Diese Arbeit beschäftigt sich mit einigen Begriffen und Grundlagen sozialpädagogischen Handelns.
Die erste Fragestellung geht genauer auf die Soziale Wahrnehmung, Eindrucksbildung und Beurteilung von Personen ein. Dabei wird der Begriff des Halo-Effektes, der Negativverzerrung sowie der urteilsstabilisierenden Kognition und Interaktion definiert, sowie im Anschluss ein Beispiel dafür gegeben.
Kapitel zwei widmet sich der Alltags- und wissenschaftlichen Psychologie. Nach einer Bestimmung des Begriffs "Bulimia nervosa", werden Konsequenzen und Ursachen der Krankheit näher beschrieben.
Danach wird die Theorie des realistischen Gruppenkonflikts von Muzafar Sherif wiedergegeben. Im Anschluss werden die erlangten Erkenntnisse an der beispielhaften Planung eines Sommerfestes verdeutlicht.
Der letzte Punkt der Arbeit geht genauer auf das Soziale Netzwerk bzw. die Soziale Unterstützung ein, und bedient sich hierbei eines Fallbeispiels, an dem wichtige Begrifflichkeiten und Verhaltensweisen erläutert werden.
Inhalt
1. Soziale Wahrnehmung. Eindrucksbildung Wahrnehmung und Beurteilung von Personen
Zu Aufgabe 1a
Zu Aufgabe 1b
Zu Aufgabe 1c
2. Alltagspsychologie versus wissenschaftliche Psychologie
Zu Aufgabe 2a
Zu Aufgabe 2b
Zu Aufgabe 2c
Erklärungsmodell für Bulimie
Zu Aufgabe 2d
Zu Aufgabe 2e
Zu Aufgabe 2f
3. Konflikt und Kooperation zwischen Gruppen
Zu Aufgabe 3a
Zu Aufgabe 3b
4. Soziales Netzwerk – soziale Unterstützung
Zu Aufgabe 4a
Zu Aufgabe 4b
1. Soziale Wahrnehmung. Eindrucksbildung. Wahrnehmung und Beurteilung von Personen
zu Aufgabe 1a
Bei einem Halo-Effekt (auch Ausstrahlungs-Effekt) wird von einem positiv oder negativ bewerteten Merkmal auf das Vorhandensein bewertungskongruenter Merkmale geschlossen.
Dabei haben die zugeordneten Merkmale meist nichts mit dem Ausgangsmerkmal gemein. Die Bewertung richtet sich ausschließlich nach den Vorstellungen und bisherigen Erfahrungen des Urteilenden mit diesem positiv oder negativ bewerteten Merkmal, welches selbst beobachtet oder auch nur über dritte in Erfahrung gebracht worden sein kann.
Wird das Merkmal positiv empfunden, werden der Person auch viele weitere positive Eigenschaften zu gestanden. Und wirkt das Merkmal negativ, folgen dementsprechend weiter negative Eigenschaften.
Erstaunlicherweise führen auch die Beobachtung verhältnismäßig unbedeutender Merkmale (z.B. das Aussehen, der Name oder die Berufsbezeichnung) zu „[...] weitrechende[n] Schlussfolgerungen auf bedeutsame Persönlichkeitsmerkmale (etwa Intelligenz, Ehrlichkeit, Hilfsbereitschaft) [...]“ (Hartung, 2000, S.39)
Bei der Negativverzerrung geht es darum, das negativen Informationen ein stärkeres Gewicht bei der Bewertung einer Person beigemessen werden als positiven. Negative Informationen werden besser behalten, da man sie eher als „wahr“ und u.U. auch als Warnsignal interpretiert.
Im Gegensatz zum Halo-Effekt wirkt hier nur die negative Information, sie überdeckt selbst das Vorhanden sein vieler positiver Informationen.
Gemeinsam ist beiden Wahrnehmungsverzerrungen, das von nur einer (oder einiger weniger) Information(en) auf das gesamte Erscheinungsbild einer Person geschlossen wird.
Zu Aufgabe 1b
Bei der urteilsstabilisierende Kognition geht es darum, inkonsistente Informationen, welche kognitive Dissonanz provozieren, zu mildern. Dies gelingt, in dem eben jene inkonsistente Dissonanz passend (also stimmig) gemacht werden. So erinnern wir uns eher an konsistente Informationen oder Eindrücke und inkonsistente werden vergessen oder einfach verfälscht.
Es besteht also ein Zusammenhang zwischen der Stärke einer Hypothese und der Wahrscheinlichkeit ihrer Revision (Hartung, 2000, S.41).
Verstärkend wirkt hier u. a. die Häufigkeit, mit der diese Hypothese in der Vergangenheit bestätigt wird, ob noch alternative Hypothesen vorliegen und wenn ja, wie viele (je weniger, desto verstärkter die Wirkung) und ob es eine soziale Unterstützung durch eine Übereinstimmung mit den Annahmen anderer Personen gibt (Hartung, 2000, S.41).
Bei der urteilsstabilisierenden Interaktion verhält sich nun der Beurteiler seinem gewonnenen Eindruck entsprechend und provoziert damit eine erwartungskonforme Reaktion der Person, welche wiederum dazu führt, das sich der Beurteilende jetzt ganz sicher ist, das er in seinem Urteil richtig lag. Dies nennt man auch eine sich selbsterfüllende Prophezeiung (self-fulfilling prophecy).
zu Aufgabe 1c
Beispiel: Unsere Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird Nachmittags regelmäßig von Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren besucht, viele der Kinder kommen aus sozial schwachen Familien. Nun ist eine Zusammenarbeit mit der nahegelegenen Grundschule gestartet, bei der alle Kinder gemeinsam bei ihren Hausaufgaben betreut werden sollen.
Bedenken der Grundschullehrerinnen richteten sich auf die vermehrte Zeit und Anregung die unsere Kinder für die Hausaufgaben brauchen (da ihnen sicherlich zu Hause nicht viel geholfen wird) und die somit den anderen Kindern verloren gehen wird. Hier zeigt sich ein Halo-Effekt basierend auf dem Merkmal des sozialen Status.
Bei der urteilsstabilisierenden Kognition bleiben den Lehrerinnen die unordentlichen Haushefte und unvollständigen Federmäppchen in Erinnerung, auch die Fragen nach der Berufstätigkeit beider Eltern bzw. des allein erziehenden Elternteils trägt dazu bei, das vorab gewonnene Urteil zu stärken. Die positive Information, das die Kinder in ihren Schulen durchaus gute Bewertungen erfahren haben, veränderte das gewonnene Urteil nicht.
Die Kinder werden von Anfang an zur Arbeit angehalten, kaum das sie den Raum zur Hausaufgabenbetreuung betreten haben, Pausen werden kurz gehalten damit sie auch mit allen Aufgaben fertig werden. Dies führt dazu, das die Kinder sich gegen den Druck zu wehren beginnen und trödelnd ein wenig mehr Zeit für sich beanspruchen. Nach wenigen Tagen sind sie nur noch schwer zur Arbeit zu bewegen. Hier hat nun die urteilsstabilisierende Interaktion dazugeführt, das sich die Lehrerinnen in ihrem Urteil – diese Kinder brauchen vermehrt Zeit und Anregung – bestätigt sehen und Zweifel an dem Sinn der Kooperation aufkommen.
2. Alltagspsychologie versus wissenschaftliche Psychologie
zu Aufgabe 2a
Bulimia nervösa definiert sich durch wiederholte, unkontrollierbare Heißhungeranfälle, denen, um die hohe Kalorienaufnahme möglichst ungeschehen zu machen und eine Gewichtszunahme zu verhindern, gegensteuernde Maßnahmen folgen (z.B. Erbrechen oder Abführmittelmissbrauch).
Bulimia nervosa scheint eine weitgehend „weibliche“ Erkrankung zu sein. Man nimmt an, das dass Verhältnis von weiblichen zu männlichen Erkrankten bei 10:1 liegt und ca. 2 bis 4% aller Mädchen und jungen Frauen an Bulimie erkranken (Preiß u. Wilser, 2000, S.10). Leider gibt es für Jungen und junge Männer keine fundierte Untersuchungen. Zum einen wenden sich Männer seltener an Ärzte/Ärztinnen und noch seltener an psychosoziale Beratungsstelle, sie tun sich schwer, sich zu einer Essstörung zu bekennen. Zum anderen sind die Diagnosekriterien eindeutig an Frauen orientiert. Liegt eine Essstörung vor, ergeben sich in der Symptomatik keine wesentlichen unterschiede, außer natürlich den spezifisch auf den weiblichen Körper bezogenen Folgen.
Die Betroffenen, in ihrem äußeren Erscheinungsbild eher unauffällig, meist schlank, beschäftigen sich andauernd und übertrieben mit ihrer Figur und ihrem Gewicht. Ein kontrolliertes Essverhalten ist für sie die Normalität, fett- und somit kalorienreiche Nahrung ist ausgeschlossen. Bis zu dem Moment, in dem sie ein unwiderstehliches Verlangen nach essen einholt. Dann die „verbotenen“ Nahrungsmittel in sich hineinzustopfen, oft völlig ohne Kontrolle über das was und wie viel, scheint in solchen Momenten der einzige Ausweg aus aufgestauten Spannungszuständen oder den Gefühlen von Langeweile, Isolation, Wut, innerer Leere oder Frustration zu sein. Somit ist das erste Kriterium, das die ICD-10 zur Diagnosestellung der Erkrankung aufgestellt hat, erfüllt: die andauernde Beschäftigung mit und die Gier nach Essen sowie Essanfälle. Doch noch während dem Essen gewinnt wieder die Angst vor der Gewichtszunahme die Oberhand und die Betroffenen versuchen so schnell wie möglich das eben passierte ungeschehen zu machen: eine Beendigung der Essanfälle durch selbstindiziertes Erbrechen und/oder der Gebrauch von Abführmitteln folgt. Hier erfüllt sich das zweite Kriterium der ICD-10: die gegensteuernden Maßnahmen wie Erbrechen, Abführmittel. Außerdem der Einsatz von Appetitzüglern und Diuretika oder die Vernachlässigung der Insulinbehandlung bei Diabetikerinnen. Und zurück bleibt das quälenden Gefühl, wieder mal versagt zu haben, nicht „normal“ zu sein und der manchmal sogar mehrmals tägliche Gang auf die Waage um das Gewicht unter Kontrolle zuhalten. Was uns zum dritten Kriterium der ICD-10 führt: der extremen Gewichtsvorstellung und der panischen Angst zuzunehmen. In einem vierten Kriterium weist die ICD-10 darauf hin, dass in der Vorgeschichte eine Anorexia nervosa vorgelegen haben kann. Diese Kriterium muss aber nicht zwingend erfüllt sein (Beisel u. Geissner, 2001, S.245).
Zu Aufgabe 2b
Angaben sind dem Erklärungsmodell auf Seite 7 zu entnehmen.
Zu Aufgabe 2c
1. Gesellschaftliches Schlankheitsideal Dieser soziokulturellen Faktor setzt die Mädchen und jungen Frauen unter den enormen Druck einem gängigen Schönheitsideal zu entsprechen, denn jung und schön scheint gleichbedeutend mit erfolgreich und als Mensch akzeptiert zu sein. Es entsteht auch ein Gefühl, erst dann lebens- und liebenswert zu sein, wenn man den richtigen Körperumfang erhungert oder erarbeitet hat.
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