Das Verhältnis von Weltöffentlichkeit und globaler Gerechtigkeit am Beispiel des Klimawandels


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

INHALTSVERZEICHNIS

A) Einleitung

B) Das Verhältnis von Weltöffentlichkeit und globaler Gerechtigkeit am Beispiel des Klimawandels

1. Konzeptionen globaler Gerechtigkeit
1.1. Immanuel Kant und das Weltbürgerrecht
1.2. John Rawls: Von der Theorie der Gerechtigkeit zum Recht der Völker
1.3. Charles R. Beitz – Kosmopolitischer Liberalismus
1.4. Felix Ekardt: Gerechtigkeit durch Nachhaltigkeit

2. Anthropogener Klimawandel und das Verhältnis zwischen Hauptverantwortlichen und Leidtragenden
2.1. Der Klimawandel und die menschliche Verantwortung
2.1. Die Kluft zwischen Industrie- und Entwicklungsländern
2.2. Welche Klimapolitik?

3. Eine kosmopolitische Weltöffentlichkeit?
3.1. Barrieren zur Entstehung einer kosmopolitischen Weltöffentlichkeit
3.1.1. Bequemlichkeit, Angst und Egozentrik
3.1.2. Demokratie als Voraussetzung: Habermas´ Begriff von Öffentlichkeit
3.1.3. Demokratische und materielle Defizite
3.2. Chancen für die kosmopolitische Weltöffentlichkeit
3.2.1. Die „Weltrisikogesellschaft“
3.2.2. Globale Öffentlichkeit als kulturübergreifendes Bewusstsein

C) Inwieweit trägt die weltweite Wahrnehmung der Krise zu einer gerechteren Klimapolitik bei?

Literaturverzeichnis

A) Einleitung

In der heute unumkehrbar globalisierten Welt wird die Frage nach einer globalen Gerechtigkeit, die nicht vor Staatsgrenzen halt macht, immer dringender.

Eine neue Brisanz hat diese Frage durch den Klimawandel und seinen Folgen erfahren.

Am Beispiel der globalen Erwärmung, die nach heutigen wissenschaftlichen Kenntnissen zu einem entscheidenden Anteil menschengemacht ist, zeigt sich, wie ein Naturereignis Probleme aufwirft, die mit menschlicher Verantwortung auf globaler Ebene zusammenhängen.

So sind Ursachen und Folgen des Klimawandels jeweils auf höchst ungleiche Weise über den Planeten verteilt. Dadurch wird deutlich, wie menschliche Handlungen auf der einen Seite der Erde lebensbedrohliche Folgen für die Bewohner auf der anderen Seite der Erde haben können.

Durch die mediale Aufmerksamkeit, die dem Klimawandel in den letzten Jahren zuteil wurde, ist dieses Problem immer mehr in das öffentliche Bewusstsein gerückt.

Inwieweit eine Weltöffentlichkeit, vielleicht sogar eine kosmopolitische Weltöffentlichkeit besteht, die allen Menschen die gleiche Achtung erweist, und welche Bedeutung Öffentlichkeit für globale Gerechtigkeit hat, soll am Beispiel des Klimawandels gezeigt werden.

Als der Begründer des Begriffes der öffentlichen Meinung kann Hegel betrachtet werden, der darin ein Prinzip zur Einhaltung der Sitten sah, an dem sich die Handelnden orientieren sollten. Hegel hat damit erste Grundlagen für eine Verbindung von Gerechtigkeit und Öffentlichkeit geschaffen.[1]

Zunächst soll mit Hilfe von wichtigen Beiträgen herausgearbeitet werden, wie globale Gerechtigkeit konzipiert werden könnte und wie sich dieses Konzept im Laufe der Zeit gewandelt hat.

Mit seinem normativen Entwurf eines Weltbürgerrechts zeigt Immanuel Kant in der Schrift „Zum ewigen Frieden“ Wege zu einem friedlichen Zusammenleben der Menschen auf der Erde auf. Globale Gerechtigkeit soll durch die Durchsetzung des Weltbürgerrechts als einem universell gültigen Menschenrecht ermöglicht werden.

Zu den maßgeblichsten Ausarbeitungen über Gerechtigkeit in der Moderne zählt die 1971 erschienene Theory of Justice von John Rawls. Diese liberale Gerechtigkeitskonzeption, die als ein Modell von Gerechtigkeit innerhalb eines Staates zu sehen ist, ergänzt Rawls durch das Law of Nations von 1999, in dem er Prinzipen der zwischenstaatlichen Beziehungen formuliert. Im Gegensatz zu Rawls strikter Unterscheidung zwischen dem innerstaatlichen und dem internationalen Bereich, für die jeweils unterschiedliche Gerechtigkeitsgrundsätze gelten, fordert Charles R. Beitz ein normatives und kosmopolitisches Prinzip verteilender Gerechtigkeit. Damit sollen Antworten auf neue Probleme gefunden werden, die wie der Klimawandel transnational sind und eine klare Trennung zwischen Nationalstaaten daher unmöglich machen. Felix Ekardt formuliert schließlich das Prinzip universaler Nachhaltigkeit. Globale Gerechtigkeit wird hier in direkten Zusammenhang mit einem nachhaltigen Lebensmodell gebracht. Jenen Sichtweisen, die eine Vereinbarung von Nachhaltigkeit und globaler Gerechtigkeit in Frage stellen, wird eine neues liberales Gerechtigkeitskonzept gegenübergestellt, das Freiheit mit Folgenverantwortung verbindet.

Ziel des nächsten Abschnittes ist es, die theoretischen Gerechtigkeitskonzepte anhand des konkreten Beispiels des Klimawandels mit einem empirischen Sachverhalt in Verbindung zu bringen und zu konkretisieren. Wissenschaftliche Relevanz und öffentliche Bedeutung dieses Phänomens gehen vor allem auf den Zusammenschluss weltweit führender Klimaforscher zurück. Dieser wurde unter dem Namen Intergovernmental Panel of Climate Change (IPCC) bekannt, welches von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) gegründet wurde.[2]

Im dritten Abschnitt soll beleuchtet werden, welche Rolle die weltweite öffentliche Wahrnehmung des Klimawandels für globale Gerechtigkeit spielt. Dabei stellt sich die Frage, ob eine kosmopolitische Weltöffentlichkeit möglich ist. Jürgen Habermas hat eine grundlegende Definition von Öffentlichkeit herausgearbeitet und Ulrich Beck den Begriff von der „Weltrisikogesellschaft“ geprägt. Beide zeigen unterschiedliche Blickwinkel und Einschätzungen bezüglich der schwierigen Beantwortung dieser Frage.

Der durch den Klimawandel verschärfte Gerechtigkeitskonflikt wird im Allgemeinen mit den Gegensätzen „Norden“ und „Süden“ erfasst. Im globalen Maßstab ist die Tendenz von einem reichen Norden und einem armen Süden, der verstärkt von den Auswirkungen der Erderwärmung betroffen ist, zutreffend aber vereinfacht. Wolfgang Sachs macht darauf aufmerksam, dass eine Trennlinie in der heutigen Welt, soweit vorhanden, eher durch die Gesellschaften hindurchgehe, „zwischen globalisierten Reichen und lokalisierten Armen“.[3] Mangels besserer Bezeichnungen werden im Folgenden die Begriffe „Norden“ und „Süden“ übernommen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Ausmaß der Betroffenheit innerhalb der jeweiligen Gesellschaften sehr unterschiedlich sein kann.

1) Konzeptionen globaler Gerechtigkeit

1.1. Immanuel Kant und das Weltbürgerrecht

Bereits lange vor den heutigen, durch Globalisierung und Klimawandel ausgelösten Debatten um globale Gerechtigkeit, formulierte Immanuel Kant mit dem, in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ beschriebenen Weltbürgerrecht normative Grundsätze für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben der Menschen auf der Erde.

Als ein Denker der Aufklärung vertritt er die Auffassung, dass menschliche Vernunft eine zentrale Rolle als Voraussetzung für Gerechtigkeit spielt.[4] Ein vernünftiges und somit gerechtes Handeln postuliert Kant mit dem kategorischen Imperativ: „Handle so, dass du wollen kannst, deine Maxime solle ein allgemeines Gesetz werden“.[5]

Mit dem Weltbürgerrecht impliziert Kant ein Besuchsrecht, welches es jedem ermöglichen soll, jeden Teil der Erde zu besuchen, da die Erde allen gehört. Damit verbindet sich die Hoffnung, dass entfernte Weltteile friedlich miteinander in Verbindung treten können und auf diese Weise Voraussetzungen für eine weltbürgerliche Verfassung geschaffen werden können.[6] Die Verbindung zwischen den Völkern soll es der Menschheit ermöglichen, sich als eine kosmopolitische Gemeinschaft zu betrachten. So wird dieses Gefühl der Verbundenheit zwischen den Menschen, unabhängig von Staatsgrenzen, bei Kant zu einer Voraussetzung für globale Gerechtigkeit. Die kontinuierliche Annäherung an eine globale menschliche Gemeinschaft führt schließlich dazu, „dass die Rechtsverletzung an einem Platz der Erde an allen gefühlt wird: so ist die Idee eines Weltbürgerrechts keine phantastische und überspannte

Vorstellungsart des Rechts, sondern eine notwendige Ergänzung des ungeschriebenen Kodex sowohl des Staats als Völkerrechts zum öffentlichen Menschenrechte überhaupt, und so zum ewigen Frieden [...]“.[7]

An dieser Stelle kann angemerkt werden, dass die Menschheit auch heute noch weit von einem solchen Weltbürgerecht entfernt ist. Das gegenwärtige Visumsrecht macht deutlich, dass ein global gerechtes Besuchsrecht, in dem alle die Möglichkeit haben, jeden Teil der Welt zu bereisen, de facto nicht existiert. So ist es für Bürger aus Dritte-Welt-Ländern wesentlich schwieriger einen Touristenstatus, beispielsweise in die USA, zu bekommen, als umgekehrt für US-Amerikaner, die problemlos nahezu überallhin reisen können.

1.2. John Rawls: Von der Theorie der Gerechtigkeit zum Recht der Völker

Nicht zuletzt mit starkem Bezug auf Kant formuliert John Rawls in „A Theory of Justice“ einen Begriff und Kriterien politischer Gerechtigkeit, indem er die Argumente klassischer Vertragstheorien aufgreift und weiterdenkt.

Die Theorie der Gerechtigkeit baut auf zwei liberalen Kernideen auf, der gleichen Achtung vor der Würde des einzelnen Menschen und dem Unparteilichkeitsprinzip.

Zur Prüfung von politischer Gerechtigkeit soll man sich zunächst eine hypothetische Situation vorstellen, in der sich die Teilnehmer in einem Zustand des Nicht-Wissens bezüglich ihrer individuellen Eigenschaften befinden. Wenn sich Individuen unter diesen Bedingungen auf Prinzipien einigen, sind sie fair und führen zu gerechten Ergebnissen, weil niemand weiß, was sein persönlicher Vorteil ist. Dabei würden sie sich auf zwei Gerechtigkeitsgrundsätze einigen: Das Gleichheitsprinzip, das die Gleichheit der Grundrechte und Pflichten festlegt und das Differenzprinzip, welches besagt, dass Ungleichheiten dann gerecht sind, wenn sie allen und besonders den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft zugute kommen.[8]

Die „Theorie der Gerechtigkeit“ legt Grundlagen für innerstaatliche Gerechtigkeit fest und sagt somit nichts über internationale oder globale Gerechtigkeit aus. Das Law of Peoples, in dem Rawls eine liberale Theorie der Außenpolitik formuliert, kann daher als eine Ergänzung zur „Theorie der Gerechtigkeit“ gesehen werden. Hier arbeitet er die Grundsätze aus, welche die Außenpolitik liberaler Gesellschaften leiten sollten. Rawls konzipiert die internationale Gesellschaft als eine Gesellschaft der Völker, in der jedes Volk eine politische Einheit bildet.[9] Zu Beachten ist daher, dass mit „Peoples“ Völker im Sinne von verfassten Staaten (Demos) und nicht im Sinne ethnischer Gruppen (Ethnos) gemeint sind.

Das wesentliche Problem der internationalen politischen Theorie sieht Rawls darin, dass die Normen internationalen Verhaltens, je nach politischer Kultur, unterschiedlich ausgelegt sein können und deshalb nicht miteinander korrespondieren könnten.

Zur Lösung diese Problems formuliert er acht Prinzipien. Diese wurden bereits im Law of Nations in der Theory of Justice ausgearbeitet und entsprechen in weiten Teilen den Forderungen Kants aus dem „ewigen Frieden“, wie der Grundsatz, dass Völker frei und unabhängig sein sollen und dass sie die Pflicht der Nichteinmischung einhalten sollen. Neu sind einerseits das Prinzip, die Menschenrechte anzuerkennen, dazu zählen das Recht auf Leben und private Freiheit sowie das Recht auf Privatbesitz und Gleichbehandlung vor dem Recht, und andererseits die Pflicht zur Hilfe gegenüber anderen Völkern, die unter ungünstigen Bedingungen leiden.[10]

Die wichtigsten Determinanten für die wirtschaftlichen Bedingungen einer Gesellschaft sieht Rawls in der politischen Kultur, den religiösen und moralischen Traditionen sowie dem Charakter der Menschen begründet. Die Bedingungen für Gerechtigkeit müssen daher jeweils innerhalb einer Gesellschaft beziehungsweise eines Staates geschaffen werden. Rawls setzt somit strukturelle Unterschiede zwischen dem Innerstaatlichen und dem Internationalen Bereich voraus. Dieser Logik zufolge liegen die Gründe für Armut im innerstaatlichen Bereich und können von Außen nicht beeinflusst werden.[11] Ein globales Prinzip der verteilenden Gerechtigkeit, welches mehr verlangt als die Pflicht zur Hilfe wäre demzufolge überflüssig. Gerechte und anständige Gesellschaften müssen als Akteure betrachtet werden, die verantwortlich für ihre eigenen Entscheidungen sind. Umverteilungen zwischen Staaten sind illegitim, wenn jeder Staat das eigene Wirtschaften oder Misswirtschaften selbst zu verantworten hat.[12] Die Bedingung dass Ungleichheiten stets auch den am schlechtest Gestellten zu Gute kommen sollen, wie sie im Differenzprinzip zum Tragen kommt, gilt also nur für die innergesellschaftliche, nicht aber für die internationalen Ebene.

[...]


[1] Vgl. Freitag-Rouanet, Barbara: Gerechtigkeit und Öffentlichkeit. Eine Diskusson mit praktischen Folgen, in: Merle, Jean Christophe: Globale Gerechtigkeit – Global Justice, Stuttgart – Bad Cannstatt, 2005 (= problemata, 147), S. 256-265, S. 257.

[2] Vgl. Cubasch, Ulrich und Kasang, Dieter: Anthropogener Klimawandel, Gotha und Stuttgart 2000, S. 6.

[3] Sachs, Wolfgang: Nach uns die Zukunft. Der globale Konflikt um Gerechtigkeit und Ökologie, Frankfurt a. M., 2000, S. 27.

[4] Vgl. Ekardt, Felix: Das Prinzip Nachhaltigkeit. Generationengerechtigkeit und globale

Gerechtigkeit, München 2005, S. 50.

[5] Kant, Immanuel: Zum ewigen Frieden, Königsberg, 1795, S. 158.

[6] Vgl. Kant , 1795, S. 135f.

[7] Kant, 1795, S. 139.

[8] Vgl. Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Übersetzt von Hermann Vetter, Frankfurt a. M., 1979,

S. 29ff.

[9] Vgl. Beitz, Charles R.: Rawls Law of Peoples, in: Ethics (2000), Vol. 100, No. 4, S. 669-696, S. 678.

[10] Vgl. Beitz 2000: S. 672ff.

[11] Vgl. Beitz, Charles R.: Cosmopolitanism and Global Justice, in: The Journal of Ethics (2005), No. 9, S. 11-27,

S. 22

[12] Vgl. Beitz 2000: S. 689ff.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Das Verhältnis von Weltöffentlichkeit und globaler Gerechtigkeit am Beispiel des Klimawandels
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
24
Katalognummer
V156976
ISBN (eBook)
9783640705191
ISBN (Buch)
9783640705696
Dateigröße
564 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kosmopolitismus, Klimawandel, Global, Gerechtigkeit, Öffentlichkeit, Weltöffentlichkeit, Nachhaltigkeit
Arbeit zitieren
Till Dziallas (Autor:in), 2008, Das Verhältnis von Weltöffentlichkeit und globaler Gerechtigkeit am Beispiel des Klimawandels, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156976

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