Das Ziel dieser Seminararbeit ist es, Lesern ohne weit reichende Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Auftragsdatenverarbeitung, einen fundierten Einstieg in die Thematik zu ermöglichen.
Anhand von Vertragsgestaltungsmöglichkeiten und Klauselbeispielen werden Besonderheiten und Problematiken beleuchtet und aufgezeigt, dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund des novellierten Datenschutzrechts. Im Besonderen wird deshalb auf die Neuerungen, die sich durch die Reform für die Auftragsdatenverarbeitung ergeben haben, eingegangen. Dabei wird stets der Bezug zur Praxis gewahrt, in Folge dessen sind die Klauselformulierungen in Englischer Sprache abgefasst.
Einen Einstieg in die Materie soll zunächst das Kapitel „Auftragsdatenverarbeitung“ ermöglichen. Ohne die grundlegende Begriffserklärung bzw. Definition der Auftragsdatenverarbeitung und dessen Anwendungsbereich, ist nur schwer darzustellen, welche Bedeutung diese für die Praxis hat.
Inhaltsverzeichnis
- VORWORT
- ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
- 1 EINFÜHRUNG
- 2 AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG
- 2.1 DEFINITION/EINORDNUNG
- 2.2 ABGRENZUNG ZUR FUNKTIONSÜBERTRAGUNG
- 3 ÄNDERUNGEN DURCH DIE REFORM
- 4 NEUE VERTRAGSINHALTE
- 4.1 GESTALTUNGSHINWEISE
- 4.2 KLAUSELBEISPIELE
- 4.2.1 GEGENSTAND UND DAUER DES AUFTRAGES (MUSS - INHALT)
- 4.2.2 UMFANG, ART UND ZWECK DER VORGESEHENEN, ERHEBUNG, VERARBEITUNG ODER NUTZUNG VON DATEN, DIE ART DER DATEN UND DER KREIS DER BETROFFENEN (MUSS INHALT)
- 4.2.3 TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN (MUSS – INHALT)
- 4.2.4 BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG UND SPERRUNG VON DATEN (MUSS - INHALT)
- 4.2.5 PFLICHTEN DES DIENSTLEISTERS (MUSS - INHALT)
- 4.2.6 UNTERAUFTRAGSVERHÄLTNISSE (MUSS - INHALT)
- 4.2.7 KONTROLLRECHTE DES AUFTRAGGEBERS (MUSS — INHALT)
- 4.2.8 MITTEILUNG BEI VERSTÖßEN DES DIENSTLEISTERS (MUSS – INHALT)
- 4.2.9 UMFANG DER WEISUNGSBEFUGNIS DES AUFTRAGGEBERS (MUSS - INHALT)
- 4.2.10 RÜCKGABE ÜBERLASSENER DATENTRÄGER UND DIE LÖSCHUNG BEIM DIENSTLEISTER GESPEICHERTER DATEN NACH BEENDIGUNG DES AUFTRAGES (MUSS - INHALT)
- 4.2.11 VERGÜTUNG/KOSTEN (SOLL - INHALT)
- 4.2.12 VERTRAGSSTRAFE (SOLL - INHALT)
- 4.2.13 WAHRUNG DER BETROFFENENRECHTE (SOLL - INHALT)
- 4.2.14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN (SOLL - INHALT)
- 5 FAZIT
- QUELLEN
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit soll Lesern ohne weitreichende Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Auftragsdatenverarbeitung einen fundierten Einstieg in die Thematik ermöglichen. Anhand von Vertragsgestaltungsmöglichkeiten und Klauselbeispielen werden Besonderheiten und Problematiken beleuchtet und aufgezeigt, dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund des novellierten Datenschutzrechts.
- Die Neuerungen, die sich durch die Reform für die Auftragsdatenverarbeitung ergeben haben
- Die Bedeutung der Auftragsdatenverarbeitung für die Praxis
- Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Auftragsdatenverarbeitung
- Die Gestaltungsmöglichkeiten von Verträgen im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung
- Die Problematiken, die mit der Auftragsdatenverarbeitung verbunden sind
Zusammenfassung der Kapitel
Das Kapitel „Auftragsdatenverarbeitung“ soll einen Einstieg in die Materie ermöglichen. Ohne die grundlegende Begriffserklärung bzw. Definition der Auftragsdatenverarbeitung und dessen Anwendungsbereich ist nur schwer darzustellen, welche Bedeutung diese für die Praxis hat.
Das Kapitel „Änderungen durch die Reform“ befasst sich mit den Neuerungen, die sich durch die Reform für die Auftragsdatenverarbeitung ergeben haben.
Das Kapitel „Neue Vertragsinhalte“ beleuchtet die Gestaltungshinweise und Klauselbeispiele, die im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung relevant sind. Dabei werden die wichtigsten Punkte, die im Vertrag geregelt werden müssen, im Detail betrachtet, wie z.B. Gegenstand und Dauer des Auftrages, Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Schlüsselwörter
Auftragsdatenverarbeitung, Datenschutzrecht, Vertragsgestaltung, Klauselbeispiele, Reform, Datenschutz, IT-Sektor, Dienstleister, Auftragsgeber, Datenverarbeitung, Daten, Datenschutzbestimmungen, Verträge, Rechtliche Voraussetzungen, Problematiken, Besonderheiten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Auftragsdatenverarbeitung (ADV)?
Eine ADV liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen verarbeitet (z.B. Cloud-Hosting oder Lohnabrechnung).
Welche Pflichtinhalte müssen in einen ADV-Vertrag?
Gegenstand und Dauer des Auftrags, Art der Daten, Kreis der Betroffenen sowie technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Datenschutz.
Was sind „Technische und Organisatorische Maßnahmen“ (TOM)?
Dies sind Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung, Zutrittskontrollen und Backup-Systeme, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
Was bedeutet das Weisungsrecht des Auftraggebers?
Der Auftraggeber behält die volle Kontrolle darüber, wie die Daten verarbeitet werden; der Dienstleister darf nicht eigenmächtig über die Zwecke entscheiden.
Darf ein Dienstleister Unterauftragnehmer einsetzen?
Nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers und unter der Bedingung, dass dem Unterauftragnehmer dieselben Datenschutzpflichten auferlegt werden.
- Quote paper
- Thomas Pischzan (Author), 2010, Auftragsdatenverarbeitung nach der Reform: Neue Vertragsinhalte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157248