Auswirkungen der Markets in Financial Instruments Directive auf die Compliance für Wertpapierdienstleistungsunternehmen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

40 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

III. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen

3. Die MiFID-Richtlinie
3.1. Entstehungsgründe und Anwendungsbereiche der Richtlinie
3.2. Ziel der Richtlinie
3.3. Wichtigste Komponenten der Richtlinie
3.4. Einflussbereiche der Richtlinie

4. Compliance
4.1. Begriff der Compliance
4.2. Compliance-Richtlinie
4.3. Compliance-Organisation
4.3.1. Compliance relevante Tatsachen
4.3.2. Basis-Compliance-Organisation
4.3.3. Erweiterte Compliance-Organisation
4.4. Compliance-Stelle
4.5. Compliance-Funktionen
4.6. Compliance-Instrumente
4.6.1. Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen
4.6.2. Einsatz von Beobachtungslisten
4.6.3. Einsatz von Stopplisten

5. Auswirkungen der MiFID-Richtlinie
5.1. Auswirkungen auf die Compliance Organisation
5.1.1. Geänderte Anforderungen an die Compliance-Stelle
5.1.2. Gesetzliche Fixierung der Compliance-Funktionen
5.2. Auswirkungen auf die Mitarbeitergeschäfte
5.2.1. Definition des Mitarbeiters und des Mitarbeitergeschäftes
5.2.2. Gesetzliche Fixierung der Organisationspflichten

6. Fazit und Ausblick

IV. Anhang

V. Literaturverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

III. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anwendungsbereiche der MiFID-Richtlinie

Abbildung 2: Wichtigste Komponenten der MiFID-Richtlinie

Abbildung 3: Einflussbereiche der MiFID-Richtlinie

Abbildung 4: Anforderungen und Maßnahmen der Compliance-Organisationen

Abbildung 5: Bedeutung der Compliance-Funktionen

Abbildung 6: Informationsflüsse zwischen Vertraulichkeitsbereichen

1. Einleitung

Mangelnde Trennung zwischen Handel, Abwicklung und ein fehlendes Finanzrisikocontrolling begünstigten im Jahr 1995 den Konkurs der Barings-Bank, indem ein einzelner Wertpapierhändler durch riskante und unerlaubte Zins- und Währungsspekulationen in betrügerischer Absicht einen Verlust von 1,4 Milliarden US-Dollar verursachte.[1]

Im Jahr 2001 deckt die US-Börsenaufsicht auf, dass der Energiekonzern Enron durch verschiedene Methoden der Bilanzfälschung den Vorjahresgewinn um 1,2 Mrd. US-Dollar zu hoch ausgewiesen hat. Prüfer der zuständigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren an der Bilanzfälschung beteiligt. Es folgte daraufhin der größte Bankrott der US-Geschichte.[2]

Noch im selben Jahr lösten die Falschbuchungen, wodurch Milliarden US-Dollar Verluste in fiktive Gewinne umgewandelt wurden, der global drittgrößten Telefongesellschaft MCI-Worldcom einen der weltweit größten Börsenskandale aus.[3]

Um weitere Skandale dieses Ausmaßes zu verhindern, liegt die Verantwortung der Aufbau- und Ablauforganisation nicht mehr bei der Geschäftsleitung selbst, sondern wird zunehmend durch Gesetzestexte und Bestimmungen geregelt.

In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) der EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie 93/22/EWG sowie dem daraus entstandenen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die am 30.April 2004 in Kraft getretene Richtlinie 39/EG des europäischen Parlamentes und des Rates über Märkte und Finanzinstrumente (MiFID) ersetzt und ergänzt die bisherige EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Einfluss der MiFID-Richtlinie auf die Compliance für WPDU darzustellen. Dazu wird im dritten Kapitel die MiFID-Richtlinie dargestellt sowie kurz die Defizite der Richtlinie 93/22/EWG beschrieben, nachdem in Kapitel zwei Grundlagen zu Wertpapierdienstleistungsunternehmen behandelt wurden. Im vierten Kapital wird in Vorbereitung auf das fünfte Kapital die Compliance erläutert. Der Einfluss der MiFID-Richtlinie auf die Compliance wird anschließend in Kapital fünf dargestellt. Abschließend erfolgen in Kapitel sechs ein Ausblick und das Fazit der Seminararbeit.

2. Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Der Begriff des Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) ist in §2 Abs. 4 WpHG definiert. Danach sind WPDU „Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und nach §53 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätige Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen allein oder zusammen mit Wertpapiernebendienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“

Unter Wertpapierdienstleistungen sind nach §2 Abs. 3 WpHG folgende Tätigkeiten zu verstehen:

Finanzkommissionsgeschäft, Eigenhandel, Abschlussvermittlung, Anlagevermittlung, Emissionsgeschäft, Platzierungsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung, Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF) und Anlageberatung.

Unter Wertpapiernebendienstleistungen sind nach §2 Abs. 3a WpHG folgende Tätigkeiten zu verstehen:

„1. die Verwahrung und die Verwaltung von Finanzinstrumenten für andere und damit verbundene Dienstleistungen (Depotgeschäft),
2. die Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, an diesen Geschäften beteiligt ist,
3. die Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unternehmenszusammenschlüssen,
4. Devisengeschäfte, die in Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen stehen,
5. die Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanzanalysen oder anderen Informationen über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlageentscheidung enthalten,
6. Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft stehen,
7. Dienstleistungen, die sich auf einen Basiswert im Sinne des Absatzes 2 Nr. 2 oder Nr. 5 beziehen und im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen stehen.“

3. Die MiFID-Richtlinie

3.1. Entstehungsgründe und Anwendungsbereiche der Richtlinie

Nach Basel II, MaRisk, MaH und Solvency kommt mit der MiFID-Richtlinie ein fünfter Baustein im Compliance Regelwerk hinzu. Die MiFID-Richtlinie ersetzt und erweitert die EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie und ist ab November 2007 von den betroffenen Unternehmen anzuwenden.

Begründung findet die MiFID-Richtlinie zum einen darin, dass die bestehende Richtlinie nicht mehr ausreicht, die folgenden gestiegenen Anforderungen auf den Finanzmärkten zu handhaben:

- Stark steigendes Volumen an Finanzmärkten,
- Wachsende Abhängigkeit der Anleger von persönlichen Empfehlungen[4],
- Entwicklung neuartiger Typen von Finanzinstrumenten, wie Derivate[5],
- Unterschiedliche Wohlverhaltensrichtlinien in den EU-Mitgliedstaaten[6].
Zu den Finanzinstrumenten im Sinne der MiFID-Richtlinie zählen:[7]
- Übertragbare Wertpapiere (Aktien, Schuldverschreibungen, sonstige verbriefte Schuldtitel),
- Geldmarktinstrumente, Optionen, Terminkontrakte, Swaps und alle anderen Derivatkontrakte auf Wertpapiere, Währungen, Indices, Zinssätze, Waren oder Klimavariablen,
- Derivate Instrumente für den Transfer von Kreditrisiken,
- Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen.

Nach der Richtlinie 93/22/EWG lag die Kontrolle der Wohlverhaltensregeln im grenzübergreifenden Handel nicht bei den Aufsichtsbehörden des Herkunftslandes der Dienstleistung, sondern bei den Aufsichtsbehörden des Gastlandes.[8] Dies hatte aufgrund der unterschiedlichen nationalen Regelungen[9] zur Folge, dass WPDU innerhalb der EU verschiedene nationale Wohlverhaltensvorschriften zu beachten hatten.

Zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels wird mit der MiFID-Richtlinie ein einheitlicher Rahmen zur Regelung der wichtigsten Arten von Ausführungssystemen von Finanzdienstleistungen auf dem EU-Markt geschaffen.[10]

Zum anderen wurde die MiFID-Richtlinie damit begründet, dass diese alle Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranchen betrifft, während die EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie nur Kreditinstitute, Wertpapierfirmen[11] und organisierte Märkte berührte.[12] Zusätzlich zu den genannten schließt die MiFID-Richtlinie Anlageberater, Betreiber mulilateraler Handelssysteme außerhalb organisierter Märkte, Makler für Rohstoffderivate und vertraglich gebundene Vermittler mit ein.[13]

Einen zusammenfassenden Überblick über die Anwendungsbereiche der MiFID-Richtlinie gibt die Abbildung auf der folgenden Seite.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anwendungsbereiche der MiFID-Richtlinie (Severn Consultancy GmbH/ 2006, S.9)

3.2. Ziel der Richtlinie

Ziel ist es, alle Wertpapierunternehmen zu erfassen, die Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlagetätigkeiten ausführen und für diese ein europaweites Regulierungssystem für Finanzinstrumente zu schaffen, um die reibungslose Funktion der Finanzmärkte gewährleisten zu können.[14] Die Richtlinie verfolgt dabei vorwiegend den Zweck des Anlegerschutzes, damit diese in die Lage versetzt werden, leichter grenzüberschreitend innerhalb der EU investieren zu können.[15]

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Unterschiede und Hindernisse im europäischen Wertpapierhandel durch die MiFID-Richtlinie beseitigt werden, indem umfangreiche Transparenzregeln für Wertpapiergeschäfte zu erlassen sind. Des Weiteren ist dafür zu sorgen, dass die Richtlinie für alle WPDU, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, verpflichtend ist.[16]

Zusammenfassend betrachtet soll durch den Erlass der MiFID-Richtlinie der Wettbewerb zwischen den europäischen Handelsplätzen eine neue Qualität erhalten.

3.3. Wichtigste Komponenten der Richtlinie

Mittels der MiFID-Richtlinie gewinnen Compliance-Aspekte künftig mehr an Bedeutung. Damit verbunden erhöhen sich die Anforderungen an deren Qualität und die Umsetzung innerhalb eines Compliance-Regelwerkes.

Nachdem, wie bereits in Kapitel eins erläutert, die EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie 93/22/EWG dem Wertpapierhandelsgesetz zugrunde liegt, unterliegt dieses seit dem Erlass der MiFID-Richtlinie 2004/39/EG weiteren Anpassungen.

Im Folgenden werden die, für den Autor dieser Arbeit, wichtigsten Komponenten der Richtlinie erläutert, wobei deren Umsetzung für jedes Unternehmen individuell zu regeln ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Wichtigste Komponenten der MiFID-Richtlinie

Interessenkonflikte

Den WPDU wird vorgeschrieben zu jedem Zeitpunkt[17] zu gewährleisten, dass Interessenkonflikte zwischen ihnen selbst und mit ihnen agierenden Personen sowie zwischen den agierenden Personen im Vorfeld identifiziert und vermieden werden.[18] Ein Interessenkonflikt kann durch organisatorische Vorkehrungen wie unter anderem schriftliche Anweisungen oder Compliance-Schulungen vermieden werden.[19] Ist ein Interessenkonflikt nicht vermeidbar, so ist dieser dem Kunden vor Beginn der Geschäftstätigkeit offen zulegen.[20] Gesetzlich geregelt sind die Vorschriften bezüglich dem Interessenkonflikt in §31 Abs.1 Nr.2 i.V.m. §33 Abs.1 Nr.3 WpHG.

Wohlverhalten

Vorschriften zur Wohlverhaltensregeln gegenüber Kunden finden sich in §§31, 31a-c, 33a WpHG. Die Intensität der Wohlverhaltensregeln richtet sich nach dem Schutzbedürfnis der Kunden. Dazu erfolgen zum einen eine Einteilung der für den Kunden erbrachten Dienstleistungen[21] und zum anderen die Unterteilung der Kunden in geeignete Gegenparteien, professionelle Kunden und Kleinanleger, wobei letztere in der Gruppe der Privatkunden zusammengefasst werden. Geeignete Gegenparteien unterliegen keinen allgemeinen und besonderen Wohlverhaltensregeln seitens des WPDU. Bei den professionelle Kunden, anders als bei Kleinanlegern, die ausreichend Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand besitzen, um die mit den Investitionsentscheidungen verbundenen Risiken angemessen einschätzen zu können, sind die Wohlverhaltensregeln in reduziertem Umfang einzuhalten; bei Kleinanlegern in vollem Umfang.[22]

Ein weiterer Aspekt des Wohlverhaltens gegenüber Kunden betrifft die Verpflichtung zur besten Ausführung von Aufträgen. Neben dem Nachweis, die Order des Kunden korrekt und zeitnah ausgeführt zu haben, ist zu belegen, dass der Kunde die günstigste Ausführung des Auftrages hinsichtlich einer Reihe weiterer Kriterien wie Preis, Kosten und Geschwindigkeit erhalten hat.[23]

[...]


[1] Vgl. Romeike/ Finke (Hrsg.) (2003), S.154f.

[2] Vgl. Thomas (2002), S.42ff.

[3] Vgl. Walter (2002), Editorial.

[4] Vgl. Begründung zur MiFID-Richtlinie (Rn.1).

[5] Vgl. Begründung zur MiFID-Richtlinie (Rn.4).

[6] Vgl. Begründung zur MiFID-Richtlinie (Rn.5).

[7] Vgl. MiFID-Richtlinie, Anhang I, Abschnitt C.

[8] Vgl. Richtlinie 93/22/EWG, Art. 11 Abs. 2.

[9] In Deutschland geregelt in §§31,32 WpHG.

[10] Vgl. Begründung zur MiFID-Richtlinie (Rn.5).

[11] Der Begriff der „Wertpapierfirma“, definiert in MiFID Art.4 Abs. 1 unterscheidet sich zum „WPDU“ dadurch, dass Kreditinstitute nicht dazugezählt werden.

[12] Vgl. Richtlinie 93/22/EWG, Art. 2 Abs. 1.

[13] Vgl. MiFID-Richtlinie, Anhang I, Abschnitt A.

[14] Vgl. Begründung zur MiFID-Richtlinie (Rn.7).

[15] Vgl. Begründung zur MiFID-Richtlinie (Rn.31).

[16] Vgl. Begründung zur MiFID-Richtlinie (Rn.44).

[17] Vgl. MiFID-Richtlinie, Art. 13 Abs. 3.

[18] Vgl. MiFID-Richtlinie, Art. 18 Abs. 1.

[19] Vgl. Rozok (2007), S.244.

[20] Vgl. MiFID-Richtlinie, Art. 18 Abs. 2.

[21] Vgl. MiFID-Richtlinie, Art. 19 Abs. 10.

[22] Vgl. Clouth/ Seyfried (2007), S.27f.

[23] Vgl. MiFID-Richtlinie, Art. 19 Abs. 1ff.

Ende der Leseprobe aus 40 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen der Markets in Financial Instruments Directive auf die Compliance für Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Hochschule
Technische Universität Ilmenau
Note
1,7
Jahr
2008
Seiten
40
Katalognummer
V157889
ISBN (eBook)
9783640725939
ISBN (Buch)
9783640726219
Dateigröße
1129 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auswirkungen, Markets, Financial, Instruments, Directive, Compliance, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, MiFID
Arbeit zitieren
Anonym, 2008, Auswirkungen der Markets in Financial Instruments Directive auf die Compliance für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157889

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