In der wirtschaftlichen Rezession, in der sich Deutschland derzeitig befindet, wird der Ruf nach grundlegenden Reformen sowie dem Wachstumsmotor immer lauter. Deutschland als rohstoffarmer Staat ist auf den Export spezieller, technisch hochwertiger Produkte ange-wiesen. Somit liegen Deutschlands Kapazitäten im Humankapital – den hochqualifizierten Individuen.
Nach dem schlechten Abschneiden bei der PISA-Studie und zu den Schlusslichtern im europäischen Wirtschaftswachstum seit nunmehr sieben Jahren zählend, muss etwas geschehen. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt. Sie „[…] will die Bürger mehr als bisher zum lebenslangen Lernen motivieren. Die Stärkung der Weiterbildung und die Schaffung einer „neuen Lernkultur“ [..] [sind hierbei] wesentliche Ziele […]. […] [L]ebenslanges Lernen [..] [gewinnt] immer größere Bedeutung. Die Bundesregierung [..] [will] die Weiterbildung neben Schule, Hochschulen und beruflicher Bildung „zu einem gleichberechtigten vierten Bein im Bildungsbereich ausbauen“ […].“ (Braunschweiger Zeitung 1999)
Wie in allen Lebensbereichen Deutschlands muss auch dieser Bereich rechtlich festgeschrie¬ben sein. Da Bildung Ländersache ist, gibt es verschiedene Gesetze zur Erwachsenenweiter-bildung. Im Folgenden wird sich auf das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) bezogen. Es geht um die „Anerkennung der Förderungsberechtigung einer Landes-einrichtung der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungs-gesetz“. Hierbei wird auf den bildungspolitischen Hintergrund des NEBG eingegangen. Zudem wird das NEBG einer rechtlichen Betrachtung unterzogen sowie der Frage nachgegangen, inwieweit politische Gestaltungsprozesse in dieses Verfahren einwirken. Abschließend werden die reale Umsetzung sowie die Bedeutung des NEBG für den Bestand des Bildungssystems einer kritischen Betrachtung unterzogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)
2.1. Einblicke in den bildungspolitischen Hintergrund des NEBG
2.2. Das Antragsverfahren – rechtliche Vorraussetzungen des NEBG sowie Einflüsse der Politik
3. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht das Verfahren zur Anerkennung der Förderungsberechtigung von Landeseinrichtungen der Erwachsenenbildung gemäß dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG), mit dem Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen sowie die politische Einflussnahme auf diesen Prozess kritisch zu beleuchten.
- Bildungspolitischer Hintergrund und Notwendigkeit lebenslangen Lernens
- Strukturelle und rechtliche Vorgaben des NEBG für Bildungsträger
- Anforderungen an die Anerkennung als Landeseinrichtung
- Politischer Einfluss auf Genehmigungsverfahren und Etat-Entscheidungen
Auszug aus dem Buch
2.2. Das Antragsverfahren – rechtliche Vorraussetzungen des NEBG sowie Einflüsse der Politik
Das NEBG setzt den gesetzlichen Rahmen sowohl für die Aufgaben als auch die Inhalte der Erwachsenenbildung (§ 1 NEBG). Zudem beinhaltet das Gesetz Grundsätze für die staatliche finanzielle Förderung von Bildungseinrichtungen im Bereich der Erwachsenenbildung auf kommunaler und Landesebene (§§ 2ff NEBG).
Der Zugang zu den Einrichtungen der Erwachsenenbildung soll nach § 1 II NEBG allen Menschen offen stehen. Um das Angebot und die flächendeckende Versorgung mit Bildung sicherzustellen, gewährt der Staat im eigenen Interesse den Landeseinrichtungen finanzielle Zuweisungen, was im § 3 I NEBG verankert ist. Allerdings müssen hierzu einige Vorraussetzungen erfüllt sein: Es muss ein Bedarf für diese Einrichtung sowohl in regionaler als auch in inhaltlicher Hinsicht bestehen (§ 3 I 1 NEBG). Des Weiteren gibt es noch andere Punkte, deren Inhalt die Einrichtung erfüllen muss. Kritisch hierbei sind ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die Gewähr eines dauerhaften Bildungsbetriebs (§ 3 I 1 Nr. 5 NEBG), eine hauptberufliche Leitung (§ 3 I 1 Nr. 8 NEBG), das Bestehen der Einrichtung bereits drei Jahre vor der Antragstellung und die Erfüllung der zuvor genannten Bedingungen (§ 3 I 1 Nr. 10 NEBG).
§ 5 I NEBG regelt die Verteilung der finanziellen Hilfe für Landeseinrichtungen prozentual nach dem Arbeitsumfang in Unterrichtsstunden auf Basis des vorletzten Kalenderjahres. Dagegen ermöglicht § 5 II NEBG den Landeseinrichtungen mit der Landesregierung einen über fünf Jahre laufenden Vertrag hinsichtlich der Finanzhilfeverteilung in festen Anteilen des Gesamtansatzes auszuhandeln.
Diese zweite Variante der Verteilung der Finanzhilfe wird von fast allen Landeseinrichtungen in Niedersachsen präferiert. Diese ist auch die sichere, da die prozentuale Verteilungsregelung im Sinne einer kompetitiven Wirtschaft ein stetiges „am Ball bleiben“ impliziert – „Festbeträge“ geben der Bildungseinrichtung eine gewisse Finanzsicherheit und ermöglichen somit eher die Planung eines konstanten Bildungsangebotes.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den wirtschaftlichen Kontext Deutschlands und die wachsende Bedeutung des lebenslangen Lernens als notwendige Ergänzung des Bildungssystems.
2. Das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG): Dieses Kapitel erläutert den rechtlichen Rahmen sowie die bildungspolitischen und ökonomischen Anforderungen an Träger der Erwachsenenbildung.
2.1. Einblicke in den bildungspolitischen Hintergrund des NEBG: Hier wird der Bedarf an qualifizierten Bildungsangeboten vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel und notwendiger Qualitätsstandards diskutiert.
2.2. Das Antragsverfahren – rechtliche Vorraussetzungen des NEBG sowie Einflüsse der Politik: Dieses Kapitel beschreibt die gesetzlichen Kriterien für eine Anerkennung als Landeseinrichtung und analysiert die Rolle politischer Interessen bei der Entscheidungsfindung.
3. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass der Ausbau der Weiterbildung oft an finanziellen Einschränkungen und politischen Interessenkonflikten scheitert.
Schlüsselwörter
Erwachsenenbildung, NEBG, Weiterbildung, Bildungsgesetz, Landeseinrichtung, Antragsverfahren, Bildungspolitik, Lebenslanges Lernen, Finanzhilfe, Bildungsstandard, Qualitätssicherung, Politik, Förderung, Bildungsauftrag, Wirtschaftsstandort
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit?
Die Arbeit analysiert das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) und dessen Rolle bei der Anerkennung von Bildungsträgern als Landeseinrichtungen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Weiterbildungsträger, Qualitätsstandards in der Erwachsenenbildung sowie die politische Dimension bei der Vergabe staatlicher Fördergelder.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, den Anerkennungsprozess nach dem NEBG rechtlich und politisch zu durchleuchten und aufzuzeigen, wie externe Interessen die Bildungschancen beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine Literatur- und Rechtsquellenanalyse, um die gesetzlichen Regelungen mit der bildungspolitischen Praxis und den ökonomischen Realitäten in Beziehung zu setzen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung des bildungspolitischen Hintergrunds, eine Analyse der rechtlichen Zulassungshürden für Landeseinrichtungen und eine Untersuchung der politischen Entscheidungsprozesse bei der Mittelvergabe.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind Erwachsenenbildung, NEBG, politische Einflussnahme, staatliche Förderung, Qualitätsmanagement und lebenslanges Lernen.
Welche Rolle spielen politische Parteien bei der Anerkennung als Landeseinrichtung?
Laut Autor können politische Parteien im Fachausschuss direkten Einfluss auf die Genehmigung nehmen, indem sie den Antragsteller an ihren politischen Zielen oder dem Interesse an Wählerstimmen messen.
Warum wird die bevorzugte Finanzierung über "Festbeträge" gewählt?
Die Variante der Festbeträge nach § 5 II NEBG wird präferiert, da sie den Einrichtungen Planungssicherheit bietet, im Gegensatz zum hohen Wettbewerbsdruck bei prozentualen Verteilungsregelungen.
- Quote paper
- Gero Birke (Author), 2003, Anerkennung der Förderungsberechtigung einer Landeseinrichtung der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15792