Die Grundlage des Konkursrechts am Anfang der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bildete das Gesetz Nr. 328/1991 Slg., über den Konkurs und Ausgleich, welches am 1. Oktober 1991 in Kraft trat. Dieses wurde vielmals novelliert und ergänzt, jedoch von der Rechtstheorie und -praxis systematisch kritisiert. Die ständigen Novellierungen zeigten sich als unzureichend, denn sie betrafen nur einige (in manchen Fällen marginale) Teilfragen, ohne eine Konzeptionslösung zu finden. Infolge dessen erfüllten sie nicht die Erwartungen, welche ihre Erlassung begleiteten, oder sie hatten nur begrenzte positive Folgen. Die tschechische Rechtsordnung konnte auf die modernen Trends der Entwicklung des Konkursrechts also nur beschränkt reagieren. Sie ermöglichte die Errichtung der Gläubigerorgane, jedoch die Regelung der Beziehungen dieser Organe zu anderen Prozesssubjekten schwankte. Sie ermöglichte weiter, dass der Betrieb des Bankrotteurs Unternehmens nach der Konkurseröffnung nicht eingestellt werden musste, ohne dass es sich jedoch um eine selbständige Art der Bankrottlösung handelte. Die Regelung dieser Frage nur im Rahmen des Konkurses führte im Gegenteil zum Präferieren von Forderungen, die mit dem Betrieb des Bankrotteurs Unternehmens (als Masseforderung) zusammenhängen, und wirkte gegen die Befriedigung von Forderungen anderer (Konkurs)Gläubiger. Die neuen Arten der Bankrottlösung aufgrund des Sanierungsprinzips erschienen in der Rechtsordnung nicht. Das tschechische Konkursrecht reagierte nicht ausreichend auf moderne Entwicklungstrends und es kam zu einem bestimmten Rückstand hinter den Bedürfnissen der wirtschaftlichen Entwicklung, sowie zur Abweichungen von vergleichbaren Rechtsordnungen.
Die Nichtanpassung der allgemeinen Entwicklung wurde von objektiven Faktoren, vor allem von Faktoren ökonomischer Natur abhängig gemacht. Die Fehler in der damaligen Rechtregelung wurden durch die Unterbrechung der Rechtskontinuität in der Rechtsentwicklung erläutert. Die Rechtsregelung des Konkursrechts aus Anfang der neunziger Jahre wurde für eine unzureichende Regelung betrachtet, welche auf ökonomische und gesellschaftliche Anforderungen auf entsprechende Art und Weise nicht reagierte. Juristisch gesehen, war sie auch in manchen Hinsichten problematisch.
Inhaltsverzeichnis
- ZUSAMMENFASSUNG
- 1. KRISENMANAGEMENT UND SEINE RECHTSMITTEL
- 2. CHARAKTERISTIK DES BANKROTTSRECHTS
- 3. AUSGANGSQUELLEN DER RECHTSREGELUNG DES INSOLVENZRECHTS
- 3.1 Einzelne Etappen der Entwicklung des Konkursrechts
- 3.1.1 Römisches Recht
- 3.1.2. Konkursrecht im Mittelalter
- 3.1.3 Die ersten Kodifikationen des Konkursrechts
- 3.1.4 Konkursrecht in der habsburgischen Monarchie nach 1848
- 3.1.5 Rechtsregelung des Konkursrechts in der Ersten Tschechoslowakischen Republik
- 3.1.6 Rückkehr zum Konkursrecht nach 1989
- 3.2 Ausländische Rechtsregelung des Insolvenzverfahrens
- 3.3 Europäische Rechtsregelung der Insolvenz und ihr Einfluss auf die Rechtsregelung der Insolvenz in der Tschechischen Republik
- 3.3.1 Ziel und Motiv der europäischen Rechtsregelung der Insolvenz
- 3.3.2 Gegenwärtige europäische Regelung des Insolvenzrechts
- 3.3.3 Verordnung EG 1346/2000
- 3.3.4 Einfluss der Verordnung der EU über die Insolvenz auf Rechtssysteme in den Mitgliedsstaaten
- 3.3.5 Differenzanalyse von Insolvenzvorschriften in den ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU
- 3.3.6 Zusammenfassung der durchgeführten Analysen und Prognosen
- 3.3.7 Zusammenfassung
- 3.1 Einzelne Etappen der Entwicklung des Konkursrechts
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Buch befasst sich mit dem tschechischen Insolvenzrecht und bietet eine umfassende Analyse der rechtlichen Grundlagen und der Entwicklung dieses Rechtsgebiets. Es beleuchtet die historischen Wurzeln des Konkursrechts und verfolgt seine Entwicklung von den Anfängen bis hin zur Gegenwart.
- Die historische Entwicklung des Konkursrechts
- Der Einfluss der europäischen Rechtsregelung auf das tschechische Insolvenzrecht
- Die rechtlichen Grundlagen des Insolvenzverfahrens
- Die einzelnen Etappen des Insolvenzverfahrens
- Die Bedeutung des Krisenmanagements im Insolvenzrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet das Krisenmanagement und seine rechtlichen Mittel. Hierbei werden die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten der Krisenbewältigung, wie zum Beispiel die Sanierung oder die Liquidation, vorgestellt. Das zweite Kapitel widmet sich der Charakteristik des Bankrottsrechts, wobei die Besonderheiten des Rechtsgebiets und dessen Relevanz für die Wirtschaft hervorgehoben werden. Das dritte Kapitel befasst sich mit den Ausgangsquellen der Rechtsregelung des Insolvenzrechts und zeichnet die Entwicklung des Konkursrechts von den Anfängen des römischen Rechts bis zur Gegenwart nach. Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Einflussfaktoren, die die Entwicklung des Insolvenzrechts geprägt haben, wie zum Beispiel die Rechtsentwicklung in der habsburgischen Monarchie und der Ersten Tschechoslowakischen Republik. Auch die Auswirkungen der europäischen Rechtsregelung auf das tschechische Insolvenzrecht werden in diesem Kapitel beleuchtet.
Schlüsselwörter
Insolvenzrecht, Konkursrecht, Krisenmanagement, Sanierung, Liquidation, historische Entwicklung, europäische Rechtsregelung, Rechtssystem, Mitgliedsstaaten der EU, Rechtsgeschichte, Rechtstheorie, Praxiserfahrung, Insolvenzverfahren.
- Arbeit zitieren
- Univ.-Doz. Karel Schelle (Autor:in), Dr. Ilona Schelleová (Autor:in), 2010, Einführung in das tschechische Insolvenzrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157151