Es handelt sich um eine kommunikationswissenschaftliche Betrachtung der Beschuldigtenvernehmung. Dabei werden Kommunikationsgesellschaften im Hinblick auf die Beschuldigtenvernehmung untersucht. Es wird insbesondere auf Kommunikationsgemeinschaften auf Zeit, sowie reale, ideale und Zwangskommunikationsgemeinschaften eingegangen.
„Ich muss hier gar nichts sagen“, klingt wie ein Satz, den man in einer typischen 90er Jahre Gerichtsshow über einen der privaten Sender hören könnte. In der Tat muss eine beschuldigte Person in einem Gerichtsverfahren gar nichts sagen, denn beschuldigte Personen verfügen über das Recht auf Aussageverweigerung, was sich indirekt aus §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 243 Abs. 5, Satz 1 StPO ergibt. Gleichzeitig verweist der Nemo-tenetur-Gundsatz ebenso darauf. Warum Beschuldigte trotz dieses Aussageverweigerungsrechts aussagen, ist Bestandteil dieser Arbeit. Dabei wird ein Hauptaugenmerk auf die Beschuldigtenvernehmung gelegt, um dann die Frage zu beantworten, ob beschuldigte Personen und Polizeibeamt*innen in einer Vernehmung eine Art Zwangskommunikationsgemeinschaft darstellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vernehmung
3. Kommunikationsgemeinschaft
3.1. Reale und ideale Kommunikationsgemeinschaften
3.2. Zwangskommunikationsgemeinschaften
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob eine Beschuldigtenvernehmung als eine spezifische Form der „Zwangskommunikationsgemeinschaft“ betrachtet werden kann. Dabei steht die kommunikationswissenschaftliche Analyse der Machtverhältnisse und Interaktionsdynamiken zwischen vernehmenden Polizeibeamt*innen und beschuldigten Personen im Zentrum der Forschungsfrage.
- Grundlagen der Vernehmung und rechtlicher Status von Beschuldigten
- Kommunikationswissenschaftliche Einordnung von Vernehmungssituationen
- Differenzierung zwischen realen, idealen und Zwangskommunikationsgemeinschaften
- Einfluss der formal-strukturellen Rahmenbedingungen auf den Sprechprozess
- Bedeutung von pseudo-symmetrischen Kommunikationsebenen als Entspannungsfaktor
Auszug aus dem Buch
3. Kommunikationsgemeinschaft
Im Folgenden soll die Kommunikation zwischen vernehmenden und beschuldigten Personen untersucht werden. Hierzu wird anfänglich ein Kommunikationsmodell vorgestellt, um danach auf die kommunikationswissenschaftlichen Besonderheiten einer Vernehmung einzugehen. Anschließend wird der Begriff der Gemeinschaft umrissen, um davon ausgehend Theorien zu Sprach- bzw. Kommunikationsgemeinschaften vorzustellen. Später wird in Anlehnung an Apels transzendentale Sprachpragmatik auf reale und ideale Kommunikationsgemeinschaften eingegangen, um im weiteren Verlauf die Theorien auf die Fragestellung einer Zwangskommunikationsgemeinschaft anzuwenden.
Es gibt verschiedenste Kommunikationsmodelle, die alle auf den Ursprung eines einfachen Sender-Empfänger-Modells zurückgehen. Ausgangspunkt aller soziolinguistischen Modelle ist die Grundform eines einfachen Sender-Empfänger-Modells mit den vier Teilen: Sender, Empfänger, Kommunikationsereignis und Code. Sender und Empfänger werden dabei symmetisch-spiegelbildlich als in ihren Komponenten identisch beschrieben.“ (Löffler 2016, 31).
In Bezug auf eine Verhörsituation findet sich im einfachen Sender-Empfänger-Modell ein entscheidendes Defizit, denn die Gesprächsteilnehmer einer Vernehmung sind nicht symmetrisch-spiegelbildlich angeordnet. Banscherus bietet als Lösung an, dass sich diese auf einer pseudo-symmetrischen Kommunikationsebene befinden, die sich mit einer zwangskommunikativen Ebene abwechselt (Banscherus 1977, 54f.). Dies wird im zweiten Unterkapitel ausführlicher thematisiert.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Aussageverweigerung und führt in die Fragestellung ein, ob die Vernehmung eine Zwangskommunikationsgemeinschaft darstellt.
2. Vernehmung: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Vernehmung, erläutert den Status der beschuldigten Person und beschreibt den formalen Ablauf sowie die verschiedenen Phasen einer Vernehmung.
3. Kommunikationsgemeinschaft: Hier werden theoretische Modelle der Kommunikation auf die Verhörsituation angewendet, wobei insbesondere zwischen realen, idealen und zwangskommunikativen Aspekten differenziert wird.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Vernehmung durch den formalen Rahmen einen zwangskommunikativen Charakter annimmt, der jedoch durch Ebenenwechsel aufgelockert werden kann.
Schlüsselwörter
Beschuldigtenvernehmung, Zwangskommunikation, Kommunikationsgemeinschaft, Polizeiliche Vernehmung, Aussagestrategien, Machtgefälle, Pseudo-symmetrische Kommunikation, Vernehmungsmethoden, Strafverfahren, Soziolinguistik, Ermittlungstätigkeit, Kommunikative Kompetenz, Interpersonale Kommunikation, Aussagefreiheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das kommunikative Zusammenspiel zwischen Polizeibeamt*innen und Beschuldigten während einer polizeilichen Vernehmung unter dem Aspekt der Zwangskommunikation.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Studie?
Die Schwerpunkte liegen auf der kommunikationswissenschaftlichen Analyse, der rechtlichen Rahmung von Vernehmungen, dem Status des Beschuldigten sowie den Begriffen der Wissens- und Zwangskommunikationsgemeinschaft.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die Vernehmungssituation theoretisch zu durchdringen, um zu klären, ob es sich dabei um eine zwangskommunikative Einheit handelt und wie diese durch kommunikative Ebenenwechsel beeinflusst werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt einen quantitativ-theoretischen Ansatz, der auf soziolinguistischen und kommunikationswissenschaftlichen Ansätzen basiert, um polizeiliche Vernehmungspraktiken zu analysieren.
Welche Aspekte stehen im Hauptteil besonders im Fokus?
Im Hauptteil werden sowohl theoretische Kommunikationsmodelle (z. B. nach Banscherus) betrachtet als auch die praktischen Anforderungen an eine erfolgreiche Vernehmung unter Berücksichtigung von Machtbalancen.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den zentralen Begriffen zählen insbesondere Zwangskommunikation, Beschuldigtenstatus, pseudo-symmetrische Kommunikation und das kommunikative Machtgefälle.
Inwiefern beeinflusst der „Nemo-tenetur-Grundsatz“ die Kommunikation?
Da Beschuldigte das Recht haben, sich nicht selbst zu belasten, entsteht ein spannungsreiches Verhältnis zwischen dem Informationsbedürfnis der Polizei und dem Schweigerecht der betroffenen Person.
Was unterscheidet eine „pseudo-symmetrische Kommunikation“ von der „Zwangskommunikation“?
Während die Zwangskommunikation durch das behördliche Ziel und den formalen Rahmen geprägt ist, dient der pseudo-symmetrische Anteil der Schaffung einer Vertrauensbasis und einer gewissen Entspannung.
Wie unterscheidet sich die Vernehmung von Unschuldigen und Schuldigen?
Die Arbeit stellt heraus, dass bei unschuldigen Personen eine Zuschreibung des Beschuldigtenstatus durch die Polizei erfolgt, während sich eine schuldige Person durch die Tatbegehung selbst in diese Rolle bringt.
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- Marie Chavillié (Author), 2022, "Ich muss hier gar nichts sagen" - Beschuldigtenvernehmungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1583911