Leseprobe
Inhaltsangabe
1.) Einleitung
2.) Darstellung des Kastensystems
2.1) Gesetze und Abgrenzungen
2.2) Vor- und Nachteile des Kastensystems
3.) Darstellung der Varna
4.) Die Entstehung des Kastensystems auf dem indischen Subkontinent
5.) Das Kastensystem im sozialen Wandel
5.1) Die Kaste im sozialen Wandel
6.) Schluss
7.) Literaturverzeichnis
1.) Einleitung
Auf dem indischen Subkontinent leben derzeit c.a. 1.112 Milliarden Einwohner, dessen Zahl jährlich um 1,4 % - das entspricht c.a. 15 Mio. Menschen – ansteigt.[1]
Diese Einwohner unterscheiden sich nicht nur anhand ihrer Nationalität, sondern sie teilen sich auch, je nach Geburtsstand und Berufsgruppe hierarchisch in sogenannte Kasten[2] auf.
Aber was sind diese Kasten eigentlich und wodurch unterscheiden sie sich?
Zunächst einmal muss differenziert werden in Kasten (Jati) und Stände (Varnas).[3]
Es gibt vier bzw. fünf große Varnas[4] und mehr als 200 Jatis[5]
Die Varnas lassen sich Vergleichen mit dem europäischen Schichtsystem von Unter,- Mittel- und Oberschicht. Jatis sind die darin anzutreffenden Untergruppen, die überwiegend an ihren Geburtsorten, Familiengeschichten, Berufs- und Glaubensrichtungen klassifiziert werden.
Je heller die Hautfarbe eines Einwohners ist, desto höher ist die Stellung im hierarchischen System. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass die europäischen Einwanderer eine hellere Hautfarbe als die indischen Ureinwohner hatten, von denen sie sich nach unten hin abgrenzen wollten und es auch heute noch tun[6].
Schneider definiert die Kaste als „eine auf realer Verwandtschaft basierende Gemeinschaft, in die der einzelne hineingeboren wird, die als solche anderen gleichartigen Gemeinschaften gegenüber steht und oft mit ihnen über riesige Flächen hinweg in Symbiose lebt.“[7]
Bei Glasenapp findet sich ergänzend folgende Definition: „Diese Kasten […] sind endogame Gruppen von Personen, die ihren Ursprung auf eine bestimmte menschliche oder göttliche Persönlichkeit zurückführen und durch feste, vererbte Pflichten und Rechte, miteinander verbunden sind.“[8] Dies bedeutet jeder Hindu gehört vom Tag seiner Geburt einer ganz bestimmten Familie sowie deren Totengilde und Gottheit einer Jati an.[9]
Die Hindugemeinschaft ist sehr darauf bedacht, die Grenzen zwischen den einzelnen Varnas und Jatis aufrecht zu erhalten und sich nicht mit niederen Gruppen zu vermischen.
2.) Darstellung des Kastensystems
Für die Bevölkerung auf dem Lande sind die einzelnen Jatis von großer Bedeutung.[10] Die indischen Dörfer sind im Allgemeinen in mehrere Dutzend Jatis aufgeteilt, die räumlich voneinander getrennt aufzufinden sind. Es gibt beispielsweise einzelne Bereiche für Färber, Maler oder Bauhandwerker, die sich wiederum in Holz- oder Steinbearbeiter unterscheiden. In Patan, Gujarat sind die Siedlungsgebiete der Jatis durch eine Mauer räumlich voneinander getrennt, dessen Tore abends verschlossen werden.[11] Um das Vermischen der Jatis zu vermeiden gibt es mitunter ganze Dörfer, die ausschließlich von einer Jati bewohnt werden. Diese werden dann allgemein Weberdörfer, Töpferdörfer oder Malerdörfer genannt.[12]
Aber nicht nur durch ihre Berufe lassen sich die Kasten voneinander unterscheiden. Auch die Dharmas der einzelnen Kasten sind unterschiedlich. So differenzieren sich die einzelnen Kasten durch ihre Reinheitsvorschriften. Je strenger diese sind, desto höher ist ihr Stand.
Des Weiteren weichen die Glaubensformen der einzelnen Kasten voneinander ab. So gibt es Beispielsweise Geisterverehrung, Bilderdienst und allgemein die Verehrung unterschiedlicher Gottheiten.[13]
„Wenn aber vom indischen Kastensystem die Rede ist, dann sind in der Regel nicht diese „Geburten“, sondern die Vier Großgruppen (Varnas) gemeint, von denen auch die alten indischen Texte Sprechen.[14]
Das Oberste Varna ist das Priestertum (Brahmanen). Ihm hierarchisch untergeordnet sind die Krieger (Kshatriyas). Die dritte Gruppe bilden die Kaufleute, Händler und Gewerbebetreibenden (Vaishyas). Darunter folgt der Bauernstand (Shudras). Unter ihm stehen nur noch die „Kastenlose“ die „Unberührbaren“, welche auch die „Fünften“ und von Mahatma Gandhi die „Gotteskinder“ genannt werden.[15]
Eine Sonderstellung in diesem System nehmen die Asketen ein, die einzeln oder zu Orden vereinigt durch das Land ziehen und durch ihre Befreiung von den Speisevorschriften außerhalb der Kastenordnung stehen. Sie verlieren durch Askese nicht zwangsläufig ihre frühere Stellung innerhalb der Gesellschaft, da Askese auch nur den drei höheren Varna vorbehalten ist.[16]
2.1) Gesetze und Abgrenzungen
Die obersten drei Stände sondern sich nach wie vor von den Shudras und den Unberührbaren dadurch deutlich ab, dass sie sich selbst die „Zweimal Geborenen“ nennen.[17]
Als zweite Geburt bezeichnen sie die „Belehnung mit der heiligen Schnur“ am Ende des Brahmacarya Stadiums.[18]
Des weiteren kapseln sich alle Varnas und Jatis für sich nach unten hin ab.[19] Man möchte sich weder mit den „Niederen“ vermischen, noch von ihnen verunreinigen lassen. Dennoch sind in Ausnahmefällen sowohl Aufstiege als auch Abstiege einer Jati möglich. Hierauf werde ich in Kapitel 5 noch einmal genauer zu sprechen kommen.
Zunächst gehe ich aber näher auf Form der Abkapselung im Allgemeinen ein.
Jede Jati hat für sich bestimmte Regeln und Vorschriften denen sie ihre Mitglieder lebenslänglich unterwirft[20] und die ein jeder Angehörige zum Wohle der Allgemeinheit zu befolgen hat.
Die Kastenordnung ist die Grundlage des Hinduismus.[21] Ihre Geschäfte und die sogenannten Reinheitsvorschriften werden von einem Kastenrat[22], dem Panchayat, der aus den fünf höchsten Männern besteht, überwacht. Die Vorschriften umfassen Speise- und Kleidungsgebote, Regeln zum Verhalten in der Gesellschaft und Heiratsgebote.
Bei Verstoß dieser Gebote kommt es zu Sanktionen durch den Kastenrat. Diese sind je nach härte des Vergehens unterschiedlich hoch. Geringe Vergehen gegen die Kastenordnung werden mit kleinen Strafen wie zum Beispiel die Ableistung einer Reinigungszeremonie, die Zahlung einer Geldsumme oder die Veranstaltung eines Festes bestraft.
Bei Verletzung der Speisegebote oder einem Verstoß gegen besonders geheiligte Traditionen, wie beispielsweise das Ablegen der Brahmanenschnur, die Heirat mit einer Witwe, die Reise über den Ozean oder bei Frauen eine Verletzung des Keuschheitsgelübdes, erfolgt der Ausschluss aus der Kaste.
[...]
[1] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Indien
[2] Vgl. B. Kölver S.150; U. Schneider S.6-7; H. v. Glasenapp a) S.316, S.318 b) S. 68, S.316
[3] Vgl. B. Kölver S.150; U. Schneider S.6-7; H. v. Glasenapp a) S.316, S.318 b) S. 68, S.316
[4] Vgl. B. Kölver S.150; U. Schneider S.6-7; H. v. Glasenapp a) S.316, S.318 b) S. 68, S.315
[5] Vgl. B. Kölver S.150
[6] Vgl. Schneider S.2, 6-7; Glasenapp a) S.321 b.) S.85ff
[7] Vgl. Schneider S.2, 6-7; Glasenapp S.318 ; D. Faßnacht /E. Bickelmann S.67
[8] Vgl. H. Glasenapp a) S.318 b)S. 316
[9] Vgl. B. Kölver S.154; A. Michaels Kapitel IV: Die Kastengesellschaft
[10] Vgl. B. Kölver S.150-151
[11] Vgl. B. Kölver S.152-153
[12] Vgl. U. Schneider S.7
[13] Vgl. H. v. Glasenapp b) S.321; D. Faßnacht /E. Bickelmann S. 70
[14] Vgl. B. Kölver S.151
[15] Vgl. B. Kölver S.150-152; H. v. Glasenapp S.86
[16] Vgl. H. v. Glasenapp S. 325; A. Michaels, Kapitel IV: Begrüßung
[17] Vgl. B. Kölver S.151
[18] Vgl. Kapitel 1.1, B. Kölver S.151; H. v. Glasenapp S.90
[19] Vgl. U. Schneider S. 7;D. Faßnacht /E. Bickelmann S. 67
[20] Vgl. U. Schneider S.7; H. v. Glasenapp S.318
[21] Vgl. H. v. Glasenapp S.316; B. Kölver S.149
[22] Vgl. U. Schneider S.7