1. Einleitung
In der Politeia widmet Platon den von ihm als „ungerecht“ empfundenen Staatsformen
Timokratie, Oligarchie, Demokratie und Tyrannis das ganze achte Buch.1
Platon beschreibt hier eine Degeneration der Verfassungen, die bei der Timokratie beginnt
und schließlich bei der Tyrannis „der vierten und letzten Krankheit des Staates“(544c)2
endet. Die im achten Buch behandelten Staatsformen werden bei Platon durchweg negativ
bewertet, die Geschichte zeigt uns jedoch, dass Timokratie, Oligarchie, Demokratie und
Tyrannis durchaus häufig im antiken Griechenland anzutreffen waren3 – offensichtlich
teilten nicht alle Griechen Platons Meinung.
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich daher mit der Frage, wie diese vier „entarteten“
Staatsformen von anderen Philosophen der Antike rezipiert wurden: Gab es vielleicht
sogar positive Rezeptionen dieser Staatsformen?
Neben Platons Politeia als Primärquelle, soll zum Vergleich auch Aristoteles´ Politik
herangezogen werden. Zusätzlich wird auch die moderne geschichtswissenschaftliche
Rezeption dieser vier Staatsformen berücksichtigt, denn heute gibt es ganz andere
Auffassungen darüber, was z.B. unter einer Demokratie zu verstehen ist.
Zudem hat die moderne Geschichtsforschung den Vorteil, dass diese Staatsformen hier
wesentlich neutraler behandelt werden, als das damals bei den griechischen Autoren der
Fall war. Insofern lassen sich eventuelle extreme Darstellungen der sogenannten
„ungerechten Staatsformen“ relativieren.
Bei dem Versuch der Beantwortung dieser Fragen wird chronologisch wie bei Platon
vorgegangen, der erste Teil dieser Hausarbeit widmet sich also der Timokratie, der Zweite
der Oligarchie, etc. . In der in Dialogform gehaltenen Politeia lässt Platon quasi seinen
Lehrmeister Sokrates für sich sprechen, der Einfachheit halber beziehe ich mich bei allen
Zitationen bzw. Paraphrasierungen der Politeia direkt auf Platon. Außerdem wird zuerst
1 PLATON: Der Staat. Übers. von Otto Apelt. 11. Aufl. Hamburg, 1989, S.309-349.
2 Soweit nichts Anderes angegeben ist, beziehen sich die Verweise auf Platons Politeia. Zitiert wird aus der deutschen
Übersetzung von Otto Apelt, vgl. für die Primärquelle das Literaturverzeichnis.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2 Die Timokratie
3. Die Oligarchie
4... Die Demokratie
5... Die Tyrannis
6.. Schlussbetrachtung
Quellen und Literatur
1. Einleitung
In der Politeia widmet Platon den von ihm als „ungerecht“ empfundenen Staatsformen Timokratie, Oligarchie, Demokratie und Tyrannis das ganze achte Buch.[1] Platon beschreibt hiereine Degeneration der Verfassungen, die bei der Timokratie beginnt und schlieGlich bei der Tyrannis „der vierten und letzten Krankheit des Staates“(544c)[2] endet. Die im achten Buch behandelten Staatsformen werden bei Platon durchweg negativ bewertet, die Geschichte zeigt uns jedoch, dass Timokratie, Oligarchie, Demokratie und Tyrannis durchaus haufig im antiken Griechenland anzutreffen waren[3] - offensichtlich teilten nicht alle Griechen Platons Meinung.
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich daher mit der Frage, wie diese vier „entarteten“ Staatsformen von anderen Philosophen der Antike rezipiert wurden: Gab es vielleicht sogar positive Rezeptionen dieser Staatsformen?
Neben Platons Politeia als Primarquelle, soll zum Vergleich auch Aristoteles' Politik herangezogen werden. Zusatzlich wird auch die moderne geschichtswissenschaftliche Rezeption dieser vier Staatsformen berucksichtigt, denn heute gibt es ganz andere Auffassungen daruber, was z.B. unter einer Demokratie zu verstehen ist.
Zudem hat die moderne Geschichtsforschung den Vorteil, dass diese Staatsformen hier wesentlich neutraler behandelt werden, als das damals bei den griechischen Autoren der Fall war. Insofern lassen sich eventuelle extreme Darstellungen der sogenannten „ungerechten Staatsformen" relativieren.
Bei dem Versuch der Beantwortung dieser Fragen wird chronologisch wie bei Platon vorgegangen, der erste Teil dieser Hausarbeit widmet sich also der Timokratie, der Zweite der Oligarchie, etc. . In der in Dialogform gehaltenen Politeia lasst Platon quasi seinen Lehrmeister Sokrates fur sich sprechen, der Einfachheit halber beziehe ich mich bei allen Zitationen bzw. Paraphrasierungen der Politeia direkt auf Platon. AuGerdem wird zuerst auf die Quellen eingegangen, wobei naturlich Platons Politeia und Aristoteles'Politik als Primarquellen herangezogen wurden. Die in der Sekundarliteratur erwahnten griechischen Autoren wie Xenophon, Alkaios, Thukydides und Simonides von Keos werden ebenfalls zu Wort kommen.
2. Die Timokratie
Die ideale Staatsform in der Politeia ist die Aristokratie, „die Herrschaft der Besten“.[4] Nach Platons Modell entartet die Aristokratie zur Timokratie (545 d).
Bei seinem Kreislauf der ungerechten Verfassungen betrachtet Platon zunachst die Charaktereigenschaften des jeweiligen Staates und entwirft dann den dazugehorigen Menschen (545b-c), weil er davon ausgeht, dass es „ebensoviele Arten von menschlichen Charakteren wie Arten von Verfassungen gibt“ (544d-e). Nach Platons Auffassung entsprechen die ,,Streitsuchtigen und Ehrgeizigen“ der timokratischen Verfassung (545a). Die Timokratie bezeichnet er als Mischform zwischen Aristokratie und Oligarchie (547c). Mit der Aristokratie habe sie die Ehrfurcht gegenuber den Herrschern und die Tatsache, dass die timokratische Kriegerkaste nicht arbeiten muss und die Nahrung in Essgemeinschaften einnimmt, gemeinsam.[5]
Die Ubereinstimmung der Timokratie und der Oligarchie bestunde darin, dass es in beiden Staatsformen keine Weisen mehr gebe[6], die die Regierung ubernehmen konnten (so wie in der Aristokratie), stattdessen wurde sich die Staatsverwaltung aus ,,Muthaften und Einfaltigeren, also Mannern, die mehr fur den Krieg, als fur den Frieden geschaffen sind“ (547e-548a) konstituieren. Ein weiteres Kennzeichen, das Timokratie und Oligarchie gemeinsam hatten, sei die Geldgier der Fuhrungsschicht, welche allerdings mit einer fast krankhaften Sparsamkeit verbunden ist (548a-c).
Aristoteles scheint in seinem Werk Politik den Terminus ,,Timokratie“ uberhaupt nicht zu verwenden[7], er benutzt jedoch den Begriff Politeia.[8] Aristoteles definiert diese Verfassung wie folgt: „wenn (...) das Volk den Staat zum allgemeinen Besten verwendet, so gebraucht
man dafur (...) die gemeinsame Bezeichnung Politie. (...) auf Grund dieser Staatsform ist die Gewalt vorwiegend bei der wehrhaften Bevolkerung, und Staatsburger sind hier die Waffentragenden“.[9] Dies klingt sehr nach Platons Auffassung von der ,,streitsuchtigen und ehrgeizigen“ Timokratie[10] (545a); dieser Meinung ist offensichtlich auch Miller.[11] Zu den antiken Timokratien konnen z.B. der Kriegerstaat Sparta[12] und Athen unter dem Gesetzgeber Solon[13] gezahlt werden.
3. Die Oligarchic
Die Oligarchie ist „die Verfassung, die auf der Einschatzung des Vermogens beruht“[14] ; nach Platon herrschen in ihr nur die reichen Menschen, die Armen haben kein Mitspracherecht (550d). Im moralischen Wertesytem des oligarchischen Staates sei Reichtum wichtiger als Tuchtigkeit (550e). Platon kritisiert an der Oligarchie, dass nicht Kompetenz und Qualifikation daruber entscheiden, wer den Staat leitet, sondern nur die Vermogensklasse (551c).
Weiterhin sei ein Fehler dieser Staatsform, dass die Oligarchie in der Bildung von zwei Lagern resultiert: Den Armen und den Reichen, welche ,,bestandig miteinander im Anschlag liegen“ (551d), weshalb eine oligarchische Polis nicht in der Lage sei, einen Krieg zu fuhren, weil sich die Obrigkeit vor den eigenen Leuten mehr als vor den Feinden furchten musse (551d-e). Zudem seien die meisten Reichen zu geizig, um Geld in ihre Streitkrafte zu investieren; deswegen ,,zeigen sie sich, wenn es zur Schlacht kommt, als wirkliche Oligarchen (als Feldherrn ohne Armee)“ (551e).
Als weiteres Ubel nennt Platon die Vielgeschaftigkeit im oligarchischen Staat (551e-552). Sehr problematisch sei auch der Umstand, dass es in der Oligarchie grundsatzlich moglich sei, dass man sein ganzes Eigentum verkaufen kann, weil dadurch groR>e Teile der Bevolkerung verarmen konnen (552a-b).
Diese Verarmung und „die schlechte Zucht und Ordnung" (552e) fuhre zu grower Kriminaliat im Gemeinwesen und die Obrigkeit muss „die zahlreichen mit Stacheln bewehrten Bosewichter (...) gewaltsam niederhalten" (552d).
Aristoteles stimmt im Wesentlichen der negativen Darstellung der Oligarchie zu, fur ihn ist sie die Entartung der Aristokratie, weil sie „den Vorteil der Reichen verfolgt.[15] Die Oligarchie stellt nach Aristoteles die zweitschlechteste Verfassung (nach der Tyrannis) dar: „(...) und so muss die Tyrannis als die schlechteste Staatsform sich am weitesten vom Begriffe derVerfassung entfernen, nachstfolgend dann die Oligarchie".[16] Welwei nennt als spezifisches Merkmal der Oligarchie die Beschrankung der vollen politischen Rechte auf einen privilegierten und durch Zulassungskriterien (also entweder Geburtsadel oder Zensusbestimmungen) von der ubrigen Burgerschaft abgegrenzten Kreis.[17] Oligarchie bedeutet „Herrschaft der Wenigen", wobei sich in der Praxis zeigte, dass ,,wenig" ein relativer Begriff war, denn z.B. in Sparta, das im 5.Jahrhundert v.Chr. als typische Oligarchie gegolten habe, zahlten die Spartiaten (die zur politischen Mitsprache berechtigten Vollburger) immerhin mehrere tausend Mann.[18]
Die heutige Auffassung einer Oligarchie ist ein wenig anders, als die von Platon oder Aristoteles. Nach Demandt regierte die antike Oligarchie in Form eines Adelsrates und zwar meistens zusammen mit einer Volksversammlung.[19] Hierbei unterscheide man die Aristokratie (Herrschaft eines Geburtsadels) oder die Plutokratie (Herrschaft der Reichen); die Plutokratie zeigt sich hierbei demokratischer als die Aristokratie, denn im Prinzip kann jeder reich werden.[20] Demandt konstatiert, dass Aristokratien im strengen Sinne au&erst selten waren: Als Beispiele nennt er das vorsolonische Athen, die fruhe romische Republik (beide als Vorstufen zur Demokratie).[21] Plutokratien tauchten bei den Athenern in den oligarchischen Zwischenzeiten auf.[22] Demandt stellt fest, dass die Ubergange zwischen Plutokratie und Demokratie meist flie&end gewesen seien, weil die meisten antiken
Demokratien fur das passive Wahlrecht zu den hoheren Amtern Vermogende bevorzugten.[23]
Der Oligarchiebegriff wurde oftmals zur Diskreditierung der Gruppe der Machthaber verwendet, dabei muss man sich aber bewusst machen, dass die politischen Gegner der sogenannten Oligoi nicht unbedingt mittellose und arme Menschen waren[24], sondern meistens zur gleichen Gesellschaftsschicht wie die von ihnen bekampften Machtzirkel gehorten.[25] Nach Gehrke ergebe sich bei den Oligarchien ein kompliziertes Bild, weil die Kategorien und die Grade der Beschrankung der politischen Rechte sehr unterschiedlich sein konnten; es habe z.B. eine radikale und eine moderate Form gegeben.[26] Die radikale Form sei „eine Oligarchie sozusagen im Wortsinne“, z.B. die Herrschaft einer kleinen Clique, etwa eine Familie nebst ihren Anhangern.[27] Diese Clique habe uber die verfassungsmaR>ige Ordnung bestimmt oder manipuliere diese so manipuliert, dass nur die Angehorigen dieser Clique die fuhrenden Positionen bekleideten - notfalls mit Zwangsmitteln.[28] Ein solches System sei „nichts anderes als eine kollektive Tyrannis“.[29]
Die gemaR>igten Oligarchien hingegen boten ein deutlich breiteres Spektrum, sie hatten jedoch ein Merkmal gemeinsam gehabt, namlich das plutokratische Element.[30] Zusatzlich habe es in gema&igten Oligarchien bestimmte Gremien gegeben, zu denen wiederum nur ein gewisser Teil der Burger Zutritt hatte; diese seien durch Wahl und oft auch auf Lebenszeit beschrankt gewesen, womit das Gewicht bestimmter Individuen und Familien dauerhaft verankert gewesen sei.[31] Allerdings hatten auch oligarchische Formen existiert, die durchaus den demokratischen Verfassungen geahnelt hatten; so habe es z.B. Primarversammlungen, Rate und Beamte gegeben.[32]
4. Die Demokratie
Die Staatsform der Demokratie lost die Oligarchie ab, wenn die Armen die Reichen in einem Aufstand besiegt haben und nun selbst in der Politik mitwirken (557a).
An der Demokratie kritisiert Platon, dass „der Staat formlich uberquillt von Freiheit und von Schrankenlosigkeit im Reden, und dass jeder ungehindert tun kann, was ihm nur immer beliebt" (557b). Im Folgenden lasst sich Platon au&erst ironisch uber die Demokratie aus: In dieser Staatsform bestunden uberhaupt keine Zwange, keiner musse ein Amt ubernehmen, auch wenn er dazu noch so qualifiziert sei; auch musse niemand in den Krieg ziehen und auch Gesetze, die das Antreten eines Amtes einschranken, konnten ohne Probleme uberwunden werden (557e).
Aristoteles bewertet die Demokratie im Gegensatz zu Platon erstaunlich milde: Sie sei zwar wie die Oligarchie eine ,,verfehlte Staatsform"[33], u.a. weil sie nur den Vorteil der Armen verfolge, aber nicht dem Wohle der Gesamtheit diene[34] ; dennoch sei die Demokratie von den schlechten Staatsformen noch ,,die Ertraglichste".[35] Nach Demandt sei die Demokratie die Entartung der Politeia[36] (=Politie).
Allerdings muss man konstatieren, dass Platon und Aristoteles mit dem Begriff ,,Demokratie" etwas vollig Anderes meinten, als wir in der heutigen Zeit. Platon beschreibt die Demokratie namlich als ein Zustand volliger Unordnung, in dem jeder das tut, was er will. Heute wurde man solch einen Zustand eher als ,,Anarchie" bezeichnen - oder etwas antiker gesprochen- als Ochlokratie[37] (Pobelherrschaft). Deshalb wurde die Demokratie nach dem Verstandnis von Platon und Aristoteles von den meisten antiken Autoren sehr negativ dargestellt.[38] Im Vergleich zu den als musterhaft verstandenen Verfassungen Spartas und Roms habe Athen eher schlecht abgeschnitten, und zwar vor allem bei den Kritikern, die selbst in Athen gelebt hatten, wie z.B. Platon, Aristoteles und der Spartafreund Xenophon.[39]
Und in der Tat war der Hauptvorwurf gegen die Demokratie, dass diese keine Volksherrschaft, sondern eine Klassenherrschaft der Unbemittelten und Ungebildeten
[...]
[1] PLATON: Der Stoat. Ubers. von Otto Apelt. 11. Aufl. Hamburg, 1989, S.309-349.
[2] Soweit nichts Anderes angegeben ist, beziehen sich die Verweise auf Platons Politeia. Zitiert wird aus der deutschen Ubersetzung von Otto Apelt, vgl. fur die Primarquelle das Literaturverzeichnis.
[3] FUNKE: ,,Die Griechische Staatenwelt in Klassischer Zeit (500-336 v. Chr.)“, in: GEHRKE (Hrsg.): Geschichte der Antike. Ein Studienbuch. 2.Auflage. Stuttgart, 2006, S.131:
,,Die zwei Jahrhunderte zwischen den Perserkriegen und der Thronbesteigung Alexanders erscheinen als eine Zeit des Experimentierens und des Erprobens dessen, was in der Archaik angelegt worden war. (...) Die Ausgestaltung demokratischer Staatsformen - nicht nur in Athen - stand neben der Einrichtung von Oligarchien und Aristokratien unterschiedlichster Pragung; selbst monarchische und tyrannische Herrschaftsformen lebten (wieder) auf‘. Der beruhmte griechische Geschichtsschreiber Thukydides (ca 460-396v.Chr.) bestatigt zum Beispiel, dass es in Griechenland viele Poleis unter tyrannischer Herrschaft gegeben habe: ,,Als dann aber die Tyrannen von Athen und die des ubrigen Hellas, das zum Grofiteil schon fruher unter Tyrannenherrschaft stand (...)“ Genauer THUKYDIDES: Der Peloponnesische Krieg. Ubers. von Helmut Vretska und Werner Rinner. Stuttgart, 2000, S.20.
[4] Damit meint Platon die Herrschaft der Philosophen.
[5] Mit dieser Schilderung meint Platon die Spartaner, die wegen der Arbeitskraft der von ihnen unterdruckten Heloten nicht arbeiten mussten. Die spartanischen Vollburger, die Spartiaten, nahmen an exklusiven Essgemeinschaften, den „Svssitien” teil. Genauer: BALTRUSCH: Sparta. Geschichte, Gesellschaft, Kultur. Munchen, 2003, S.32-33 und S.68-69.
[6] Als Begrundung hierfur gibt Platon an, dass in der Timokratie auf korperliche Ertuchtigung mehr Wert gelegt werde, als auf ,,die wahre Muse, die immer im Bunde steht mit begrundender Rede und Philosophie“ (548b-c).
[7] Vgl. ARISTOTELES: Politik. Ubers. von Eugen Rolfes. 4.Aufl. Hamburg 1981.
[8] Ebenda.
[9] Ebenda,S.91.
[10] Als Beispiele fur hellenische Poleis, die timokratisch regiert werden, nennt Platon den Kriegerstaat Sparta und Kreta: ,,Denn die, die ich meine, sind keine anderen als die allgemein ihren Namen nach bekannten, namlich die von den meisten gepriesene Kretische nebst der Lakonischen“ (544c).
[11] Im Stichwortverzeichnis seines Buches Nature, Justice, and Rights in Aristotle’s Politics schreibt er direkt neben den Eintrag „timocracy“ ,,see polity“, vgl. MILLER: Nature, Justice, and Rights in Aristotle's Politics. Oxford, 1997, S.402.
[12] Sparta wurde zwar in der Antike als „Oligarchie“ bezeichnet (Vgl. WELWEI: Die griechische Polis. Stuttgart 1998, S.12) aber Platon schreibtja, dass die Timokratie eine Verfassung zwischen Aristokratie und Oligarchie sei (547c).
[13] WELWEI: DiegriechischePolis. Stuttgart, 1998, S.148.
[14] Blackburn konstatiert, dass Platons Darstellung der Oligarchie eher auf den Begriff der Plutokratie passt: „Third there is oligarchy, by which Plato means plutocracy, or rule by the rich“: BLACKBURN: Plato’s Republic. A Biography. London, 2006, S.133.
[15] Fur Platon ist die Aristokratie die einzig wahre Staatsform, bei Aristoteles hingegen zahlt sie, neben dem Konigtum und der Politie zu den drei guten Verfassungen, weil ,,die Besten regieren, oder darum, weil diese Herrschaft das Beste fur den Staat und seine Glieder verfolgt“. ARISTOTELES, Politik. Ubers. von Eugen Rolfes. 4.Aufl. Hamburg 1981, S.91.
[16] Ebenda, S.126.,,(...) es ist nicht recht, eine Oligarchie, besser als die Andere zunennen; man muss sagen, minder schlecht“. Ebenda.
[17] WELWEI: DiegriechischePolis. Stuttgart 1998, S.12.
[18] Ebenda.
[19] DEMANDT: ,,Staatsformen in der Antike”, in: GALLUS (Hrsg.): Staatsformen. Munchen, 2004, S.39.
[20] Ebenda.
[21] Ebenda.
[22] In diesen Zeiten war das aktive Wahlrecht an ein Mindestvermogen gebunden, z.B. unter den 30 Tyrannen (diese setzte Sparta zu Kontrollzwecken dort ein) nach dem verlorenen Peloponnesischen Krieg. Genauer: FUNKE: ,,Die Griechische Staatenwelt in Klassischer Zeit (500-336 v. Chr.)“, in: GEHRKE (Hrsg.): Geschichte der Antike. Ein Studienbuch. 2.Auflage. Stuttgart, 2006, S.158.
[23] DEMANDT: ,,Staatsformen in der Antike”, in: GALLUS (Hrsg.): Staatsformen. Munchen, 2004, S.39.
[24] Diesen Eindruck erweckt namlich Platons Auffassung der Oligarchie.
[25] WELWEI: DiegriechischePolis. Stuttgart 1998, S.12.
[26] GEHRKE: Jenseits von Athen und Sparta. Das Dritte Griechenland und seine Staatenwelt. Munchen 1986, S.63.
[27] Ebenda.
[28] Ebenda.
[29] Vgl. Ebenda: Als Beispiel fur solch eine extreme Oligarchie nennt Gehrke die Polis Megara nach 424 v.Chr.
[30] Ebenda: ,,Die Ausubung der politischen Rechte war von einem bestimmten Vermogen abhangig, einem Zensus also. Dieser betraf mindestens das passive Wahlrecht, meist aber auch das aktive“.
[31] Ebenda, S.64: So habe es Rate von Probuloi (Vorberater) und Thearoi (Aufseher) gegeben, in denen oft die mafigebenden Entscheidungen gefallt worden seien, wahrend die Zustimmung einer Direktversammlung der Aktivburger nur formellen Charakter gehabt habe. Als Beispiele nennt Gehrke die oligarchischen Verfassungen von Elis, Korinth und Tegea.
[32] Ebenda, S.64: Gehrke nennt hier die boiotische Oligarchie von 446 - 386 v.Chr.: ,,Alle Vollburger waren in vier Rate eingeteilt, von denenjeweils einer die Geschafte fuhrte und einer partielle Entscheidungsbefugnis hatte. Alle wesentlichen Beschlusse, zum Beispiel die uber Krieg und Frieden, wurdejedoch von allen Raten, defacto also von einer Direktversammlung aller Vollburger, gefasst, nach Vorberatung durch den geschaftsfuhrenden Rat. Die wichtigsten Beamten wurden grundsatzlich nach demselben Modus gewahlt. Das Vermogen, das uber die Zugehorigkeit zum Kreise der Vollburger entschied, war so bestimmt, dass derjenige, der die Moglichkeit hatte, als Hoplit zu dienen, aufgenommen wurde; sie waren also an einem Hoplitenzensus orientiert. Uberhaupt entsprachen die Oligarchien der klassischen Zeit nicht selten der Hoplitenpoliteia“.
[33] ARISTOTELES: Politik. Ubers. von Eugen Rolfes. 4.Aufl. Hamburg 1981, S.126.
[34] Ebenda, S.91.
[35] Ebenda, S.126.
[36] DEMANDT: ^Staatsformen in der Antike”, in: GALLUS (Hrsg.): Staatsformen. Munchen, 2004, S.58.
[37] Diesen Begriff pragte Polybios und meinte damit das, was Platon und Aristoteles als Demokratie bezeichneten. Plutarch hingegen unterschied zwischen der Demokratie - die sich am Wohl der Allgemeinheit orientiert (dieses Verstandnis entspricht Aristoteles' guter Staatsform politeia, bzw. politie) und der Ochlokratie (Entartung der Demokratie, entspricht Platons Auffassung von Demokratie).
[38] DEMANDT, Antike Staatsformen. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte derAlten Welt. Berlin 1995, S.229.
[39] Vgl. Ebenda.
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