Zunächst wird eine kurze Erläuterung der Anspruchsgrundlage nach § 823 ff. BGB gegeben sowie die Begriffe Schaden und Kraftfahrzeugunfallschaden definiert.
Ist nach der Sachlage gegen eine allgemeine Verhaltenspflicht, wie diejenige das Eigentum eines anderen nicht vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich zu verletzen, verstoßen worden, so kommt ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch aus den §§ 823 ff. BGB in Betracht und bildet die Anspruchsgrundlage. Erst wenn die Frage nach dem Vorhandensein eines Schadens bejaht werden kann, schließt sich die Frage danach an, in welchem Umfang und wie der Schaden zu ersetzen ist, was sich wiederum aus den §§ 249 ff. BGB ergibt. Die §§ 249 - 253 BGB können allerdings nicht als Anspruchsgrundlage dienen. Sie setzen voraus, daß bereits eine bestimmte Anspruchsgrundlage besteht, wonach feststeht, daß der Ersatzpflichtige für einen bestimmten Schaden verantwortlich ist.1
Schaden ist jeder Nachteil, der an den Rechtsgütern einer Person entsteht. Der Schaden stellt sich also als ungünstige Veränderung der Rechtsgütersituation des Verletzten dar. Als Rechtsgüter kommen sowohl Vermögensgüter als auch Persönlichkeitsgüter in Betracht. Ihre Verletzung führt entweder zum Vermögensschaden oder zum sog. Nichtvermögensschaden. Ein Schaden ist also die zerstörte Sache ebenso wie die zugefügte Krankheit, die Aufwendungen zur Heilung einer Krankheit genauso wie der Verlust durch Kriegseinwirkungen, den der seiner Freiheit Beraubte nicht vermeiden konnte.2 Als Kraftfahrzeugunfallschaden wird ein Sachschaden und der daraus resultierende (Sach-)Folgeschaden verstanden. Es ist eine unfallbedingte Beschädigung des Fahrzeugs. Ersatz dafür schuldet im Haftpflichtverhältnis der Schädiger und im Schadensversicherungsverhältnis der Versicherer. Ob eine schädigende Handlung ein Haftpflichtverhältnis zum Schädiger begründet, beurteilt sich nach den zentralen Normen der Verschuldenshaftung, insbesondere § 823 BGB.
Der Kraftfahrzeugunfallschaden wird typischerweise durch Kollisionen jeglicher Art im Straßenverkehr verursacht. Gemeint sind Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern, seien es Fußgänger, die Straßenbahn (Eisenbahn) oder insbesondere andere Kraftfahrzeuge. Hierzu gehören aber auch Schäden, die ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer aus einer Verletzung der Straßen- und Verkehrssicherungspflicht resultieren, also etwa in Fällen ungestreuter eisglatter Straße oder umgestürzter morscher Straßenbäume.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Wesentliche Aussagen der §§ 249 ff. BGB
- Schadensrecht bei Kraftfahrzeugschäden
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Fiktive Reparaturkosten
- Bezugsgröße bei Wiederbeschaffungswert
- Überschreitung der 30 %-Grenze des Wiederbeschaffungswertes
- Integrität
- Wertverbesserung (Abzug „neu für alt“)
- Wertminderung
- Wertersatz (§ 251 BGB)
- Nutzungsausfall
- Mietwagen
- Mehrwertsteuer
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Entscheidungen in der Rechtsprechung
- Amtsgericht Görlitz - 2 C 0563/97 -
- Landgericht Coburg - 12 0 218/96 -
- Schlußbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs und den daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen. Sie analysiert die einschlägigen rechtlichen Regelungen und deren Anwendung in der Praxis, wobei insbesondere die §§ 249 ff. BGB im Vordergrund stehen.
- Das Schadensrecht bei Kraftfahrzeugschäden
- Die Berechnung von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert
- Die rechtliche Behandlung von Wertminderung und Nutzungsausfall
- Die Bedeutung von Rechtsprechung und Gerichtsentscheidungen im Schadensersatzrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und erläutert die Anspruchsgründe nach § 823 ff. BGB sowie die Definition von Schaden und Kraftfahrzeugunfallschaden. Kapitel 2 beleuchtet die wesentlichen Aussagen der §§ 249 ff. BGB, insbesondere den Grundsatz der Wiederherstellung des früheren Zustands. Kapitel 3 widmet sich dem Schadensrecht bei Kraftfahrzeugschäden, einschließlich der Berechnung von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert, der Behandlung von Wertminderung und Nutzungsausfall sowie der Mehrwertsteuer. Abschließend werden in Kapitel 4 wichtige Entscheidungen der Rechtsprechung im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugschäden vorgestellt.
Schlüsselwörter
Kraftfahrzeugschäden, Schadensersatzrecht, §§ 249 ff. BGB, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidungen.
- Arbeit zitieren
- Claudia Meyer (Autor:in), 1999, Beschädigung eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15796