Das Schlagwort „Low Performer“ tauchte in den letzten Jahren nicht nur vermehrt in der Literatur auf, sondern die sich dahinter versteckenden Probleme beschäftigen zuweilen die Arbeitsgerichte, weshalb es erforderlich ist, den Low Performer näher zu beleuchten.
Es gilt, den Begriff des Low Performers zu klären, zu erörtern welche Formen der low performance existieren und auf welche Ursachen diese zurückgeführt werden können. Im Vorfeld sei schon gesagt, dass es sich beim Low Performer um einen Arbeitnehmer handelt. Im Schwerpunkt soll die Frage beleuchtet werden, anhand welcher Kriterien man einen Low Performer definieren kann. In der Literatur werden hierzu verschiedene Ansichten vertreten, wie ein Low Performer zu ermittelt ist, welche näher dargelegt werden. Es gilt aufzuzeigen, dass es sich hier um kein neues, völlig unbekanntes Phänomen handelt, vielmehr um ein altes Problem, lediglich gekleidet in einen Neologismus. Entsprechend findet sich in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Urteilen von dem untersten Instanzgericht bis zum Bundesarbeitsgericht. Der weitere Schwerpunkt liegt darin, die relevantesten Rechtsprüche kurz darzulegen und im Anschluss die neueste Entscheidung des BAG vom 17.01.2008 zu analysieren. Hierbei wird die Frage geklärt werden, ob es sich um einen Wandel im Sinne eines Fortschrittes oder Rückschrittes zu der bisherigen Rechtssprechung handelt. Unter Einbeziehung der früheren Urteilsanmerkungen, Aufsätze und Beiträge des einschlägigen Schrifttums wird ersichtlich, dass keine Einigkeit zu diesem Themenkomplex besteht. Mit der ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.01.2008 wird scheinbar kein Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet.
Auf die Kündigung wird im Speziellen nicht eingegangen. Vielmehr erfolgt der Vollständigkeit halber zum Schluss eine knappe Darstellung möglicher Konsequenzen (u.a. der Kündigung) für den betroffenen Arbeitnehmer.
Inhaltsverzeichnis
- Entwicklung der Rechtsprechung
- Die Rechtsprechung bis zur Entscheidung des BAG vom 17.01.2008
- Das Urteil des BAG vom 17.01.2008
- Analyse des Urteils vom 17.01.2008
- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
- Rechtliche Einordnung des Urteils
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Rechtsprechung zur Kündigung wegen schlechter Leistung ("Low Performer") und befasst sich insbesondere mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17.01.2008. Ziel ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich aufzuzeigen und die rechtliche Einordnung des Urteils vom 17.01.2008 zu beleuchten.
- Entwicklung der Rechtsprechung zur Kündigung wegen schlechter Leistung
- Die Anforderungen an die Abmahnung
- Das Verhältnis von Kündigungsrecht und betrieblicher Interessen
- Die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit
- Rechtliche Einordnung des Urteils vom 17.01.2008
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Entwicklung der Rechtsprechung zur Kündigung wegen schlechter Leistung, wobei der Fokus auf die Entscheidung des BAG vom 17.01.2008 liegt. Das zweite Kapitel widmet sich der Analyse des Urteils vom 17.01.2008, einschließlich der Sachverhaltsdarstellung, der Entscheidungsgründe und der rechtlichen Einordnung. Der dritte Kapitel bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen.
Schlüsselwörter
Kündigungsschutzrecht, Low Performer, Minderleistung, Abmahnung, Verhältnismäßigkeit, Bundesarbeitsgericht, Rechtsprechung, Urteil vom 17.01.2008, betriebliche Interessen.
- Arbeit zitieren
- Andreas Götz (Autor:in), 2009, Der Low Performer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157482