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Das Nachschieben von Gründen für die Versagung der Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008, IX ZB 53/08

Title: Das Nachschieben von Gründen für die Versagung der Restschuldbefreiung

Term Paper (Advanced seminar) , 2009 , 32 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Sarah Vogel (Author)

Law - Civil / Private / Law of Obligation / Property Law
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Summary Excerpt Details

Peter Zwegat versucht wöchentlich in seiner Sendung „Raus aus den Schulden“ Menschen in ganz Deutschland zu helfen. Gegenüberstellungen von Einnahmen und Ausgaben zeigen, dass diese die Einnahmen deutlich übersteigen. Schulden-bereinigungspläne oder Tilgungsaussetzungen der Kredite bis hin zu Mietminderungen sind in diesen Fällen die ersten Versuche des Schuldenberaters, die Summe der Schulden so schnell wie möglich zu mindern. Doch haben in den meisten Situationen die Verbindlichkeiten eine solch enorme Höhe angenommen, dass die „Schnell¬maßnahmen“ keine Wirkungen mehr zeigen können. Ein Antrag auf Privatinsolvenz ist hier nun die letzte Lösung.
Vorübergehende Liquiditätsengpässe, laufende Ratenkredite aber auch die steigende Schwierigkeit von Banken Kredite zu bekommen und natürlich die Wirtschaftskrise sind die häufigsten Gründe der Privatinsolvenzen in Deutschland.
Im ersten Halbjahr 2009 meldeten 61.517 Bundesbürger Privatinsolvenz an. Es wird mit einer Gesamtzahl von 140.000 Privatinsolvenzen im Jahre 2009 gerechnet. Im Gegensatz zum Jahre 2008 mit 120.289 Verbraucherinsolvenzen ist das ein Anstieg von 19.711 Anträgen in nur einem Jahr.
Die häufigsten Anträge der Schuldner enthalten ebenfalls den Antrag der Restschuld-befreiung. Mit der Einführung der Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber den natür-lichen Personen als Schuldnern die Möglichkeit gegeben, innerhalb von sechs Jahren schuldenfrei zu sein. Das Verfahren der Restschuldbefreiung ist jedoch ein sehr komplexes. Nicht jeder Schuldner kann eine vollkommene Schuldenbefreiung erlangen. Viele Vorschriften engen dieses Ziel ein.
Diese Seminararbeit wird das Restschuldbefreiungsverfahren erläutern und auf die Versagungsgründe, speziell des § 290 der Insolvenzordnung (InsO), eingehen. Im praktischen Teil dieser Arbeit wird das theoretische Wissen der Restschuldbefreiung mit zwei BGH (Bundesgerichtshof) Beschlüssen verglichen und gegebenenfalls kritisch betrachtet und auf das Nachschieben von Versagungsgründen eingegangen werden.

Excerpt


Inhaltsübersicht

II. Einleitung

III. Das Restschuldbefreiungsverfahren

IV. Die Versagung der Restschuldbefreiung

1. Der Normzweck des § 290 InsO

2. Die Voraussetzungen für das Versagungsverfahren

3. Feststellung des Versagungsgrundes

4. Der Versagungsantrag und seine Rechtsfolgen

5. Die Versagungsgründe - § 290 Abs. 1 Nr. 1 – 6 InsO

a) Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Nr. 1)

b) Unrichtige oder unvollständige Angaben (Nr. 2)

c) Früherer Antrag auf Restschuldbefreiung (Nr. 3)

d) Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger (Nr. 4)

e) Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (Nr. 5)

f) Fehlerhafte Verzeichnisse (Nr. 6)

V. Das Nachschieben von Gründen für die Versagung der Restschuldbefreiung

1. BGH Beschluss vom 23. Oktober 2008 – IX ZB 53/08 (LG Hagen)

a) Sachverhalt des Beschlusses des Landgerichts Hagen vom 11. Januar 2008

b) Entscheidung des BGH vom 23. Oktober 2008

2. BGH Beschluss vom 2. Juli 2009 – IX ZB 63/08

a) Sachverhalt

b) Entscheidung des BGH vom 2. Juli 2009

3. Vergleich der BGH Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 und 2. Juli 2009

VI. Schlusswort

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das komplexe Verfahren der Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung, mit besonderem Fokus auf die gesetzlichen Versagungsgründe gemäß § 290 InsO und der Zulässigkeit des Nachschiebens solcher Gründe im Beschwerdeverfahren durch aktuelle BGH-Rechtsprechung.

  • Grundlagen des Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Detaillierte Analyse der Versagungstatbestände nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 – 6 InsO
  • Die prozessuale Bedeutung des Schlusstermins für Versagungsanträge
  • Kritische Aufarbeitung der BGH-Beschlüsse IX ZB 53/08 und IX ZB 63/08
  • Vergleich der juristischen Handhabung von fehlerhaften Verzeichnissen

Auszug aus dem Buch

3. Feststellung des Versagungsgrundes

Erst wenn die Zulässigkeit des Versagungsantrages feststeht, prüft das Insolvenzgericht die sachliche Berechtigung des Versagungsantrages. Sollten die Versagungsgründe nicht glaubhaft gemacht worden sein oder wurden trotz gerichtlicher Aufforderung und Fristsetzung nicht nachgeholt, so ist der Antrag ohne weitere Prüfung als unzulässig abzuweisen.

Das Amtsermittlungsprinzip gilt im Restschuldbefreiungsverfahren wie auch im Insolvenzverfahren. Somit hat das Gericht alle Umstände von Amts wegen festzustellen, die die Versagung begründen. Das Gericht darf sich nicht auf den vom Gläubiger vorgelegten oder offenkundigen Stoff beschränken. Das Gericht wählt die zulässigen und zweckmäßigen Aufklärungsmittel nach seinem Ermessen aus. Es kann zum Beispiel Zeugen und Sachverständige vernehmen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 InsO) auch die Beziehung von Akten, Urkunden sowie die Einholung von Auskünften und die Parteivernehmen sind wichtige Aufklärungsmittel.

Die Tatsachen, die den Versagungsgrund begründen müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt worden sein. Dies gilt ebenfalls für die subjektiven Tatbestandvoraussetzungen. Der Versagungsantrag ist zurückzuweisen, wenn nach Ausschöpfung aller Erkenntnisquellen offen bleibt, ob Gründe vorliegen, die eine Versagung begründen. Der Gläubiger trägt folglich die Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen er die für ihn günstigste Rechtsfolge, die Versagung der Restschuldbefreiung herleiten will.

Zusammenfassung der Kapitel

II. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Privatinsolvenzen in Deutschland ein und skizziert das Ziel der Arbeit, das Restschuldbefreiungsverfahren sowie die Versagungsgründe des § 290 InsO kritisch zu beleuchten.

III. Das Restschuldbefreiungsverfahren: Das Kapitel erläutert die Grundvoraussetzungen, Antragsberechtigungen und den Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens von der Beantragung bis zur Wohlverhaltensperiode.

IV. Die Versagung der Restschuldbefreiung: Hier werden der Normzweck des § 290 InsO, das Verfahren zur Geltendmachung von Versagungsgründen und die spezifischen Tatbestände der Nrn. 1 bis 6 detailliert analysiert.

V. Das Nachschieben von Gründen für die Versagung der Restschuldbefreiung: Dieses Kernkapitel analysiert anhand der BGH-Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 und 2. Juli 2009 die dogmatische Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Versagungsgründe nach dem Schlusstermin nachgeschoben werden können.

VI. Schlusswort: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Reflexion über die Komplexität der Restschuldbefreiung und die prozessuale Notwendigkeit einer klaren Zäsur durch den Schlusstermin.

Schlüsselwörter

Restschuldbefreiung, Insolvenzordnung, InsO, § 290 InsO, Versagungsgrund, Gläubigerantrag, Schlusstermin, Nachschieben von Gründen, Wohlverhaltensperiode, Bundesgerichtshof, BGH, Insolvenzstraftat, Vermögensverzeichnis, redlicher Schuldner, Verbraucherinsolvenzverfahren

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Restschuldbefreiung gemäß der Insolvenzordnung (InsO) sowie die Umstände, unter denen einem Schuldner diese Befreiung versagt werden kann.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für das Restschuldbefreiungsverfahren, die detaillierten Versagungsgründe des § 290 InsO und die verfahrensrechtliche Frage des Nachschiebens von Versagungsgründen nach dem Schlusstermin.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Erläuterung des Restschuldbefreiungsverfahrens und die kritische Analyse der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur prozessualen Zulässigkeit, Versagungsgründe nach dem Schlusstermin geltend zu machen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse in Verbindung mit einer kritischen Untersuchung und dem Vergleich aktueller BGH-Beschlüsse zur Auslegung der Insolvenzordnung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die gesetzlichen Versagungstatbestände des § 290 Abs. 1 Nrn. 1–6 InsO systematisch dargestellt und anschließend an zwei konkreten BGH-Beschlüssen die Grenzen der Geltendmachung dieser Gründe aufgezeigt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie Restschuldbefreiung, § 290 InsO, Versagungsgründe, Schlusstermin und BGH-Rechtsprechung definieren.

Was ist das Ergebnis der Analyse zum Nachschieben von Versagungsgründen?

Der BGH entschied, dass ein Versagungsgrund, der vom Gläubiger nicht innerhalb der Frist des Schlusstermins vorgebracht wurde, im anschließenden Beschwerdeverfahren nicht mehr nachgeschoben werden kann, um die verfahrensrechtliche Zäsur zu wahren.

Warum sind fehlerhafte Verzeichnisse nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO besonders relevant?

Sie stellen einen der häufigsten Versagungstatbestände dar, da Schuldner oft versuchen, Vermögenswerte zu verbergen, um den Zugriff der Gläubiger zu verhindern, was ihre Unredlichkeit im Sinne des Gesetzes begründet.

Inwiefern beeinflusst der Schlusstermin den Prozess der Versagung?

Der Schlusstermin markiert eine verbindliche Zäsur; er ist der letzte Zeitpunkt, an dem Gläubiger Versagungsgründe formwirksam geltend machen können, um eine schnelle Klärung der Restschuldbefreiung sicherzustellen.

Wie unterscheidet sich die Position der Gläubiger in den beiden BGH-Fällen?

Während im Fall IX ZB 63/08 der Versagungsgrund rechtzeitig glaubhaft gemacht werden konnte, gelang dies im Fall IX ZB 53/08 erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist, was zur Zulässigkeit der Restschuldbefreiung für den Schuldner führte.

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Details

Title
Das Nachschieben von Gründen für die Versagung der Restschuldbefreiung
Subtitle
BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008, IX ZB 53/08
College
Schmalkalden University of Applied Sciences
Grade
1,7
Author
Sarah Vogel (Author)
Publication Year
2009
Pages
32
Catalog Number
V156693
ISBN (eBook)
9783640703104
ISBN (Book)
9783640703692
Language
German
Tags
Insolvenzrecht Restschuldbefreiungsverfahren Versagung der Restschuldbefreiung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sarah Vogel (Author), 2009, Das Nachschieben von Gründen für die Versagung der Restschuldbefreiung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156693
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