Leseprobe
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
Fragestellung
Ziel und Abgrenzung der Arbeit
Methoden, Erkenntnisinteresse und theoretische Perspektiven
2. GRUNDLAGEN DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG IN DEUTSCHLAND
2.1 Träger und finanzielle Grundlagen
2.2 Die Leistungen
2.2.1 Altersrenten
2.2.2 Renten gegen verminderter Erwerbsfähigkeit
2.2.3 Hinterbliebenenrenten
2.2.4 Leistungen an die Krankenversicherung der Rentner
2.2.5 Leistungen an die Pflegeversicherung der Rentner
2.2.6 Leistungen zur Rehabilitation
2.3 Die Berechtigten
Fazit
3. ENDOGENE EFFEKTE
3.1 Effekte auf die Alterssicherungsdauer
3.2 Effekte auf die Finanzierungsbasis
3.2.1 Effekte auf den Beitragssatz
3.2.2 Effekte auf die Bundeszuschüsse
3.3 Das Nachhaltigkeitsgesetz
3.4 Reformmöglichkeiten nach den Bundestagswahlen
Fazit
4. EXOGENE EFFEKTE
4.1 Die betriebliche Altersversorgung
4.2 Die private Vorsorge
4.3 Das Alterseinkünftegesetz
4.4 Weitere Reformmöglichkeiten nach den Bundestagswahlen
Fazit
5. ABSCHLIEßENDE BETRACHTUNG
LITERATURVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. EINLEITUNG
Fragestellung
Der Demografische Wandel bezeichnet die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland. Im Zuge des veränderten Bevölkerungswachstums werden einerseits immer weniger Kinder geboren und andererseits leben Menschen zunehmend länger. Daraus ergibt sich, dass die Bevölkerung schrumpft und immer älter wird[1]. Die Folgen der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft sind weitreichend und betreffen neben der Zusammensetzung der Gesellschaft das Freizeit-, Konsum- und Kulturverhalten sowie das den Untersuchungsbereich unserer Arbeit bildende Sozialsystem, wobei wir den Schwerpunkt auf die gesetzliche Rentenversicherung ansetzen.
Also wird in der vorliegenden Arbeit untersucht, inwieweit die Überalterung der deutschen Bevölkerung auf die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland auswirkt. Besonders wIrd folgende Fragestellung untersucht: Wie wirkt sich die veränderte Altersstruktur der deutschen Gesellschaft auf das Renteneintrittsalter, die Finanzierungsbasis und die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland? Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit ist die Annahme, dass die Überalterung der Bevölkerung einen Übelstand für den deutschen Sozialstaat hinsichtlich Finanzierung und Leistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bildet.
Ziel und Abgrenzung der Arbeit
Die Folgen des demographischen Wandels auf die gesetzliche Renten-versicherung in Deutschland zu verdeutlichen und die Allgemeinheit darüber zu klären ist Ziel der vorliegenden Arbeit. Die Darstellung der Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland im ersten Kapitel des Hauptteils schafft eine Grundlage, um die Auswirkungen der Überalterung der deutschen Bevölkerung darauf in den folgenden Kapiteln besser einordnen zu können und verstehen zu lassen. Im zweiten Kapitel befassen wir uns mit endogenen Effekten. Dabei untersuchen wir Effekte auf die Alterssicherungsdauer, die Finanzierungsbasis und das Nachhaltigkeitsgesetz. Das letzte Kapitel setzt sich mit exogenen Effekten auseinander. Dabei liegen Schwerpunkte in der betrieblichen Altersversorgung, in der privaten Vorsorge und im Alterseinkünftegesetz. Abschließend werden Lösungsansätze zur Fragestellung skizziert.
Methoden, Erkenntnisinteresse und theoretische Perspektiven
In der vorliegenden Arbeit beschränkt sich unsere Vorgehensweise auf die Analyse vorhandener themenbezogener Literatur. Dabei konzentrieren wir uns auf die hermeneutische Methode, um durch Längsschnittsanalyse von Primär- und Sekundärdaten Verständnislücken schließen und zu Ergebnissen hinsichtlich unserer Forschungsfrage gelangen zu können. In diesem Zusammenhang verfolgen wir sowohl ein emanzipatorisches als auch ein technisch-instrumentelles Erkenntnisinteresse, denn wir möchten einerseits unser eigenes Wissen über den Zustand der gesetzlichen Rentenversicherung wegen demographischen Wandels in Deutschland aktualisieren bzw. vertiefen, um andererseits im Lichte der Erfahrungen die Allgemeinheit darüber richtig zu unterrichten.
Um die verschiedenen Effekte zu bewältigen, wurden vormals Reformvorschläge von Regierungsparteienexperten u. a. gemacht. Diese Reformvorschläge stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit. Die letzte hieß Rente mit 67 und wurde im März 2007 von der Großen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen. Davor gab es u. a. 2001 die Riester-Rente, 2003 die Rürup-Rente, 2004 das Nachhaltigkeitsgesetz und 2005 das Alterseinkünftegesetz, die von der rot-grünen Regierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wurden. Trotzdem sind Probleme bisher keineswegs hinreichend gelöst. Alle Parteien waren gleich vor den Bundestagswahlen 2009 diesem bewusst. Daher versprachen sie den Wählern neue Reformen falls ihres Gewinns. Allerdings, wenn wir die jeweiligen Programme der Parteien vergleichen, bemerken wir, dass die Versprechen nicht immer ähnlich sind. Übrigens betreffen ihre Reformperspektiven unterschiedliche Aspekte. Diese berücksichtigen nicht nur ihre jeweilige Ideologie, sondern auch bewahren die Präferenzen ihrer jeweiligen Anhängerschaft. Da alle Reformen seit 2000 von der rot-grünen Regierung unter dem Bundeskanzler Gerhard Schröder initiert wurden und da die amtierende Regierungskoalition aus der ehemaligen Opposition zwischen 1998 und 2005 besteht, wird nicht überraschend sein, dass mit dem Niedergang der SPD und mithin deren Rückgang in die Opposition nach den Bundestagswahlen 2009 einige Reformen von der aktuellen Bundesregierung angesichts der Wahlversprechen reformiert werden. Deswegen sind die bisherigen wie die kommenden Reformen im Lichte der Lehre von der Parteiendifferenz zu verstehen.
2. GRUNDLAGEN DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG IN DEUTSCHLAND
2.1 Träger und finanzielle Grundlagen
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland werden von Bundes- und Regionalträgern wahrgenommen, die seit dem 1. Oktober 2005 unter dem gemeinsamen Namen „Deutsche Rentenversicherung“ firmieren. Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Der Name der Regionalträger besteht aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit, beispielsweise Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Deutsche Rentenversicherung Berlin oder Deutsche Rentenversicherung Hessen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund kann die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahrnehmen. Allerdings ist der Oberbegriff „ Deutsche Rentenversicherung“ gemeinsamer Name, gemeinsames Logo und symbolisches Dach für alle Träger und keine ihnen übergeordnete Behörde[2].
Die Finanzierung erfolgt über die sich mit zwei Dritteln des Nettoverdienstes bemessenden Beiträge und über einen steuerfinanzierten Zuschuss im Umlageverfahren[3]. Die individuelle Rentenhöhe errechnet sich nach dem Grundsatz der Äquivalenz, die auf der Höhe und Dauer des auf Beitragszahlungen belegten Arbeitseinkommens beruht[4]. Der volle Beitrag beträgt 19,9 Prozent seit dem 1. Januar 2007 und wird paritätisch vom Arbeitgeber und -nehmer bezahlt[5]. Von 2003 bis 2006 lag er bei 19,5 Prozent monatlich[6]. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zurzeit bei 5.400 Euro monatlich in den alten und 4.550 Euro monatlich in den neuen Bundesländern[7] gegen 5.300 Euro bzw. 4.500 Euro monatlich im Jahre 2008[8], 4.397 Euro bzw. 3.630 Euro im Jahre 2000[9], 4.500 Euro bzw. 3.750 Euro im Jahre 2002, 5.100 Euro bzw. 4.250 Euro im Jahre 2003[10] und 5.200 Euro bzw. 4.400 Euro von 2005[11] bis 2007.
Neben den Einzahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird das System in erheblichem Umfang durch Bundeszuschüsse, also aus Steuermitteln getragen. 1998 betrugen sie 9,6 Milliarden DM, 1999 15,6 Milliarden DM[12], 2003 53,9 Milliarden Euro[13], 2004 61,4 Milliarden Euro[14] und 2007 80 Milliarden Euro[15] und dienen zum einen der Finanzierung so genannter versicherungsfremder Leistungen, nämlich von Leistungen, die die Rentenversicherung unabhängig von Beitragszahlungen des Versicherten gewährt, etwa für Kindererziehungszeiten oder für die Rentenanteile aus Anrechnungs- und Ersatzzeiten, beispielsweise der Kriegsteilnehmer. Zudem zielte ein Teil dieser Zuschüsse darauf, Rentenkürzungen bzw. Beitragserhöhungen zu vermeiden.
2.2 Die Leistungen
Die Leistungsbereiche der Rentenversicherung umfassen die Zahlung von Versichertenrenten, nämlich Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten an Witwen und Waisen, Leistungen an die Krankenversicherung sowie an die Pflegeversicherung der Rentner und zur Rehabilitation.
2.2.1 Altersrenten
Die Altersrentenbereiche umfassen die Regalaltersrente, die Altersrente für langjährige Versicherte, die Altersrente für Schwerbehinderte, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und Altersrente für Frauen. Anspruch auf die Regalaltersrente haben derzeit die 65-jährigen und die die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beitrags- und Ersatzzeiten erfüllenden Versicherten.
Altersrente für langjährige Versicherte können Versicherte vor Erreichen der Regalaltersgrenze von derzeit 65 Jahren mit Abschlägen beanspruchen, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren mit beitragsfreien Zeiten und Berücksichtigungszeiten erfüllt haben.
Altersrente für Schwerbehinderte sind ohne Abschläge. Anspruch darauf haben die die Altersgrenze von derzeit 63 Jahren erreichenden, bei Rentenbeginn als Schwerbehinderte anerkannten und die Wartezeit von 35 Jahren mit Beitrags- und Ersatzzeiten erfüllenden Versicherten. Die vorzeitige Inanspruchnahme einer solchen Altersrente mit Abschlägen ist nun nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Nichtschwerbehinderte Versicherte können Anspruch auf die Altersrente für Schwerbehinderte haben, wenn sie vor dem 1. Januar 1951 geboren und berufs- oder erwerbsunfähig sind.
Zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sind die vor dem 1. Januar 1952 geborenen Versicherten mit Abschlägen berechtigt, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben, die Wartezeit von 15 Jahren mit Beitrags- und Ersatzzeiten erfüllt haben, in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet haben, bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder vor Rentenbeginn mindestens 24 Monate Altersteilzeitarbeit geleistet haben. Die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme dieser Altersrente war bisher die Vollendung des 60. Lebensjahres. Von 2006 bis 2008 ist diese Altersgrenze von 60 auf 63 Jahre stufenweise angehoben worden.
Anspruch auf Altersrente mit Abschlägen für Frauen haben die vor 1952 geborenen Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, die Wartezeit von 15 Jahren mit Beitrags- und Ersatzzeiten erfüllt haben und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet haben[16].
2.2.2 Renten gegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Die Bezahlungen der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden durch die Zahlung von 36 Pflichtbeiträgen und die Erfüllung einer Wartezeit von 5 Jahren mit Beitrags- und Ersatzzeiten vor Eintritt der Erwerbsminderung vorausgesetzt, ausgenommen, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Umstandes eingetreten ist, wodurch die allgemeine Wartezeit als erfüllt gilt. Anspruch auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben ebenfalls Versicherte, die vor 1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt und ab 1984 jeden Monat bis zum Eintritt der Erwerbsminderung mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben. Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umfassen die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und die Rente wegen voller Erwerbsminderung für Behinderte. Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.
[...]
[1] Laut Statistischem Bundesamt im September 2007 kamen 2006 in Deutschland nur noch rund 672.700 Kinder zur Welt gegen 821.600 Sterbefälle, also 148.900 mehr Sterbefälle als Geburten. Die durchschnittliche Kinderzahl ging wie schon seit Jahren erneut leicht von 1,34 im Vorjahr auf 1,33 zurück. Überdies beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt aktuell für neugeborene Jungen 76,6 Jahre und für neugeborene Mädchen 82,1 Jahre. Auch für ältere Menschen ist die Lebenserwartung weiter gestiegen. Statistisch gesehen können 60-jährige Männer derzeit mit weiteren 20,6 Lebensjahren und Frauen mit 24,5 Jahren rechnen.
[2] http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/322935 (Zugriff 22.4.2009)
[3] Bäcker, Gerhard u.a.: Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland, Bd. 2, 4. Aufl., VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, S.404
[4] a.a.O., S. 405
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Soziale Sicherung im Überblick, Bonn 2008, S. 108
http://www.bmas.de/coremedia/generator/10118/soziale__sicherung__im__ueberblick.html (Zugriff 9.3.2009)
[6] SPD-Bundestagsfraktion (Hrsg.): Gesundheits- und Sozialpolitik. Eine Bilanz, Berlin 2005, S. 36
[7] http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/finanzierung.html (Zugriff 22.4.2009)
[8] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Soziale Sicherung im Überblick, Bonn 2008, S. 108
http://www.bmas.de/coremedia/generator/10118/soziale__sicherung__im__ueberblick.html (Zugriff 9.3.2009)
[9] SPD-Bundestagsfraktion (Hrsg.): Gesundheits- und Sozialpolitik. Eine Bilanz, Berlin 2005, S. 38
[10] Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, Bonn 2003, S. 120
http://www.bmas.de/portal/1462/property=pdf/deutsch__fassung.pdf (Zugriff 4.2.2010)
[11] SPD-Bundestagsfraktion (Hrsg.): Gesundheits- und Sozialpolitik. Eine Bilanz, Berlin 2005, S. 38
[12] Sinn, Hans-Werner / Thum, Marcel: Gesetzliche Rentenversicherung: Prognosen im Vergleich, München 1999, S. 19
[13] Sesselmeier, Werner : Die demographische Herausforderung der Alterssicherung, in : Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, Nr. 8-9/2006, Bonn 2006, S. 29
[14] Reef , Bernd : Einführung in die Sozialpolitik, Kassel 2006/2007, S. 44 http://www.uni-kassel.de/ucgi-pub/content/typo3/fileadmin/groups/w_150000/w_150100/Dr._Bernd_Reef/Einfuehrung_in_die_Sozialpolitik-WS-06-07-B.Reef-Skript-Teil-2.pdf (Zugriff 29.01.2010
[15] Jaeger, Klaus: Die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung und private Vorsorge, Freie Universität Berlin, Vortrag, Berlin 2007, S. 5 http://www.daten.best-age-conference.com/2007/jaeger.pdf (Zugriff 4.2.2010)
[16] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Soziale Sicherung im Überblick, Bonn 2008, S. 95-104 http://www.bmas.de/coremedia/generator/10118/soziale__sicherung__im__ueberblick.html (Zugriff 9.3.2009)