Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind eines der wichtigsten Faktoren für die erfolgreiche Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Diese Kosten setzen sich nach § 54 InsO aus den Gerichtskosten des Verfahrens sowie den Vergütungen und Auslagen für die Verfahrensbeteiligten zusammen. Um ihren gesetzlichen Aufgaben schon zu Beginn des Insolvenzverfahrens pflichtgemäß zu erfüllen, müssen die im konkreten Verfahren entstehenden Vergütungsansprüche der Beteiligten zutreffend ermittelt werden. Deshalb hat ein vom Gericht bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter nach § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO zu prüfen, ob das Schuldnervermögen in einem zu eröffnenden Verfahren die dort entstehenden Kosten decken wird. Auch der Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren muss laufend überprüfen, welche Gerichtskosten und Vergütungsansprüche voraussichtlich entstehen werden und ob diese von der voraussichtlich verfügbaren freien Masse noch gedeckt sind. Wenn vor der Eröffnung festgestellt wird, dass das Schuldnervermögen nicht kostendeckend ist, wird der Insolvenzantrag mangels Masse nach § 26 InsO abgewiesen. Jedoch kann dies nach § 26 Abs. 1 S. 2 InsO verhindert werden, wenn ein ausreichender Vorschuss zur Verfügung gestellt wird oder die Kosten dem natürlichen mittellosen Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen nach den §§ 4a – 4d InsO gestundet werden.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 PROBLEMDEFINIERUNG UND ZIELE DER ARBEIT
3 VERGÜTUNG IM INSOLVENZVERFAHREN
3.1 VERGÜTUNG DES INSOLVENZVERWALTERS
3.1.1 Zusammensetzung von Vergütung und Auslagen
3.1.2 Berechnungsgrundlage
3.1.3 Höhe der Vergütung
3.1.4 Zu- und Abschläge
3.1.4.1 Vergütungserhöhende Faktoren
3.1.4.2 Vergütungsreduzierende Faktoren
3.1.4.3 Umsatzsteuerliche Behandlung
3.2 VERGÜTUNG BEI EINSATZ BESONDERER SACHKUNDE
3.3 VERGÜTUNG BEI NACHTRAGSVERTEILUNG UND INSOLVENZPLANÜBERWACHUNG
3.3.1 Vergütung des besonders bestellten Verwalters bei der Nachtragsverteilung
3.3.2 Vergütung bei der Insolvenzplanüberwachung
3.4 VERGÜTUNG DES VORLÄUFIGEN VERWALTERS
3.4.1 Berechnungsgrundlage
3.4.2 Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters als Sachverständiger
3.5 VERGÜTUNG DES SACHWALTERS
3.6 VERGÜTUNG DES TREUHÄNDERS NACH § 313 INSO
3.7 VERGÜTUNG DES TREUHÄNDERS NACH § 293 INSO
3.8 VERGÜTUNG DER GLÄUBIGERAUSSCHUSSMITGLIEDER
4 BEKANNTMACHUNG UND RECHTSMITTEL
5 POINTIERUNG
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung und Kostenerstattung der am Insolvenzverfahren beteiligten Personen gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV), um deren zentrale Bedeutung während des gesamten Abwicklungsprozesses aufzuzeigen.
- Grundlagen der Vergütung des Insolvenzverwalters und Berechnungsmethoden
- Einflussfaktoren für Zu- und Abschläge bei der Vergütungsfestsetzung
- Spezielle Vergütungsregelungen für vorläufige Verwalter, Sachwalter und Treuhänder
- Prozessuale Aspekte der Vergütung wie Vorschüsse, Auslagenersatz und Umsatzsteuer
Auszug aus dem Buch
3.1.4.1 Vergütungserhöhende Faktoren
§ 3 Abs. 1 InsVV bestimmt in welchen Fällen eine über dem Regelsatz liegende Vergütung zwingend durch das Gericht festgesetzt werden muß.
Nach § 3 Abs. 1a InsVV i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV ist die Vergütung des Verwalters zu erhöhen, wenn die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten einen erheblichen Teil der Tätigkeit ausgemacht haben ohne die Insolvenzmasse wesentlich erhöht zu haben.
Weiterhin ist die Vergütung zu erhöhen, wenn gem. § 3 Abs. 1b InsVV der Verwalter Häuser verwaltet oder Unternehmen fortgeführt hat, ohne daß die Masse entsprechend größer geworden ist.
Desweiteren stellt auch ein überobligatorischer Geschäftsführungsaufwand bei großer Masse einen Erhöhungsaufwand nach § 3 Abs. 1c InsVV dar.
Gem. § 3 Abs. 1d InsVV ist ein Zuschlag zu gewähren, wenn der Verwalter mit der Bearbeitung erheblicher arbeitsrechtlicher Probleme konfrontiert worden ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Definiert die Kosten des Insolvenzverfahrens als entscheidenden Faktor für dessen Erfolg und unterstreicht die Notwendigkeit, Vergütungsansprüche frühzeitig zu ermitteln.
2 PROBLEMDEFINIERUNG UND ZIELE DER ARBEIT: Stellt den Fokus auf die InsVV als dauerhaft relevantes Instrument während der gesamten Verfahrensabwicklung dar.
3 VERGÜTUNG IM INSOLVENZVERFAHREN: Analysiert detailliert die Vergütungsgrundlagen, Berechnungsfaktoren und Anpassungsmöglichkeiten für diverse Akteure im Insolvenzverfahren.
4 BEKANNTMACHUNG UND RECHTSMITTEL: Erläutert die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die öffentliche Bekanntgabe der Vergütungsfestsetzungen und die entsprechenden Rechtsbehelfe.
5 POINTIERUNG: Führt das Fazit zusammen, dass die InsVV ein unverzichtbarer Bestandteil des Insolvenzrechts ist, welcher eine leistungsgerechte Vergütung sichert.
Schlüsselwörter
Insolvenzrecht, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, InsVV, Vergütung, Auslagenersatz, Insolvenzmasse, Sachwalter, Treuhänder, Gläubigerausschuss, Vorschuss, Gebührenordnung, Insolvenzplan, Rechtmittel, Kostendeckung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und praktischen Anwendung der Vergütung von Beteiligten im Insolvenzverfahren basierend auf der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Berechnungsgrundlagen, Zu- und Abschläge bei der Vergütung, die Erstattung von Auslagen sowie die besonderen Regelungen für verschiedene Rollen wie Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es zu verdeutlichen, dass die Vergütungsregelungen nicht nur am Ende des Verfahrens relevant sind, sondern den gesamten Abwicklungsprozess permanent begleiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die eine systematische Analyse der relevanten Gesetzesparagraphen (insbesondere InsO und InsVV) unter Einbeziehung von Kommentarliteratur und Rechtsprechung vornimmt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich nach den verschiedenen Beteiligten im Insolvenzverfahren und erläutert detailliert deren jeweilige Anspruchsgrundlagen, Berechnungsverfahren und Möglichkeiten zur Erhöhung oder Kürzung der Vergütung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Insolvenzrecht, Vergütung, Insolvenzverwalter, InsVV und Kostendeckung charakterisieren.
Welche Kriterien können die Vergütung eines Insolvenzverwalters erhöhen?
Die Vergütung kann erhöht werden durch Faktoren wie die Bearbeitung komplexer Aus- und Absonderungsrechte, die Fortführung von Unternehmen, überobligatorischen Geschäftsführungsaufwand oder die Bewältigung erheblicher arbeitsrechtlicher Probleme.
Wie ist die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses geregelt?
Diese richtet sich nach § 73 Abs. 1 InsO. Die Festsetzung erfolgt durch das Insolvenzgericht, wobei der Zeitaufwand und die Art der Tätigkeit ausschlaggebende Faktoren für die Bemessung des Stundensatzes sind.
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- Sebnem-Isil Keskin (Author), 2002, Die Vergütung im Insolvenzverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15666