Welche Gründe führen dazu, dass Demokratien Kriege führen, obwohl sie das nach der Theorie des Demokratischen Friedens überhaupt nicht dürften?


Hausarbeit, 2010

16 Seiten, Note: 1,4


Leseprobe

Gliederung

1. Einleitung

2. Kurze Einführung in das Werk „Zum ewigen Frieden“ von Immanuel Kant

3. Definition und Eingrenzung des Begriffes des „Demokratischen Friedens“

4. Gründe, die dazu führen, dass Demokratische Staaten trotz des Befundes des „Demokratischen Friedens“ Kriege führen
4.1 „Normativ - Kulturelle Erklärung“
4.2 „Utilitaristische Erklärung“
4.3 „Institutionalistisch – strukturelle Erklärung“
4.4 Fukuyama und der „neue Westen als Wertegemeinschaft“
4.5 Abschließende Betrachtungen unter Prof. Dr. Ernst Otto Czempiel

5. Schluss

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Kaum eine politikwissenschaftliche These hat in den vergangenen Jahren solche fachinterne und öffentliche Aufmerksamkeit erregt wie die vom „Demokratischen Frieden“ (…), kaum eine hat derart engagierte Debatten ausgelöst, kaum eine hat eine vergleichbar große Zahl an empirischen und theoretischen Arbeiten hervorgebracht.“[1] „Die Erforschung des Zusammenhangs zwischen Herrschaftsform eines Staates und dessen Friedfertigkeit beschäftigt die Politikwissenschaft schon seit langer Zeit. Die Vorreiter, die sich bereits schon vor mehreren Jahrhunderten mit diesem Problem auseinander setzten, waren Jean Jaques Rousseau und der Abbe de St. Pierre. Aber einer der bekanntesten und auch berühmtesten war wohl Immanuel Kant, der in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ versuchte, den zwischenstaatlichen Frieden und die Friedfertigkeit von Demokratien zu erforschen und zu analysieren.“[2] Gleichzeitig war es unter anderem auch Immanuel Kant, der auf diese Art und Weise erste Grundlagen für die Theorie des „Demokratischen Friedens“ erarbeitete. So soll zu Beginn dieser Hausarbeit auch ein kurzer Einblick in das Werk Immanuel Kants, „Zum ewigen Frieden“, gegeben werden. Ziel soll es sein, die wichtigsten Aussagen hervorzuheben. Im Anschluss wird der Begriff des „Demokratischen Friedens“ untersucht. „Das „Theorem des demokratischen Friedens“ kommt in zwei Varianten vor“[3], es soll aufgezeigt werden, was dies bedeutet und anschließend näher erläutert werden. Im Anschluss hieran, nachdem die Theorie des „Demokratischen Friedens“ dargestellt wurde und auch ihre geschichtlichen Hintergründe erläutert wurden, soll geklärt werden, was denn die Gründe für eine „Unfriedlichkeit“ der Demokratien sind, obwohl Demokratien nach der Theorie des „Demokratischen Friedens“ dies überhaupt nicht sein dürften. Den Beginn machen werden die drei „klassischen Erklärungsansätze“, der „Normativ- Kulturelle Erklärungsansatz“, der „Utilitaristische Erklärungsansatz“ und der „Institutionalistisch- strukturelle Erklärungsansatz“. Anschließend wird das Konzept Fukuyamas, „der neue Westen als Wertegemeinschaft“ vorgestellt. Im Anschluss daran kommt es zu einer abschließenden Betrachtung unter Prof. Dr. Ernst Otto Czempiel. Der Schluss dieser Hausarbeit soll einer kurzen Zusammenfassung der hier gewonnenen Ergebnisse dienen, darüber hinaus soll er aber auch Raum für einen Ausblick bereit halten.

2. Kurze Einführung in das Werk „Zum ewigen Frieden“ von Immanuel Kant

Das von Immanuel Kant im Jahre 1795 veröffentlichte Werk „Zum ewigen Frieden“ trug maßgeblich zu einer „Entdeckung der Welt als Rechtsraum“[4] bei. Das Erscheinungsjahr jenes Werkes zeigt, die „Theoriediskussion des Demokratischen Friedens (ist) mehrere hundert Jahre alt und reicht bis weit in die Vergangenheit der politischen Ideengeschichte zurück“[5].

„In zwei Abschnitten formuliert Kant negative und positive Bedingungen eines Friedensvertrages, der nicht eine Unterbrechung der Feindseeligkeiten, sondern einen dauerhaften Frieden im wahren Sinne des Wortes einleitet.“[6] Alle Staaten befinden sich auf diese Weise in einem sogenannten „Rechtszustand“. Das bedeutet, dieser sogenannte „Rechtszustand“ trägt Sorge dafür, dass die einzelnen Staaten ihre Konflikte, in die sie untereinander verwickelt sind, mittels eben jenes Rechts austragen und nicht mehr in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt sind.[7] So wird in Immanuel Kants Werk „Zum ewigen Frieden“ eine Vielzahl von verschiedenen Artikeln aufgelistet, die jenen Frieden garantieren sollen. Der erste Abschnitt beinhaltet die sechs sogenannten „Präliminarartikel“: „1. Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden. (…), 2. Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, daß gilt hier gleichviel) von einem anderen Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können. (…), 3. Stehende Heere (…) sollen mit der Zeit ganz aufhören. (…), 4. Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden. (…), 5. Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen. (…), 6. Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder (…), Giftmischer (…), Brechung der Kapitulation (…), Anstiftung des Verrats (…) in dem bekriegten Staat (…).“[8][9] In einem darauf folgendem zweiten Abschnitt formuliert Immanuel Kant drei weitere Artikel, die sogenannten „Definitivartikel“. Die Sprache ist hier von „1. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein. (…) 2. Das Völkerrecht soll auf einem Föderalism freier Staaten gegründet sein. (…) 3. Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein.“[10] In allen dieser drei Artikel ist es unabdingbar, diesen schon weiter vorne in dieser Hausarbeit erwähnten „Rechtszustand“ herzustellen.[11] „Kant – obschon selbst Objektivist – bringt in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ die Möglichkeit einer Rechtsbegründung durch das individuelle Eigeninteresse auf die Formel: „Das Problem der Staatserrichtung ist, so hart, wie es auch klingt, selbst für ein Volk von Teufeln (wenn sie nur Verstand haben), auflösbar …“ Weniger drastisch formuliert steckt dahinter der Gedanke, daß eine Rechtsordnung nicht nur notwendig ist, um die prinzipiell konfliktträchtige Verfolgung individueller Interessen miteinander kompatibel zu machen, sondern daß sie auch ihrerseits aus dem Eigeninteresse der Menschen heraus begründet werden kann.“[12] Das ist zu erklären, bezieht man sich auf eine zentrale Annahme bei Immanuel Kant und seinem Werk „Zum ewigen Frieden“, mit „der Mitbestimmung der Staatsbürger bei außenpolitischen Entscheidungen“. Denn wenn das Volk die Möglichkeit hat, darüber zu entscheiden, ob Krieg geführt wird oder kein Krieg geführt wird, so wird es sich dagegen entscheiden, schließlich ist es auch das Volk selbst, dass die Kriegskosten zu zahlen hat („Der Krieg wird in dem Moment aufhören, in dem diejenigen, die unter ihm zu leiden haben, über ihn beschließen können.“[13] ).[14] Auch an anderer Stelle findet man Zitate, die dies unterstreichen: „Wenn (…) die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, ob Krieg sein solle oder nicht, so ist nichts natürlicher, als dass, da sie alle Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müssten (…), sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen.“[15] Aus den hier gewonnenen Ergebnissen könnte man nun den Schluss fassen, dass Bürger in demokratischen Staaten dem Krieg gegenüber abgeneigt sind, da sie es schließlich auch im Resultat sind, die die Last der Folgen zu tragen haben.

3. Definition und Eingrenzung des Begriffs des „Demokratischen Friedens“

Wie schon in der Einleitung dieser Hausarbeit erwähnt, „Das „Theorem des demokratischen Friedens“ kommt in zwei Varianten vor: Seine monadische Variante besagt, dass Demokratien friedfertiger sind als andere Regimetypen. Das dyadische Pendant geht davon aus, das Demokratien keine Kriege mit ihresgleichen führen“[16]. In der Wissenschaft ist auch die Sprache von einem sogenannten „Doppelbefund“.[17] Betrachtet man diese These genauer, so stellt man fest, irrelevant, ob es sich nun um die monadische Variante oder die dyadische Variante handelt, in beiden Varianten ist die Sprache von Demokratien, die friedfertig oder friedfertiger als andere Regimetypen sind. „Die Gültigkeit beider Versionen der „Theorie des demokratischen Friedens“ steht und fällt also nicht nur mit den entsprechenden statistisch robusten Korrelationsnachweis, sondern auch mit einer exakten Regimedefinition – bei der monadischen wie der dyadischen Variante auf mindestens einer Seite (der Demokratie) und bei der dyadischen Variante sogar auf beiden Seiten.“[18] Eine mögliche Definition einer Demokratie wäre: „eine Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und direkt oder (und) indirekt von ihm ausgeübt wird.“[19] „Von Krieg ist dann zu sprechen, wenn sich in einem bewaffneten Massenkonflikt zwei oder mehr Streitkräfte gegenüber stehen, wobei mindestens eine Streitmacht die Armee einer regulären Regierung sein muss. Es muss weiterhin auf beiden Seiten eine zentrale Lenkung und Organisation der Kämpfe geben. (…) „Die bewaffneten Operationen (müssen) eine gewisse Kontinuität aufweisen, d.h., dass beide Seiten nach einer planmäßigen Strategie vorgehen“.“[20] Außerdem müssen bei den „Kämpfen mindestens 1000 Tote – bei zwischenstaatlichen Kriegen Soldaten, bei innerstaatlichen Kriegen auch Zivilpersonen – pro Jahr zu verzeichnen“[21] sein. „Angenommen, in einer Regimeuntersuchung würde nachgewiesen, dass die in der Friedensanalyse als Demokratien bzw. Autokratien gehandelten Regime keine sind, dann wären die Theorien falsch und die ihnen zugrunde liegenden statistischen Korrelationen nichtig, weil das Explanandum (Frieden) nicht begründet wäre.“[22]

[...]


[1] Teusch, Seite 210

[2] Creutz, Seite 3

[3] Jahn, Seite 313

[4] Bialas, Seite 47

[5] Schwab, Seite 6

[6] Kleingeld, Seite 62

[7] Kleingeld, Seite 62

[8] Ludwig, Seite 321

[9] Kleingeld, Seite 62

[10] Kleingeld, Seite 63

[11] Kleingeld, Seite 63

[12] Engländer, Seite 174

[13] Czempiel, Seite 80

[14] Schwab, Seite 6

[15] Geis, Seite 95

[16] Jahn, Seite 313

[17] Liese, Seite 4

[18] Jahn, Seite 313

[19] http://74.125.77.132/search?q=cache:dGy_lsJXKF0J:www.bundestagswahl-bw.de/demokratie0.html+Definition+Demokratie&cd=16&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a

[20] Zierman, Seite 38

[21] Zierman, Seite 39

[22] Jahn, Seite 313

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Welche Gründe führen dazu, dass Demokratien Kriege führen, obwohl sie das nach der Theorie des Demokratischen Friedens überhaupt nicht dürften?
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Internationale Beziehungen
Note
1,4
Autor
Jahr
2010
Seiten
16
Katalognummer
V157363
ISBN (eBook)
9783640698875
ISBN (Buch)
9783640784479
Dateigröße
434 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Welche, Gründe, Demokratien, Kriege, Theorie, Demokratischen, Friedens
Arbeit zitieren
Lars Renngardt (Autor:in), 2010, Welche Gründe führen dazu, dass Demokratien Kriege führen, obwohl sie das nach der Theorie des Demokratischen Friedens überhaupt nicht dürften?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157363

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