zu erholen. Der eigentliche Aufschwung kam erst in den 60er Jahren und konnte zum größten Teil durch eine Land-Stadt-Migration ausgeglichen werden. Sowohl Männer als auch Frauen, vorrangig Arbeitslose aus dem Bereich der Landwirtschaft, bezogen Arbeitsplätze in neuen Industriezweigen. 1965 waren ein Drittel der Beschäftigten in Dänemark weiblichen Geschlechts.[29]

Seit 1953 gab es in Dänemark den Dansk Fællesråd for Flygtninge[30], in dessen Rahmen sieben freiwillige Organisationen zusammen arbeiteten und der unter anderem veranlasste, 1.400 durch das Flüchtlingskommissariat zugewiesene Ungarn aufzunehmen und sie in Flüchtlingsheimen unterzubringen. Aufgrund der damals noch hohen Arbeitslosigkeit wurden bis Mitte der 60er Jahre über dieses Kontingent hinaus kaum mehr Flüchtlinge aufgenommen.[31] Daher war die dänische Bevölkerung bis zu diesem Zeitpunkt ausgesprochen homogen[32]. Erst 1967 kamen die ersten Gastarbeiter ins Land, da die arbeitende dänische Bevölkerung nun den Arbeitskräftebedarf allein nicht mehr decken konnte. Das Ausländergesetz von 1952 war sehr liberal, so dass es kaum Regulierungen bezüglich der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen gab. Bis zum Beginn der ersten Flüchtlingswelle 1967 gab es schon 10.000 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Dänemark[33], die vorrangig aus der Türkei, Pakistan und Jugoslawien stammten.[34] In den Folgejahren bis 1973 erhöhte sich diese Zahl jedoch um ein Vierfaches.[35]

Regjeringens generelle synspunkt er, at der ikke b-r være en så uhæmmet adgang til udenlansk arbejdskraft, at strukturtilpasningen i erhverslivet og på arbejdsmarkedet bremses. På den anden side b-r der ikke opretholdes en sådan mangel på arbejdskraft, at flaskehalsproblemer ikke kan l-ses, og levedygtige og valutaskabende erhverv kommer i vanskeligheder. Tilgangen af udenlansk arbejdskraft må til enhver tid afpasses efter disse synspunkter. Sept. 1970, arbejdsminister Lange Dahlgaard (Det radikale Venstre)[36]

Neue Regelungen für die Gastarbeitereinwanderung[37] wurden zwar 1970 erlassen, doch sah sich die Regierung drei Jahre später gezwungen, genauso wie andere europäische Länder einen Einwanderungsstopp[38] zu verhängen, da Anfang der 70er Jahre unzählige Flüchtlinge aus den diktatorischen Ländern Spanien, Griechenland und Portugal sowie aus Lateinamerika und Afrika in Dänemark Zuflucht suchten. Zahlreiche Ausnahmen und das Recht auf Familienzusammenführung sorgten dennoch für eine fortlaufende Zuwanderung, wenn auch in geringerem Maße.[39]

Während in den 60er und 70er Jahren eine Einwanderungspolitik vorherrschend war, die vornehmlich den Bedarf an Arbeitskräften decken sollte, änderte sich dies ab 1980. Schon 1977 gründete der Justizminister Erling Jensen einen Ausländerausschuss, der für neue Richtlinien und Gesetze verantwortlich sein sollte. Sechs Jahre später wurde mit der regierenden Konservative Folkeparti ein neues Ausländergesetz erlassen, womit Dänemark weltweit das liberalste Ausländergesetz und ebenso die humanitärste Asylpolitik dieser Zeit verfolgte.[40]

Loven blev vedtaget i 1983 og blev straks d-bt ”verdens mest liberale udlændigelov”, hvilket ikke altid var ment som en ros. Kritikere pegede på, at det var alt for let at komme ind i landet, mens tilhængere med stolthed fremhævede, at Danmark med loven fik verdens mest humanitære asylpolitik.[41]

Zudem wurde mit dem Gesetz der Status des „De-facto-Flüchtlings“[42] eingeführt und die Politik widmete sich nun mehr den Bedürfnissen der Einwanderer und Flüchtlinge.[43] 1984 gab es in Dänemark 73.000 Einwanderer und deren Nachkommen, wovon 55.000 eine Staatsbürgerschaft aus Drittstaaten besaßen.[44]

Der Zustrom nach Dänemark riss auch in den 80er Jahren nicht ab, da zahlreiche Familienangehörige der Arbeitsmigranten nun nach Dänemark folgten und sich Flüchtlinge aus der ganzen Welt nach Europa und somit ebenso nach Dänemark zu retten versuchten. Die Konflikte im mittleren Osten ließen die Flüchtlingszahlen in den Jahren 1984 und 1985 drastisch ansteigen. Zu dieser zweiten Einwanderungswelle zählten nun Iraner, Iraker, Türken, Israelis, Palästinenser, Libanesen und Vietnamesen. Bis zum Jahre 2002 fanden sich 13.000 iranische und 18.000 irakische Einwanderer in Dänemark ein.[45] Zwischen 1985 und 1989 kamen 10.000 Flüchtlinge aus Sri Lanka hinzu, die eine der massivsten Einwanderungswellen nach Dänemark darstellten.[46] Der größte Flüchtlingsstrom nach Westeuropa kam jedoch Mitte der 90er Jahre aus dem ehemaligen Jugoslawien. Unter anderem wurden für diese Flüchtlinge spezielle Gesetze[47] für die Gewährleistung ihres Aufenthaltes, d.h. ihrer Rechte und Pflichten, erlassen. Ihnen wurde vorerst Asyl für sechs Monate gewährt, da man damit rechnete, sie nach Besserung der Lage im Herkunftsland zurückschicken zu können. Doch viele von ihnen blieben in Dänemark. 2002 lebten 17.000 Bosnier und 3.000 Kosovo-Albaner im Land.[48]

Die relativ große Anzahl an Flüchtlingen entfachte eine Debatte über den Umgang mit Einwanderern und Flüchtlingen, besonders in Bezug auf politische Maßnahmen zur Regulierung des Zugangs und den so genannten „bekvemmelighedsflygtninge“[49]. Ebenfalls zentral in dieser Debatte war die beginnende Ghetto-Bildung in Gjellerup und Århus sowie in Ish-j und N-rrebro. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde 1998 ein Integrationsgesetz, welches in Kapitel III. näher erläutert werden soll, erlassen.[50] Die Regierung von 2001, bestehend aus Venstre und Det konservative Folkeparti , setzte sich die Senkung der Flüchtlings- und Einwanderungszahlen zum Ziel. Gleichzeitig verbucht sie die Einführung eines Integrationsexamens sowie „en pr-ve i dansk og viden om Danmark og det danske samfund som betingelse for opholdstilladelse som ægtefællesammenf-rt eller religi-s forkynder“[51] als Erfolg.

3. Deutschland

Nach dem Zweiten Weltkrieg zeigten sich in Deutschland[52] ebenfalls starke demographische Veränderungen. Aufgrund zweier Faktoren, die in anderen Ländern keine Rolle spielten, wird Deutschland auch als ein Einwanderungsland besonderer Art genannt. Zum einen spielt hierbei der Zuwanderungsrückgang nach dem Bau der Berliner Mauer[53] und zum anderen die starke Zuwanderung von Spätaussiedlern[54] eine Rolle.[55]

Deutschland wurde schon kurz nach Ende des Krieges mit der Rückkehr von Vertriebenen und Flüchtlingen meist deutscher Staatsangehörigkeit zu einem Einwanderungsland.[56] Mit dem Aufschwung der Wirtschaft Mitte der 50er Jahre begann die Phase der Gastarbeiteranwerbung. Schon 1953 wurde der Bedarf an Arbeitskräften auf 1,7 Millionen geschätzt, welcher von der deutschen Bevölkerung allein nicht mehr gedeckt werden konnte. Die ersten Gastarbeiter kamen zunächst aus der Mittelmeerregion.[57] Bis Ende der 60er Jahre wurden nach und nach Anwerbeabkommen mit den Ländern dieser Region geschlossen, um eine „temporäre Überbrückung konjunktureller und demographischer Engpässe auf dem Arbeitsmarkt“[58] zu gewährleisten.[59] Vorerst wurde in der Arbeitsmarktpolitik das Rotationsprinzip[60] angewandt, welches jedoch auf Dauer zu hohe betriebliche Folgekosten mit sich zog und für die Gastarbeiter wenig ertragreich war. 1973 waren bereits vier Millionen ausländische Arbeitskräfte in Deutschland. Neue Arbeitskräfte waren aufgrund der inzwischen vorherrschenden Rezession nicht mehr erwünscht, so dass ein Anwerbestopp verhängt wurde. Die Situation der Einwanderer wurde lange Zeit von der damaligen Regierung unter Schmidt und Genscher falsch eingeschätzt. Erst spät wurde erkannt, dass diese Gastarbeiter in Deutschland ein neues Zuhause sehen wollten.[61]

Die Wichtigkeit einer traditionellen Nähe zur Familie, die gegenseitigen Verantwortlichkeiten in diesem Mikrokosmos und die Angst vor wachsender Entfremdung gegenüber der eigenen Kultur und Gesellschaft führten schon sehr früh dazu, die Familie nach Deutschland zu holen.[62]

Das neue Ziel der Regierung war es nun, die Gastarbeiter, deren Aufenthaltserlaubnisse schon seit 1971 verlängert worden waren, in die Gesellschaft zu integrieren. Arbeitsmigranten wurden spätestens von diesem Zeitpunkt an zu dauerhaften Einwanderern, wodurch eine Reihe von Familiennachzügen ausgelöst wurde.[63] Die nicht unerhebliche Zahl an zuwandernden Familienangehörigen erforderte eine intensivere Beschäftigung mit den sozialpolitischen Folgen der Einwanderung.[64] Dass Deutschland auf dem Weg zu einem Einwanderungsland war, wurde oder wollte nicht erkannt werden und blockierte die Einwanderungspolitik über zwei Jahrzehnte. Erst die Regierung Schröder ab 1998 erkannte diese Realität offiziell an.[65]

Neben der Zuwanderung von Gastarbeitern nahmen zahlreiche Flüchtlingsströme Einfluss auf das Migrationsgeschehen in Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland[66] gehörte durch ihre zentrale Lage innerhalb Europas, die stabile Wirtschaft und das besondere Asylrecht[67] zu den größten Aufnahme- und Zielländern von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Zwischen 1953 und 1997 kamen 2,6 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland, 1,8 Millionen allein seit 1989.[68] Die Zusammensetzung der Flüchtlinge und Asylbewerber war und ist abhängig von den politischen Ereignissen der Länder innerhalb und auch außerhalb Europas. Ende der 70er Jahre war über die Hälfte der Asylsuchenden in Deutschland noch asiatischer Herkunft (Pakistan, Vietnam, Thailand, Sri Lanka). Aufgrund des Militärputsches in der Türkei kamen 1980 allein 58.000 von 100.000 Asylbewerbern türkischer Abstammung ins Land. Ende der 80er Jahre wandelte sich das Bild erneut, da ein großer Anteil südostasiatischer Asylsuchender nach Deutschland einwanderte. Anfang der 90er Jahre kamen die meisten Flüchtlinge jedoch aus europäischen Ländern, aus den Gebieten des ehemaligen Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien, Polen und der Tschechoslowakei. Dennoch war 1997 die größte Gruppe mit 17.000 Einwanderern die aus der Türkei. Die gleiche Anzahl kam bis dahin auch aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien und 14.000 stammten aus dem Irak. Laut Angaben des Bundesministeriums des Inneren befanden sich 1996 300.000 Asylberechtigte (einschließlich Familienangehörige), 120.000 Kontingentflüchtlinge[69] und heimatlose Ausländer und 500.000 De-facto-Flüchtlinge in Deutschland , ,,,sowie 350.000 im Asylverfahren.[70] Neben diesen Einwanderungsgruppen zählt man besonders Anfang der 90er Jahre zusätzlich die Gruppe der schon genannten Aussiedler. Insgesamt remigrierten 4,5 Millionen Aussiedler und deren Familienangehörige nach Deutschland[71]. Aufgrund des starken Zustroms Ende der 80er Jahre wurde die Aufnahme von Aussiedlern 1993 zunächst auf 225.000 Personen pro Jahr und dann im Jahr 2000 auf 100.000 beschränkt.[72] Diese hohe Zahl der Aussiedler und Asylbewerber[73] führte dazu, dass die damaligen Regierung mit Zustimmung der Opposition (SPD) das Grundgesetz änderte und das Asylrecht in alter Form abschaffte, wodurch der Asylrechtsanspruch stark eingeschränkt wurde. 1994 gab es nur noch 127.210 Asylbewerber.[74]

Bei der Diskussion zum Thema Asyl bildete sich nun gleichfalls der Konsens über ein notwendiges Gesamtzuwanderungs- und Integrationskonzept heraus. Dabei wurden andere Gruppen wie die der Bürgerkriegsflüchtlinge noch außer Betracht gelassen.[75] Die Wahrnehmung der Aussiedler ließ jedoch besonders bei der Integrationsfrage zu wünschen übrig, da der Glaube vorherrschte, dass sie als Deutschstämmige alle Voraussetzungen mitbrächten, um sich zu integrieren. Zudem waren nicht alle Aussiedler ausschließlich deutscher Abstammung, so dass die deutsche Sprache in ihren Grundzügen nicht immer vorausgesetzt werden konnte.[76]

Mit der Rot-Grünen Regierung 1998 wendete sich das Bild der Zuwanderungspolitik, unter anderem durch die Green Card -Initiative, zu einem positiveren. Parallel dazu wurde von der CDU/CSU jedoch eine Diskussion um „nützliche“ Einwanderer in Gang gesetzt, welche in der Forderung nach der Abschaffung der Garantie auf politisches Asyl gipfelte.[77]

4. Fazit

In allen drei Ländern ist mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu verzeichnen. Wurden in Deutschland schon in den 50er Jahren Arbeitskräfte angeworben, so erfolgte dies in den beiden nordischen Ländern jedoch erst Ende der 60er Jahre. Derartige Zuwanderungsmengen waren vorher nicht aufgetreten und standen in einem solchen Verhältnis zur damaligen Bevölkerungszahl, dass eine Änderung der Politik unweigerlich erfolgen musste. Trotz dieses Zustroms wurden die damaligen Migranten in den drei Ländern als sich mittelfristig aufhaltende Arbeitskräfte angesehen. Flüchtlinge und Asylsuchende wurden so zum Beispiel in Norwegen auch später noch als „turister“[78] behandelt, die nur darauf warteten, dass sich die Lage in ihrem Heimatland verbesserte. Doch diese Annahme musste von allen drei Ländern schnell revidiert werden. Denn der Anwerbestopp, der von den drei Ländern verhängt wurde, resultierte in keinem sichtbaren Rückgang der Einwanderungszahlen. Der Grund dafür war der Zuzug von Familienangehörigen, welcher in den 70er Jahren einsetzte und somit die Einwanderungszahlen bis zum Einwanderungsstopp in Norwegen 1975 auf ca. 60.000[79], in Dänemark und Deutschland 1973 auf etwa 40.000 bzw. rund vier Millionen ansteigen ließ. Im Verhältnis zu den Bevölkerungszahlen[80] hatten alle drei Länder mit 1,5% ein ähnliches Verhältnis zur Landesbevölkerung.

Die Flüchtlingsströme aus den Krisenherden, besonders aus Europa und dem Mittleren Osten, machten sich ebenfalls in allen drei Ländern bemerkbar. Allerdings ist in dieser Hinsicht Deutschland das Land, welches die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber aufnahm. Dänemark und vor allem Norwegen führten ein strengeres Reglement.[81]

III. Grundlagen der Integrationspolitik

1. Norwegen

a) Gesetze und Regelungen zur Sprachintegration

Utlendingsloven

Das utlendingslov in Norwegen besteht seit dem Jahr 1988. Inzwischen wurde das Gesetz einige Male der aktuellen gesellschaftspolitischen Situation angepasst. Die letzte Gesetzesänderung fand im Dezember 2006 statt. Das Gesetz bezieht sich in einem Paragraphen, dem §12, auf die Rolle der Sprache im Einwanderungs- und Integrationsprozess. In diesem werden Sprachkompetenzen in Hinblick auf die Niederlassungsgenehmigung gefordert. Die Teilnahme an einem Integrationskurs, und somit auch am Norwegischunterricht, gilt als eine Voraussetzung für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung.

Det er et vilkår at s-keren i tillegg har gjennomf-rt pliktig norskopplæring i henhold til introduksjonsloven.[82]

Dies bedeutet jedoch nicht, dass allein die Teilnahme am Norwegischunterricht bzw. Norwegischkenntnisse den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis bedingen.

Etter dagens regler kreves det verken deltakelse i norskopplæring eller norskkunnskaper for å få bosettingstillatelse.[83]

Introduksjonsloven

Das introduksjonslov trat nach einer langen Probe- und Vorlaufzeit im Juni 2003 in Kraft. Vorerst noch auf freiwilliger Basis der Kommunen, wurde es ab September 2004 für alle Kommunen verpflichtend. Zugrunde liegen ihm zahlreiche Dokumente[84] und Evaluationen aus Projekten an Schulen und Bildungsrichtungen verschiedener Kommunen. Das introduksjonsprogram ist ein Bestandteil des Gesetzes. Jeder Einwanderer oder Flüchtling, der zur Teilnahme an diesem Programm berechtigt ist[85], sollte zu Beginn seiner Niederlassung an diesem teilnehmen.[86] Es kann sich über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erstrecken und soll einen individuell abgestimmten Plan darstellen, der die Eingliederung in die norwegische Gesellschaft erleichtert. Je nach Bedarf werden die Anzahl der Norwegischstunden festgelegt und andere Maßnahmen eingeleitet, die einen Einstieg ins Arbeits- oder Ausbildungsleben erleichtern.[87] Dieses Einführungsprogramm räumt erwachsenen Einwanderern das Recht auf insgesamt 300 Stunden[88] ein. Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung, die als Grundlage zur Niederlassungserlaubnis dient, sowie Flüchtlinge auf humanitärer Grundlage sind zu diesem Programm verpflichtet und müssen keinen Kostenbeitrag zahlen. Arbeitseinwanderer hingegen sind von dieser Kostenbefreiung gesetzlich ausgeschlossen. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an 16-55 Jährige, die die darin enthaltenen Auflagen innerhalb von drei Jahren nach Erhalt des Aufenthaltsstatus erfüllen müssen. Anderenfalls verliert der Anspruch auf die Teilnahme seine Gültigkeit. Für Einwanderer, die bereits über ausreichende Sprachkenntnisse[89] verfügen und dies nachgewiesen haben, besteht keine Teilnahmepflicht[90]. Ferner können Personen von dieser Pflicht aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen von der Kommune befreit werden.

Lov om rett og plikt til opplæring i norsk og samfunnskap

Die Ot.prp.nr.5 (2003-2004) bewirkte die gesetzliche Verankerung eines ausdifferenzierten Einführungsprogramms in Bezug auf opplæring i norsk og samfunnskap zum 1.September 2005.

Det overordnede målet med lovforslaget om rett og/eller plikt til opplæring i norsk og samfunnskunnskap er å styrke innvandreres muligheter for å finne seg til rette i Norge. Ved å pliktfeste deltakelse i undervisningen, understrekes den betydning myndighetene tillegger ferdigheter i norsk språk og kunnskap om norske samfunnsforhold.[91]

Das Gesetz kann als Ergänzung zum introduksjonsloven gesehen werden, da hier die Verpflichtung zur Teilnahme zusätzlich abgesichert werden soll. Diese Pflicht der Teilnahme besteht für 18-55 Jährige. Bis einschließlich zum 67.Lebensjahr haben Einwanderer in Norwegen zwar ein Recht auf einen Einführungskurs, jedoch sind sie nicht dazu verpflichtet.[92]

Opplæringsloven

Das derzeitig geltende opplæringslov besteht in seiner Form seit 1998 und bezieht sich in einigen Punkten auch auf den Unterricht von fremdsprachigen Kindern. Ihnen wird der Anspruch an zusätzlichem Norwegischunterricht eingeräumt, bis sie dem regulären Unterricht problemlos folgen können. Falls es notwendig ist, haben diese Kinder ebenso Anspruch auf Unterricht in ihrer Muttersprache oder auf zweisprachigen Unterricht. Ist es der Schule nicht möglich, die Anforderungen mit Hilfe des eigenen Personals zu erfüllen, so kann der Muttersprachenunterricht einer anderen Schule in Anspruch genommen werden. Jedoch ist dies stets von den Möglichkeiten des Kindes bzw. der Familie sowie der Situation vor Ort abhängig.[93]

b) Politische Stellungnahmen zur Rolle der Sprache bei der Integration

Norwegen wurde seit den 80er Jahren hauptsächlich unter der Leitung der Arbeiderparti[94] regiert. Der Periode zwischen 1997 bis 2000 sowie den Jahren 2001 bis 2005[95] lag eine Minderheitsregierung zugrunde, welche aus der Kristelig Folkeparti , der Senterparti und der Partei Venstre zusammengesetzt war. Seit dem Jahr 2005 bilden nun zwei Parteien die Regierung, die Senterparti und die Arbeiderparti .

Das Ziel der Integrationspolitik der derzeitigen Regierung unter Jens Stoltenberg ist es, Einwanderer so schnell wie möglich in einer Ausbildung oder dem Beruf unterzubringen. Sprachkenntnisse sind dafür eine der wichtigsten Voraussetzungen und müssen dementsprechend gefördert werden. Aufgrund dessen stehen im Jahr 2007 Veränderungen bezüglich der Sprachpolitik im Vordergrund.

Revidering av strategiplan for minoritetsspråklige (likeveridg opplæring i praksis) er startet opp. Nivåbasert læreplan i grunnleggende norsk er sendt på h-ring. Læreplan i morsmål er under arbeid. Midler er gitt til oppf-lging av helsestasjonenes språkkartlegging av minoritetsspråklige barn.[96]

Integration wird von beiden Parteien als zweiseitiger Prozess angesehen. Demnach kommt es sowohl auf die Einwanderer, die ihre Pflichten erfüllen müssen und ihre Rechte einfordern können, als auch auf die Integrationsbereitschaft der norwegischen Gesellschaft an. Die Aufgaben des Staates sieht die Regierung vor allem in der Verbesserung der finanziellen Unterstützung von Einwanderern, Flüchtlingen und Asylbewerbern. Das Erlernen der norwegischen Sprache wird als ein wichtiges Element der Integration angesehen, so dass neben der finanziellen Unterstützung ein besonderes Augenmerk auf den Sprachunterricht gelegt wird. Ein politisches Ziel der Regierung ist unter anderem das Zusammenspiel dieser beiden Faktoren.

Finansiering av obligatorisk norskopplæring og introduksjonsprogrammet for innvandrere er ett av svært få områder der vi mener at det er bedre med en refusjonsordning enn at dette blir lagt inn i rammetilskuddet. Vi er overbevist om at innlemming i rammetilskuddet vil medf-re en underfinansiering![97]

Die Regierung plädiert dafür, dass Sprachunterricht für nachgezogene Familienmitglieder der Einwanderer obligatorisch wird und auch Asylbewerber bereits zur Zeit der Antragstellung an einem Einführungsprogramm mit Sprachunterricht teilnehmen können. Spezielles Augenmerk soll aber auf Bildungsinstitutionen gerichtet werden, wobei Schulen mit mehr als 25% fremdsprachiger Schüler eine hohe Förderung zustehen sollte. Mit zusätzlichen finanziellen Mitteln sollen zum einen der zweisprachige Unterricht eingerichtet und zum anderen die Lehrkräfte unterstützt werden. Eine bessere Ausbildung und zusätzliches qualifiziertes Personal ermöglicht hierbei eine flexiblere Unterrichtsgestaltung.[98]

In Bezug auf die Vorschulphase sieht die Regierung ihre Pflicht darin, in Gebieten mit einem hohen Anteil an fremdsprachigen Kindern zu deren Förderung eine kjernetid einzuführen, in der sprachlich schwachen Kindern das Norwegische nahe gebracht wird, um dem bevorstehenden Schulunterricht problemlos folgen zu können. Was 2006 als ein Projekt erfolgreich an vereinzelten Schulen in Oslo begonnen wurde[99], soll demnächst auf gleiche Weise in anderen Stadtgebieten angewandt werden.[100]

Die Opposition in Norwegen stimmt in vielerlei Hinsicht mit der politischen Führung überein. So plädieren Socialistisk Venstreparti , Kristelig Folkeparti und De Gr-nne teilweise für eine liberalere Einwanderungspolitik in Hinblick auf die Aufnahme von Quotenflüchtlingen[101]. Norwegischkenntnisse sowie auch die Muttersprache spielen für diese Parteien bei der Integration eine zentrale Rolle. Sie stimmen mit dem Konzept der kjernetid überein und fordern die Möglichkeit zur Teilnahme an zweisprachigem Unterricht für Kinder mit Migrationshintergrund.[102] Außerdem werden besonders von der Socialistisk Venstreparti Minderheitensprachen wie Urdu, Türkisch oder Arabisch als zu unterrichtende Fremdsprachen an Schulen gefordert.[103]

Flüchtlingen und Asylbewerbern sollen laut Opposition mehr Rechte eingeräumt werden. Norwegischunterricht sowie finanzielle und psychologische Unterstützung müssen im Sinne der Socialistisk Venstreparti auch unabhängig vom Antragsergebnis der Asylbewerber angeboten werden.[104] Die Kristelig Folkeparti spricht sich sogar für eine Verpflichtung zum Sprachkurs unabhängig vom Aufenthaltstatus aus.[105] De Gr-nne sehen den Sinn einer solchen Verpflichtung erst bei einem gesicherten Aufenthaltsstatus, wobei sie mit der Politik der Regierung übereinstimmen.[106] Sie und auch die Partei Venstre setzen sich für ein verbessertes Sprachangebot vor allem für Mütter und Analphabeten ein. Sie betonen die Wechselseitigkeit des Begriffes Integration genauso wie die Partei H-yre .[107]

[...]


[1] Assimilation aus dem Lateinischen „assimilare“: ähnlich machen, nachbilden.

[2] Segregation aus dem Lateinischen „segregare“: absondern, ausschließen.

[3] Hartmut Esser: Migration, Sprache und Integration. AKI Forschungsbilanz 4. Berlin 2006. [Im Folgenden: Esser, Sprache und Integration] S.18.

[4] Mit Ausnahme von Gesetzen, da diese ihren Ursprung meist in zurückliegenden Regierungen haben und zudem alle im Parlament vertretenen Parteien an der Durchsetzung eines Gesetzes mitwirken.

[5] Kommunal- og Regionaldepartment (Hg.): St.meld.nr.49 (2003-2004). Mangfold gjennom inkludering og deltakelse. Ansvar og frihet. Oslo 2004. S.13.

[6] Ebd.

[7] Ebd. S.14.

[8] Vgl. Ellinor F. Major: Integrering av Flyktninger i Norge. Et historisk tilbakeblikk. Linjer fra psykososialt senter for flyktninger. Nr.1/ 1999. http://www.nkvts.no/bibliotek/publikasjoner/PSSF/linjer/1999-1/integrering.pdf, S.18. Veröffentlicht: 1999, gesichtet: 30.08.2007. [Im Folgenden: Major, 1/1999]

[9] Vgl. Magnhild Ullsvik Hansteen: Norge for alle? Kritisk s-kelys på innvandringspolitikk, medier og pressgrupper. Oslo 1987. [Im Folgenden: Hansteen, 1987] S.12.

[10] Vgl. Hansteen, 1987. S.13.

[11] Vgl. Bente Puntervold B-: S-kelys på den norske innvandringspolitikken: etiske og rettslige dilemmaer. Kristiansand 2004. [Im Folgenden: Puntervold B-, 2004] S.25.

[12] Vgl. Anne Britt Djuve, Jon Horgen Friberg: Innvandring og det flerkulturelle samfunn. Fafo-notat 2004:32. Oslo 2004. [Im Folgenden: Djuve/ Friberg, 2004] S.7.

[13] Hansteen, 1987. S.20.

[14] Puntervold B-, 2004. S.26.

[15] Die Bezeichnung „Westlich“ bzw. „Nicht-Westlich“ In der norwegischen Statistik wurde die Unterscheidung zwischen westlich und nicht-westlich 1995 offiziell eingeführt. Westliche Länder sind hiernach Westeuropa, die USA, Kanada und Ozeanien. Nicht-westliche Länder sind Asien inkl. der Türkei, Afrika, Süd- und Mittelamerika sowie Osteuropa. Die osteuropäischen Länder sind jene, die bis 1990 zu den Ostblockstaaten gezählt wurden, zuzüglich des ehemaligen Jugoslawien.

[16] Puntervold B-, 2004. S.28.

[17] Vgl. Ebd.

[18] Djuve/ Friberg, 2004. S.7.

[19] Vgl. Hansteen, 1987. S.30.

[20] Vgl. Ebd. S.34.

[21] Der Status des Quotenflüchtlings ist für Personen aus besonders problematischen Gebieten vorgesehen und wird anderen politischen Asylsuchenden und Flüchtlingen vorgezogen. Vgl. Eldad Beck: Einwander, aber nach Deutschland. http://www.nahostfocus.de/page.php?id=1904, veröffentlicht: 07.06.2004, gesichtet: 11.11.2007.

[22] Vgl. Puntervold B-, 2004. S.34.

[23] Vgl. Major, 1/1999. S.20.

[24] Im Vergleich dazu: Schweden mit 18.100, Dänemark mit 2.800 und Deutschland mit 574.000 Flüchtlingen im Jahr 1987. Danach sinken die Zahlen in Norwegen wieder. In Dänemark nehmen sie noch zu. Vgl. Puntervold B-, 2004. S.35.

[25] Vgl. Ebd. S.37.

[26] Vgl. Ebd. S.38.

[27] Vgl. Hansteen, 1987. S.39.

[28] Vgl. Ebd. S.40.

[29] Vgl. Peter Bejder, Kim Boye Holt: Fra Huguenotter til Afghanere - Indvandringens historie i Danmark. Århus 2003. [Im Folgenden: Bejder/ Holt. 2003] S.133.

[30] Die sieben Organisationen waren folgende: Dansk R-de Kors, Det lutherske Verdensforbunds danske Komité, Det -konomiske Fællesråd, Flygtningehjælpen i Syrien, die katholische Hilfsorganisation Caritas, Mellemfolkeligt samvirke und N-dhjælpen til Europas evangeliske Kirker (später Folkekirkens N-dhjælp). Aus dieser Kooperation entstand 1956 die dänische Flüchtlingshilfe, eine private humanitäre Organisation, die bis heute besteht. Weitere Informationen zur Dänischen Flüchtlingshilfe und ihrer Integrationsarbeit: http://www.flygtning.dk/Integration.805.0.html, o. VD, gesichtet: 20.09.2007.

[31] Vgl. Bejder/ Holt, 2003. S.122.

[32] Homogen hier im Sinne von gleicher ethnischer Zugehörigkeit.

[33] Vgl. Lise Togeby: Fra fremmedarbejdere til etniske minoriteter. Århus 2003. [Im Folgenden: Togeby, 2003] S.38.

[34] Vgl. Bejder/ Holt, 2003. S.134.

[35] Vgl. Togeby, 2003. S.38.

[36] Bejder/ Holt, 2003. S.141.

[37] Um eine Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, musste ab 1970 ein konkretes Arbeitsangebot eines dänischen Arbeitsgebers vorliegen. Zudem musste dieser das Angebot unterzeichnet haben und somit bestätigen, dass er für diese Arbeitsstelle keine äquivalente dänische Arbeitskraft gefunden hatte. Vgl. hierzu Ebd. S.136.

[38] Der Einwanderungsstopp galt nicht für die nordischen Länder und Mitgliedstaaten der EG. Vgl. hierzu Ebd. S.137.

[39] Vgl. Ebd.

[40] Vgl. Ebd. S.161.

[41] Ebd.

[42] De-Facto-Flüchtling ist kein Rechtsbegriff und wird unterschiedlich verwendet. Zumeist gilt er für Personen, die sich wegen eines Asylantrags im Land aufhalten, deren Antrag abgelehnt wurde oder die sich ohne Antrag im Land aufhalten. Hierzu zählen auch Konventionsflüchtlinge.

[43] Vgl. Hans J-rgen Nielsen: Er danskerne Fremmedfiendske? Udlandets syn på debatten om indvandrere 2000-2002. Århus 2004. S.46f.

[44] Vgl. Togeby, 2003. S.38.

[45] Vgl. Bejder/ Holt, 2003. S.169.

[46] Vgl. Ebd. S.166.

[47] Zum Beispiel das Jugoslaverloven (1992) und das Bosnierloven (1995).

[48] Vgl. Bejder/ Holt, 2003. S.181.

[49] Vgl. Ebd. S.182.

[50] Vgl. Togeby, 2003. S.51/52.

[51] Statsministeriet (Hg.): Regeringens Resultater 2006-2007. http://www.stm.dk/publikationer/regres_07/regeringens_resultater-2007.pdf, S. 25. Veröffentlicht: 25.05.2007, gesichtet: 30.09.2007.

[52] Für die Zeit der Teilung Deutschlands bis 1989 ist die Bundesrepublik Deutschland Betrachtungsgrundlage.

[53] Seit 1961 war ein Zustrom von Ost- nach Westdeutschland von nur noch 20.000 Personen pro Jahr zu verzeichnen, die Jahre davor waren es dagegen 200.000. Vgl. Friedrich Blahusch: Zuwanderungspolitik im Spannungsfeld ordnungspolitischer und ethnisch-nationalistischer Legitimationsmuster. Frankfurt, Berlin, New York 1998. [Im Folgenden: Blahusch, 1998] S.27.

[54] Spätaussiedler sind Personen, die die deutsche Volkszugehörigkeit besitzen und die ihre Herkunftsländer (Aussiedlungsgebiete) verlassen, um sich erneut in der Bundesrepublik niederzulassen. Zum Aussiedlungsgebiet zählen: Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China.

[55] Vgl. Blahusch, 1998. S.27.

[56] Vgl. Kai-Uwe Beger: Migration und Integration. Eine Einführung in das Wanderungsgeschehen und die Integration der Zugewanderten in Deutschland. Opladen 2000. [Im Folgenden: Beger, 2000] S.27.

[57] Vgl. Blahusch, 1998. S.27/ 28.

[58] Beger, 2000. S.27.

[59] Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960), Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1964) und Jugoslawien (1968). Vgl. hierzu: Ebd.

[60] Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird für 1 Jahr gewährt, um die Gastarbeiter danach ins Heimatland zurückzusenden und neue Gastarbeiter anzuwerben. Dadurch entstehende Folgekosten durch z.B. ständige Neuanlernphasen und daraus resultierende schwankende Leistungsergebnisse (in der Produktion) wurden erst später erkannt.

[61] Vgl. Jochen Welt: Von der gesellschaftlichen Selbsttäuschung zum Zuwanderungs- und Integrationskonzept. In: Ursula Mehrländer/ Günther Schultze (Hg.): Einwanderungsland Deutschland: Neue Wege nachhaltiger Integration. Bonn 2001. [Im Folgenden: Welt, 2001] S.24.

[62] Ebd.

[63] Vgl. Beger, 2000. S.28.

[64] Vgl. Blahusch, 1998. S.28.

[65] Vgl. Wolfgang Barth: Von der Ausländerbetreuung zur Migrationssozialarbeit. In: Ursula Mehrländer, Günther Schultze (Hg.): Einwanderungsland Deutschland: Neue Wege nachhaltiger Integration. Bonn 2001. S.196.

[66] Auch in der DDR gab es eine Phase der Zuwanderung. Dabei handelte es sich um Gastarbeiter aus Kuba, Mosambik und Vietnam und den sozialistischen Ländern Mitteleuropas. Jedoch spielte die Ausländerbeschäftigung eine untergeordnete Rolle, so dass hier von einer näheren Betrachtung abgesehen werden kann. Vgl. hierzu: Beger, 2000. S.27/28.

[67] „Außerdem hatte das Asylrecht seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 einen besonderen Stellenwert: Die Erfahrungen mit der eigenen Emigration- und Flüchtlingserfahrung veranlasste die „Mütter“ und „Väter“ des Grundgesetzes zur Aufnahme des Rechts auf Asyl als Grundrecht in die Verfassung.“ In: Ebd. S.31.

[68] Vgl. Ebd.

[69] Flüchtlinge, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen werden.

[70] Vgl. Beger, 2000. S.36.

[71] Die Zahlen schwankten zwischen 1958 und 1997 erheblich: 1958 waren es 132.000, 1963 15.000. Bis 1973 lag die Zuwanderungsquote zwischen 20.000-30.000 jährlich, danach bis 1986 etwa bei 50.000 pro Jahr und 1987 bei 78.000. Dahingegen wanderten 1988 schon 200.000 nach Deutschland ein, 1989 und 1990 waren es jeweils 380.000 und 1991 220.000. Die Einwanderungszahlen sanken erstmals wieder ab dem Jahr 1996 auf 178.000. Zwischen 1950 und 1997 wanderten insgesamt 3,8 Millionen Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland. Vgl. Beger, 2006. S.24.

[72] Bericht der Unabhängigen Kommission (Hg.): Zuwanderung gestalten. Integration fördern. Berlin 2001. S.15.

[73] 1992 waren es 438.000 Asylbewerber in Deutschland. Vgl. Hierzu: Blahusch, 1998. S.37.

[74] Vgl. Ebd.

[75] Vgl. Welt, 2001. S.25.

[76] Vgl. Welt, 2001. S.26.

[77] Vgl. Ebd. S.29.

[78] Hansteen, 1987. S.20.

[79] Vgl. Statistisk sentralbyrå (Hg.): Utanlandske statsborgarar, etter statsborgarskap per 1. januar 1975-2007. http://www.ssb.no/emner/02/01/10/folkemengde/tab-2007-03-08-33.html, veröffentlich: 2007, gesichtet: 24.10.2007.

[80] Siehe hierzu: Statistisk sentralbyrå (Hg.): Folkemengd og folketilvekst. http://www.ssb.no/aarbok/2004/tab/t-020110-047.html, veröffentlicht: 2004, gesichtet: 22.07.2007.

[81] Hingegen lagen Asylbewerberzugänge in Dänemark bei 1.910 und in Norwegen bei 5.320. Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hg.): Asyl in Zahlen. http://www.bamf.de/cln_011/nn_442496/SharedDocs/Anlagen/DE/DasBAMF/Publikationen/broschuere-asyl-in-zahlen-2006,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/broschuere-asyl-in-zahlen-2006.pdf, S.27. Veröffentlicht: 31.12.2006, gesichtet: 05.11.2007.

[82] Arbeids- og inkluderingsdepartementet (Hg.): Utlendingslov, §12.

http://www.lovdata.no/all/nl-19880624-064.html, veröffentlicht: 24.06.1988, gesichtet: 20.07.2007.

[83] Kommunal- og Regionaldepartement (Hg.): Ot.prp. nr. 50 (2003-2004): Om lov om endringer i introduksjonsloven mv. http://www.regjeringen.no/Rpub/OTP/20032004/050/PDFS/OTP200320040050000DDDPDFS.pdf, S.49. Veröffentlicht: 02.04.2004, gesichtet: 15.05.2007. [Im Folgenden: Ot.prp.nr.50]

[84] Hier seien vor allem folgende Dokumente erwähnt: Stortingsmelding Nr.17 (1996-97), Stortingsmelding Nr.17 (2000-2001), NOU 2001:20 und Ot.prp.nr.28 (2002-2003).

[85] Flüchtlinge mit politischen Asyl, Überführungsflüchtlinge mit Einreisegenehmigung, Personen mit Aufenthalt auf humanitärer Grundlage, Familienangehörige von bereits sesshaft Einwanderern mit einer rechtmäßigen Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis.

[86] Vgl. Utlendingsdirektoratet (Hg.): Lov om introduksjonsordning for nyankomne innvandrere. Temahefte 1. 02/ 2004. Oslo 2004. S.8.

[87] Vgl. Ebd. S.10.

[88] Diese 300 Stunden unterteilen sich in 250 Stunden Norwegischunterricht und 50 Stunden Unterricht über die norwegische Gesellschaft in einer Sprache, die dem Einwanderer verständlich ist.

[89] Im Fall von Norwegen gilt dies für die Sprachen Norwegisch und Samisch.

[90] Eine Nachweisepflicht über gewisse Sprachkenntnisse besteht für Einwanderer aus Ländern außerhalb der EU und aus Ländern mit einer den germanischen Sprachen nicht verwandten Sprache.

[91] Ot.prp.nr.50. S.22.

[92] Vgl. Utlendingsdirektoratet (Hg.): Rett og plikt til norsk. Lovfestet opplæring i norsk og samfunnskap til innvandrere. http://www.imdi.no/upload/3196/Rett_og_plikt_faktaark.pdf, S.1. Veröffentlicht: 01.06.2005, gesichtet: 10.06.2007.

[93] Vgl. Kunnskapsdepartement (Hg.): Opplæringsloven. http://www.lovdata.no/all/nl-19980717-061.html, veröffentlicht: 17.07.1998, gesichtet: 22.08.2007.

[94] Um Verwechslungen zwischen den drei Ländern vorzubeugen, werden die originalsprachigen Parteinahmen als Eigennamen beibehalten und stets in Kursivschrift hervorgehoben.

[95] Zwischen den beiden Wahlperioden liegt die erste Regierung Jens Stoltenbergs (Arbeiderparti) vom 17.März 2000 bis zum 19.Oktober 2001.

[96] Vgl. Statsministerens Kontor (Hg.): Flertallsregjeringens statusrapport. Soria Moria erklæringen - ett år etter. Oslo 2006. [Im Folgenden: Soria Maria, 2006] S.153.

[97] Senterpartiet (Hg.): Senterpartiets Innvandrerpolitikk – Forslag til konkretisering. http://www.sarfi.org/partydetail.php?partyid=5, o. VD, gesichtet: 25.05.2007.

[98] Vgl. Arbeiderparti (Hg.): Innvandring og språk. www.arbeiderparti.no, o. VD, gesichtet: 25.05.2007.

[99] Im Jahr 2006 wurde im Stadtteil Stovner von Oslo dieses kjernetid-Projekt entwickelt und durchgeführt. Trotz seines Erfolges ist für das Jahr 2007 vorerst dennoch nur ein weiteres Projekt geplant.

[100] Vgl. Soria Maria, 2006. S.101, 153.

[101] Hierbei stimmt die Kristelig Folkeparti mit einer Quote von 1500 Flüchtlingen pro Jahr mit der Arbeiderparti überein.

[102] Vgl. Gro Lindstad: Mangfold gjennom integrering og deltakelse.

http://www.sv.no/partiet/stortingsgruppen/kommunal/regnskap/dbaFile84598.html, veröffentlicht:

31.05.2005, gesichtet: 22.11.2006.

[103] Vgl. Ebd.

[104] Vgl. Tom N-rbech (Hg.): Likestilling og likeverd. SVs arbeidsprogramm 2005-09.

http://www.sv.no/politikken/program/bokmal/dbaFile78797.html, veröffentlicht: 03.04.2005, gesichtet: 20.10.2007. Kapitel 11.

[105] Vgl. Kristelig Folkeparti (Hg.): Innvandring og integrering. http://www.krf.no/portal/page?_pageid=33,202561&_dad=portal&_schema=PORTAL&element_id=828681, veröffentlicht: 13.07.2006, gesichtet: 20.10.2007.

[106] Vgl. Milj-partiet De Gr-nne (Hg.): Partiprogramm. 2001. http://www.gronne.no/wp-content/uploads/2007/3/mdg_program.pdf, S.4. o. VD, gesichtet: 30.05.2007.

[107] Vgl. De H-yre (Hg.): Innvandring og asyl. http://www.hoyre.no/temaer/innvandring_og_asyl, veröffentlicht: 24.08.2007, gesichtet: 30.09.2007.

Ende der Leseprobe aus 98 Seiten

Details

Titel
Sprachpolitische Bestimmungen zur Integration von Einwanderern
Untertitel
Norwegen, Dänemark und Deutschland im Vergleich
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Nordeuropa Institut)
Note
1,8
Autor
Jahr
2007
Seiten
98
Katalognummer
V155356
ISBN (eBook)
9783640683949
ISBN (Buch)
9783640684274
Dateigröße
872 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sprachpolitische, Bestimmungen, Integration, Einwanderern, Norwegen, Dänemark, Deutschland, Vergleich
Arbeit zitieren
Bianca Saupe (Autor:in), 2007, Sprachpolitische Bestimmungen zur Integration von Einwanderern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/155356

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