Es handelt sich um eine kommunikationswissenschaftliche Betrachtung der Beschuldigtenvernehmung. Dabei werden Kommunikationsgesellschaften im Hinblick auf die Beschuldigtenvernehmung untersucht. Es wird insbesondere auf Kommunikationsgemeinschaften auf Zeit, sowie reale, ideale und Zwangskommunikationsgemeinschaften eingegangen.
„Ich muss hier gar nichts sagen“, klingt wie ein Satz, den man in einer typischen 90er Jahre Gerichtsshow über einen der privaten Sender hören könnte. In der Tat muss eine beschuldigte Person in einem Gerichtsverfahren gar nichts sagen, denn beschuldigte Personen verfügen über das Recht auf Aussageverweigerung, was sich indirekt aus §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 243 Abs. 5, Satz 1 StPO ergibt. Gleichzeitig verweist der Nemo-tenetur-Gundsatz ebenso darauf. Warum Beschuldigte trotz dieses Aussageverweigerungsrechts aussagen, ist Bestandteil dieser Arbeit. Dabei wird ein Hauptaugenmerk auf die Beschuldigtenvernehmung gelegt, um dann die Frage zu beantworten, ob beschuldigte Personen und Polizeibeamt*innen in einer Vernehmung eine Art Zwangskommunikationsgemeinschaft darstellen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Vernehmung
- 3. Kommunikationsgemeinschaften
- 1. Reale und ideale Kommunikationsgemeinschaften
- 2. Zwangskommunikationsgemeinschaften
- 4. Fazit
- 5. Literaturverzeichnis
- 6. Anhang
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Beschuldigtenvernehmung unter kommunikationswissenschaftlichen Aspekten. Sie analysiert, ob die Interaktion zwischen Beschuldigten und Polizeibeamten als Zwangskommunikationsgemeinschaft betrachtet werden kann. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Aussageverweigerungsrecht und den Gründen, warum Beschuldigte trotz dieses Rechts aussagen.
- Definition und rechtliche Eingrenzung der Vernehmung
- Analyse des Begriffs „Beschuldigte/r“
- Kommunikationswissenschaftliche Betrachtung der Beschuldigtenvernehmung
- Untersuchung verschiedener Kommunikationsgemeinschaften (real, ideal, Zwang)
- Kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Beschuldigtenvernehmung ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Charakterisierung des Verhältnisses zwischen Beschuldigten und Polizeibeamten als Zwangskommunikationsgemeinschaft. Sie beruft sich auf das Recht auf Aussageverweigerung und den Nemo-tenetur-Grundsatz, um die Notwendigkeit der Untersuchung zu untermauern. Die Einleitung skizziert den Aufbau der Arbeit und benennt die methodischen Herausforderungen bei der Literaturrecherche, insbesondere die Schwierigkeit, kommunikationswissenschaftliche Arbeiten zum Thema Zwang und Kommunikationsgemeinschaften zu finden. Die Relevanz der Thematik wird durch den Einfluss der Vernehmung auf den Ausgang eines Gerichtsverfahrens hervorgehoben.
2. Vernehmung: Dieses Kapitel definiert den Begriff „Vernehmung“ und differenziert zwischen Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen. Es analysiert den Begriff, die Rolle und den Status des Beschuldigten. Es werden verschiedene Definitionen und Charakterisierungen einer Vernehmung aus der Literatur präsentiert, unter anderem als "rechtlich geregeltes Gespräch" und unter Berücksichtigung von kriminalistischen, psychologischen und taktischen Aspekten. Der BGH wird zitiert, um die drei zentralen Kriterien einer Vernehmung (amtliche Eigenschaft des Vernehmenden, Erkennbarkeit für die Aussageperson und Auskunftsverlangen) zu definieren. Der Ablauf einer Vernehmung wird kurz umrissen.
3. Kommunikationsgemeinschaften: Dieses Kapitel befasst sich mit dem kommunikationswissenschaftlichen Ansatz. Es wird zwischen realen, idealen und Zwangskommunikationsgemeinschaften unterschieden, wobei letztere im Kontext der Beschuldigtenvernehmung im Mittelpunkt stehen. Der Fokus liegt auf den kommunikativen Besonderheiten der Vernehmungssituation, die durch Routinen, Kontextualität und Konventionalität geprägt ist. Das Kapitel untersucht, wie sich die Erwartungshaltung des Beschuldigten aus Medien, Umgebung und der Gefahr der Selbstbelastung ergibt und wie diese die Kommunikation beeinflusst. Es analysiert die Kommunikation zwischen Polizei und Aussageperson und deren Auswirkungen auf das Strafverfahren sowie potenzielle Folgen für den Beschuldigten, beispielsweise im Hinblick auf Resozialisierung.
Schlüsselwörter
Beschuldigtenvernehmung, Aussageverweigerung, Nemo-tenetur-Grundsatz, Kommunikationsgemeinschaft, Zwangskommunikation, Polizeibeamte, Kommunikationswissenschaft, Strafprozessordnung (StPO), Recht auf Schweigen, Vernehmungstechnik, Kommunikationsanalyse.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Analyse der Beschuldigtenvernehmung?
Diese Arbeit untersucht die Beschuldigtenvernehmung unter kommunikationswissenschaftlichen Aspekten. Sie analysiert, ob die Interaktion zwischen Beschuldigten und Polizeibeamten als Zwangskommunikationsgemeinschaft betrachtet werden kann. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Aussageverweigerungsrecht und den Gründen, warum Beschuldigte trotz dieses Rechts aussagen.
Was sind die Hauptziele dieser Arbeit?
Die Hauptziele sind die Definition und rechtliche Eingrenzung der Vernehmung, die Analyse des Begriffs „Beschuldigte/r“, die kommunikationswissenschaftliche Betrachtung der Beschuldigtenvernehmung, die Untersuchung verschiedener Kommunikationsgemeinschaften (real, ideal, Zwang) und die kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen.
Was sind die wichtigsten Kapitel dieser Arbeit und was beinhalten sie?
Die Arbeit besteht aus vier Hauptkapiteln:
- Einleitung: Führt in die Thematik ein und stellt die Forschungsfrage nach der Charakterisierung der Beziehung zwischen Beschuldigten und Polizeibeamten als Zwangskommunikationsgemeinschaft.
- Vernehmung: Definiert den Begriff "Vernehmung" und differenziert zwischen Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen. Analysiert den Begriff, die Rolle und den Status des Beschuldigten.
- Kommunikationsgemeinschaften: Untersucht den kommunikationswissenschaftlichen Ansatz und die verschiedenen Arten von Kommunikationsgemeinschaften, insbesondere die Zwangskommunikationsgemeinschaft im Kontext der Beschuldigtenvernehmung.
- Fazit: (nicht detailliert beschrieben in der Zusammenfassung).
Was bedeutet der Nemo-tenetur-Grundsatz?
Der Nemo-tenetur-Grundsatz ist das Recht auf Aussageverweigerung, welches in dieser Arbeit im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung betrachtet wird.
Was sind die Schlüsselwörter im Zusammenhang mit dieser Arbeit?
Beschuldigtenvernehmung, Aussageverweigerung, Nemo-tenetur-Grundsatz, Kommunikationsgemeinschaft, Zwangskommunikation, Polizeibeamte, Kommunikationswissenschaft, Strafprozessordnung (StPO), Recht auf Schweigen, Vernehmungstechnik, Kommunikationsanalyse.
Was versteht man unter einer Zwangskommunikationsgemeinschaft im Kontext der Beschuldigtenvernehmung?
Eine Zwangskommunikationsgemeinschaft bezieht sich auf die kommunikative Situation in der Vernehmung, in der der Beschuldigte durch die Umstände (z.B. rechtliche Konsequenzen) gezwungen sein kann, zu kommunizieren, selbst wenn er das Recht hat, zu schweigen.
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- Marie Chavillié (Author), 2022, "Ich muss hier gar nichts sagen" - Beschuldigtenvernehmungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1583911