In dieser Arbeit werde ich versuchen herauszuarbeiten, wie Justiz und Psychoanalyse sich zueinander verhalten. Um die Schwierigkeiten einer Zusammenarbeit dieser beiden Disziplinen darzustellen, wird es nötig sein, kurz in die grundlegenden Konzepte der Psychoanalyse nach Freud einzuführen. Am Beispiel der antisozialen Tendenz nach Winnicott werde ich dann Grundlagen für die Entstehung antisozialen bzw. kriminellen Verhaltens anführen. Kern dieser Arbeit wird es sein, den Zusammenhang zwischen unbewusster Motivation und der daraus resultierenden bewussten strafbaren Handlung aufzuzeigen. Welche Möglichkeiten oder Verpflichtungen ergeben sich daraus für eine gerechtere Jurisdiktion?
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Psychoanalyse
Die psychoanalytische Methode
Ziele der psychoanalytischen Behandlung
Aufdeckung der Selbsttäuschung
2. Antisoziale Tendenz und kriminelles Verhalten
Die Entstehung der antisozialen Tendenz
Die Auswirkungen der antisozialen Tendenz
3. Justiz und Psychoanalyse – ein Widerspruch?
4. Braucht die Gesellschaft Kriminelle?
5. Ausblick
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen psychoanalytischer Erkenntnis und juristischer Praxis. Das zentrale Ziel ist es, den Zusammenhang zwischen unbewussten psychischen Motivationen und strafbarem Verhalten aufzuzeigen und zu erörtern, ob und wie diese Disziplinen bei der Beurteilung von Kriminalität konstruktiv zusammenwirken können.
- Grundlagen psychoanalytischer Konzepte nach Sigmund Freud
- Entstehung und Dynamik der antisozialen Tendenz nach Winnicott
- Kritische Analyse des Schuldprinzips und der freien Willensentscheidung
- Psychologische Mechanismen der strafenden Gesellschaft
- Herausforderungen für Sachverständige im juristischen Kontext
Auszug aus dem Buch
3. Justiz und Psychoanalyse – ein Widerspruch?
Wenn wir nach dieser Vorarbeit nun Psychoanalyse und Justiz gegenüberstellen, müssen wir uns fragen, wie und ob überhaupt sich diese beiden Disziplinen miteinander verbinden lassen können. Wie ich bereits ausgeführt habe, ist es Ziel der Analyse, die wahren Intentionen bzw. Motivationen hinter den vermeintlich bewussten und zielgerichteten Handlungen aufzudecken und zu verstehen. Von wie viel größerem Interesse muss dies für unsere Gesellschaft sein, wenn es um den Umgang mit Straftätern geht, um durch eine Tat geradezu multiplizierten Leidensdruck mehrerer, möglicherweise gar vieler Menschen? Aber will dies auch die Rechtsprechung? Kann sie es überhaupt leisten? Oder ist ihr Ziel nicht vielmehr, die Handlungen selbst zu bewerten und gegebenenfalls zu sanktionieren, ohne aber die tieferliegenden Ursachen zu ergründen und so einer transformativen Behandlung zugänglich zu machen?
Um eine juristische Entscheidung zu treffen, muss Verhalten beurteilt werden. Um ein Verhalten zu bestrafen, muss von der Fähigkeit zu selbstverantwortlichem handeln ausgegangen werden und hier wiederum von einer freien Willensentscheidung.
Schauen wir nun erneut auf die psychoanalytische Theorie, muss uns klar werden, dass eine objektiv freie und bewusste Willensentscheidung praktisch unmöglich ist, da die bewusste Entscheidung und die darauf folgende Handlung auf unbewussten Prozessen basieren, die jene bedingen. Der bewusste „freie Wille“ ist aus dieser Sicht wiederum eine Selbsttäuschung, er bewirkt, wie wir gesehen haben (antisoziale Tendenz), teilweise sogar genau das Gegenteil von dem, was unbewusst der Auslöser der Handlung ist.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Thematik der Arbeit, die sich mit der Schnittstelle von Psychoanalyse und Rechtsprechung sowie den Bedingungen kriminellen Handelns befasst.
1. Psychoanalyse: Überblick über die grundlegenden Konzepte der psychoanalytischen Theorie, Behandlungstechnik sowie die Bedeutung des Unbewussten für menschliches Handeln.
2. Antisoziale Tendenz und kriminelles Verhalten: Erläuterung der Entstehung antisozialer Tendenzen durch Deprivation in der frühen Kindheit und deren Auswirkungen auf späteres, kriminelles Verhalten.
3. Justiz und Psychoanalyse – ein Widerspruch?: Analyse der fundamentalen Schwierigkeiten, die sich aus dem Aufeinandertreffen von psychoanalytischem Verständnis und der juristischen Notwendigkeit von Schuldzuweisungen ergeben.
4. Braucht die Gesellschaft Kriminelle?: Untersuchung des Konzepts der "strafenden Gesellschaft" und der Rolle des Kriminellen als Projektionsfläche für kollektive unbewusste Schuldgefühle.
5. Ausblick: Fazit und Reflexion über die Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Bewusstwerdung, die psychoanalytische Erkenntnisse in den juristischen Kontext integriert, ohne dabei die strafrechtliche Verantwortung aufzuheben.
Schlüsselwörter
Psychoanalyse, Justiz, antisoziale Tendenz, Kriminalität, Unbewusstes, Schuldprinzip, Winnicott, Freud, Objektbeziehungstheorie, Straftäter, Willensentscheidung, Strafverlangen, Gesellschaftskritik, Triebtheorie, Rechtsprechung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das schwierige Verhältnis zwischen psychoanalytischer Theorie und der juristischen Praxis im Umgang mit kriminellem Verhalten.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen die Psychoanalyse nach Freud, das Konzept der antisozialen Tendenz nach Winnicott sowie die gesellschaftlichen Dynamiken der Bestrafung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu ergründen, ob Erkenntnisse über unbewusste Motivationen zu einer gerechteren Jurisdiktion beitragen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Analyse, die psychologische Konzepte auf juristische Entscheidungsprozesse anwendet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung antisozialer Tendenzen, die Grenzen der freien Willensentscheidung und die Rolle der Justiz als Institution.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Psychoanalyse, antisoziale Tendenz, Schuldprinzip und strafende Gesellschaft definiert.
Warum stellt das Schuldprinzip aus psychoanalytischer Sicht ein Problem dar?
Es ignoriert die Determiniertheit menschlichen Handelns durch unbewusste Prozesse, was bei defizitären Persönlichkeiten eine freie Willensentscheidung infrage stellt.
Welche Rolle spielt die "strafende Gesellschaft"?
Sie nutzt Kriminelle als Projektionsflächen, um eigene verdrängte Schuldgefühle durch Bestrafung lustvoll zu abreagieren.
Ist der Analytiker als Sachverständiger vor Gericht uneingeschränkt wirksam?
Er steht vor dem Problem, ob er die klassische, zeitintensive Behandlungsmethode beibehalten oder für den juristischen Kontext in ein neues, verständliches Vokabular übersetzen soll.
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Psych. Lars Tischler (Autor:in), 2010, Justiz und Psychoanalyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156449