Essay über den Herrschafts- und den Gesellschaftsvertrag
Gliederung
1. Einleitung
2. Herrschaftsvertrag
3. Gesellschaftsvertrag
4. Zusammenfassung
5. Literaturverzeichnis
Herrschafts- und Gesellschaftsvertrag
1. Einleitung
Sowohl der Begriff des Herrschaftsvertrages als auch der des Gesellschaftsvertrages bezeichnen Idealtypen, „die in der Ideengeschichtlichen wie in der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung überwiegend als Mischformen auftreten“ .
2. Herrschaftsvertrag
Der Herrschaftsvertrag wird auch als ein „Unterwerfungsvertrag oder pactum subjectionis“ bezeichnet. Zurückzuführen ist der Herrschaftsvertrag auf die römische „Lex regia“. „Die Lex regia stellt im Kontext der europäischen Verfassungsgeschichte ein Unikat dar, indem der königliche Absolutismus nur hier grundgesetzlich festgeschrieben wurde. Das „vollkommen unerschütterliche und unwiedersprechliche … auf ewige Zeit“ gültige Königsgesetz ( … ) regelte in großer Ausführlichkeit die Erbfolge und legte die evangelisch-lutherische Konfession als alleinige des Monarchen und des Reiches fest. Der König erhielt die uneingeschränkte legislative Gewalt, das Recht, Krieg zu führen und Bündnisse zu schließen, Steuern und Zölle zu erheben, sowie die Behörden des Reiches personell nach Gutdünken zu besetzen“ . „Pufendorf und ihm nachfolgend das deutsche Naturrecht spaltete den von Hobbes einheitlich konzipierten Gesellschaftsvertrag in zwei Einzelverträge ( … ) auf: Einen Vereinigungsvertrag ( pactum unionis ), der die Gesellschaft hervorbringt, und einen Unterwerfungsvertrag ( pactum subjectionis ), der die Gesellschaft der Obrigkeit unterwirft“ . Man spricht auch von einer sogenannten „Übereinkunft zwischen einem faktischen Souverän und seinen Untertanen“ . Der Sinn, der hinter diesem Herrschaftsvertrag steht, ist es, „dem Souverän Bedingungen legitimer Herrschaftsausübung abzutrotzen, die in der Regel mit der Festschreibung von bestimmten Privilegien einhergehen, die dem Vertragspartner zustehen sollen“ . Auch für den Fall der Rechtsverletzung seitens des Souveräns ist Vorsorge getroffen, so herrscht „ein grundsätzlich anerkanntes, normiertes und institutionalisiertes Widerstandsrecht“ auf der Seite des Volkes. Ein Beispiel, dass auch heute noch existiert, ist die Britische „Magna Charta Libertatum“ aus dem Jahr 1215. „Dieses „Magna Charta Libertatum“ genannte Dokument vereinigte die alten Grundsätze der persönlichen Freiheit der Angelsachsen mit
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Herrschaftsvertrag
- Der Herrschaftsvertrag als „Unterwerfungsvertrag“
- Die „Lex regia“ und ihre Bedeutung
- Pufendorf und die Spaltung des Gesellschaftsvertrages
- Der Herrschaftsvertrag als „Übereinkunft“
- Das Widerstandsrecht des Volkes
- Die „Magna Charta Libertatum“
- Gesellschaftsvertrag
- Die „Union von Utrecht“
- Thomas Hobbes und der Naturzustand
- Der „Krieg aller gegen alle“
- Die Notwendigkeit eines Rechtszustandes
- Der Gesellschaftsvertrag als „Unterwerfungsvertrag“
- Der Gesellschaftsvertrag als „Ermächtigungsvertrag“
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Essay befasst sich mit den Begriffen des Herrschaftsvertrages und des Gesellschaftsvertrages, die in der Ideengeschichte und Verfassungsgeschichte eine bedeutende Rolle spielen. Er analysiert die historische Entwicklung und die unterschiedlichen Interpretationen dieser Konzepte und beleuchtet ihre Auswirkungen auf die politische Ordnung.
- Die Entstehung und Bedeutung des Herrschaftsvertrages
- Die Rolle des Volkes im Herrschaftsvertrag
- Die Kernpunkte der Gesellschaftsvertragstheorie von Thomas Hobbes
- Der Vergleich von Herrschaftsvertrag und Gesellschaftsvertrag
- Die Auswirkungen der Vertragstheorien auf die Entwicklung des modernen Staates
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung stellt die beiden Begriffe Herrschaftsvertrag und Gesellschaftsvertrag als Idealtypen vor, die in der Geschichte oft in Mischformen auftreten.
Herrschaftsvertrag
Dieses Kapitel beleuchtet den Herrschaftsvertrag, der auch als „Unterwerfungsvertrag“ bezeichnet wird. Es geht auf die römische „Lex regia“ ein, die den königlichen Absolutismus als grundgesetzlich festlegte. Weiterhin werden Pufendorfs Überlegungen zur Spaltung des Gesellschaftsvertrages in einen Vereinigungs- und einen Unterwerfungsvertrag diskutiert. Der Herrschaftsvertrag wird als eine „Übereinkunft“ zwischen Souverän und Untertanen beschrieben, die Bedingungen für die legitime Herrschaftsausübung festlegt. Auch das Widerstandsrecht des Volkes wird in diesem Zusammenhang thematisiert.
Gesellschaftsvertrag
Dieses Kapitel analysiert den Gesellschaftsvertrag anhand der „Union von Utrecht“ als Beispiel. Es stellt Thomas Hobbes als einen der Begründer des Gesellschaftsvertrages vor und erläutert seine Konzeption des Naturzustands. Die Gefahren des „Krieges aller gegen alle“ und die Notwendigkeit eines Rechtszustands werden diskutiert. Der Gesellschaftsvertrag wird als ein „Unterwerfungsvertrag“, der die Abgabe von Freiheit beinhaltet, sowie als ein „Ermächtigungsvertrag“, der dem Souverän die Macht zur Aufrechterhaltung des Friedens verleiht, betrachtet.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieses Essays sind Herrschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Unterwerfungsvertrag, Lex regia, Pufendorf, Hobbes, Naturzustand, Krieg aller gegen alle, Rechtszustand, Union von Utrecht, Widerstand, Souveränität, Volk, Macht, Staat.
- Quote paper
- Lars Renngardt (Author), 2009, Der Herrschafts- und Gesellschaftsvertrag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157365